AL/Dubia: Wer sagt die Unwahrheit, Papst Franziskus oder Kardinal Brandmüller?

Nach zwei Jahren des Schweigens behauptet Papst Franziskus, er habe aus der Zeitung von dem Dubia-Brief erfahren!

Vaticanhistory – Martin Marker

Am 20. Juni veröffentlichte „Reuters“ ein Interview mit dem Papst. In diesem geht es eigentlich um die Kritik des Papstes an der Einwanderungspolitik des US-Präsidenten Donald Trump, allerdings enthält es auch eine kontroverse Behauptung des Papstes. Franziskus äußert hier:

„Ich habe von dem Dubia-Brief [über sein Dokument Amoris Laetitia] „nur aus den Zeitungen“ gehört.“

Ferner sprach der Papst auch von interner Kritik an seinem Papsttum durch kontroverse Kirchenmänner, angeführt von dem amerikanischen Kardinal Raymond Leo Burke.

Nach dem Erscheinen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ im Jahr 2016 veröffentlichten Kardinal Brandmüller, Kardinal Burke und zwei mittlerweile verstorbene Kardinäle ihren Brief an Papst Franziskus zur Klärung einiger Fragen zum umstrittenen Dokument „Amoris laetitia“. Der Papst behauptet nun, er habe von dem Brief der Kardinäle, in dem er kritisiert wird

„aus den Zeitungen erfahren … eine Art, Dinge zu tun, die, sagen wir, nicht kirchlich sind, aber wir alle machen Fehler.“

Franziskus deutet damit an, dass die Dubia-Kardinäle den korrekten kirchlichen Verfahren nicht gefolgt sind und gegen das Gesetz der Höflichkeit gegenüber dem Papst verstoßen haben, indem sie ihren Text öffentlich machten, ohne ihn zuerst privat an ihn zu senden.

Die Aussage von Franziskus zum Dubia-Brief hinterfragt Kardinal Brandmüller, einer der lebenden Dubia-Kardinäle, in einem Kommentar bei OnePeterFive. Der Kardinal antwortete schriftlich und sagte Folgendes:

„Die Dubia wurden zuerst veröffentlicht – ich glaube es waren zwei Monate -, nachdem der Papst ihre Aufnahme nicht einmal bestätigt hatte. Es ist sehr klar, dass wir direkt an den Papst und gleichzeitig an die Kongregation für den Glauben geschrieben haben. Was sollte hier noch unklar sein?“

Der Vatikan-Journalist Edward Pentin twitterte gestern früh und bestritt die Aussage des Papstes:

„Er erhielt die Dubia zwei Monate, bevor die Kardinäle an die Öffentlichkeit gingen und beauftragte Müller, nicht zu antworten.“

Die Erinnerung ist vielleicht verflogen. Hier bezog sich Pentin auf Kardinal Gerhard Müller – damals Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre. OnePeterFive hat sich nun an Kardinals Müllers eigene Sekretärin gewandt und ihn um eine Bestätigung dieses neuen päpstlichen Anspruchs gebeten, aber bis jetzt keine Antwort erhalten. Ebenso hat sich OnePeterFive für einen Kommentar an das Vatikan Pressebüro gewandt, auch hier gibt es bis jetzt keine Antwort.

Die Aussage von Papst Franziskus wirft einige Fragen auf.

„Wieso hat der Papst zwei Jahre geschwiegen und behauptet heute, er habe von der Existenz des Briefes erst aus der Presse erfahren?“

„Warum hat der Papst nach der Kenntnisnahme aus der Presse gegenüber den vier Dubia-Kardinälen nicht umgehend reagiert?“

Durch die Aussagen des Papstes stellen sich zwei entscheidende Fragen mit schwerwiegender Tragweite:

„Wer sagt zum Dubia-Brief nun wirklich die Wahrheit? Lügt der Papst oder die beiden verbliebenen Dubia-Kardinäle?“

(vh – mm)

Argentinien: Erzbischof Fernandez wird Nachfolger von Erzbischof Aguer

Der persönliche Theologe und Ghostwriter von Papst Franziskus, Erzbischof Victor Manuel Fernandez (55), wird neuer Erzbischof des zweitwichtigsten Bistums La Plata in Argentinien.

Vaticanhistory – Martin Marker

Wie bereits erwartet, wurde einer der wichtigsten persönlichen Berater von Papst Franziskus nach seiner Zeit als Rektor der Katholischen Universität in Buenos Aires zum Oberhirten von La Plata ernannt. Erzbischof Victor Manuel Fernandez löst Erzbischof Héctor Aguer ab, der als Intellektueller und Hirte vom Zuschnitt der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. galt.

Erzbischof Aguer erreichte im Mai 2018 die Altersgrenze von 75 Jahren und musste dem Papst seinen altersbedingten Rücktritt anbieten. Am Samstag nahm Franziskus seinen Rücktritt an. In seinem Bistum galt er als rechtgläubiger konservativer und sehr beliebter Hirte. Bei Erzbischof Fernandez stellt sich die Situation etwas anders dar. Er selbst betont:

“In vielen Fragen bin ich progressiver als Papst Franziskus.”

Der 55jährige Fernandez gilt als Vorbereiter wichtiger Dokumente für Papst Franziskus und steht ihm theologisch sehr nahe. 1986 wurde er zum Priester geweiht und weiteren Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom war er zunächst in seinem Heimatbistum Rio Cuarto Theologiedozent. 1993 lehrte er an der Katholischen Universität Argentiniens und 2007 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Teilnehmer an der Vollversammlung der Konferenz lateinamerikanischen Bischofskonferenzen (CECLAM) in Aparecida. Hier war er unter Kardinal Jorge Mario Bergoglio theologischer Berater der argentinischen Bischofskonferenz. Franziskus ernannte ihn im Mai 2013 zum Titularerzbischof von Tiburnia und seine Bischofsweihe empfing er im folgenden Monat.

