Australien: Also doch – Kardinal Pell muss sich vor Gericht verantworten!

Nach einer vierwöchigen Anhörung im letzten Monat, bei der einige schwerwiegende Anschuldigungen gegen Kardinal George Pell abgewiesen wurden, hat Richterin Belinda Wallington am Dienstag entschieden, Pell vor Gericht zu stellen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

„Crux“ in den Vereinigten Staaten von Amerika und mehrere australische Zeitungen haben heute nach der Gerichtsentscheidung von Richterin Wallington umgehend über ihre Entscheidung berichtet.

Kardinal George Pell, einer der einflussreichsten Kirchenmänner neben Papst Franziskus darf vorerst nicht in den Vatikan zurückkehren, und muss sich vor Gericht wegen sexuellem Missbrauch in mehreren Fällen verantworten.

Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch unklar. Nach mehreren australischen Quellen kann ein derartiges Strafverfahren durchaus 12 bis 18 Monate dauern. Wenn ein Verhandlungstermin festgesetzt ist, wird sich Pell vor dem Melbourner County Court verantworten müssen. Sein Top-Verteidiger Robert Richter könnte für die verbliebenen Anklagepunkte separate Verfahren anstreben. Bereits nach Abschluss der vierwöchigen Anhörung der Zeugen hatte man erwartet, dass Magistrat Belinda Wallington wahrscheinlich ein Verfahren eröffnen wird. Genauso wurde es dann von ihr heute bekannt gegen.

Robert Richter QC sagte noch im März, dass eine Jury Kardinal Pell wegen der Unwahrscheinlichkeit der Vorwürfe und der Unglaubwürdigkeit der Zeugen nicht verurteilen könne.

Kardinal Pell hatte in der Vergangenheit immer wieder die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen energisch zurückgewiesen. Am Dienstag plädierte er auf

„nicht schuldig“.

Gemäß Medienberichten aus Australien sind die schwerwiegendsten Anklagepunkte von zwei Klägern vorgebracht worden, von denen einer sexuelle Vorwürfe in einem Kino in der australischen Stadt Ballarat in den 1970er Jahren Pell vorwirft. Zu dieser Zeit arbeitet Pell noch als Priester vor Ort. Der andere Ankläger sagt, er sei in den 1990er Jahren in Melbournes St. Patrick’s Kathedrale sexuell missbraucht worden, als Pell bereits der Erzbischof von Melbourne war.

Einige Anklagepunkte wurden jedoch bereits im März gegen Pell fallen gelassen. Ein Kläger war im Januar verstorben und ein Anderer wurde aus medizinischen Gründen für untauglich erklärt.

Die Anhörung am Dienstag hatte um 10 Uhr begonnen und dauerte knapp eineinhalb Stunden. Anschließend ertönte Applaus in der kleinen Menschenmenge am Hinterausgang des Gerichtssaals. Vor dem Gerichtsgebäude in Melbourne war eine Menge von Polizei, Medien und Demonstranten.

Anwalt Robert Richter QC beanstandete Kaution. Pell darf somit das Land nicht mehr verlassen und hat seinen vatikanischen Pass an die Behörde übergeben. Herr Richter argumentierte, dass sein Klient Besucher empfangen möchte.

Unmittelbar nach der Anhörung gab die Erzdiözese Sydney eine Erklärung heraus, in der sie sagte, dass sie sich nicht zu dem Gerichtsverfahren äußern würde und dass die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen sollte.

Kardinal Pell kann und darf derzeit nicht in den Vatikan zurückkehren. Papst Franziskus wird auf seinen Präfekten des Sekretariats für die Wirtschaft und sein Mitglied des Kardinalsrates K9 noch geraume Zeit warten müssen. Aber was für den Papst noch schlimmer sein dürfte, ist die Tatsache, dass einer seiner höchsten Würdenträger der katholischen Kirche wegen sexuellem Missbrauch vor Gericht gestellt wird. Franziskus hatte in der Vergangenheit mehrmals eine „Null-Toleranz Politik“ in Missbrauchsfällen von Kleriker betont. Die Realität scheint ihn aber mehr und mehr einzuholen.

