Kirche und Staat – Kirche und Gesellschaft: Tagung der Ratzinger Schülerkreise

 

Udo di Fabio über „Grenzen des Rechts: Zur metaphysischen Beziehung notwendiger Ordnungen“.

CASTELGANDOLFO – In diesem Jahr gab es in Castel Gandolfo ein kleines Jubiläum zu begehen. Nachdem auf Initiative von Papst Benedikt XVI. im Jahre 2008 erstmals eine kleine Gruppe junger Theologen in das Bergstädtchen am Rande des Albaner Sees eingeladen worden war, um am jährlichen Treffen des Schülerkreises des ehemaligen Professors und Kardinals teilzunehmen, konnte man anlässlich der diesjährigen Tagung vom 7. bis 9. September 2018 bereits auf zehn Jahre gemeinsamer Zusammenkünfte zurückblicken. Seit damals hat sich zweifelsohne viel ereignet und in der Begegnung der Schülerkreise entwickelt. So nimmt beispielsweise der emeritierte Papst seit seinem Amtsverzicht (2013) zwar nicht mehr an den Treffen teil, gibt aber für jedes Jahr das Leitthema der Tagung vor und steht mit großem Interesse am Fortgang der Arbeiten in engem Kontakt mit den Mitgliedern der beiden Schülerkreise. Zudem hat sich im vergangenen Jahr der Neue Schülerkreis auf Bitte Benedikts als eingetragener Verein konstituiert, um auf einer guten rechtlichen Basis auch auf Zukunft hin seine Theologie zu durchdringen und sie in ihren Charakteristika durch Symposien, Publikationen und andere wissenschaftliche Formate, vor allem aber in der Art des eigenen theologischen Denkens und Arbeitens zu fördern sowie auf dieser Grundlage das Gespräch mit herausragenden Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der Gegenwart zu suchen.

Das Jubiläum wurde fast unbemerkt und ganz im Stil der Theologie und der Spiritualität von Joseph Ratzinger / Papst Benedikt begangen. Man mag dabei an die bekannte benediktinische Grundregel des Ora et labora denken. Eingerahmt durch das geistliche Programm des kirchlichen Stundengebets, der täglichen Messfeier und der Möglichkeit zum stillen Verharren in der Kapelle des Tagungshauses, stand neben den zahlreichen Gesprächseinheiten, die sich den aktuellen theologischen Fragen und den eigenen Arbeiten und Projekten ebenso widmeten wie dem Austausch persönlicher und kirchlicher Erlebnisse, der Samstag als eigentlicher Tagungstag im Zentrum der Zusammenkunft. Er war dem Thema „Kirche und Staat – Kirche und Gesellschaft“ gewidmet.

Den Tag, der mit der Kirche als Festtag „Mariä Geburt“ begangen wurde, eröffnete nach dem Morgenlob die Eucharistiefeier, die Kardinal Kurt Koch, Protektor des Neuen Schülerkreises, zelebrierte. In seiner bemerkenswerten Predigt entwickelte er eine kleine Theologie des Geburtstages, der in der Sicht des Glaubens eine Relativierung erfahre und erst mit dem Todestag als dem „Geburtstag zum ewigen Leben“ seine eigentliche und endgültige Bedeutung erhielte. Das werde auch an der Tatsache deutlich, dass die Kirche in ihrem liturgischen Kirchenjahr nur drei Geburtstage feiere (neben der Geburt Jesu Christi an Weihnachten die Geburt Johannes des Täufers und der Gottesmutter Maria), da bei ihnen bereits über dem Eintritt in diese Welt mit Blick auf das Geheimnis der Menschwerdung das Licht der Ewigkeit erstrahle. Ansonsten spiele bei den Heiligen das Verständnis ihres Todestages als Eintritt in das Licht ewiger Herrlichkeit die maßgebende Rolle.

Der Vormittag stand dann ganz im Zeichen des detailreichen Vortrags von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (Jg. 1954), langjähriger Richter des Bundesverfassungsgerichts (1999-2011) in der Nachfolge von Paul Kirchhof und aktuell Professor am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Unter dem Titel „Grenzen des Rechts: Zur metaphysischen Beziehung notwendiger Ordnungen“ entwarf der weit über die Grenzen der Rechtswissenschaft bekannte Jurist und Träger zahlreicher Auszeichnungen (u.a. „Reformer des Jahres 2005“ durch die F.A.Z., Hanns Martin Schleyer-Preis, Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland) seine Perspektive der Jurisprudenz auf der Grundlage von Glaube und Vernunft.