Ghostwriter von „Amoris laetitia

Fernandez spielte eine umstrittene Rolle beim Entwurf des Papstdokumentes „ Amoris laetitia“, besonders im kontroversen achten Kapitel mit seiner Fußnote 351. Genau dieses Kapitel hat in der Weltkirche für immense Verwirrung gesorgt und steht seit seinem Erscheinen im Kreuzfeuer der Kritik. Franziskus hat sich offen dieser Kritik nie gestellt und einer theologischen Diskussion weicht er mit Schweigen aus.

Der neue Erzbischof von La Plata wird neben seiner neuen Funktion sicherlich Berater und Ghostwriter von Papst Franziskus bleiben. Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn Fernandez in nicht zu ferner Zukunft, als Mitglied des Kardinalskollegiums auftauchen würde. (vh – mm)

Kardinal Arinze: Kommunion kann nicht mit Protestanten wie Bier und Kuchen geteilt werden

In dieser Woche widersprach Kardinal Francis Arinze in einem Interview im Buckfast Abbey in Devon, England, der Idee, geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken die Kommunion zu ermöglichen.

Vaticanhistory – Martin Marker

LifeSiteNews veröffentlichte die wichtigsten Aussagen von Kardinal Arinze, dem ehemaligen Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI.,  aus diesem Interview zum Thema „Interkommunion“ und „Amoris laetitia“.

Der nigerianische Kardinal sagte:

„Die heilige Kommunion könne nicht mit protestantischen Ehepartnern geteilt werden, wie Freunde, die Bier oder Kuchen teilen. Es ist sehr wichtig, die Doktrin zu betrachten“, sagte er. „Die Eucharistiefeier ist kein ökumenischer Gottesdienst. Es ist nicht eine Versammlung derer, die an Christus glauben und ein Gebet für den Anlass erfinden, es ist eine Feier der Geheimnisse Christi, der für uns am Kreuz gestorben ist, der Brot in seinen Körper und Wein in sein Blut gemacht und erzählt hat, die Apostel tun dies in Erinnerung an mich. „

„Es ist die Gemeinschaft, die die heilige Eucharistie feiert“, sagte er. „Jeder, der kein Mitglied dieser Gemeinschaft ist, passt überhaupt nicht hinein.“

Er fügte hinzu, dass die Protestanten, die in der katholischen Kirche die Heilige Kommunion empfangen wollen, Katholiken werden sollten.

„Komm, sei in die Kirche aufgenommen“, sagte er, „und dann kannst du siebenmal die Woche die heilige Kommunion empfangen. Ansonsten, nein.“

Arinze machte seine Äußerungen mitten in der Kontroverse über die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die für eine „Interkommunion“ protestantischen Ehepartner und Katholiken plädiert. Einige Mitglieder der DBK schlagen vor, den Protestanten unter bestimmten Umständen die Kommunion zu ermöglichen. Während die Bemühungen von einigen, vor allem vom Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx unterstützt werden, lehnen sieben Bischöfe den Schritt ab und fordern den Vatikan auf, einzugreifen. Papst Franziskus verwies die Angelegenheit zurück an die deutschen Bischöfe, mit der Vorgabe, zu einer „einstimmigen“ Entscheidung auf der Konferenzebene zu kommen.

„Wenn eine Person geschieden ist und wieder geheiratet hat (ohne eine Annullierung), dann gibt es ein Problem“, sagte Arinze und betonte, dass Jesus lehrte, dass dies Ehebruch sei.“

Der Kardinal widerspricht mit seinen Äußerungen klar den Episkopaten, die sagen, dass „Amoris laetitia“ die Lehre der Kirche über Ehe und Eucharistie nicht geändert habe. Dieses Papstdokument hat seit zwei Jahren weltweite Zwietracht gebracht. Es ist nicht ein „grünes Licht“ das die Tür öffnet, um den geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken oder protestantischen Ehepartner die Kommunion zu ermöglichen.

„Wir können nicht barmherziger sein als Christus“, fügt Arinze hinzu. „Wenn einer von uns sagt, er hätte die Erlaubnis von Christus, einen der Hauptpunkte zu ändern, die Christus uns im Evangelium gegeben hat, würden wir gerne diese Erlaubnis und auch die Unterschrift sehen.“

Kardinal Arinze stellt sich mit seinen Äußerungen unmissverständlich auf die Seite der Kardinäle und Bischöfe, die seit langem „Amoris laetitia“ im Kapitel VIII. kritisieren und für das Übel der anhaltenden weltweiten kirchlichen Verwirrungen halten. Seine Argumentationen zielen also nicht nur auf die Bischöfe der DBK sondern auch auf Papst Franziskus. (vh – mm)

CuraPastoralis: Internationaler pastoraler Aufruf an die Bischöfe der Welt

Die Initiative „CuraPastoralis.org“ ist ein Appell an die Bischöfe der ganzen Welt, die Lehre Christi zu bekräftigen und Fehler beim Empfang der heiligen Kommunion durch Personen die imstand der schweren Sünde leben zu beheben.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Es geht um die Auslegung der Morallehre, wie sie in der Enzyklika „Humanae vitae“ festgeschrieben ist. Die Initiative richtet sich aber auch offen gegen das seit Langem umstrittene Apostolische Dokument „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus. Die Verantwortlichen der Initiative bitten in diesem pastoralen Aufruf die Priester der gesamten Weltkirche um Unterstützung.

Auf der Website „CuraPastoralis.org“ steht der „Pastorale Aufruf an die Bischöfe zu einer apostolischen Bekräftigung des Evangeliums“ in mehreren Sprachen zur Verfügung. Hier der Originaltext in deutscher Sprache:

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Pastoraler Aufruf an die Bischöfe

zu einer apostolischen Bekräftigung des Evangeliums

(Autorisierte Übersetzung aus dem Englischen)

Sonntag des Guten Hirten

22 . April 2018

Eminenz oder Exzellenz,

Als Priester, die geweiht sind, um dem Volk Gottes in der Seelsorge zu dienen, wenden wir uns an Sie, um Ihre Hilfe im Umgang mit einer irreführenden Einstellung im Bereich der christlichen Moral zu erbitten, einer Einstellung, der wir häufig begegnen und die denjenigen, die dadurch irregeführt werden, schweren Schaden zufügt. Wir glauben, dass ein Großteil dieses Schadens geheilt oder gemildert werden könnte, wenn Sie die Lehre Christi bekräftigen und diese Irrtümer durch den Einsatz der vollen Autorität Ihres apostolischen Amtes korrigieren würden. Dies würde nicht nur denjenigen zugute kommen, die Ihnen als ihrem Diözesanbischof anvertraut sind, sondern Sie würden als Nachfolger der Apostel in hohem Maße zur Einheit und zum Wohlergehen der universalen Kirche beitragen. Unsere pastorale Sorge ist es, dass sich die gegenwärtige nachteilige Lage ohne eine solche Hilfe erheblich verschlechtern wird.

