DBK-Streit: NCR veröffentlicht den Text der sieben Bischöfe

Quelle: NCR (Screenshot am 26. April)

Der amerikanische Vatikanist Edward Pentin veröffentlichte am Mittwoch den vollständigen Text der sieben Bischöfe an den Heiligen Stuhl.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Im Streit um die Interkommunion in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatten sieben Bischöfe, ohne Wissen des Vorsitzenden Kardinal Marx, einen Brief zur Klärung des Inhaltes der sogenannten „Handreichung“ an den Vatikan geschickt. Wie später bekannt wurde, hat der Papst zunächst die Kardinal Marx, Kardinal Woelki und Bischof Genn für ein klärendes Gespräch nach Rom gebeten. Dieser Teilnehmerkreis wurde, von wem auch immer (?), um Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg, Bischof Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer sowie den Generalsekretär der DBK den Jesuitenpater Hans Langendörfer erweitert.

Besagter Brief hat in der DBK zu großer Verwirrung gesorgt. Die Vorgehensweise der sieben Bischöfe wurde in dieser Woche vom Ständigen Rat der DBK in Würzburg im Rahmen der finalen Fassung der „Handreichung“ laut einer Pressemitteilung der DBK diskutiert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt war und ist weder die erste Fassung noch die finale Fassung der „Handreichung“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde gestern durch den Vatikanisten Edward Pentin auf National Catholic Register (NCR) er vollständige Text des Briefes der sieben deutschen Bischöfe an den Vatikan publiziert. Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen,

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Hier der vollständige bei NCR veröffentlichte Text des Briefes der 7 Bischöfe (eigene Übersetzung aus dem Englischen):


 „Ihre Eminenz, meine lieben Mitbrüder,

In der Zeit vom 19. bis 22. Februar 2018 trafen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrstagung in Ingolstadt.

Unter Punkt IL.1 der Tagesordnung wurden die Bischöfe von der Ökumenischen Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg der Einheit mit Christus: konfessionelle Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ zur Beratung und Entscheidungsfindung beauftragt. Gemäß dem Text finden gemischt-konfessionelle Paare als „praktisches Laboratorium der Einheit“ in einem Zustand statt, in dem die getrennten Kirchen gemeinsam auf dem Weg zum Ziel sind. Die Aussage respektiere „den Schmerz […derjenigen], die ihr ganzes Leben teilen, aber Gottes heilende Präsenz in der Eucharistie nicht teilen können“. Laut dem gemeinsamen Reformationsgedenken im Jahr 2017 soll die Handreichung eine freiwillige Verpflichtung sein, „jede Hilfe zu leisten zu interkonfessionellen Ehen, um ihren gemeinsamen Glauben zu stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern, „konkrete Hilfe und Regulierung anzubieten“, wie es gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Deutschland in einem ökumenischen Buß- und Versöhnungsdienst am 11. März 2017 in der Michaeliskirche verkündet wurde.

Demnach soll eine Öffnung für protestantische Christen in konfessionellen Ehen zur Aufnahme der Kommunion über Canon 844 (4) CIC 1983 ermöglicht werden,
weil eine „gravis spiritualis necessitas“ [ernste spirituelle Notwendigkeit] gemäß dem Dokument angenommen wird, das über konfessionelle Unterschiede der Ehe präsentiert wird.

Am 20. Februar 2018 wurde der oben dargelegte Text über konfessionslose Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der Versammlung abgestimmt. Das Dokument wurde von einer 2/3 Mehrheit der deutschen Bischöfe angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten 13 für Nein, darunter mindestens sieben Diözesanbischöfe. Modi (Änderungen) können bis zum 16. März eingereicht werden, aber sie werden die grundsätzliche Annahme des Dokuments nicht mehr in Frage stellen.

Wir persönlich halten die am 20. Februar abgehaltene Abstimmung nicht für richtig,
weil wir nicht glauben, dass das Thema, das wir hier diskutieren, pastoral ist, sondern eine Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche, die keiner Abstimmung unterliegt. Wir bitten Sie, Ihre Eminenz, diese Angelegenheit zu klären.

 1. Ist das hier vorgelegte Dokument eine „pastorales Handreichung“ – wie es von einigen deutschen Bischöfen behauptet wird – und somit lediglich eine pastorale Frage, oder ist der Glaube und die Einheit der Kirche grundsätzlich gefordert, und nicht die hier getroffenen Festlegungen?

2. Verändert Artikel 58 des Dokuments nicht den Glauben der Kirche, nach dem die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht wird [besteht] und ist es deshalb notwendig, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben in Bezug auf die Eucharistie teilt, in diesem Fall auch katholisch wird?

3. Nach Nr. 283 bis 293 wird nicht in erster Linie die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade zum Kriterium für [ernstes geistiges] Leid, sondern die gemeinsame Aufnahme der Gemeinschaft von Ehepartnern verschiedener Konfessionen. Unserer Meinung nach ist diese Not nichts anderes als die Ökumene als Ganzes, das heißt von jedem Christen, der ernsthaft nach Einheit strebt. Aus unserer Sicht ist es daher kein Ausnahmekriterium.

4. Ist es überhaupt möglich, dass eine einzige nationale Bischofskonferenz in einer bestimmten Sprachregion eine isolierte Entscheidung über eine solche Frage über den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche ohne Bezug und Integration in die Universalkirche trifft?

Eminenz, wir haben viele andere grundsätzliche Fragen und Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Lösung in diesem Dokument. Deshalb stimmen wir dafür, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen im ökumenischen Dialog eine klare Lösung für das Gesamtproblem der „eucharistischen Gemeinschaft und der kirchlichen Gemeinschaft“ zu finden, die für die universale Kirche durchführbar ist.

Wir bitten Sie angesichts unserer Zweifel um Ihre Hilfe, ob der in diesem Dokument vorgestellte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.

Wir bitten dich und deine verantwortungsvolle Aufgabe in Rom um Gottes Segen und grüßen dich herzlich!

Kardinal Rainer Woelki (Köln)

Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)

Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)

Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)

Bischof Stefan Oster (Passau) “


Der Termin des Romgespräches wurde noch nicht bekannt gegeben. Nachdem der Gesprächskreis von drei auf sechs Teilnehmer vergrößert wurde, dürfte es Kardinal Woelki durchaus nicht leicht haben, seine Sichtweise der Dinge vorzutragen.

Es deutet einiges darauf hin, dass Kardinal Marx seine finale Fassung der „Handreichung“ unbedingt beim Heiligen Vater durchsetzen und für das deutsche Episkopat realisieren will. Die DBK ist auf Konfrontationskurs! (vh – mm)