Der Fall Pell ist leider kein Einzelfall. Erst an diesem Wochenende sprach der Papst mit Missbrauchsopfern aus Lateinamerika, welche schwere Anschuldigungen im „Fall Bischof Barros“ und zweier Kardinäle in Chile anprangern. Hinzu kommt noch, dass ein weiterer Fall von Missbrauch und Korruption in Honduras im Raum steht. Hier geht es um den Koordinator des Kardinalsrates K9 im Vatikan Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga und seinen Weihbischof Juan Jose Pineda im heimatlichen Erzbistum Tegucigalpa.

Im Fall Kardinal Pell wird der Papst abwarten müssen. Vor dem Abschluss seines Gerichtsverfahrens wird Franziskus sicherlich keine Entscheidung treffen. Die derzeit schwebenden Fälle „Chile“ und „Honduras“ sind für den Papst äußerst unangenehm. Kritiker werfen ihm und dem Vatikan vor, in Sachen Missbrauch einfach unglaubwürdig geworden zu sein. (vh – mm)

Australien: Anschuldigungen gegen Kardinal Pell sind „Stoff der Fantasie“

Die australische Zeitung „The Age“ berichtete heute über den Sachstand im Fall von Kardinal Pell.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Der Verteidiger von Pell, Robert Richter QC, hat am Dienstag Richterin Belinda Wallington gedrängt mehrere historische Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs gegen seinen Mandanten fallen zu lassen, anstatt ihn zu verurteilen. Richter betonte, die Behauptungen der Kläger seinen „Stoff der Phantasie“ und die Zeugen nicht glaubwürdig. Der Staranwalt von Pell argumentierte zwei Stunden lang am Rednerpult des Magistrates Court in Melbourne, warum Pell nicht vor Gericht gestellt werden sollte und konzentrierte sich hauptsächlich auf Fehler in der Beweisführung zweier Ankläger.

Pell habe die Beleidigung konsequent bestritten und sei ein unschuldiger Mann, obwohl man versucht habe, „den Ruf seiner Person zu zerstören“ betonte Robert Richter. Während seiner Eingabe kritisierte er, dass die Polizei keine wichtigen Zeugen befragt habe, die gegenüber Kardinal Pell einen positiven Beweis erbracht hätten.

Staatsanwalt Mark Gibson SC, sagte, die Beschwerdeführer hätten nie von ihren Vorwürfen gegen Kardinal Pell Abstand genommen. Er sagte, es bestünden Konflikte in den Zeugenaussagen verschiedener Zeugen, aber diese Meinungsverschiedenheiten seien eine Angelegenheit, über die eine Jury zu entscheiden habe, da nichts, worauf Herr Richter Bezug nahm, „einen Beweisfehler“ bedeute.

Eigentlich war für den heutigen Tag die Entscheidung der Richterin Belinda Wallington erwartet worden, ob Kardinal Pell sich in einem Gerichtsverfahren verantworten müsse. Doch es kam anders.

Frau Wallington nimmt sich Zeit, um schriftliche und mündliche Berichte des Verteidigungsteams und der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Pell muss noch zwei Wochen warten, bevor er erfährt, ob er vor eine Jury eines höheren Gerichts gestellt wird. Richterin Belinda Wallington wird ihre Entscheidung am 1. Mai bekannt geben.

Wenn Frau Wallington anordnet, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft das Recht, ihre Entscheidung zu überprüfen und eine Angeklagte vor Gericht zu bringen. Die Praxis wird jedoch selten verwendet. (vh – mm)

Australien: Anhörungen im Fall Kardinal Pell beendet

Die einmonatige Anhörung wegen angeblicher sexuellen Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal George Pell wurde am Donnerstag abgeschlossen.