In ihrer Grundform enthält die erwähnte irreführende Einstellung die Behauptung, dass diejenigen, die objektiv böse Taten setzen und sich subjektiv als schuldfrei begreifen, die heilige Kommunion empfangen dürfen. In einer weiterentwickelten Form wird bestritten, dass bestimmte Verhaltensweisen in sich böse sind, und behauptet, dass diese Verhaltensweisen entweder unter bestimmten Umständen das realistischere Gute sind, das erreicht werden kann, oder tatsächlich gut sind. Eine noch extremere Version erklärt, dass Gott diese Verhaltensweisen billigen oder gar dazu anregen könnte. Christi Leben und Morallehre werden somit als abstrakte Ideale dargestellt, die an unsere Umstände angepasst werden müssen, und nicht als Realitäten, die bereits darauf gerichtet sind, uns in jeder Situation von der Sünde und dem Bösem zu befreien.

Obwohl dieser Ansatz den Anspruch erhebt, eine neue und legitime Entwicklung zu sein, hat die Kirche seine Prinzipien immer als dem Evangelium widersprechend verstanden. Sie widersetzte sich diesen Theorien im 20. Jahrhundert, vor allem in den fünfzig Jahren seit Humanae Vitae mit besonders energischer und präziser Lehre. Das jüngste Aufleben dieser schädlichen Einstellung trotz entsprechender anhaltender Bemühungen der Kirche zeigt – wie wir glauben – deutlich, dass eine wirksamere pastorale Antwort erforderlich ist, als sie Pfarrer von sich aus leisten können oder die beschränkte Autorität konventioneller diözesaner und regionaler Erklärungen adäquat erbringen kann. Darum bitten wir Sie, die Ausübung Ihrer vollen apostolischen Autorität zu erwägen, indem Sie das Evangelium förmlich bekräftigen und diese Irrtümer korrigieren. Dies würde der gesamten Kirche zum apostolischen Zeugnis, welches alleine in der Lage ist, den Klerus und die Laien in der dringenden Aufgabe zu unterstützen und zu leiten, den Geschädigten zu helfen und authentische pastorale Initiativen zu entwickeln, um die ganze Welt zu erreichen.

Wir sind uns bewusst, dass die Ausübung der apostolischen Autorität und die Art und Weise ihres Ausdrucks Angelegenheiten sind, die jeder Bischof für sich entscheiden muss. Als Priester wollen wir Ihnen in einem brüderlichen und kindlichen Geiste die folgenden Lehren des Evangeliums zur Betrachtung vorlegen, die sich auf zehn entscheidende Punkte konzentrieren, von denen wir hoffen, dass Sie sie verbindlich ansprechen werden. Bitte nehmen Sie diese Punkte als Zeugnis unseres Glaubens auf, den wir in Einheit mit dem Bischofskollegium und seinem Oberhaupt, dem Bischof von Rom bekennen.

1. Gott ist Liebe. Er hat alles zu unserem Besten arrangiert und er hat uns gerufen, sein göttliches Leben in Christus zu teilen. Folglich Gott ist völlig gegen das Böse, die Sünde (d. h. die bewusste und willentliche Hinwendung zum Bösen) und den Schaden, der dadurch verursacht wird. Obwohl sich Gott entschließen mag, die Gegenwart des Bösen und der Sünde zu tolerieren, regt er niemals dazu an und billigt diese Realitäten nicht.

2. Christgläubige, die an der ihnen innewohnenden Gemeinschaft mit Gott teilhaben (d. h. sich im Zustand der Gnade befinden), sind unter allen Umständen von Christus befähigt, treu zu bleiben, indem sie die bewusste und willentliche Ausübung des Bösen vermeiden. Deshalb sind sie verantwortlich für alle Sünden, die sie begehen (vgl. 1 Jh 5,18 und Jak 1,13-15). Das gilt selbst dann, wenn die Haltung der Treue Leid, Entbehrung oder Tod fordert, weil das, was menschlich unmöglich ist, durch Gottes Gnade möglich ist (vgl. Mt 19,26 und Sir 15,15). Daher ist die Treue zu Christus und seiner Lehre realistisch und erreichbar, sie ist kein abstraktes Ideal, welches an die Umstände des Lebens angepasst werden müsste.

3. Christen, die sich der Gemeinschaft mit Gott erfreuen, können in einem gewissen Maße an Unwissenheit oder einem Mangel an Freiheit leiden, was die Schuldhaftigkeit einer bestimmten bösen Tat mindert oder gänzlich aufhebt. Obwohl das, was sie tun, tatsächlich (d. h. objektiv) böse ist und daher auf verschiedene Weise für sie selbst und für andere schädlich, können sie persönlich (d. h. subjektiv) keine Schuld tragen und bleiben daher moralisch schuldlos.

4. Christen, die böse Akte ohne Schuld ausüben, verbleiben in Gemeinschaft mit Gott, sind aber in Situationen gefangen, die tatsächlich schädlich sind und sie daran hindern, an der Fülle des Lebens, das Jesus brachte, vollständig teilzuhaben. Die Aufgabe der Kirche ist es, sich für ihre Heilung und Befreiung einzusetzen, indem sie die Gnade und Wahrheit des Evangeliums Christi geduldig ausspendet.

