Bischof Feige: „Unsägliche Entwicklung“ im Kommunionstreit

MAGDEBURG – Der Ökumene-Bischof Gerhard Feige hat die neuesten Entwicklungen im Kommunionstreit scharf kritisiert. In einem beim Online-Portal „katholisch.de“ erschienenen „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ erhob er unter anderem den Vorwurf der „Doppelmoral“ und rief die Betroffenen von konfessionsverschiedenen Ehen dazu auf, sich nicht entmutigen zu lassen.

Der Magdeburger Diözesanbischof Gerhard Feige ist Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und einer der Hauptinitiatoren der Handreichung zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Partner. Als solcher zeigte er sich enttäuscht von der kürzlich erfolgten Antwort aus Rom, die große Bedenken an der Handreichung der DBK anmeldete. Zuvor hatte sich bereits Kardinal Marx „überrascht“ von dem Schreiben gezeigt, welches anmahnte, dass das Dokument noch nicht reif für eine Veröffentlichung sei.

Feige beklagt in seinem Beitrag, dass die Enttäuschung und der Schaden groß sei und sich bei den Beteiligten zunehmend Resignation breitmache. Gleichzeitig kritisiert er – allerdings vorerst ohne Namen zu nennen – dass andere immer wieder die Öffentlichkeit genutzt und Behauptungen aufgestellt hätten, „die den Inhalt und Charakter der erarbeiteten Orientierungshilfe in einem falschen Licht erscheinen lassen“. Der „massive Widerstand“ gegen das DBK-Dokument, dem „mehr als dreiviertel der deutschen Bischöfe zugestimmt hätten“, zeige stattdessen, dass viele der Betroffenen schon längst das ganz selbstverständlich praktizierten, „was der Würzburger Synode bereits vor 42 Jahren in einer Bitte an die Bischöfe um Klärung vor Augen stand und nunmehr hätte empfohlen werden sollen: im Einzelfall unter besonderen Umständen nach geistlicher Beratung und individueller Gewissensentscheidung die Kommunion zu empfangen“.

Für den Ökumene-Bischof sei es außerdem unverständlich, dass ausgerechnet Kardinal Rainer Maria Woelki, der bereits habe verlauten lassen, dass er mit dieser pastoralen Praxis leben könne, sich dagegen sträube, diese Möglichkeit schriftlich zu fixieren. Feige weiter:

„Redlicher wäre es auf jeden Fall, als gewissermaßen in einer Doppelmoral zu verbleiben: höchste Ansprüche für einen Kommunionempfang zu erheben oder dessen Unmöglichkeit zu behaupten, zugleich aber von unzähligen Ausnahmen zu wissen und diese ohne weiteres zu tolerieren.“

Damit spielt der Mageburger Bischof auf die Fronleichnamspredigt des Kölner Erzbischofs an, in der dieser die Frage nach der Zulassung zur Eucharistie als eine Frage „um Leben und Tod“ bezeichnete. Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus sei laut Feige „manchen immer noch fremd“:

„Bei einem solchen Schwarz-Weiß-Denken kann es dann auch keine individuellen Lösungen geben. Außerdem werden auf einmal Bedingungen zum Sakramentenempfang erhoben, die man gegenüber den eigenen Gläubigen gar nicht mehr durchzusetzen vermag.“

Abschließend ruft der Ökumene-Bischof, der in seinem Beitrag stets von „konfessionsverbindenden Ehen“ spricht, alle Betroffenen dazu auf, „den Weg“ weiter zu gehen: „Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bewahren Sie sich Ihre Liebe und Treue! Vertrauen Sie der Barmherzigkeit Gottes und gehen Sie den Weg, den Christus Ihnen weist!“ (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Was ausländische Bischöfe über den deutschen Vorschlag sagen

PHILADELPHIA – Mit Verweis auf die Folgen für ihre eigenen Ortskirchen haben mehrere Bischöfe im Ausland den Vorschlag kritisiert, in deutschen Diözesen protestantischen Ehepartnern von Katholiken unter „bestimmten Umständen“ den Empfang der Kommunion zu ermöglichen.

Kardinal Reinhard Marx hatte am 22. Februar bekanntgegeben, die Deutsche Bischofskonferenz werde eine „pastorale Handreichung“ herausbringen, die evangelischen Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ ermögliche, die heilige Kommunion zu empfangen, sofern sie auch „den katholischen Eucharistieglauben“ bejahten.

Auch wenn die Mehrheit der deutschen Bischöfe bei ihrer Vollversammlung dem Vorstoß – dessen endgültige Form sie noch nicht gesehen hatten – zustimmte: Das Thema hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sich sieben deutsche Hirten – darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe – mit einem direkten Brief an Rom wandten. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme.