Richterin Belinda Wallington sagte vor dem Melbourne Magistrates Court, dass sie ihre Entscheidung, nach der Vorlage der Eingaben der Anwälte, am 17. April treffen werde. Die Entscheidung der Richterin ist maßgebend, ob gegen Kardinal Pell ein Gerichtsverfahren eröffnet wird oder nicht. Das Online-Magazin „CRUX“ berichtet heute zu dem Fall:

„Pell wurde im vergangenen Juni mit sexuellem Missbrauch mehrerer Menschen in seinem australischen Heimatstaat Victoria angeklagt. Die Einzelheiten der Vorwürfe gegen den 76-jährigen Kardinal müssen noch veröffentlicht werden, obwohl die Polizei die Anklagen als „historische“ sexuelle Übergriffe bezeichnet – gemeint sind die Verbrechen, die angeblich vor Jahrzehnten begangen wurden“.

Pell hat durch seine Anwälte erklären lassen, dass er sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklären wird, falls das Gericht ein Verfahren eröffnen sollte. Pell hatte an allen Tagen der vierwöchigen Anhörung persönlich teilgenommen. Die ersten zwei Wochen waren nicht öffentlich, da hier angebliche Opfer per Videoverbindung ihre Aussagen machten. Wenn es um sexuelle Missbrauchsfälle geht, ist diese Verfahrensweise an Gerichten in Victoria Standard.

Die letzten Zeugen in der Anhörung waren Detektive der „Sano Task Force“ die für die Untersuchung des Falls zuständig sind. Die „Sano Task Force“ wurde gegründet, um historische und neue Vorwürfe zu untersuchen, die aus der „Victorian Parliamentary Inquiry“ in Bezug auf Kindesmissbrauch mit religiösen und nichtstaatlichen Organisationen entstanden sind. Die Ermittlungen gegen Kardinal Pell begannen bereits im Jahr 2013, bevor sich ein Beschwerdeführer bei der Polizei gemeldet hatte. Der Top-Anwalt von Pell, Robert Richter QC warf der Royal Commission Sano Task Force vor, gegen Pell eine regelrechte Operation durchzuführen.

Da weder eine genaue Anzahl noch die Vorwürfe der angeblichen sexuellen Missbrauchsfälle bekannt sind, bleibt es abzuwarten, wie Richterin Belinda Wallington am 17. April entscheiden wird. (vh – mm)

Kardinal Pell: Anhörung hinter verschlossenen Türen

Quelle: The Age (Screenshot vom 06. Marz)

Seit gestern läuft in Melbourne eine für vier Wochen angesetzte Anhörung gegen Kardinal George Pell. Über die Anhörung berichtete in Australien „The Age„.

Er wurde von einem großen Gefolge von Fotografen und Kameraleuten vor dem Magistrates Court in Melbourne empfangen. Dutzende Polizisten bildeten eine Absperrung vor dem Gerichtsgebäude.

In den folgenden Tagen werden die Beschwerdeführer ihre Beweise dem Gericht vorlegen, was der üblichen Praxis an viktorianischen Gerichten in Fällen von sexuellem Missbrauch entspricht. Die Anhörungen sind für die Öffentlichkeit und Medien derzeit nicht zugänglich.

Die verpflichtenden Anhörungen werden geleitet von Magistrat Belinda Wallington. Am Montag baten die Beschwerdeführer Pausen einzulegen, wenn sie diese brauchen. Ebenso beantragte der Verteidiger von Kardinal Pell, Robert Richter QC, aufgrund des Alters und Gesundheitszustandes seines Mandaten, jede Stunde eine Pause von mehreren Minuten einzulegen. Frau Wallington genehmigte die Anträge.

Pell ist mit historischen Straftatbeständen konfrontiert welche mehrere Beschwerdeführer vortragen werden. Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Er selbst hat bisher die Vorwürfe wiederholt und mit Nachdruck zurückgewiesen.

In der restlichen und der nächsten Woche bleiben die Öffentlichkeit und die Medien ausgeschlossen, während die Ankläger vor Gericht ihre Beweise vorlegen werden. Vermutlich werden in der dritten Woche die Aussagen der Bewerdeführer abgeschlossen sein und die Öffentlichkeit und Medien wieder zugelassen. Die gesamte verpflichtende Anhörung soll voraussichtlich vier Wochen dauern. (vh)

Australien: Ein Anklagepunkt gegen Kardinal Pell zurückgezogen

Durch den Tod eines Anklägers hat das Gericht von Melbourne einen Anklagepunkt gegen George Kardinal Pell zurückgezogen. Das berichtet The Guardian in seiner heutigen Ausgabe.

