Papst überlässt Verständigung mit der Piusbruderschaft seinem Nachfolger

FSSPX_logoDie Beziehungen zur Priesterbruderschaft St. Pius X. werden nicht mehr während Benedikts Pontifikat geklärt werden. Das sagte Pater Federico Lombardi während einer Pressekonferenz an diesem Donnerstag. Diese Aufgabe vertraue der Papst seinem Nachfolger an, so der Vatikansprecher. In der vergangenen Woche war berichtet worden, der Vatikan habe der Bruderschaft eine Frist bis zu diesem Samstag gegeben, eine vom Vatikan vorgelegte „lehrmäßige Erklärung“ zu unterschreiben. Eine erste Antwort vom März vergangenen Jahres war als nicht ausreichend befunden worden. (rv)

Die letzten Tage des Pontifikates

Bene_140110An seinem letzten Tag als Papst wird Benedikt XVI. sich von allen Kardinälen persönlich verabschieden. Das kündigte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bei einer Pressekonferenz an diesem Donnerstag an. Lombardi erläuterte die Aufgaben, die der Papst in den letzten Tagen seines Pontifikates noch übernehmen werde.

Am Samstagmorgen werden die Exerzitien beendet, eine Gelegenheit, bei der der Papst traditionell das Wort ergreift. Danach wird der Papst den Präsidenten Italiens, Giorgio Napolitano, in einer Privataudienz empfangen.

Am Sonntag findet das letzte öffentliche Angelusgebet auf dem Petersplatz mit Benedikt XVI. statt. In der kommenden Woche sei es natürlich die Generalaudienz, die die Aufmerksamkeit der Welt auf sich ziehen wird. Aber auch wenn es die letzte Audienz dieses Papstes sein wird, werde sie dem normalen Ablauf folgen. Er wird den üblichen Weg im Papamobil zurücklegen und dann eine „klassische“ Form der Audienz halten.

Am Donnerstag wird der Papst um 11 Uhr in der Sala Clementina alle in Rom anwesenden Kardinäle empfangen und persönlich grüßen. Es wird kein formales Treffen sein, es werden auch keine Reden gehalten werden, sondern ein persönlicher Abschied. Um 17 Uhr wird der Papst sich per Hubschrauber nach Castelgandolfo begeben. Dort wird Benedikt XVI. die im Hof des Palastes Versammelten grüßen.

Zum Motu Proprio und zum Konklave

Pater Lombardi wies die Spekulationen über einen möglichen Beginn des Konklave zurück, dieser werde von der Generalkongregation der Kardinäle bestimmt, die erst während der Sedisvakanz tagt, also frühestens am 1. März entscheiden kann. Man könne das Datum nicht vor der Entscheidung der Kardinäle kennen. Die Frage nach dem Moto Proprio zu einer möglichen Änderung des Verfahrens des Konklaves liege in der Hand des Papstes, auch hierzu gebe es noch keine weiteren Nachrichten. (rv)

Das Konklave: Die Bestimmungen zur Papstwahl

Hinter verschlossenen Türen – cum clave: Es ist ein geheimnisvolles Prozedere, an dessen Ende ein neuer Papst steht. Die Türen zur Sixtinischen Kapelle werden versiegelt und so dringt nichts heraus von dem, was da geschieht.

Bewegte Geschichte

Man kann das Jahr 1059 als Geburtsjahr dieser Weise der Papstbestimmung angeben: Um die Besetzung des Bischofsstuhls von Rom dem Kaiser und stadtrömischen Patrizierfamilien zu entwinden, bestimmen die Päpste eine klar umgrenzte Gruppe von Wählern: Die Kardinäle. Die Wahlorte sind noch nicht festgelegt, schnell zeigt sich aber eine Tendenz zur Abgeschiedenheit, was ebenfalls den Wunsch zeigt, ohne Einfluss von Mächtigen von außen wählen zu können. Modell gestanden hat das Mönchtum, die kirchliche Institution mit der meisten Erfahrung mit Wahlprozessen.
Seitdem hat sich das Konklave immer wieder verändert und durch die Erfahrungen einzelner Wahlen aber auch von sich verändernden Zeiten Anpassungen erfahren.