5. Das Gewissen ist die unmittelbare Verhaltensnorm, aber nicht die unfehlbare Stimme Gottes. Es kann aufgrund unverschuldeter Fehlbildung oder Verzerrungen infolge früherer Sünden falsch urteilen. Gleichwohl kann jemand, der seinem Gewissen folgt oder sich selbst für frei von Schuld hält, dennoch der Sünde schuldig sein. In Anbetracht dieser Einschränkungen müssen die subjektiven Gewissensurteile mit dem von Christus geoffenbarten Evangelium in Einklang gebracht werden, welches er selbst durch das authentische apostolische Zeugnis der Kirche (z. B. das ordentliche und außerordentliche Lehramt) ständig verkündet.

6. Die Ehe ist ein Bund, der von einem Mann und einer Frau, die frei von Hindernissen sind, wissentlich und willentlich mit der nötigen Überlegung und Reife geschlossen wird. Die Ehe ist eine exklusive Verbindung, die durch keine menschliche Macht oder aus irgendeinem Grund aufgelöst werden kann, außer dem Tod eines der Ehegatten. Die bräutliche Verbindung zwischen Christus und der Kirche ist die Grundlage dieses ehelichen Bandes sowohl in der menschlichen Natur als auch im Sakrament der Ehe (vgl. Gen 2,24; Mt 19,3-6; Eph 5,32; und 2 Tim 2,13).

7. Sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind unter allen Umständen ein schweres Übel. Die schuldhafte Willenszustimmung zu diesem schweren Übel stellt eine Todsünde dar, die, wie jede Todsünde, die Gemeinschaft mit Gott beendet.

8. Um die heilige Kommunion zu empfangen, müssen Christen, die erkennen, dass sie eine Todsünde begangen haben, ihre Sünden wirklich bereuen und den Vorsatz haben, in Zukunft jede Sünde zu meiden. Zudem müssen sie normalerweise zuerst das Bußsakrament empfangen.

9. Der Empfang der Heiligen Kommunion kann nicht auf einen privaten Akt reduziert werden, der auf einem subjektiven Urteil über die eigene Unschuld beruht. Der Kommunionempfang ist nämlich ein öffentliches Zeugnis dafür, dass der Gläubige am gemeinschaftlichen Glauben und dem Leben der Kirche festhält. Unabhängig von der persönlichen Schuld kann von denjenigen, die weiterhin objektiv schwer sündigen, nachdem sie erfahren hatten, dass ihr Glaube oder Verhalten gegen das apostolische Zeugnis der Kirche verstößt, zu Recht erwartet oder – gelegentlich – gefordert werden, dass sie sich der Heiligen Kommunion enthalten. Diese kirchliche Disziplin ist ein pastorales Mittel, um sie dazu zu bewegen, das Böse zu erkennen und ihm zu entsagen, damit sie von ihm befreit werden und an dem reichen Leben Christi größeren Anteil haben. Ein solcher Ansatz spiegelt die Lehre Jesu und der Apostel wider, die die kirchliche Disziplin auf das objektive Versagen mit dem Leben der Kirche übereinzustimmen und nicht auf ein Urteil über Schuldhaftigkeit bezog (vgl. Mt 18,17; 1 Kor 5,11-13; Gal 1,9 und 1 Joh 4,6). Die Heilige Kommunion kann auch vorenthalten werden, um zu vermeiden, dass andere in Bezug auf den Glauben und das Leben entsprechend den Forderungen des Evangeliums irregeführt werden (d. h. einen Skandal verursachen; vgl. Mt 18,6).

10. Der Empfang der Heiligen Kommunion in bestimmten Fällen durch jene, die nach einer Ehescheidung wieder geheiratet haben, hängt vom objektiven Dasein des Ehebandes ihrer ersten Ehe und von der Vermeidung von Sünde und öffentlichem Skandal ab, und nicht lediglich von ihrer privaten Absicht,

künftig sexuelle Handlungen zu vermeiden, ihrer subjektiven Einschätzung der gegenwärtigen Beziehung oder ihrer subjektiven Ansicht, dass sexuelle Aktivität in dieser Beziehung moralisch gut sei (vgl. Mt 5,32).

Durch unseren Aufruf möchten wir Sie ermutigen, den pastoralen Wert der apostolischen Unterstützung und der Richtung, die Sie der universalen Kirche auch als einzelner Bischof geben könnten, nicht zu unterschätzen. Wir sind uns als Priester dessen sehr bewusst, dass viele Kleriker und Laien von den weltlichen Denkweisen und der falschen Moraltheologie vergangener Jahrzehnte so sehr beeinflusst sind, dass sie das apostolische Zeugnis der Kirche lediglich als ein Ideal, als überholt oder sogar grausam ansehen. Daher nehmen sie oft fälschlicherweise pastorale Bekräftigungen dieses Zeugnisses als Abstraktionen, Akte des Legalismus oder persönliche Verurteilungen wahr. Das ist für alle Beteiligten äußerst schmerzhaft. Diese Erfahrung kann auf Priester entmutigend wirken, und könnte uns dazu führen, dass wir eine klare und authentische Darlegung des Evangeliums scheuen. Wir sind jedoch gesegnet, viele Kleriker und Laien zu kennen, deren Leben durch die freudige Annahme der Lehre Christi verändert wurde, auch wenn dies mit Leiden verbunden war. Sie freuen sich jetzt über das Zeugnis der Kirche, das ihnen einst unrealistisch oder feindlich erschien. Gleichzeitig erleben sie die Förderung von Irrtümern, die andere in schädlichen Situationen gefangen halten, ähnlich denen, die sie selbst erlebt haben, mit einem tiefen Gefühl von Trauer und Verrat. Dennoch finden sie Hoffnung und ermutigen uns, indem sie uns ins Gedächtnis rufen, dass sie selbst befreit wurden durch die Kraft der Gnade und der Wahrheit Christi, die im eindeutigen und liebevollen Zeugnis eines bestimmten Priesters oder Laien wirkte. Umso mehr würde dann das persönliche, mit der Sorge um das Heil der Seelen und der vollen Autorität eines Nachfolgers der Apostel gegebene Zeugnis eines Bischofs ein wirksames Werkzeug für Christus sein, sein Volk zu sammeln, zu unterstützen und zu führen.

Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Berücksichtigung dieses Aufrufs.

Gott möge Sie in seinem Dienst stärken!

Mit der Bitte um Ihren Segen.