Der Kronankläger des Melbourne Magistrates Court, Mark Gibson SC, sagte am Freitag vor Gericht, das der Anklagepunkt von Damian Dignan zurückgezogen wird. Dignan war Anfang Januar an Leukämie in der australischen Stadt Ballarat verstorben.

Pell wird sich nun einer vierwöchigen Anhörung stellen müssen, um festzustellen, ob er wegen „historischer“ Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht gestellt wird und ein Verfahren eröffnet wird. Genaue Anklagepunkte sind derzeit noch nicht bekannt. Neben dem fallen gelassenen Anklagepunkt soll es jedoch noch mehrere schwerwiegende Vorwürfe gegen Pell geben. Die Anhörung von Kardinal Pell wird am Montag beginnen.

Pell hat in der Vergangenheit jeden Vorwurf von sexuellem Missbrauch bestritten. Mitte letzten Jahres hatte er sich von seinem Amt als Präfekt des Wirtschaftssekretariats des Vatikans beurlauben lassen. An den Sitzungen des Kardinalsrates (K9) hat er seitdem ebenfalls nicht teilgenommen. (vh)

Australien: Anklage gegen Kardinal Pell wird wahrscheinlich fallen gelassen

Quelle: LifeSiteNews (Screenshot am 16. Februar)

Die Anklage gegen den australischen Kardinal George Pell wird wahrscheinlich fallen gelassen. Das berichtet am 16. Februar „LifeSiteNews“.

Bei der letzten Anhörung im Herbst 2017 hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Beweislage noch von einer möglichen Eröffnung eines Verfahrens gegen Kardinal Pell gesprochen. Die Entscheidung hierüber soll am 05. März vor dem Melbourne Magistrates Court gefällt werden.

Gegenüber dem Gericht äußerte der Leiter der Strafverfolgungsbehörde, dass die Anklage des angeblichen Missbrauchsopfers Damian Dignan gegen Pell, wahrscheinlich zurückgezogen wird. Dignan war Anfang Januar an Leukämie in der australischen Stadt Ballarat verstorben. LifeSiteNews berichtet dazu:

„Dignan machte im März 2016 in seinen Vorwürfen gegen den Kardinal geltend, dass Pell ihn vor vierzig Jahren in einem öffentlichen Schwimmbad unangemessen berührt habe. Dignan, der eine Vorstrafe wegen Körperverletzung und Alkohol am Steuer hatte, hat auch ehemalige Lehrer der St. Alipius Schule des Missbrauchs beschuldigt.
Dignans Vorwürfe, sowohl unangemessene Berührungen durch den Kardinal als auch Misshandlungen durch Lehrer, wurden von einem ehemaligen Klassenkameraden, Lyndon Monument, bestätigt. Monument, ein ehemaliger Drogendealer, hat auch eine Vorstrafe für Körperverletzung“.

Ruth Shann, Mitglied des Verteidigungsteams von Pell, will beobachtet haben, dass Dignans Anschuldigungen einen „Domino-Effekt“ zur Folge hatten, da einige andere Beschwerdeführer dazu veranlasst wurden, die Polizei wegen angeblicher Misshandlungen des Prälaten in der Vergangenheit zu kontaktieren. Shann bezeichnete Dignan als „unzuverlässigen Zeugen“ und kündigte an seine Glaubwürdigkeit formell in der Anhörung im März prüfen zu lassen.