An die Gastgeber gerichtet bemerkte er, dass Benedikt XVI. als Person dafür steht, was er als Theologe vertritt, die Einheit von Glaube und Vernunft. Basierend auf dieser Einheit entwickelte Di Fabio seine Hermeneutik: „Wenn Glaube und Vernunft eine Einheit des Unterschiedenen bilden, dann muss es möglich sein, vom Glauben auf die Welt zu schauen und von der säkularen Wissenschaft auf theologische Gehalte, mit Respekt vor dem Eigenwert der anderen Ordnung“. Dieser Blick eröffnete den Teilnehmern die Grundthese des Referenten vom „metaphysischen Defizit“ heutiger Rechtswissenschaft im Zusammenhang einer nachweisbaren partiellen Dysfunktionalität des Rechts. Die säkulare Wissenschaft habe sich aus dem Bereich des Transzendenten verabschiedet und das Recht habe den lange Zeit geltenden prozeduralen Charakter seiner Entwicklung verlassen. Di Fabio verfolgte hier einen systemtheoretischen Ansatz. Recht werde revidiert, verändert, vergrößert und somit stets komplexer. Gerade diese Ausdifferenzierung des Rechts, die letztlich jedoch in nicht wenigen Bereichen zu seiner Nichtbeachtung führe (z.B. Stabilitätsregeln der EU; das Schengen- bzw. Dublin-System, …), mache das metaphysische Defizit erkennbar. Jede ausdifferenzierte Wissenschaft brauche aber zu ihrer notwendigen Begrenzung einen Gegenpol. Das Recht bedürfe somit einer erneuerten Sicht auf die Quellen seiner Erkenntnis, die ihm Anspruch und Wirkkraft verleihen.

Unter Zustimmung zu dem von Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. insbesondere auch in seiner Regensburger Rede (2006) beschriebenen Verhältnis von Glaube und Vernunft und ihres unterschiedenen Aufeinanderverwiesenseins plädierte Di Fabio deshalb für eine verstärkte Sichtbarmachung tragender Grundlagen des Rechts, die sich sowohl aus dem Glauben als auch aus der denkerischen Kraft des Menschen und damit aus der Verantwortung gegenüber seiner geschenkten Freiheit entwickeln. Als Beispiele führte er den Gottesbezug in der Präambel des Bonner Grundgesetzes sowie die verfassungsrechtliche Struktur der Staatsgewalt an. Das Grundgesetz mit seinem Verweis auf die Würde des Menschen sei der

Versuch gewesen, vor die Aufklärung zurückzugreifen, wo im Renaissance-Humanismus das Menschenbild auf der Grundlage der Gottesebenbildlichkeit formuliert wurde. Auf der Grundlage einer Verschränkungsbeziehung von hellenistischer Philosophie und Offenbarung sollte so die Metaphysik in die Jurisprudenz hineingenommen werden. Gemäß Di Fabio stehen Glaube und Religion nicht außerhalb der Welt, sind aber ebenso wenig mit ihr kongruent. Die Kirche muss sich deshalb zur Vermeidung einer Selbstgefährdung ihres Glaubens stets in eine begründete Distanz zur Welt und Politik begeben, gleichzeitig sie jedoch zu durchdringen versuchen. Die Überlegungen des Referenten wurden im Anschluss an den Vortrag mit großer Zustimmung bedacht, zugleich aber auch in einer lang anhaltenden und konstruktiven Diskussion einer kritischen Sicht unterzogen.

Am Nachmittag standen dann Kurzreferate und Statements im Mittelpunkt der Arbeit, die inhaltlich den thematischen Leitfaden vom Vormittag fortsetzten. So entwickelte Prof. Dr. Christoph Ohly, 1. Vorsitzender des Neuen Schülerkreises e.V., unter dem Titel Gesunde Laizität. Staatskirchenrechtliche Dimensionen eines Schlüsselbegriffs im Denken von Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. wesentliche Leitlinien dieser kirchlichen Vision des Verhältnisses von Kirche und Staat in der heutigen Zeit. Er betonte dabei insbesondere die Auswirkungen der recht verstandenen Trennung von Kirche und Staat sowie ihrer sinnvollen Kooperation (Gaudium et Spes, 76) für den einzelnen Gläubigen wie für die kirchliche Gemeinschaft. Schließlich sprach u.a. P. Prof. Dr. Vincent Twomey SVD, Mitglied des Schülerkreises, über das Verhältnis von Kirche und Politik im Kontext der Aussagen von Joseph Ratzinger, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Situation in seinem Heimatland Irland.

Auch in diesem Jahr konnte jeweils eine kleine Gruppe aus den beiden Schülerkreisen die Begegnung mit dem emeritierten Papst im Monastero Mater Ecclesiae erleben. Er zeigte sich wie immer sehr interessiert an den Ergebnissen der Tagung und auch an den persönlichen Lebenssituationen und Arbeiten der Mitglieder beider Schülerkreise. Mit Freude und Erwartung darf nun bereits auf das Treffen im kommenden Jahr geblickt werden!

Dr. Josef Zöhrer, Schülerkreis Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI.