Universi Dominici Gregis

Das gilt auch für die jüngere Zeit: Fast jeder Papst des 20. Jahrhunderts hat die Wahlregeln des Konklave geändert, so auch Johannes Paul II.. Auf ihn geht die apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) zurück, er veröffentlichte sie 1996 im 18. Jahr seines Pontifikates, also nach reichlich Überlegung und Abwägung. Bei einigen Veränderungen sind dies die Regeln, nach denen auch in diesem Jahr das Konklave abgehalten wird.
Der Kanon des Kirchenrechtes, der 13 Jahre vor UDG veröffentlicht wurde, gibt einen Rahmen für die Veränderungen vor. Aber wie der Papst selber im Vorwort schreibt, ist es auch das „Bewusstsein der veränderten Situation, in der die Kirche lebt“. Johannes Paul hatte selber zwei Konklave mitgemacht, auch diese Erfahrungen werden eingeflossen sein. Man kann also aus der Formulierung im Vorwort annehmen, dass der Papst annimmt, dass die Regeln Anwendungen des Kirchenrechtes an die „Situation, in der die Kirche lebt“ sein sollen, es darf also weitere Änderungen geben und es hat sie auch gegeben, Benedikt XVI. hat selber eine Änderung eingeführt, zu der wir später kommen werden. Das alles fällt unter die Änderungen „in Übereinstimmung mit dem Wandel der Zeit“.
Interessant ist eine Bemerkung im Text: UDG spricht davon, dass der Bischofsstuhl von Rom quavis ragione unbesetzt sein könnte, also „aus welchem Grund auch immer“. Die Nr. 77 spricht sogar ausdrücklich davon. Johannes Paul scheint also selbst auch schon an andere Gründe als den Tod eines Papstes für ein Konklave gedacht zu haben, sie zumindest nicht ausgeschlossen zu haben.

Die Wähler

UDG begründet das Wahlrecht für die Kardinäle mit Blick sowohl auf Rom als auch auf die Weltkirche: Das Erzbistum Rom und die gesamte Kirche sind in den Kardinälen repräsentiert.
Berühmt geworden ist die Zahl von 120 Kardinälen, die nicht überschritten werden dürfe. Da der Papst selber zwei mal gegen diese Höchstzahl verstoßen hat, ist sie in der Folgezeit vor allem als Richtschnur, wenn auch als sehr ernst zu nehmende, betrachtet worden. UDG selber sagt, dass 120 „heute“ ein guter Ausdruck der Repräsentativität. Das kann sich in Zukunft ändern, scheint der Text zu implizieren.
Die Höchstzahl selber stammt noch von Papst Paul VI.. Er hatte zwei Begrenzungen der Wähler eingeführt, die Johannes Paul bestätigt. Zum einen sollen es 120 sein, zum anderen verlieren sie mit Erreichen von 80 Jahren ihr Wahlrecht, ausschlaggebend ist der Tag der Beginn der Sedisvakanz.

Der Ort

Die Sixtinische Kapelle wird von Johannes Paul II. als Ort für die Wahl festgelegt. Als Grund gibt die Konstitution an, man wolle das „Bewusstsein für die Gegenwart Gottes“ nähren, sie legt also ein hohes Gewicht auf den spirituellen Gehalt des Wahlvorgangs. In der Vergangenheit hatte die Regel gegolten, dass das Konklave am Sterbeort des Papstes abzuhalten sei, eine Regelung, die bei der Reisetätigkeit der Päpste seit Paul VI. Probleme hätte schaffen können. Früher wollte man durch diese Festlegung die Wähler vor dem Zwang eines Fürsten oder Landes schützen, der einen Ort aufzwingen wollte. Nun brauchte man einen festen Ort, der die Päpste reisen lassen konnte. Das Konklave erhält damit einen entschieden sakralen Charakter, weg von der Vorstellung einer Art politischen Senates.