Bisher hatte Kardinal Pell alle Anklagepunkte zurückgewiesen und seine Unschuld beteuert. Robert Richter, der Chef des Verteidigungsteams von Pell hat offenbar gute Chancen Pells Unschuld zu beweisen und die Eröffnung eines Anklageverfahrens vor dem Gericht zu verhindern. (vh)

Missbrauchsbericht in Australien: Horrendes Ausmaß

Ein riesiges Ausmaß von sexuellem Missbrauch in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen zeichnet der Abschlussbericht der staatlichen australischen Missbrauchskommission, der am Freitag in Canberra der Regierung übergeben wurde: Zehntausende Kinder und Jugendliche wurden demnach über die Jahre zu Opfern von Missbrauch. Als „horrende“ bezeichnet P. Hans Zollner von der Päpstlichen Kinderschutzkommission im Interview mit Radio Vatikan die Ergebnisse des 100.000 Seiten umfassenden Abschlussdokumentes.

Überproportional hoch: Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen

„Die Zahlen sind enorm. Es handelt sich um Opfer von Missbrauch in staatlichen Stellen, im Sportbereich, beim Militär und bei allen Religionen und kirchlichen Institutionen, die da untersucht wurden. Man sieht, wie weit verbreitet diese Art von Missbrauch ist in der Gesellschaft – viel mehr, als man sich das eingesteht. Der Großteil der Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die Zahlen, die kirchliche Institutionen betreffen – die sind überproportional hoch.“

Auch bei diesen Missbrauchsfällen hätten bestimmte Voraussetzungen zu Missbrauch geführt, erläutert Pater Zollner: „Was die katholische Kirche und auch andere Institutionen angeht, sind es immer dieselben Dinge, das heißt, dort wo eine Institution sich selber als absolut setzt oder von den Angehörigen dieser Institution als absolut gesetzt wird, dort wo keine entsprechenden Supervisionseinrichtungen sind, wo keine Meldeeinrichtungen sind, wo Transparenz und Offenheit auch im Rechtsverfahren nicht genügend befolgt werden, da ist das Risiko, dass Missbrauch nicht nur vereinzelt, sondern häufig geschieht und überdurchschnittlich geschieht, sehr hoch.“

Die Empfehlungen der australischen Missbrauchskommission schlagen unter anderem ein Nachdenken über das Beichtgeheimnis und das Pflichtzölibat für katholische Priester vor. „In der Empfehlung heißt es, man soll darüber nachdenken, ob nicht ein freiwilliges zölibatäres Versprechen eingeführt wird“, so Zollner. Dass dies einen Stein in der Debatte um den Zölibat ins Rollen bringen könnte, glaubt der Jesuit allerdings nicht: „Weil es weltweit diese Art von Beobachtung nicht gibt. Das ist jetzt auch zum ersten Mal, dass eine staatliche Behörde sich da in kirchliche Belange vorwagt. Ich glaube nicht, dass dadurch eine Debatte ausgelöst wird – die gibt es eh schon fast so lange, wie es den Zölibat gibt.“

Es gelte vielmehr weiter darüber nachzudenken, „ob die Leute, die ins Priesterseminar aufgenommen werden, tatsächlich geeignet sind“, so Zollner. „Und wir müssen auch deutlich machen, dass die Ausbildung sowohl während als auch nach der Seminarzeit alles tun muss, damit Menschen, die zölibatär leben wollen, dies auch können im Rahmen dessen, wie sie mit Emotionen, Sexualität, Beziehungen umgehen. Ich erwarte keine grundlegende Diskussion nur aufgrund der australischen Ergebnisse.“ Auch sei die Debatte um die so genannten Viri probati für manche Weltgegenden weiter in Gang, merkt der Jesuit an.

Nachdenken über das Beichtgeheimnis und den Pflichtzölibat

Was das Beichtgeheimnis angehe, stellten sich im Fall von Missbrauch einige Fragen, so Zollner weiter. Wenn etwa ein Minderjähriger während der Beichte darüber berichte, dass er aktuell missbraucht wird – sollte dann das Beichtgeheimnis weiter gültig sein? Über diese Frage werde sowohl in der australischen Missbrauchskommission als auch unter den australischen Bischöfen diskutiert, denen eine Verständigung mit dem Vatikan darüber empfohlen worden sei, so Zollner. Er selbst hat in der Frage eine klare Position: „Ich meine, dass das eindeutig ist, dass es nicht zum Beichtgeheimnis gehört, weil es sich nicht um eine persönlich bekannte Schuld, sondern um ein Verbrechen handelt.“