Prof. Dr. Christoph Ohly / P. Dr. Sven Conrad FSSP Neuer Schülerkreis Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. e.V. (CNA Deutsch)

Kardinal Koch über die Ökumenische Chance des neuen Mariengedenktags

VATIKANSTADT – Am Pfingstmontag hat die Weltkirche erstmals den Gedenktag der „Seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche“ gefeiert, den Papst Franziskus eingeführt hat. Weshalb war es dem Heiligen Vater hier ein Anliegen, Maria mit Pfingsten, mit der Geburtsstunde der Kirche zu verbinden? Julia Wächter fragte den Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch.

Kardinal Kurt Koch: Die Lesung, die in der Heiligen Messe am Gedenktag vorgesehen ist, bietet den Schlüssel zum Verständnis. In der Apostelgeschichte (1,12-14) wird berichtet, dass nach der Himmelfahrt Christi sich die Jünger mit Maria im Obergemach versammelten und einmütig im Gebet verharrten und auf das Kommen des Heiligen Geistes warteten. Maria tritt hier als Vorbeterin der Jüngergemeinschaft vor unsere Augen; und es wird sichtbar, wie die neue Lebenskraft der Kirche an Pfingsten und die mütterliche Sorge Mariens für die Kirche eng zusammengehören. Maria ist die pfingstliche Mutter der Kirche. Da Maria die pfingstliche Geburt der Kirche mit ihrem Gebet begleitet hat, bittet sie auch heute darum, dass die Kirche stets auf den Heiligen Geist hört.

Für viele Menschen ist das ökumenische Miteinander gerade an Pfingsten wichtig. Müssen sich Gläubige in Zukunft entscheiden: Maria oder Ökumene?

Dies wäre eine schiefe Entscheidung. Denn Maria hat kein anderes Anliegen als dies, uns zu Christus zu führen. Dies ist sehr schön sichtbar bei der Hochzeit zu Kana, bei der Maria ihre Aufgabe darin sieht, die Sorgen der Hochzeitsleute Jesus anzuvertrauen und es ihm zu überlassen, was er daraufhin tun will. Was Maria in Kana getan hat, das tut sie auch heute: Sie ist ganz Ohr für ihren Sohn und will uns zu Christus führen, dass wir seinen Willen tun. Sein Wille ist die Einheit der Jünger, und deshalb sind wir gut beraten, uns in unserem Bemühen um die Einheit der Kirche Maria um ihre Fürbitte anzugehen. Maria braucht deshalb nicht zwischen den Konfessionen zu stehen. Sie, die „Gnadenvolle“, gleichsam die personifizierte Gnade, ist eine wahrhafte Anwältin der ökumenischen Suche nach der Einheit der Kirche.

Maria stand unter dem Kreuz und wird heute als Schmerzensmutter verehrt. Was heißt das für die zerspaltene Kirche?

Im Evangelium der Gedenkmesse (Joh 19, 25-34) wird berichtet, dass Jesus unter dem Kreuz seine Mutter dem Jünger Johannes und ihm – und durch ihn allen Gliedern der Kirche in allen Generationen – seine Mutter anvertraut hat. Wenn es anschließend heißt, „von jener Stunde an“ habe der Jünger Maria zu sich genommen, dann dürfen wir hier die tiefste Wurzel der kirchlichen Gemeinschaft wahrnehmen. Wie die Kirche gleichsam unter dem Kreuz Jesu Christi entstanden ist, so kann auch die Einheit der Kirche nur unter dem Kreuz gefunden werden. Dies bedeutet zugleich, dass die ökumenische Suche nach der Einheit nicht ohne Schmerzen möglich ist, dass diese Schmerzen aber bei der Schmerzensmutter gut aufgehoben sind.

Der evangelische Ministerpräsident Markus Söder hat in ganz Deutschland die Kreuzdebatte ausgelöst. In Regensburg haben Regionalbischof Hans-Martin Weiss und Diözesanbischof Rudolf Voderholzer mit einem „ökumenischen Ja“ zum Kreuz in öffentlichen Räumen positiv Stellung bezogen. Was können Christen in der Gesellschaft erreichen, wenn sie gemeinsam auftreten?