Ihre Brüder im priesterlichen und apostolischen Dienst.

(vh – mm)

 

Klärendes Gespräch zwischen Vatikan und DBK am Donnerstag

Das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und hohen Vertretern zweier vatikanischer Dikasterien ist nicht nur für das Streitthema von entscheidender Bedeutung sondern auch für den Papst selbst.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Debatte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die finale Fassung der „Handreichung“ zum Thema „evangelischen Ehepartner unter “bestimmten Umständen” und “im Einzelfall” einen Kommunionempfang zu ermöglicht“ (Interkommunion) wird am Donnerstag in einem von Papst Franziskus gewünschten Gespräch zu klären sein.

Die Gesprächsteilnehmer

Seit dem Zeitpunkt, an dem der Brief der sieben Bischöfe an die Adresse in Rom bekannt wurde, rumort es in der DBK. Der Vorsitzende, Kardinal Marx, äußerte Unverständnis über diese Vorgehensweise. Kurz danach wurde publik, dass Franziskus Kardinal Marx und den Führer der sieben Bischöfe, Kardinal Woelki, zu einem klärenden Gespräch in den Vatikan geladen hatte. Zwischenzeitlich ist die Gesprächsrunde aus Deutschland um einige Teilnehmer erweitert worden. An dem Gespräch werden folgende deutschen Prälaten teilnehmen:

Für die DBK:

  1. Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  2. Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  3. Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  4. Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  1. Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  2. Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  1. Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  2. Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  3. Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  4. Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Das Verhältnis der deutschen Delegation ist eher unausgewogen, vier zu zwei. Andererseits behaupten einige Quellen, die Vertreter des Vatikans seien alle Sympathisanten der Opposition der sieben Bischöfe. Ob Papst Franziskus selbst an dem Gespräch teilnehmen wird, darf man bezweifeln. Eher wird er seine Entscheidung um das Thema der „Handreichung der DBK“ nach eingehender Beratung mit Erzbischof Ladaria Ferrer und Kardinal Koch treffen.

Kritische Meinungen zur „Handreichung der DBK“:

Kardinal Cordes:

„Diese Entscheidung stößt auf ernsthafte theologische Hindernisse. Der Vorschlag der Bischofskonferenz kann nicht behaupten, theologisch gesund zu sein.”

Kardinal Müller:

„Dieser Vorschlag ist ein “rhetorischen Trick”, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe “keine Notsituation” sei und dass “weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen”, da sie “wirksame Zeichen der Gnade Gottes” sind. “

Kardinal Brandmüller:

„Die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag ist ein „Skandal, keine Frage.“

Professor Helmut Hoping:

Professor Helmut Hoping äußerte in der FAZ, Franziskus sehe sich einer „heiklen Aufgabe“ gegenüber, zumal Kardinal Marx den Vorschlag an die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ des Papstes gebunden habe, die Ausnahmen je nach Gewissen und besonderen Umständen erlaubt. Die Methode des Papstes, „Prozesse einzuleiten“, ohne je darüber zu urteilen, „könnte mit dem deutschen Kommunionkonflikt an seine Grenzen stoßen“.

In einigen Medien wurde nach Bekanntwerden des Briefes der sieben Bischöfe an Rom bekannt, dass offenbar der Papst den Ablehnungsbrief geheim halten wollte.

Edward Pentin:

Der US-Vatikanist Edward Pentin hatte den Originaltext des Briefes der sieben Bischöfe veröffentlicht und stellte die berechtigte Frage:

“Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.”

National Catholic Register:

Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen:

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Die Kern-Frage:

Was das Gespräch am Donnerstag letztlich bewirken wird, ist vollkommen offen. Kardinal Marx hat sich in der Frage der „Handreichung der DBK“ mehrfach auf die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ als Grundlage für die Handreichung bezogen. Er ist ein Verfechter des päpstlichen Anliegens in der katholischen Kirche, verstärkt den „pastoralen Weg“ zu beschreiten. Somit ist Marx der klassische Papstmitstreiter und Befürworter von „Amoris laetitia“. Sein bisheriges Verhalten könnte die Entscheidung des Papstes zum Thema durchaus beeinflussen. Außer, der Papst hat schon jetzt eine unumstößliche eigene Meinung zum Streitthema in Deutschland. Wenn dem so sein sollte, dürfte es sehr schnell zu einer abschließenden Papstentscheidung kommen. Ob die „Handreichung“ von der Deutschen Bischofskonferenz modifiziert werden muss oder von Rom in Gänze untersagt wird, werden wir sicherlich bald erfahren. (vh – mm)

Details der Rom-Konferenz

Die US-Seite „Crux“ publizierte die Kerninhalte der Rom-Konferenz vom 07. April „Katholische Kirche, wohin gehst du?“.

„Crux“ bezieht sich auf die Vorträge des deutschen Kardinal Walter Brandmüller und des amerikanischen Kardinal Raymond Burke. Beide sind zwei der vier Dubia-Kardinäle, während zwei andere bereits verstorben sind, der deutsche Kardinal Joachim Meisner und der italienische Kardinal Carlo Caffarra.

Die Veranstaltung am Samstag wurde von einem italienischen Verein, der als „Freunde von Kardinal Caffarra“ bekannt geworden ist, organisiert. Im „Church Village“ Hotel, etwa zwei Meilen vom Vatikan entfernt, sprachen die Redner, laut „Crux“ zu einer Menschenmenge von mehreren Hundert Menschen.

Die folgenden Inhalte sind im „Crux“ Bericht zu finden:

Kardinal Brandmüller:

„Die Erfahrung der Geschichte lehrt uns, dass Wahrheit nicht unbedingt die Mehrheit, mit großen Zahlen ist. In der Geschichte des Volkes Gottes war es oft nicht die Mehrheit, sondern eine Minderheit, die den Glauben authentisch gelebt hat.“

Brandmüller deutete an, dass die Zeit für das Warten auf eine Antwort vorbei ist. Er zitierte den Fall der arianischen Häresie, einer Bewegung des vierten Jahrhunderts, die glaubte, Christus sei nicht vollständig göttlich, was einst von einer beträchtlichen Mehrheit von Christen bestätigt wurde. Ferner argumentiert Brandmüller, dass die Lehre von Amoris Laetitia nicht als authentische „Entwicklung der Lehre“ betrachtet werden könne, die sich auf die theologischen Schriften des englischen Konvertiten Kardinal John Henry Newman aus dem 19. Jahrhundert stütze.