Das Wählen

Johannes Paul II. streicht auch einige Wahlformen aus der Ordnung. Er lässt nur noch Abstimmungen gelten, nicht mehr die Akklamation oder den Wahlkompromiss. Unter Akklamation versteht man die spontane und vom Heiligen Geist inspirierte Zustimmung aller ohne Wahlvorgang. Der so genannte Wahlkompromiss sah vor, dass bei einer blockierten Wahl eine Gruppe von Kardinälen bestimmt wird, die für alle den neuen Papst bestimmen. Der Grund für die Streichungen: Die Verantwortung des einzelnen Wählers soll ernst genommen werden und nicht hinter zu vielen Regeln oder im allgemeinen Überschwang der Akklamation untergehen.
Johannes Paul II. macht das Konklave für die Wähler ebenfalls erträglicher, er lässt das Hospiz Santa Marta als Übernachtungsort zu. Er führt auch eine Änderung des Wahlmodus von qualifizierter (also zweidrittel) zu absoluter (also einfacher) Mehrheit ein, aber diese Änderung macht Benedikt XVI. wieder rückgängig. Heute gilt, dass bei jedem Wahlgang die Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss.

Cum Clave

Bestätigt wird ausdrücklich und immer wieder der Kontakt mit außen. Zunächst war das gar nicht zur Geheimhaltung gedacht, sondern um den Kardinälen die Möglichkeit zu nehmen, ihre Geschäfte weiter zu führen. Erst in moderner Zeit sollte der Einfluss fremder Mächte auf die Wahl ausgeschlossen werden, heute sind dies weniger die Fürsten als mehr der Druck durch Medien oder andere Formen des Einflusses. Es soll den während eines Konklaves lancierten Geschichten in den Medien die Möglichkeit genommen werden, Einfluss auszuüben.

Der Übergang

Bereits Paul VI. hatte den Verlust aller Leitungsämter in der Kurie bei Beginn der Sedisvakanz eingeführt, um dem jeweiligen Nachfolger freie Hand zu lassen; Johannes Paul modifizierte das leicht, so dass es nun lediglich die Vikare für Rom und den Vatikanstaat, der Camerlengo und der Großpönitentiar sind, die als Behördenleiter ihre Ämter behalten.

Anders als 2005 werden 50 der Kardinäle schon einmal an einem Konklave teilgenommen haben. 2005 waren es nur zwei: William Wakefield Baum aus Washington, USA, und Joseph Ratzinger.
(rv)

Pater Lombardi: Papst denkt über Motu Proprio zum Konklave nach

Vatikanisches DokumentPapst Benedikt XVI. in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, an diesem Mittwoch gegenüber Journalisten. Mit diesem Motu Proprio sollten einige Punkte der Apostolischen Konstitution, mit der das Konklave geregelt wird, präzisiert werden. Die Konstitution „Universi Dominici Gregis“ war durch Benedikt XVI. bereits 2007 geändert worden – so liegt die Hürde für die Wahl eines neuen Papstes nun wieder bei einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, unabhängig davon, wie viele Wahlgänge dafür nötig sind. Er wisse nicht, so Pater Lombardi, ob Papst Benedikt es für nötig erachte, auch Veränderungen in Hinblick auf den Zeitraum vorzunehmen, der zwischen Beginn der Sedisvakanz und der Einberufung des Konklave liegen müsse (aktuell handelt es sich hierbei um mindestens 15, höchstens 20 Tage). Dies seien Fragen, die nur mit der eventuellen Publikation eines solchen Motu Proprio beantwortet werden könnten. Wie Pater Lombardi unterstrich, handele es sich seinen Informationen nach um Überlegungen des Papstes, die insbesondere einige Punkte beträfen, mit denen eine Harmonisierung der Konstitution und eines anderen Konklavedokuments, nämlich des Ordo Rituum Conclavis, vorgenommen werden sollte. Auf jeden Fall, so schließt Pater Lombardi seine kurze Erklärung, lägen diese Entscheidungen vollends in den Händen des Papstes – der theoretisch noch bis 19.59 Uhr am kommenden Donnerstag, 28. Februar, vollgültige Entscheidungen als Papst treffen kann – und das Motu Proprio, sollte es tatsächlich noch in der Amtszeit des Papstes erscheinen, werde der Öffentlichkeit in angemessener Form zugänglich gemacht werden. (rv)