Alles, was Christen – unter Respektierung verschiedener Überzeugungen – gemeinsam bezeugen und tun können, sollen sie gemeinsam tun. Die wichtigste ökumenische Aufgabe erblicke ich in der heutigen Zeit darin, dass wir Christen in unserer immer mehr säkularisierten Gesellschaft gemeinsam die Gegenwart des lebendigen Gottes bezeugen und die schöne Botschaft verkünden, dass Gottes Liebe in Jesus Christus ein konkretes Gesicht erhalten und ihren Ernstfall am Kreuz gefunden hat. Wenn Repräsentanten verschiedener Kirchen dies mit einer Stimme bezeugen können, dient dies der Glaubwürdigkeit der Botschaft. Und was könnte uns Christen mehr miteinander verbinden als das Kreuz Jesu Christi? (CNA Deutsch)

Interkommunion: Papst wünscht einmütige Regelung

Das gestern gegen 15.45 Uhr stattgefundene Gespräch zwischen Teilnehmern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Vertretern des Vatikans, zur Frage des Kommunionempfangs, hat offenbar ein für beide Konfliktparteien unbefriedigendes Ergebnis zur Folge.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Konfliktparteien waren getrennt zur Glaubenskongregation nach Rom gereist. Die Sitzung fand hinter verschlossenen Türen statt und dauerte einige Stunden.

Als Teilnehmer der DBK waren Kardinal Marx und Woelki, Bischof Felix Genn (Bistum Münster), Bischof Wiesemann (Bistum Speyer), Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg), Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg) sowie Pater Hans Langendörfer als Sekretär der DBK dabei.

Von vatikanischer Seite waren Erzbischof Ladaria S.J. (Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre), Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen), Prälat Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte) und Pater Hermann Geißler F.S.O. (Abteilungsleiter der Kongregation für die Glaubenslehre) anwesend.

Zeitgleich veröffentlichte gestern Abend die DBK und das vatikanische Presseamt eine Verlautbarung zum Gespräch. In dieser ist nur der letzte Absatz von Relevanz. Hier heißt es:

„Bei dem in deutscher Sprache geführten Gespräch erläuterte Erzbischof Ladaria, dass Papst Franziskus das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe würdigt und sie ersucht, im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden. Im Gespräch wurden verschiedene Gesichtspunkte erörtert: etwa die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz sowie ihre rechtliche Dimension. Erzbischof Ladaria wird den Heiligen Vater über den Inhalt des Gesprächs informieren. Das Treffen verlief in einer herzlichen und brüderlichen Atmosphäre.“

Anfragen verschiedener Medien beim Presseamt des Vatikans, ergaben kein weiteres Statement zum Gesprächsinhalt der Sitzung am Donnerstag.

Aus der Verlautbarung (Bulletin vom 03. Mai 2018) geht hervor, das Erzbischof Ladaria vom Papst vor Gesprächsbeginn die Direktive erhalten hat, die deutschen Bischöfe mögen möglichst eine einmütige Regelung zur Lösung des Dissens finden. Ferner hat man im Gespräch verschiedene Gesichtspunkte erörtert, so die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz und ihre rechtliche Dimension.

Diese offizielle Verlautbarung lässt durchaus zwei mögliche Schlussfolgerungen zu.

1. Papst Franziskus will sich in den Streit der Konfliktparteien der DBK nicht einmischen. Im Gespräch hat er durch beide Dikasterienleiter der DBK mitgeteilt, welche Details bei einer Lösungsfindung aus päpstlicher Sicht abzuwägen sind. Die deutsche „Handreichung“ ist in der DBK nochmals zu diskutieren und ein gemeinschaftlicher Konsens zu finden.

2. Nach Berichterstattung durch Erzbischof Ladaria trifft Papst Franziskus eine für die Weltkirche bindende Entscheidung um Thema Interkommunion.

Vorläufiges Fazit:

Unter Berücksichtigung des apostolischen Dokuments „Amoris laetitia“, der Tatsache das Franziskus mehrfach eine Dezentralisierung der Weisungsbefugnis des Vatikans an die Bischofskonferenzen realisieren will und somit den nationalen Bischofskonferenzen mehr Entscheidungsfreiheiten einräumt, erscheint die erstgenannte Schlussfolgerung zuzutreffen.

Der Dissens, um den es im Streit der DBK letztlich geht, ist Ausfluss von „Amoris laetitia“. Papst Franziskus propagierte in den meisten Reden seinen Wunsch nach einem „pastoralen Weg“ und „pastoraler Betreuung“ der Gläubigen. Die „Handreichung“ geht offensichtlich genau in diese Papstrichtung. Bis zum heutigen Tag ist weder die erste Fassung noch die vor wenigen Tagen vom Ständigen Rat der DBK, unter Federführung von Kardinal Marx, beschlossene finale Fassung der „Handreichung“ publiziert worden. Der Inhalt ist also nach wie vor geheim. Franziskus scheint sich im Fall der DBK-Debatte genauso zu Verhalten wie im Fall der Kritik an „Amoris laetitia“. Er bezieht keine klare Stellung und ist damit alleinverantwortlich für die Verwirrung der Gläubigen in der katholischen Kirche.

Der Brief der sieben Bischöfe an den Vatikan hat sein Ziel definitiv erreicht.