Die zweite Frage in diesem Kontext sei, ob eine Lossprechung von den Sünden bei einem beichtenden Missbrauchstäter „solange hinausgezögert werden kann, bis sich dieser selber angezeigt habe“: „Ich meine auch dies ist eindeutig, weil es keine Rechtsverpflichtung geben kann, dass sich jemand selber anzeigt – also die Lossprechung kann nicht daran gebunden werden, aber natürlich kann die Lossprechung verweigert werden.“

Kardinal Pell in Australien „persona non grata“

Im Brennpunkt des australischen Missbrauchsskandals steht auch Kurienkardinal George Pell, der als junger Priester an der Vertuschung von Missbrauchsfällen beteiligt gewesen sein soll. Der Kardinal steht in Melbourne wegen des Vorwurfs vor Gericht, als Priester in Ballarat im Schwimmbad zwei junge Männer sexuell belästigt zu haben. Wie stark hat dieser Fall die Glaubwürdigkeit der Kirche, die andererseits auch viel in der Präventionsarbeit geleistet hat, zerstört? Dies wollten wir von Pater Zollner wissen, der in den letzten Monaten Australien mehrmals besuchte:

„Es ist wirklich sehr heftig zu sehen, wie die Grundlage des Vertrauens bei vielen Leuten außerhalb und innerhalb der Kirche zerstört ist. Bei vielen ist es stark erschüttert, das habe ich mehrfach wahrgenommen. Ich bin auch überzeugt, dass die Person von Kardinal Pell und die Anklagen (dazu beigetragen haben), dass das noch mal eine andere Dimension bekommen hat. Ich kann sagen, dass in Australien Kardinal Pell eine ,persona non grata‘, eine unerwünschte Person, ist. Es gibt kaum Leute, die sagen, sie stünden auf seiner Seite. Es gibt aber auch genügend Leute, die sich sozusagen als seine Feinde bezeichnen und die dennoch nicht glauben, dass er selber Missbrauch verübt habe. Er selbst wird in diesem Bericht erwähnt, aber alle Anhaltspunkte seines Verfahrens können aus Rechtsgründen nicht veröffentlicht werden, weil es sich eben um ein schwebendes Verfahren handelt. Die Person des Kardinals ist sehr kontrovers und man wird sehen müssen, wie dieser Prozess ausgeht, der sich aber wohl noch über Jahre hinziehen wird.“ (rv)

Australischer Missbrauchsbericht stellt „massives Versagen“ fest: Zahlen und Reaktionen

SYDNEY – Der Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher OP, hat sich in einer ersten Stellungnahme zum heute erschienen Abschlussbericht an die Opfer sexuellen Missbrauchs, die Mitglieder der Untersuchungskommission und Katholiken seines Bistums gewandt.

Dabei drückte der Oberhirte den Opfern seine Achtung und Anerkennung aus für den Mut, die an ihnen verübten Verbrechen der Kommission geschildert zu haben. Er entschuldigte erneut „beschämt“ bei den Opfern für kirchliches Versagen und betonte:

„Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine Ruhe geben werde, und ich verpflichte mich und die katholische Kirche in Sydney, unser Bestes für Opfer des Missbrauchs zu geben, um sicherzustellen, dass dieses schreckliche Kapitel niemals wiederholt wird.“

Für die – in ihrer Glaubwürdigkeit tief erschütterte – Kirche habe der Bericht zudem weitreichende Konsequenzen.

„Wir werden, so bete ich, eine bescheidenere, reinere und mitfühlendere Kirche sein, als Folge der Arbeit der Kommission und der Überprüfung, die wir erhalten haben.“

Sein Amtsbruder in Melbourne, Erzbischof Denis Hart, entschuldigte sich ebenfalls und kündigte an, die Kirche werde weiter mit Opfern und Angehörigen daran arbeiten, dass kein weiterer Kindesmissbrauch möglich ist. Er betonte gegenüber dem Sender „Sky News“, dass die Empfehlung der Kommission, das Beichtgeheimnis in Missbrauchsfällen zu verletzen, verständlich sei, die Kirche aber Missbrauchsfälle nicht erst aus dem Beichtstuhl heraus melden kann oder sollte.