Jedoch auch das Treffen im Vatikan, das am 3. Mai stattfand, brachte keine Klarheit. Stattdessen teilte der Präfekt der Glaubenskongregation mit, Papst Franziskus würdige „das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe“ und ersuche sie, „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“.

Ein „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche?

Seitdem haben mehrere Kardinäle Klarheit in der Kommunionsfrage gefordert, darunter der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Weitere Stimmen warnen vor einem deutschen Sonderweg, und vor den Folgen eines „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche.

Nun hat Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia in einem Essay für das Magazin „First Things“, der am 23. Mai veröffentlicht wurde, schwere doktrinäre Bedenken über den Vorschlag angemeldet.

Chaput erklärt in seinem Aufsatz, dass Bischöfe zwar überall einmal Meinungsverschiedenheiten hätten – seines Erachtens sei jedoch die Situation in Deutschland wegen der „globalen Bedeutung der Kontroverse“ und der Lehrfragen eine andere. Er schreibt weiter: „Was in Deutschland passiert, wird nicht in Deutschland bleiben. Die Geschichte hat uns diese Lektion schon einmal gelehrt“, und verweist auf die Auswirkungen des Schismas durch Martin Luther.

Im Kern sage der deutsche Vorschlag, so Chaput, „dass es eine Teilnahme an der heiligen Kommunion geben kann, selbst wenn es keine wahre kirchliche Einheit gibt“. Der Erzbischof erinnert in diesem Zusammenhang an gravierende Unterschiede zwischen protestantischer und katholischer Theologie.

Chaput erklärt weiter, er sei mit dem Vorschlag nicht einverstanden, da er grundlegend neu definieren würde, „was die Kirche ist und wer sie ist“, da die Eucharistie „das Zeichen und Instrument der kirchlichen Einheit ist“.

Der deutsche Vorschlag würde – „ob nun absichtlich oder nicht“ – somit „der erste Schritt hin zu einer Öffnung der Kommunion für alle Protestanten oder alle Getauften“ sein, warnt Erzbischof Chaput, auch weil eine Ehe an sich keine besondere Begründung dafür leiste, Nichtkatholiken zur Kommunion zuzulassen.

Protestantischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion auf diese Weise zu gewähren hätte zur Folge, dass die katholische Kirche sich „eine protestantische Vorstellung von kirchlicher Identität“ zu eigen machen würde, in der für den Empfang allein schon die Taufe und ein Glaube an Christus ausreichten, warnt der Oberhirte von Philadelphia.

„Protestantisierung der Sakramententheologie“

Chaput fragt weiter: Würde ein evangelischer Ehepartner sich auch zu den anderen Sakramenten bekennen müssen – etwa zur Priesterweihe? Wenn nicht, dann werfe das die Frage auf, ob die deutschen Bischöfe vielleicht nicht daran glauben, dass dieses Sakrament der Apostolischen Sukzession bedarf – was ein „weitaus gravierenderer Irrtum“ wäre, warnt Chaput.

Zudem kappe der deutsche Vorschlag auch „den entscheidenden Zusammenhang von Kommunion und sakramentaler Beichte“, so der Erzbischof in seinem Essay.

Vermutlich werde nicht erwartet, dass evangelische Eheleute vor dem Empfang der Kommunion auch ihre schweren Sünden beichteten.

„Dies steht jedoch im Widerspruch zu der immerwährenden Praxis und der ausdrücklichen dogmatischen Lehre der katholischen Kirche, des Konzils von Trient und des modernen Katechismus der katholischen Kirche sowie des gewöhnlichen Lehramtes. Es bedeutet, in seiner Auswirkung, eine Protestantisierung der katholischen Sakramententheologie.“

In der Praxis, kritisiert Erzbischof Chaput, würde so eine Lüge eingeführt – ausgerechnet dort, wo es um eine tiefgreifende Begegnung mit Christus gehe.

„Eine Lüge in den feierlichsten Moment der Begegnung mit Jesus in der Eucharistie einzuführen, und durch seine Handlungen zu sagen: ‚Ich bin in Kommunion mit dieser Gemeinschaft‘, wenn man nachweislich nicht in Kommunion mit dieser Gemeinschaft ist – stellt eine Lüge dar, und somit ein schweres Vergehen vor Gott.“

Mangelndes Verständnis des Sakraments

Mit deutlichem Unverständnis und einer scharfen Warnung hat Kardinal Willem Jacobus Eijk auf die Entscheidung des Papstes reagiert, die deutschen Bischöfe anzuweisen, eine Regelung zu finden.