Kardinal Marx muss trotz des Mehrheitsbeschlusses der deutschen Bischöfe seine „Handreichung“ überarbeiten lassen. Für Marx ist der Gesprächsausgang ein neuerliches Fiasko. (vh – mm)

Klärendes Gespräch zwischen Vatikan und DBK am Donnerstag

Das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und hohen Vertretern zweier vatikanischer Dikasterien ist nicht nur für das Streitthema von entscheidender Bedeutung sondern auch für den Papst selbst.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Debatte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die finale Fassung der „Handreichung“ zum Thema „evangelischen Ehepartner unter “bestimmten Umständen” und “im Einzelfall” einen Kommunionempfang zu ermöglicht“ (Interkommunion) wird am Donnerstag in einem von Papst Franziskus gewünschten Gespräch zu klären sein.

Die Gesprächsteilnehmer

Seit dem Zeitpunkt, an dem der Brief der sieben Bischöfe an die Adresse in Rom bekannt wurde, rumort es in der DBK. Der Vorsitzende, Kardinal Marx, äußerte Unverständnis über diese Vorgehensweise. Kurz danach wurde publik, dass Franziskus Kardinal Marx und den Führer der sieben Bischöfe, Kardinal Woelki, zu einem klärenden Gespräch in den Vatikan geladen hatte. Zwischenzeitlich ist die Gesprächsrunde aus Deutschland um einige Teilnehmer erweitert worden. An dem Gespräch werden folgende deutschen Prälaten teilnehmen:

Für die DBK:

  1. Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  2. Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  3. Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  4. Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  1. Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  2. Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  1. Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  2. Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  3. Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  4. Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Das Verhältnis der deutschen Delegation ist eher unausgewogen, vier zu zwei. Andererseits behaupten einige Quellen, die Vertreter des Vatikans seien alle Sympathisanten der Opposition der sieben Bischöfe. Ob Papst Franziskus selbst an dem Gespräch teilnehmen wird, darf man bezweifeln. Eher wird er seine Entscheidung um das Thema der „Handreichung der DBK“ nach eingehender Beratung mit Erzbischof Ladaria Ferrer und Kardinal Koch treffen.

Kritische Meinungen zur „Handreichung der DBK“:

Kardinal Cordes:

„Diese Entscheidung stößt auf ernsthafte theologische Hindernisse. Der Vorschlag der Bischofskonferenz kann nicht behaupten, theologisch gesund zu sein.”

Kardinal Müller:

„Dieser Vorschlag ist ein “rhetorischen Trick”, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe “keine Notsituation” sei und dass “weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen”, da sie “wirksame Zeichen der Gnade Gottes” sind. “

Kardinal Brandmüller:

„Die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag ist ein „Skandal, keine Frage.“

Professor Helmut Hoping:

Professor Helmut Hoping äußerte in der FAZ, Franziskus sehe sich einer „heiklen Aufgabe“ gegenüber, zumal Kardinal Marx den Vorschlag an die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ des Papstes gebunden habe, die Ausnahmen je nach Gewissen und besonderen Umständen erlaubt. Die Methode des Papstes, „Prozesse einzuleiten“, ohne je darüber zu urteilen, „könnte mit dem deutschen Kommunionkonflikt an seine Grenzen stoßen“.

In einigen Medien wurde nach Bekanntwerden des Briefes der sieben Bischöfe an Rom bekannt, dass offenbar der Papst den Ablehnungsbrief geheim halten wollte.

Edward Pentin:

Der US-Vatikanist Edward Pentin hatte den Originaltext des Briefes der sieben Bischöfe veröffentlicht und stellte die berechtigte Frage:

“Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.”

National Catholic Register:

Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen:

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Die Kern-Frage:

Was das Gespräch am Donnerstag letztlich bewirken wird, ist vollkommen offen. Kardinal Marx hat sich in der Frage der „Handreichung der DBK“ mehrfach auf die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ als Grundlage für die Handreichung bezogen. Er ist ein Verfechter des päpstlichen Anliegens in der katholischen Kirche, verstärkt den „pastoralen Weg“ zu beschreiten. Somit ist Marx der klassische Papstmitstreiter und Befürworter von „Amoris laetitia“. Sein bisheriges Verhalten könnte die Entscheidung des Papstes zum Thema durchaus beeinflussen. Außer, der Papst hat schon jetzt eine unumstößliche eigene Meinung zum Streitthema in Deutschland. Wenn dem so sein sollte, dürfte es sehr schnell zu einer abschließenden Papstentscheidung kommen. Ob die „Handreichung“ von der Deutschen Bischofskonferenz modifiziert werden muss oder von Rom in Gänze untersagt wird, werden wir sicherlich bald erfahren. (vh – mm)

Kommunion-Debatte: Deutsche Bischöfe kommen Donnerstag nach Rom

Der vatikanische Pressesaal hat an diesem Montagmittag mitgeteilt, dass am 3. Mai eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz in den Vatikan kommt, um über das Thema des Kommunionempfangs für nicht-katholische Ehepartner bei gemischt-konfessionellen Ehen zu beraten.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Kardinäle und Bischöfe aus Deutschland kommen in den Vatikan, um mit Kurienvertretern über den Umgang mit dem Kommunionempfang zu sprechen. Eine mittlerweile fertig gestellte Handreichung hatte zu Diskussionen geführt, einige Bischöfe hatten einen Brief geschrieben, in dem sie die Frage aufwarfen, ob eine Abstimmung über ein solches Thema in einer Bischofskonferenz rechtens sei.