„Der Sinn der Gläubigen kann nicht als Abstimmung oder Volksabstimmung verstanden werden, das ist unmöglich. Die Kirche ist keine demokratisch konstituierte Gesellschaft, sondern das Corpus Misticum („mystischer Körper“), zu dem die Gläubigen als Mitglieder dieses Körpers vereint sind.“

Brandmüller schlug vor, die Fragebögen, die vor zwei Jahren von Franziskus im Oktober 2014 und 2015 bei den Bischofssynoden verteilt wurden, seien keine legitimen Fälle des Sensus fidelium, weil sie von „einzelnen Gruppen“ „manipuliert“ wurden.

Stattdessen wies er auf 140.000 Katholiken in Polen hin, die eine Petition [„Polonia Semper Fidelis“, Anm. Red.] unterschrieben, in der die Bischöfe aufgefordert wurden, sie vor „deutschen Fehlern“ zu schützen, wie die Lehre in Amoris Laetitia, in der deutschsprachige Prälaten eine Schlüsselrolle spielen.

„Es war immer klar, dass der römische Papst das Gesetz nur zum Zweck der Wahrung seines Zwecks und niemals zur Untergrabung des Gesetzes aufgeben kann.“

„Wie die Geschichte zeigt, ist es möglich, dass ein römischer Papst, der seine Machtfülle ausübt, in Häresie fallen oder in seiner ersten Pflicht versagen kann, die Einheit des Glaubens und die Disziplin der Kirche zu bewahren.“

Kardinal Burke:

Burke bestand auf dem Recht, sich einem irrenden Papst zu widersetzen.

„Da der Papst keinem gerichtlichen Prozess unterworfen werden kann, muss die Situation auf der Grundlage des Naturrechts, der Evangelien und der kanonischen Tradition angegangen und behoben werden, und das ist ein zweistufiger Prozess.“

„Erstens korrigiert man den mutmaßlichen Irrtum oder die Aufgabe der Pflicht direkt an den Papst. Wenn er nicht antwortet, geht man zur öffentlichen Korrektur über.“

„Aus Pflichtgefühl kann der Papst ungehorsam sein. Es gibt eine Fülle von Literatur zu diesem Thema. Die Autorität des Papstes ist nicht magisch. Es kommt aus seinem Gehorsam dem Herrn gegenüber.“

„Es ist axiomatisch, dass jede Macht, die Christus seiner Kirche gibt, dazu dient, die Ziele zu verwirklichen, für die er sie gegründet hat, nicht um sie anzufechten. Es kann nur innerhalb dieser Bedingungen ausgeübt werden. Es ist keine Lizenz für willkürliche Regierungen.“

Burke sagte, dass einige Bischöfe auf der Synode argumentierten, dass die Macht des Papstes ihm erlauben würde, den Schritt zu machen, den er in Amoris Laetitia machte, aber er spottete über die Logik.

„Als ob diese Macht es dem Papst erlauben würde, eine Entscheidung in offenem Gegensatz zu Matthäus 19 zu treffen“, sagte er in Bezug auf das Verbot der Geschiedenen in den Evangelien, „und die ständige Lehre der Kirche in Treue zu diesen Worten.“

„Jede Handlung eines Papstes, vorausgesetzt, dass er ein Mensch ist, der häretisch oder sündig ist, ist an sich null.“

Ferner gibt „Crux“ über die Rede von Weihbischof Athanasius Schneider aus Kasachstan einen kurzen Hinweis. Schneider bezog sich auf einen angeblichen Eid, welchen Päpste bis hin zu Papst Paul VI. abgelegt haben sollen. Dieser Eid wird jedoch von den meisten Kirchenhistorikern bezweifelt und als Mythos betrachtet.

Im Rahmen der Konferenz wurde ein Videokommentar von Kardinal Caffara eingespielt, der sich wohl vorrangig mit der Enzyklika „Humanae Vitae“ (über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens) beschäftigte.

(vh – mm)

Erklärung des Kongresses „Katholische Kirche, wohin gehst du?“

 

Heute fand in Rom der Kongress mit dem Titel „Katholische Kirche, wohin gehst du?“ statt.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Hier haben zwei der Dubia-Kardinäle, der Deutsche Walter Brandmüller und der Amerikaner Raymond L. Burke, mit den Teilnehmern der Konferenz in Rom heute, am Samstag, eine „Declaratio„, einen Beruf des Glaubens veröffentlicht, der die Schlüsselpunkte der kirchlichen Lehre bekräftigt, die durch den Ansturm der vom gegenwärtigen Pontifikat begonnenen Neuerungen in Zweifel gezogen wird.

Der Vatikanist Sando Magister publizierte auf seiner Internetseite „Settimo Cielo“ die Abschließende Erklärung des Kongresses in deutscher Übersetzung:

DECLARATIO:

 „Rom, 7. April 2018

Angesicht einander widersprechenden Auslegungen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ breitet sich unter den Gläubigen weltweit wachsende Ratlosigkeit und Verwirrung aus.

Die dringende Bitte von nahezu einer Million von Gläubigen, von mehr als 250 Gelehrten, ja von Kardinälen um eine klärende Antwort des Heiligen Vaters auf diese Fragen ist bis heute nicht erhört worden.

In dieser so entstandenen ernsten Gefahr für den Glauben und die Einheit der Kirche wissen wir, getaufte und gefirmte Glieder des Volkes Gottes, uns zum Bekenntnis unseres katholischen Glaubens aufgerufen.

Dazu ermächtigt und ermutigt uns das II. Vatikanische Konzil, das in „Lumen gentium“ Nr. 33 fest: „So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ’nach dem Maße der Gabe Christi‘ (Eph 4, 7)“.