Warum Kardinäle eingeschlossen werden: Das Konklave

Sixtina_KonklaveMit dem Ende des Pontifikates von Benedikt XVI. kommt das Konklave in den Blick, ein neuer Papst muss gewählt werden. Der Pressesaal des Heiligen Stuhles begann an diesem Mittwoch eine Reihe von Informationsveranstaltungen, um dieses nicht alltägliche Geschehen verständlich zu machen. Begonnen wurde mit einer historischen Einführung, um die Regelungen von Heute einordnen und bewerten zu können. Der Historiker Ambrogio Piazzoni ist Vizepräfekt der Vatikanischen Bibliothek und Spezialist für Papstwahlen, er sprach über die Entwicklung von 2.000 Jahren, die zur gegenwärtigen Form geführt hätten.

„Das wichtigste dieser Entwicklung ist auch heute noch gültig: Nur Kardinäle, als Vertreter der Kirche Roms, dürfen den nächsten Papst wählen. Ein zweites hat sich bereits im Mittelalter herausgestellt: Man braucht eine Zweidrittelmehrheit, um gewählt zu werden.“

Das Konklave selbst sei eine noch nicht so alte Form der Wahl, erst im Laufe des Mittelalters habe sich diese Form langsam herausgestellt. Man wollte die Wähler vor Einfluss oder gar Zwang der politischen Mächte schützen. Dieses Bedürfnis zog sich noch bis weit in die Neuzeit, erst 1903 wurde zum letzten Mal ein Veto durch den Österreichischen Kaiser Franz Joseph eingelegt.

„Im Konklave, bei dem dann Pius X. gewählt wurde, geschah etwas Charakteristisches: Ein katholischer Herrscher – es war Spanien, Frankreich und Österreich erlaubt – konnte ein Veto einlegen und das ist auch einige male in der Geschichte vorgekommen. In diesem Jahr aber, als der Kaiser ein Veto gegen Kardinal Rampolla einlegen ließ, war dieses Veto das erste Mal kontraproduktiv. Rampolla bekam bei der Wahl sogar noch mehr Stimmen und viele Kardinäle protestierten laut gegen die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Das führt dann dazu, dass der neue Papst, Pius X., 1904 diese Art der Einflussnahme formal verbot.“

Die Kontaktsperre für die Kardinäle wurde ausgedehnt, ab damals darf auch nach dem Konklave nicht darüber gesprochen werden, was während der Wahl geschehen ist.

Seit Pius XII. und Johannes XXIII. bemühen sich die Päpste in ihren Änderungen des Verfahrens um Vereinfachung. Die – mit einer Abweichung – heute noch gültige Regel stammt von Papst Johannes Paul II. und wurde 1996 veröffentlich. Er legte zum ersten mal fest, dass der Ort der Wahl die Sixtinische Kapelle sein muss.

„Es werden in diesem Prozedere zwei Modi der Wahl abgeschafft, die der Akklamation und die durch Kompromiss. Akklamation bedeutet, dass jemand durch Applaus die Zustimmung aller bekam. Unter Kompromiss verstand man, dass nach einer langen Zeit eines blockierten Konklaves von den Kardinälen eine Gruppe ausgewählt wurde, die den neuen Papst bestimmen sollte. In der Geschichte waren das Gruppen von zwei bis fünfzehn Kardinälen. Mit der Abschaffung dieser beiden Modi wollte Johannes Paul II. vor allem erreichen, dass die Wähler ihre Verantwortung besser wahrnehmen können: Jeder soll frei und einzeln seine Stimme abgeben können.“

Die letzte Veränderung hat dann Benedikt XVI. vorgenommen und festgelegt, dass ausschließlich die Zweidrittelmehrheit ausreicht; Johannes Paul II. hatte noch nach einer gewissen Anzahl von Wahlgängen den Wechsel zur einfachen Mehrheit vorgesehen, das gilt nun nicht mehr.