Aus Deutschland reist Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzenden der Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising an. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Felix Genn von Münster werden von dem vatikanischen Presseamt genannt.

Nach einem Brief aus Deutschland

Dazu werden auch der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, als Präsident der bischöflichen Kommission für die Glaubenslehre, sowie den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer anreisen. Als Vertreter der ökumenischen Frage ist der Magdeburger Bischof Gerhard Feige dabei, der die bischöfliche Ökumene-Kommission leitet, außerdem reist der Generalsekretär der Bischofskonferenz an, Jesuitenpater Hans Langendörfer.

Auf vatikanischer Seite nehmen an den Gesprächen der Präfekt der päpstlichen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer sowie Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen teil. Die beiden waren die Adressaten des Briefs aus Deutschland.

 Zu diesen Kurienleitern kommen der deutsche Salesianerpater Markus Graulich als Mitglied des Vatikanrats für juristische Fragen sowie den österreichischen Geistliche Hermann Geissler, Amtschef der Lehrabteilung in der Kongregation für die Glaubenslehre.

Was sagt der Papst?

Unter dem Titel „Einige komplexe Situationen“ hatte Papst Franziskus sich bereits in seinem Schreiben Amoris Laetitia mit dem Thema Kommunionempfang befasst. „Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten““ (AL Nr. 247).

(vatican news)

Papst beruft Leiter der Glaubenskongregation an den Ökumenerat

Die stärkere Vernetzung von Vatikanbehörden untereinander schreitet voran: An diesem Donnerstag hat Papst Franziskus den Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria , als Mitglied des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen berufen.

Bislang war der Kurienerzbischof Berater an dem Vatikandikasterium, das von dem Schweizer Kardinal Kurt Koch geleitet wird. Im vergangenen Juli hatte der Papst den spanischen Jesuiten zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt, deren Sekretär er zuvor war. Als Präfekt folgte er auf den deutschen Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der mit Beendigung seiner fünfjährigen Amtszeit vom Papst entpflichtet wurde. (vatican news)

Papst in Schweden – historische Visite

Luther_95_ThesenEs ist ein historisches Ereignis, das zur Sternstunde der Ökumene werden könnte: Papst Franziskus erinnert an diesem Montag und Dienstag in Schweden an die Reformation, Seite an Seite mit Spitzenvertretern des Lutherischen Weltbundes.

Erster Höhepunkt an diesem Montag: Eine ökumenischen Gedenkveranstaltung in Lund zum 500. Jahrestag des „Thesenanschlags“ des Reformators Martin Luther. Bei dieser Gelegenheit nimmt der Papst gemeinsam mit dem Präsidenten des Lutherischen Weltbundes, dem jordanischen Bischof Munib Younan, und Generalsekretär Martin Junge an einem Ökumenischen Gebet zum Reformationsgedenken in der lutherischen Bischofskirche von Lund teil. Anschließend steht eine ökumenische Veranstaltung im Stadion von Malmö auf dem Programm, bei der eine Erklärung unterzeichnet werden soll, die das gemeinsame Zeugnis der beiden Konfessionen in der Welt ins Zentrum stellt. Am Dienstag feiert Franziskus zu Allerheiligen mit Katholiken eine Messe in Malmö, bevor er nach Rom zurückfliegt.

Franziskus startete an diesem Montag gegen 8.20 Uhr vom römischen Flughafen Fiumicino aus an Bord eines gecharterten Flugzeugs der italienischen Gesellschaft Alitalia Richtung Malmö. Nach einer Begrüßung durch den schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven in Malmö stattet der Papst am Mittag auch dem schwedischen Königspaar, König Carl Gustaf und Königin Silvia, einen Höflichkeitsbesuch ab.