Es ermutigt uns dazu auch der selige John Henry Newman, der in seiner prophetisch zu nennenden Schrift „On Consulting the Faithful in Matters of Doctrine“ schon im Jahre 1859 auf die Bedeutung des Glaubenszeugnisses der Laien hingewiesen hat.

So also bezeugen und bekennen wir im Einklang mit der authentischen Lehre der Kirche:

1) Die zwischen zwei getauften Partnern gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden.

2) Aus diesem Grund begehen Christen, die ungeachtet ihrer bestehenden gültigen Ehe eine weitere Verbindung eingehen, die schwere Sünde des Ehebruchs.

3) Wir sind davon überzeugt, dass es absolute sittliche Gebote gibt, die immer und ohne Ausnahme verpflichten.

4) Wir sind auch davon überzeugt, dass kein subjektives Gewissensurteil eine in sich schlechte Handlung zu einer guten und erlaubten machen kann.

5) Wir halten fest, dass – unabhängig von der subjektiven Schuldhaftigkeit der begangenen Sünde – Lossprechung und Eucharistie nur empfangen kann, wer bereit ist, künftig dem Gebot Gottes entsprechend zu lebe.

6) Wir sind darum auch überzeugt, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene, die nicht bereit sind, enthaltsam zu leben, im Widerspruch zum Gesetz Gottes verharren und darum nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können.

Unser Herr Jesus Christus sagt: „Wenn ihr in meinem Wort bleibt, seid ihr wahrhaft meine Jünger. Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien“ (Joh 8, 31-32).

In dieser Zuversicht bekennen wir unseren Glauben vor dem Obersten Hirten und Lehrer der Kirche samt den Bischöfen und bitten sie, uns im Glauben zu stärken.“

Die „Declaratio“ ist wie damals die Anfrage der Dubia-Kardinäle unmissverständlich an Papst Franziskus gerichtet. Sie ist aber auch eine klare Antwort an die Masse des deutschen Episkopats, allen voran Kardinal Marx. Man kann durchaus sagen:

„Papst Franziskus und deutsche Bischöfe, besinnt euch auf die authentische Lehre der katholischen Kirche!“
(vh – mm)

D: Episkopat zerstritten über „Kommunion für evangelische Christen“

Wie Vatican News (VN) heute meldet, ist es offenbar zu einem schweren Streit in der Deutschen Bischofskonferenz gekommen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Es geht um die Frage der Kommunion für evangelische Christen. Vatican News bezieht sich auf den Kölner Stadtanzeiger von heute. Vatican News berichtet:

„Nach seiner Darstellung haben sich sieben Bischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki an den Vatikan gewandt. Sie halten eine am 20. Februar von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene pastorale Handreichung für konfessionsverschieden Ehen für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht verstößt der Text, so berichtet der Stadt-Anzeiger, gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, war nach Darstellung des Blattes über den Brief an den Vatikan nicht informiert. Die sieben Bischöfe verweisen nach Angaben der Zeitung, der der Brief vorliegt, auf eine Reihe offener dogmatischer und kirchenrechtlicher Fragen. Sie bitten den Vatikan um Hilfe und um Klärung.

 „Beispielloser Vorgang ” 

Konkret ging das Schreiben sowohl an den Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Ladaria, als auch an den „Ökumene-Minister“ des Vatikans, Kardinal Kurt Koch, so der Stadt-Anzeiger.“

Unter der Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki haben sich folgende sechs Episkopaten dem dreiseitigen Schreiben an den Vatikan angeschlossen:

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg),
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg),
  • Gregor Maria Hanke (Eichstätt),
  • Wolfgang Ipolt (Görlitz),
  • Rudolf Voderholzer (Regensburg) und
  • Stefan Oster (Passau)

Als „Aktuelle Meldung“ wurde ebenfalls heute, eine Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf der Internetseite der DBK veröffentlicht. Sie trägt die Überschrift: „Antwortbrief von Kardinal Reinhard Marx zum Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“

Der Originaltext des Antwortschreibens von Kardinal Marx auf der DBK-Seite lautet:

„Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder,
am 28. März 2018 erreichte mich das Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 23. März 2018, mit dem er mir – persönlich/vertraulich – einen Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen vom 22. März 2018 zur Kenntnis gibt.

Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ‚vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist‘, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ‚um Hilfe‘ bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft.

Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken:
1. Anders als im Brief beschrieben wird nicht ‚in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe‘ die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann.
2. Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen.

Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen.

Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen.

Oremus pro invicem.
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Kardinal Marx“

 

Zuerst fällt auf, dass die Mitteilung von Vatican News, bezogen auf den Kölner Stadtanzeiger, nur von zwei Dikasterien als Empfänger des Schreibens spricht. Nach der Erklärung von Kardinal Marx ging besagtes Schreiben aber scheinbar noch an andere Empfänger. An den Sekretär des „Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten“, Bischof Arrieta, deshalb an den Sekretär, weil der Posten des Präsidenten des Dikasteriums derzeit vakant ist. Ferner wurde der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović informiert.

Kardinal Marx hat in den letzten Jahren mehrfach gezeigt, dass er für Veränderungen in der katholischen Kirche in Deutschland eintritt und diese auch vorantreiben will. Viele seiner Argumentationen basieren auf Aussagen von Papst Franziskus. So ist er ein absoluter Befürworter des Kapitels VIII. des Papstdokumentes „Amoris Laetitia“, dass unter bestimmten Voraussetzungen geschiedene wiederverheiratete Ehepaare zur Kommunion zulässt. Das besagte Dokument steht seit seiner Bekanntgabe 2016 in schärfster Kritik der Weltkirche.

Bisher hat sich das deutsche Episkopat zu diesem Papstdokument in der Öffentlichkeit kaum geäußert. Einzig der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat klar Stellung gegen die Kommunion für geschiedene wiederverheiratete Ehepaare bezogen. Pastorale Begleitung ja, Kommunionempfang nein.

Das Schreiben der sieben Bischöfe an verschiedene Dikasterien im Vatikan zeigt, dass Marx seine Revolution in der deutschen Kirche doch nicht so einfach bewerkstelligen kann. Offenbar schlägt ihm heftige Kritik aus den eigenen Reihen entgegen. (vh -mm)

Kardinal Kasper schwenkt bei „Amoris Laetitia“ ein!