Erzbischof Fisher sagte in seiner Stellungnahme, er bete „weiterhin für Gerechtigkeit und Heilung der Opfer; für Weisheit und Mitgefühl für Entscheidungsträger und Pfleger; für die Reue der Täter; um Gnade für jene, die versucht sind, den Glauben oder die Hoffnung zu verlieren; für Sicherheit für alle jungen Menschen; und um Trost für alle Betroffenen.“ Er bitte alle gläubigen Menschen, ihn in diesem Gebet zu begleiten, so der Dominikaner und Erzbischof.

„Eine nationale Tragödie“

Fünf Jahre lang hat Australiens Royal Commission ihre Arbeit verrichtet, bevor sie – am heutigen Freitag Ortszeit – ihren Untersuchungsbericht vorlegte. Dieser konstatiert, dass zahlreiche Institutionen, darunter Religionsgemeinschaften, „massiv versagt“ haben, und ihnen anvertraute Kinder nicht vor Missbrauch schützten, besonders in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren im Fall der Kirche.

Der Abschlussbericht macht über 400 Empfehlungen, darunter auch zu konkret katholischen Themen wie Zölibat und Beichte, und stellt grundsätzlich fest:

„Zehntausende Kinder wurden in vielen australischen Institutionen sexuell missbraucht. Die genaue Zahl an Opfern wird niemals festzustellen sein. (…) Die führenden Institutionen der Gesellschaft haben massiv versagt.“

Als „Kommission Ihrer Majestät“ genießt eine Royal Commission weitreichende juristische Vollmachten, mehr als jede andere: Selbst Australiens Regierung kann in deren Arbeit nicht mehr eingreifen, wenn diese erst einmal begonnen hat. Über 8.000 Zeugenaussagen hat die Royal Commission angehört, seit 2013 über 2.500 Verdachtsfälle an Behörden gemeldet: Fälle von Missbrauch in Sportvereinen und Schulen, in religiösen Einrichtungen und an staatlichen Institutionen.

Die Zahlen zeigen: Der meiste Missbrauch wurde an Kindern verübt, für die nicht daheim bei der eigenen Familie gesorgt wurde..

Als „Kommission Ihrer Majestät“ genießt eine Royal Commission weitreichende juristische Vollmachten, mehr als jede andere: Selbst Australiens Regierung kann in deren Arbeit nicht mehr eingreifen, wenn diese erst einmal begonnen hat. Über 8.000 Zeugenaussagen hat die Royal Commission angehört, seit 2013 über 2.500 Verdachtsfälle an Behörden gemeldet: Fälle von Missbrauch in Sportvereinen und Schulen, in religiösen Einrichtungen und an staatlichen Institutionen.

Die Zahlen zeigen: Der meiste Missbrauch wurde an Kindern verübt, für die nicht daheim bei der eigenen Familie gesorgt wurde..

Fast zweitausend kirchliche Täter

Insgesamt wurden 384 Diözesanpriester, 188 Ordenspriester, 597 Ordensbrüder und auch 96 Schwestern für verdächtig befunden, Kinder seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs sexuell missbraucht haben. Somit stehen 1.880 Personen im Verdacht, an katholischen Einrichtungen sexuelle Gewalt gegen Minderjährige verübt zu haben.