Große Erwartungen

Die ökumenischen Erwartungen an diese 17. Auslandsreise des Papstes sind nicht gering. Selbst der vatikanische Ökumene-Verantwortliche, Kardinal Kurt Koch, schloss die Möglichkeit nicht aus, dass es neue Vereinbarungen beider Konfessionen zur gegenseitigen Teilhabe am Eucharistischen Tisch geben könne. Der Papst selbst hatte sich im Vorfeld der Visite eher zurückhaltend zu möglichen Fortschritten im theologischen Gespräch geäußert. Franziskus setzt stärker aufs gemeinsame Tun: Der theologische Dialog sei zwar bedeutsam, sagte er vor Abreise in einem Interview mit einer schwedischen Jesuitenzeitschrift. Wichtiger aber sei es, gemeinsam zu beten und gemeinsam Werke der Barmherzigkeit zu tun: „Etwas gemeinsam zu tun, ist eine hohe und wirksame Form des Dialogs.“ Franziskus denkt hier vor allem an gemeinsamen Einsatz gegen negative Auswüchse des Säkularismus wie etwa Glaubensferne, Konsumgier und Egoismus. (rv)

Schweiz: Katholiken und Lutheraner stellen gemeinsames Dialogpapier vor

Kard_KochAn diesem Montag wurde das mit Spannung erwartete katholisch-lutherische Dialog-Dokument zum gemeinsamen Reformationsgedenken 2017 vorgestellt. Der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Kurt Koch, und der Präsident des Lutherischen Weltbundes (LWB), Bischof Munib Younan, präsentierten das Papier mit dem Titel „Vom Konflikt zur Gemeinschaft" am Mittag in Genf.

Laut Monsignor Matthias Türk vom Päpstlichen Einheitsrat schlägt das Dialogpapier für das gemeinsame Reformationsgedenken drei Hauptgedanken vor. Türk sagte im Interview mit Radio Vatikan:
„Freude über die wiedererlangte Gemeinschaft, Bitte um Vergebung für einander angetanes Unrecht und weitere Schritte auf dem ökumenischen Weg hin zu einem gemeinsamen Zeugnis der Welt von heute gegenüber."
Die „wiedergewonnene Gemeinschaft zwischen Katholiken und Lutheranern" schlage sich u.a. in dem nunmehr 50 Jahre währenden lutherisch-katholischen Dialogprozess nieder. In der Tat fällt der 500. Jahrestag der Reformation mit dem 50. Jahrestag dieses 1967 begonnenen Dialoges zusammen. Mit dem aktuellen Dialog-Dokument wolle man – ausgehend von der Theologie Luthers – eine Basis schaffen für das gemeinsame Gedenken der 500 Jahre zurückliegenden Reformation. Türk präzisiert:
„Es sollen die genuinen theologischen Anliegen Luthers aufgegriffen werden und von katholischer Seite beleuchtet werden, um zu überprüfen, inwieweit noch ein Grund für die Trennung besteht."
Der Zugang zur Reformation ist dabei ein internationaler, das Reformationsgedenken findet heute in einem ökumenischen und globalen Zeitalter statt, wie Türk unterstreicht. Deshalb habe man „mit der ganzen Welt in einen Dialog treten" müssen, „um das Anliegen der Reformation neu aufzugreifen". Türk geht auf inhaltliche Details des Dokumentes ein:

„Das Dokument hat verschiedene Kapitel entwickelt: Die Perspektiven von Luther selbst, eine historische Skizze der lutherischen Bekenntnisschriften und der katholischen Antwort darauf vom Konzil von Trient bis hin zum Zweiten Vatikanum, die Hauptthemen der Theologie Martin Luthers im Licht der lutherisch-katholischen Dialoge. Inwieweit ist es den Dialogen schon gelungen? – diese Fragestellungen der Reformation aufzugreifen und zu zeigen, wie sehr Gemeinschaft neu möglich geworden ist, da man viele Dinge als nicht mehr kirchentrennend erkannt hat."

Das Dokument entstand in drei Jahren intensiver und – wie Türk berichtet – „einmütiger" Zusammenarbeit. Am Schluss habe „eine große Übereinstimmung in den gemeinsamen Aussagen" gestanden. Hinsichtlich eines Fortschrittes in der Ökumene wurden in das Dialog-Papier große Hoffnungen gesetzt. Hat es das Kaliber einer „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre"? Türk präzisiert, dass es sich bei dem Dialog-Papier „Vom Konflikt zur Gemeinschaft" um keine gemeinsame „Erklärung" handelt:

„Verschiedentlich ist das Dokument als gemeinsame Erklärung bezeichnet worden. Das muss man sogleich richtig stellen. Es handelt sich um ein Studiendokument der internationalen Dialogkommission. Sie legt dieses Dokument den Auftraggebern vor, also dem Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat, als Ergebnis ihrer Arbeit. Ob es eventuell in eine Form, die dann unterschriftsreif wäre, überführt werden kann, obliegt den Kirchen und Kirchenleitungen."