Die Redaktion von Radio Vatikan hat einen Überblick über die wichtigsten Elemente des Konklaves zusammen gestellt, sie finden diese auf unserer Webseite in einer eigens dafür eingerichteten Abteilung. (rv)

USA: Unterschriften gegen Kardinal Mahony

Cardinali Del Terzo Millennio,edizione 1996 LEVEine Gruppe namens „Catholic United“ hat eine Online-Petition gestartet. Sie will verhindern, dass der frühere Erzbischof von Los Angeles, Kardinal Roger Mahony, am bevorstehenden Konklave teilnimmt. Mahony hatte eingeräumt, Priester versetzt zu haben, um sie vor einer Strafverfolgung in Kalifornien wegen Missbrauchs von Kindern bzw. Jugendlichen zu bewahren. Der Kardinal verweist allerdings auf einen Lernprozess, den er im Lauf der Jahrzehnte durchgemacht habe. In seinem Blog schreibt er jetzt, in den letzten Tagen sei er „wiederholt gedemütigt worden“. Die Petition gegen Mahony erfährt in den Vereinigten Staaten großes Medienecho; der Kardinal könne „froh sein, dass er nicht im Gefängnis sitzt“, urteilt etwa die „Washington Post“.

Kurienkardinal Velasio de Paolis hält dagegen, nach den geltenden Vorschriften habe jeder wahlberechtigte Kardinal das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am Konklave. De Paolis ist ehemaliger Sekretär des obersten Kirchengerichts, der Apostolischen Signatur. Der Tageszeitung „La Repubblica“ sagte er, Mahony könnte nur von einer Person mit „höchster Autorität“ die Empfehlung zu einer Nichtteilnahme am Konklave erhalten. Von Benedikt XVI. werde eine solche Initiative nach seiner Auffassung nicht ausgehen. „Sein Gewissen muss entscheiden, ob er kommen soll“, sagte de Paolis mit Blick auf Mahony wörtlich. (rv)

Das Klausurkloster Benedikts in den Vatikanischen Gärten

Mater_EcclesiaeBenedikt XVI. wird nach der Renovierung des Klausurklosters Mater Ecclesiae in den Vatikanischen Gärten dort einziehen. Das Gebäude befindet sich auf einem Hügel an der Leoninischen Mauer. Diese Festungsmauer war in der Zeit von 847 bis 855 errichtet worden, um den Petersdom vor Angriffen der Sarazenen zu schützen. Das Klausurkloster soll künftig Benedikt XVI. von der Außenwelt abschirmen, denn, wie er es selber sagte, er wolle „vor der Welt versteckt bleiben“. Das Kloster befindet sich in einem mehrstöckigen Gebäude, das vor knapp 20 Jahren auf den Fundamenten der früheren Vatikanischen Gendarmerie errichtet wurde. Auf der zweiten und dritten Etage waren bisher zwölf Zimmer, im Erdgeschoss befanden sich Gemeinschaftsräume wie der Speisesaal, die Küche und ein Büro.

Vom Vorgänger gegründet

Das Kloster Mater Ecclesiae wurde von Benedikts Vorgänger Papst Johannes Paul II. gegründet. Der polnische Pontifex eröffnete es am 13. Mai 1994, als sich das Attentat auf seine Person zum 13. Mal jährte. Seine Idee war, innerhalb des Vatikan einen Ort zu schaffen, an dem sich wechselnde Bewohner „dem fortwährenden Gebet für Papst und Weltkirche widmen“ könnten, wie Radio Vatikan damals berichtete. Bisher haben Schwestern aus vier unterschiedlichen Orden hier ihre Dienste verrichtet: Zwischen 1994 und 1999 waren es die Klarissen, dann die Karmelitinnen, später die Benediktinerinnen und ab 2009 die Salesianerinnen. Sie verbrachten einen Großteil des Tages im Gebet, hielten geistliche Lesungen und widmeten sich spirituellen Themen. Wie Vatikansprecher Federico Lombardi in einer Pressekonferenz klarstellte, wird Joseph Ratzinger bei seinem Aufenthalt im Vatikan-Kloster nicht „in Klausur“ leben. „Er wird in keiner Weise eingeschlossen sein, sondern seine normalen Freiheiten haben“, so Lombardi. (rv)