Unter Orden ist der Anteil der Täter bei den „St. John of God Brothers“ besonders hoch: 40 Prozent der Ordensmitglieder sollen sich sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. Aber auch 20 Prozent aller Mitglieder der „Christian Brothers“, der Salesianer und der Maristen-Schulbrüder sollen sich an Schutzbefohlenen vergangen haben. (CNA Deutsch)

Australien: Magistrates Court zwingt Kardinal Pell zur Stellungnahme

Am heutigen Freitag befand das Amtsgericht von Melbourne, das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial für ausreichend, eine Anhörung zu eröffnen. Kardinal Pell muss sich 50 Zeugenaussagen und umfangreichem Beweismaterial am 05. März 2018 stellen. Ob es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kommt ist derzeit noch offen. (vh)

Zum Originaldokument bei Radio Vatikan: Kardinal Pell muss „Stellung nehmen“ (kna/Reuters)

Kardinal Pell vor dem Melbourne Magistrates Court

Am Mittwoch dieser Woche muss sich Kardinal Pell (76) vor dem „Melbourne Magistrates Court“ des sexuellen Missbrauchs verantworten. Die australischen Behörden haben bisher noch nicht bekanntgegeben, was Pell im Detail vorgeworfen wird. Lediglich in den Medien erschienen in den letzten Wochen und Monaten verschiedene Vorwürfe zu seiner Person aus der Zeit als Priester in der Gemeinde Ballarat (1976-1980) und als Erzbischof in Melbourne (1996 – 2001). Der Kardinal hat diese Vorwürfe strikt zurückgewiesen und angekündigt seine Unschuld vor Gericht nachzuweisen. Noch Ende Juni sagte Pell: „Ich bin unschuldig. Die ganze Vorstellung von sexuellem Missbrauch ist abscheulich für mich“. Aus Gesundheitsgründen wurde Kardinal Pell im letzten Jahr von drei Polizeibeamten im Vatikan zu den Vorwürfen vernommen.

Die Ermittlungsergebnisse der Victoria Police sind offenbar so schwerwiegend, dass es nun zu einem ersten „Hearing“ am Mittwoch kommt. Australische Medien rechnen damit, dass die Anhörung nach wenigen Minuten vorüber sein wird und die Gerichtstermine bekannt gegeben werden. Ebenso berichten sie, dass der hochrangige katholische Kleriker gezwungen ist, seine anfallenden Gebühren des Rechtsstreits aus der eigenen Tasche zu bezahlen, nachdem der Vatikan bestätigt hatte, die gesetzlichen Kosten des 76-Jährigen nicht zu übernehmen. Ein zu erwartendes Verfahren dürfte aber lange dauern. Das Australische Recht billigt der Staatsanwaltschaft im Falle sexuellen Missbrauchs eine dreimonatige Ermittlungszeit zu.

Pell hat mehrere Anwälte an seiner Seite. Zu ihnen gehört einer der Top-Strafverteidiger Australiens, Robert Richter, QC (71). Die Melbourner Presse bezeichnet ihn als „The Red Baron“ und „Rolls Royce der Strafverteidiger“ munkelt allerdings auch, dass sein Tagessatz bei etwa $ 11.000 liegen soll.

Kardinal Pell sieht sich in diesen Tagen einer umfangreichen Medienpräsents gegenüber. Medien und Missbrauchsopfer werden Morgen im Melbourne Magistrates Court vertreten sein. Die Anhörung beginnt um 10.00 Uhr. Australische Medien werden über das Verfahren genauso berichten wie die New York Times, Washington Post und andere Weltzeitungen neben TV-Sendern wir CNN, NBC, BBC und Al Jazeera.

Der Beklagte könnte sich zwar durch einen Anwalt am Mittwoch vertreten lassen, laut australischen Medien will Pell jedoch selbst erscheinen. Eine Gerichtssprecherin des Court ließ verlauten, dass Pell behandelt wird wie jeder Andere auch, er muss das Gerichtsgebäude durch den Haupteingang betreten und wird von Sicherheitskräften gescannt. Über weitergehende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen der Victoria Police vor Ort erteilte man keine Auskünfte.

Das ein hoher Würdenträger des Vatikans, einer der ranghöchsten Kardinäle der Kurie, über lange Zeit hinweg sein Amt im Pontifikat von Papst Franziskus ausführen konnte, war für die Missbrauchsopfer ein regelrechter Affront, anderseits konnte man ihm bis heute keine Straftaten nachweisen. Die Zukunft wird sicherlich die Wahrheit ans Tageslicht bringen, solange gilt auch ein Kardinal als unschuldig. (vh)