 

In der italienischen Fernsehsendung „Stanza Vaticane“ äußerte sich Kardinal Kasper heute zum umstrittenen Dokument „Amoris Laetitia“.

Kasper hält zwar immer noch die Kritik am Papstdokument zum Familienleben für „lächerlich“ schlägt aber erstmals auch andere Töne an. Er kritisiert, dass die Apostolische Ermahnung „Amoris Laetitia“ in der Diskussion auf eine Fußnote reduziert wird [die Fußnote öffnet geschiedenen und wiederverheirateten Paaren die Tür zur Kommunion, Anm. Red.]

Kardinal Kasper sagte in der Fernsehsendung:

„Es ist gut, eine brüderliche Diskussion [über Amoris Laetitia, Anm. Red.] zu beginnen, um Frieden zu schaffen“.

Diejenigen, die sagen Amoris ist „keine große Angelegenheit“, haben vielleicht ihr Herz nicht bei der Sache und diese Tatsache überschattet das Dokument, betont Kasper.

Papst Franziskus wird von einigen Mitgliedern der Kirchenhierarchie stark bekämpft und Kasper verweist auf die vier Dubia-Kardinäle und ihre öffentliche Fragestellung an den Pontifex.

Vielleicht hat bei Kardinal Kasper ein Sinneswandel stattgefunden. Er kritisiert zwar nach wie vor die Dubia-Kardinäle und verweist auf andere Kritiker, namentlich nicht genannte Kräfte in der Kirchenführung, hält es aber für gut, eine „brüderliche Diskussion“ zu beginne.

Sein Einschwenken ist zu mindestens ein Zeichen in die richtige Richtung. Bisher hatte er nur harsche Missbilligung für die Kritiker der Apostolischen Ermahnung „Amoris Laetitia“ bekundet. (vh – mm)

Rom-Konferenz: „Katholische Kirche, wohin gehst du?“

Quelle: Sandro Magister(Screenshot am 20. März)

Bereits seit einigen Wochen ist bekannt, dass in Rom eine besondere Konferenz geplant ist. Der Vatikanist Sandro Magister hat hierzu heute einige Details bekannt gegeben.

Die Konferenz soll am 07. April, ab 15.00 Uhr im Konferenzzentrum „The Church Village“ in der Via Torre Rossa 94, nur wenige Kilometer vom Petersdom entfernt, stattfinden. Hintergrund ist, der katholischen Kirche den Weg zu weisen, nach der unsicheren Zeit der ersten fünf Jahre des Pontifikats von Papst Franziskus.

Offenbar zielt die Konferenz darf ab, die Fünfjahresperiode kritisch zu bewerten. Darauf deutet auch der Titel hin:

„Katholische Kirche, wohin gehst du?“

Im Untertitel heißt es:

„Nur ein Blinder kann leugnen, dass es in der Kirche eine große Verwirrung gibt“.

Diese Formulierung geht auf einen der Dubia-Kardinäle, Kardinal Carlos Caffarra (1938-2017) zurück. Diese hatten 2016 mit dem Ziel, Klarheit über die umstrittenen Punkte des nachsynodalen apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ zu bekommen, den Papst um Klärung gebeten. Doch ohne jeden Erfolg, sie erfuhren nur schweigende Missachtung vom Papst.

Magister sieht in der Konferenz folgende Zielsetzungen:

„In einer Kirche, die man als treibend betrachtet, wird die Schlüsselfrage, der sich die Konferenz stellen wird, gerade darin bestehen, die Führungsrollen des „Volkes Gottes“ neu zu definieren, die Eigenschaften und Grenzen der Autorität des Papstes und der Bischöfe, der Formen der Konsultation der Gläubigen in Fragen der Lehre, zu klären.

Dies sind Fragen, die zu seiner Zeit von einem großen Kardinal gründlich untersucht wurden, der sowohl von Progressiven als auch von Konservativen zur Unterstützung ihrer jeweiligen Thesen, dem Seligen John Henry Newman, oft zitiert wurden. Laut Magister sind die Namen der Kardinäle und Bischöfe, welche sich diesen Fragen stellen werden, noch nicht im Detail bekannt. Mit „Ad-hoc“ Videobotschaften wurden bereits zwei sehr repräsentative Kardinäle mit Beiträgen bestätigt. Der chinesische emer. Bischof von Hongkong, Joseph Kardinal Zen Ze-Kiun und der ehemalige Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, der Nigerianer Francis Kardinal Arinze. Es wird auch eine posthume Projektion eines Videointerviews mit Kardinal Caffarra über die kontroverse Enzyklika von Papst Paul VI. „Humanae Vitae“ geben“.

Ferner wird es auch Vorträge von Laien geben. Professor Valerio Gigliotti, Professor der Geschichte und des Rechts des Mittelalters und der Neuzeit von der Universität Turin, wird die Ausübung der „plenitudo potestatis“ des Papstes in der Geschichte der Kirche in den Mittelpunkt stellen. Während Professor Renzo Puccetti, ein Arzt und Professor für Bioethik am Päpstlichen Theologischen Institut Johannes Paul II., die Entwicklung der Bioethik dieses Instituts von der ersten Phase mit Caffarra als Präsident bis zur aktuellen Phase unter der Leitung von Erzbischof Vincenzo Paglia analysieren wird.

Decleratio/Glaubensbekenntnis:

Die Konferenz soll in einem prägnanten Glaubensbekenntnis zu den heute umstrittenen Punkten zur Lehre und Moral gipfeln. Anders als bei der Dubia soll diese Erklärung als „Stimme der getauften und bestätigten Mitglieder des Volkes Gottes“ für die ganze Kirche und für die Welt vorgeschlagen werden.

Ob diese Konferenz einen Durchbruch in Lehre und Moral bringen wird, darf mit Spannung erwartet werden. Zu wünsche wäre es, dass sich zahlreich namhafte Bischöfe und Kardinäle der Weltkirche an diesem Ereignis beteiligen und dem Papst zu verstehen geben, die anhaltende Verwirrung in der katholischen Kirche endlich zu beenden. (vh)