In einem Kommentar für den „National Catholic Register“ schrieb der Erzbischof von Utrecht am 7. Mai, die auf ihrem Glauben basierende Praxis der Katholischen Kirche werde nicht dadurch bestimmt, und ändere sich auch nicht statistisch, wenn die Mehrheit einer Bischofskonferenz für so etwas stimme, selbst wenn dies einstimmig geschehe.

Aus seiner Sicht hätte Papst Franziskus deshalb direkter auf die Deutsche Bischofskonferenz reagieren müssen, und „klare Anweisungen geben, die auf der klaren Lehre und Praxis der Kirche basieren“.

Ähnlich wie der niederländische Kardinal äußerte sich Erzbischof Terrence Prendergast aus Ottawa, der am 23. Mai im kanadischen „Catholic Register“ sagte, es sei „rätselhaft“, dass Papst Franziskus die deutschen Bischöfe anwies, zu einer einstimmigen Entscheidung in dieser Angelegenheit zu kommen.

„Diese Art offener Kommunion verstößt gegen die katholische Lehre und nach all dem, was ich in nichtkatholischen Gemeinden so sehe, die einer Disziplin der ‚offenen Gemeinschaft‘ folgen, ist es auch spirituell und pastoral unfruchtbar“, so der kanadische Erzbischof.

Prendergast weist darauf hin, dass Gläubige in seiner eigenen Ortskirche sich bereits nach dem deutschen Vorschlag erkundigt haben. Der Erzbischof von Ottawa betont, es sei wichtig, den Menschen besser zu erklären, dass ein Besuch der heiligen Messe ohne Kommunion-Empfang gut ist – was auch der Regensburger Bischof Voderholzer betont hatte.

Der kanadische Würdenträger warnt, dass auch viele Katholiken nicht mehr gelernt hätten, was die Voraussetzungen für den rechten Empfang der Kommunion sind, einschließlich des Standes der Gnade.

„Wir müssen uns viel mehr darum bemühen, die Sakramente würdig und fruchtbar zu empfangen. Das gilt für die Eucharistie, aber auch für Taufe und Firmung“, fügte Prendergast hinzu.

„In der heiligen Kommunion empfangen wir den Herrn, und deshalb müssen wir, um ihn würdig zu empfangen, ganz offen für Ihn sein und mit Seiner Kirche sichtbar und unsichtbar, institutionell und innerlich verbunden sein. Das – und nichts anderes – ist katholische Lehre.“

Als Ordensbruder von Papst Franziskus – Prendergast ist Jesuitenpater – wendet sich der kanadische Erzbischof auch an den Pontifex und dankt ihm dafür, „dass er uns daran erinnert, dass die Begleitung von Menschen durch ihr Leben, besonders in dunklen Zeiten, wesentlich ist, um Priester zu sein“.

„Wir Jesuiten müssen immer daran denken, dass die meisten Katholiken keine Jesuiten sind – eine Tatsache, die wir manchmal übersehen“, fügt er hinzu.

„Unsere Spiritualität ist nicht jedermanns Sache. Für mich war es eine echte Veränderung, Bischof zu werden, denn dann musste ich das ganze Spektrum der Theologien, Spiritualität, Dienste und Charismen in der mir anvertrauten Diözese anerkennen. Dadurch wurde mir klar, was für ein großartiges Geschenk die Glaubenslehre für die Kirche ist, damit sie eins ist, heilig und katholisch.“

Ausnahme im Kirchenrecht

Generell ist aus katholischer Sicht nur Katholiken, die im Stand der Gnade sind, der Empfang der heiligen Kommunion erlaubt. Allerdings kennt das Kirchenrecht bereits eine Ausnahme:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original. (CNA Deutsch)

Deutsche Bischöfe zur Klärung im Vatikan


Mehrere deutsche Bischöfe waren an diesem Donnerstag im Vatikan, um mit hiesigen Stellen über eine Handreichung zu beraten, die den Empfang der Kommunion für nichtkatholische Ehepartner regeln soll.

P. Bernd Hagenkord – Vatikanstadt

Es geht um die beiden Fragen, ob auch nichtkatholische Ehepartner die Kommunion unter bestimmten Bedingungen empfangen dürfen, und ob eine Bischofskonferenz alleine diese Frage entscheiden kann.

An dem Gespräch nahmen die Kardinäle Reinhard Marx (München und Freising) und Rainer Maria Woelki (Köln) teil. Außerdem angereist waren die Bischöfe Felix Genn (Münster), Rudolf Voderholzer (Regensburg, Mitglied der Glaubenskongregation des Vatikan), Karl-Heinz Wiesemann (Speyer, Glaubenskommission der Bischofskonferenz) und Gerhard Feige (Magdeburg, Ökumenekommission der Bischofskonferenz).