Erzbischof Zollitsch: „Polemik schmerzt“

DBK_LogoMit einer Medienkritik eröffnete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz die diesjährige Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe in Trier. Erzbischof Robert Zollitsch sagte in seiner Predigt im Trierer Dom, dass er sich eine sachlichere Debatte über die katholische Kirche wünsche. Es schmerze sehr, wenn einzelne Fälle rasch verallgemeinert und zur Polemik benutzt würden. Dem Kölner Domradio sagte Zollitsch zu den Diskussionen, die das Bild der Kirche in der Öffentlichkeit betreffen:

„Damit wird auch zur Sprache kommen, wie stehen wir eigentlich in der Öffentlichkeit da und wie reagieren wir darauf. Das ist eine Frage, die uns sehr beschäftigt.“

Eine Kontroverse betrifft die Frage um die so genannte „Pille danach“. Bis Donnerstag beraten die 66 Bischöfe unter anderem auch über den Umgang mit diesem medizinischen Präparat. Die Diskussion darüber war nach dem Vorfall in zwei katholischen Krankenhäusern in Köln entflammt. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner entschuldigte sich später für die Abweisung einer vergewaltigten Frau und sagte, dass im Falle einer Vergewaltigung Präparate ethisch vertretbar seien, mit denen eine Befruchtung verhindert werde. Dazu Zollitsch:

„Ich bin Kardinal Joachim Meisner dankbar dafür, dass er ganz klargestellt hat, dass es nicht in Ordnung ist, was in Köln passiert ist und dass er sich selbst und im Namen der katholischen Kirche entschuldigt hat. Es wäre nun schade, wenn das, was in Köln geschehen ist, übertragen würde auf alle kirchlichen Einrichtungen und Krankenhäuser. Kardinal Meisner hat auch die Frage aufgegriffen, um zu klären, wie es mit der „Pille danach“ sei. Wir werden selbstverständlich in diesen Tage darüber sprechen, sowohl im Hinblick auf die medizinische Frage, aber auch auf die moraltheologischen Aspekte, die damit verbunden sind.“

Gerade in kirchlichen Krankenhäusern sowie in Caritas und der Diakonie werde viel Gutes geleistet, betonte Zollitsch in Trier. „Doch getreu dem Dogma der Berichterstattung ,nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten´ interessiert allzu häufig das Gute nicht.“ Zugleich sagte Zollitsch, die Kirche werde weiter „den Finger in die Wunden unserer Zeit“ legen. Als Beispiel nannte er die Diskussion um die Sterbehilfe.

Zollitsch würdigt Benedikt XVI.

Die Kirche habe die Aufgabe, die Frage nach Gott in der Gesellschaft wach zu halten, so Zollitsch. Der scheidende Papst Benedikt XVI. habe oft auf die Auswirkungen einer Entwicklung hingewiesen, bei der der Mensch um seinen Glauben an Gott betrogen werde. Zollitsch: „Das ist sein entscheidendes Vermächtnis an uns: Gott ins Spiel zu bringen.“ Zur Entscheidung Benedikts sagte Zollitsch:

„Es war ein mutiger Entschluss. Wir spüren, dass man in seinem Alter von 86 Jahren auch Entscheidungen treffen kann, die wirklich in den Lauf dieser Welt eingreifen und die denen eines jüngeren Menschen in nichts nachstehen. Ich selbst habe ihn in letzter Zeit so erlebt, dass seine physischen Kräfte nachgelassen haben; aber er ist geistig immer voll da. Das war für mich jedes Mal ein großes Erlebnis. Es ist ein großer Vorteil, einen Papst in deutscher Muttersprache zu haben. Ich selbst konnte nach jeder Vollversammlung im Frühjahr und Herbst unter vier Augen mit Papst Benedikt XVI. sprechen. Dazu zählen auch die Gespräche über Deutschland. Ich habe gestaunt, wie gut er Deutschland kennt und wie sehr er mit der Bundesrepublik verbunden ist und sich an allen Details interessiert gezeigt hat.“

Zollitsch wird am 27. Februar in Rom bei der letzten Generalaudienz Benedikts dabei sein. Am Tag darauf wird die Deutsche Bischofskonferenz zu einem Gottesdienst um 18 Uhr in der Berliner Hedwigs-Kathedrale einladen, „um Gott zu danken, dass uns Benedikt XVI. geschenkt worden ist“.

Viele Beschwerdebriefe

Der Missbrauchsskandal wird ebenfalls ein Thema bei den Beratungen in Trier sein, sagte Zollitsch. Besonders nach der Trennung von dem Kriminologen Christian Pfeiffer seien die deutschen Bischöfe weiter auf der Suche nach einem neuen Leiter für das Großprojekt einer Gesamtstudie zu den Fällen, so Zollitsch.

„Ich habe Beschwerdebriefe bekommen, die von Enttäuschungen sprechen. Ich musste aber feststellen, dass in der Frage um Professor Pfeiffer oft die Information fehlte, warum die Zusammenarbeit gescheitert ist und dass nicht klargestellt wird, dass das Projekt an sich nicht gescheitert ist. Das Projekt wird auf alle Fälle fortgeführt. Ich musste auch nicht feststellen, dass jetzt mehr Menschen aus diesem Grund aus der Kirche ausgetreten sind. Das ist vielleicht auch zu früh. Auch im Hinblick auf die „Pille danach“ muss ich sagen, dass viele der Ansicht sind, die Kirche packe solche Themen an und sie suche Wege, wie man Frauen in Not und Schwangeren helfen könne.“ (rv)

Kardinal Versaldi „kontrolliert“ Konzeptionisten

EB_VersaldiDer Orden der Konzeptionisten (CFIC) wird unter die Obhut des Kurienkardinals Giuseppe Versaldi gestellt. Das hat Papst Benedikt XVI. an diesem Dienstag beschlossen. Damit reagiert der Papst auf die jüngste Apostolische Visitation durch Filippo Iannone, der die Kongregation der Söhne der Unbefleckten Empfängnis am 15. Februar in Augenschein genommen hatte. Der Orden hatte Probleme mit einer von ihm geführten Hautklinik in Rom bekommen. Die Klinik hat starke Geldprobleme und deren Mitarbeiter riskieren nun die Entlassung. Kardinal Versaldi, der auch Präsident der Präfektur für Wirtschaftsangelegenheiten des Heiligen Stuhls ist, soll nun einen Ausweg aus diesen finanziellen Problemen aufweisen. Der Vatikan werde aber selbst nicht direkt in die Infrastruktur investieren, teilte das vatikanische Presseamt an diesem Montag mit. (rv)

L´Osservatore Romano: Vorgezogene Papstwahl möglich

L´Osservatore RomanoDie Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ hält eine vorgezogene Papstwahl für möglich. Das sagte der Chefredakteur der Vatikanzeitung, Giovanni Maria Vian, dem italienischen Sender „Radio 24″. Die Entscheidung darüber liege beim Papst, strikte Normen gäbe es nicht. Bereits am Samstag hatte der Vatikansprecher Federico Lombardi von einem früheren Konklavebeginn gesprochen. Offiziell sieht die Regel den Beginn nach dem 15. Tag ab Beginn der Sedisvakanz vor, dies soll es allen Kardinälen ermöglichen anzureisen. „Aber wenn diese bereits alle eingetroffen sind, besteht auch die Möglichkeit, es vorzuziehen“, so Vatikansprecher Lombardi. (rv)