Ein genauer Blick auf Luthers Theologie lohne sich, weil sich damit neue Chancen für die Ökumene eröffneten, so Türk. So geht das Dialog-Papiers sozusagen hinter die Entwicklungen der Kirchenspaltung zurück und versucht mit Blick auf die Reformation Gemeinsames zu betonen. Dazu Türk:

„Es besteht die Überlegung, dass keine kirchentrennenden Gründe zu erkennen sind, wenn man die authentischen, die ursprünglichen Anliegen Martin Luthers und seiner Theologie aufgreift. Die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften haben sich aber in den letzten 500 Jahren, seit der Reformation, weiterentwickelt. Und es sind ja ganz neue Entwicklungen vorgefallen, oder haben das Leben der Kirchen geprägt, die nicht mehr in direktem Zusammenhang mit dem Anliegen Luthers stehen."

Langfristig habe man den Anspruch, das Verbindende „tatsächlich auch konkret in theologischen Aussagen" zum Ausdruck zu bringen, gibt Türk weiter an. Zur Eucharistie hält die Einführung zum Dokument fest, dass Lutheraner und Katholiken heute „das Geheimnis der Gegenwart Jesu Christi gemeinsam hervorheben" können, „wenn sie dies auch auf eine unterschiedliche Weise tun". Für das Reformationsjubiläum sind gemeinsame liturgische Feiern angedacht – und zwar weltweit:

„Es ist ein ganz konkreter Gottesdienst in Planung mit umfangreichen liturgischen Materialien. Die Idee, die dahinter steht, ist: Man gibt nicht nur diesen inhaltlichen Text (Anm. d. Red.: das Dialog-Dokument) auf Weltebene an die Ortskirchen und Regionen weiter. (…) Es ist ein Unterschied, ob Sie in Skandinavien oder in Afrika einen Gottesdienst feiern, von der Lebendigkeit, von der Auswahl von Gebeten und Musik. Wir erstellen liturgische Materialien, die dann von allen, im jeweiligen Kontext, verwendet werden können." (rv)

Kardinal Koch zum Staat-Kirche-Verhältnis in Großbritannien

Das enge Verhältnis der „Church of England" zum Staat könnte die Aufgaben der Anglikanischen Gemeinschaft in Zukunft behindern. Diesen Eindruck hat der Ökumene-Verantwortliche des Vatikans, Kardinal Kurt Koch, bei seiner England-Visite gewonnen. Der Kurienkardinal war während seiner Reise nach Großbritannien und Irland in dieser Woche unter anderem Gast des anglikanischen Erzbischofs von Canterbury, Rowan Williams. Koch sagte nach seiner Rückkehr im Interview mit Radio Vatikan:

„Viele Fragen haben sich mir ergeben in Bezug auf das Verhältnis der ,Church of England‘ zum Staat. Da scheint es mir, dass es zu enge Beziehungen gibt. Beispielsweise müssen Entscheidungen, die die Kirche fällt, von beiden Parlamentskammern abgesegnet werden. In meiner Wahrnehmung ist die anglikanische Kirche zu sehr Staatskirche. Und da könnten ganz große Herausforderungen auf sie zukommen."

Denn bei heiklen sozialen und ethischen Fragen wie beispielsweise der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare – das Thema wird in Großbritannien derzeit heiß diskutiert – würden politische Überlegungen die Position der Kirche verdrängen. Und dies könnte auch im ökumenischen Dialog passieren, fügte der Schweizer Kurienkardinal hinzu:

„Das Verhältnis von Kirche und Staat ist eine Beziehung, die das Verhältnis zwischen den Kirchen mitprägt und die in eine bestimmte Richtung lenkt. Doch in ganz Europa hat sich die Trennung von Kirche und Staat als der Normalfall herausgestellt. Es ist auch eine Entwicklung unserer Gesellschaft."

Beim Treffen mit dem Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, sei es auch um die anglikanischen Gruppen gegangen, die zur katholischen Kirche konvertieren wollen und für die katholische Personalordinariate eingerichtet wurden, berichtete Kardinal Koch weiter – der Vatikan hatte just an diesem Freitag die Einrichtung eines solchen Personalordinariates in Australien bekannt gegeben. Die anglikanischen Priester, „die sich katholisch verstehen", seien eigentlich gar nicht Geistliche, die in die katholische Kirche „zurückkehren" möchten, präzisiert Koch:

„Es sind vielmehr Priester, die sich prinzipiell katholisch verstehen und die die Liturgie auch dementsprechend katholisch feiern, die aber in der anglikanischen Kirche bleiben möchten wegen deren Tradition. Das wollte mir Erzbischof Rowan Williams auch ganz bewusst zeigen."

Übertritte hin oder her – eigentlich habe die „Church of England" derzeit andere Sorgen als den „Wechsel" einiger anglikanischer Gemeinden in die katholische Kirche, so der Kardinal weiter. So sei bei der nächsten Generalsynode der anglikanischen Kirchgemeinschaft im kommenden Juli etwa nicht der Übertritt der Anglikaner Hauptthema, sondern die Öffnung des Bischofsamtes für Frauen. (rv)