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Auf Vatikanseite dabei waren außerdem der für Ökumene zuständige Kardinal Kurt Koch, Pater Markus Graulich, Untersekretär des Rates für Gesetzestexte und Pater Herman Geißler, Leiter der Lehrabteilung an der Glaubenskongregation.

Das Treffen in Rom war vom Vatikan angeregt worden, nachdem sieben deutsche Bischöfe sich brieflich an die für die Ökumene und für die Glaubenskongregation Zuständigen gewandt hatten. Kardinal Woelki, Bischof Voderholzer und weitere fünf Diözesanbischöfe erbaten von Rom eine Klärung darüber, ob eine einzelne Bischofskonferenz eine solche in ihren Augen gesamtkirchliche Frage entscheiden könne.

Verhandelt wird nicht die ganze Grundsatzfrage

Auslöser für den Brief war eine bisher nicht veröffentlichte Handreichung, die in der Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss verabschiedet wurde und die diese Fragen pastoral regeln soll. Der Brief der sieben wurde danach vor allem deswegen kritisiert, weil er am Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, vorbei nach Rom geschickt wurde.
Thema der Debatte ist die so genannte „eucharistische Gastfreundschaft“, also nicht die Frage, ob grundsätzlich Nichtkatholiken Kommunion empfangen dürfen oder können. Kardinal Kurt Koch hatte beim Papstbesuch 2016 in Lund/Schweden anlässlich des Reformationsgedenktages auf den Unterschied zwischen den beiden Fragen hingewiesen und betont, die Gastfreundschaft sei eine pastorale Frage.

Zur Kommunion sind in der katholischen Kirche grundsätzlich Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Eucharistie empfangen. Katholiken ist auch eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

Franziskus hat Frage aufgegriffen, lässt sie aber offen

Papst Franziskus hatte in seinem Schreiben Amoris Laetitia die Frage aufgegriffen, grundsätzlich aber offengelassen: „Die Probleme bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehen erfordern besondere Aufmerksamkeit. (..) Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten“ (AL 247).

2013 hatte der Papst in seinem Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 23), Papst Johannes Paul II. zitierend, den Bischofskonferenzen „eine gewisse authentische Lehrautorität“ zuerkannt, aber auch hier, ohne genaue Festlegungen zu treffen. (vatican news)

Kommunion-Debatte: Deutsche Bischöfe kommen Donnerstag nach Rom

Der vatikanische Pressesaal hat an diesem Montagmittag mitgeteilt, dass am 3. Mai eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz in den Vatikan kommt, um über das Thema des Kommunionempfangs für nicht-katholische Ehepartner bei gemischt-konfessionellen Ehen zu beraten.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Kardinäle und Bischöfe aus Deutschland kommen in den Vatikan, um mit Kurienvertretern über den Umgang mit dem Kommunionempfang zu sprechen. Eine mittlerweile fertig gestellte Handreichung hatte zu Diskussionen geführt, einige Bischöfe hatten einen Brief geschrieben, in dem sie die Frage aufwarfen, ob eine Abstimmung über ein solches Thema in einer Bischofskonferenz rechtens sei.

Aus Deutschland reist Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzenden der Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising an. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Felix Genn von Münster werden von dem vatikanischen Presseamt genannt.

Nach einem Brief aus Deutschland

Dazu werden auch der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, als Präsident der bischöflichen Kommission für die Glaubenslehre, sowie den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer anreisen. Als Vertreter der ökumenischen Frage ist der Magdeburger Bischof Gerhard Feige dabei, der die bischöfliche Ökumene-Kommission leitet, außerdem reist der Generalsekretär der Bischofskonferenz an, Jesuitenpater Hans Langendörfer.

Auf vatikanischer Seite nehmen an den Gesprächen der Präfekt der päpstlichen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer sowie Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen teil. Die beiden waren die Adressaten des Briefs aus Deutschland.

 Zu diesen Kurienleitern kommen der deutsche Salesianerpater Markus Graulich als Mitglied des Vatikanrats für juristische Fragen sowie den österreichischen Geistliche Hermann Geissler, Amtschef der Lehrabteilung in der Kongregation für die Glaubenslehre.

Was sagt der Papst?

Unter dem Titel „Einige komplexe Situationen“ hatte Papst Franziskus sich bereits in seinem Schreiben Amoris Laetitia mit dem Thema Kommunionempfang befasst. „Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten““ (AL Nr. 247).

(vatican news)

Interkommunion: Rom widerspricht offenbar dem Vorstoß deutscher Bischöfe

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat offenbar der von der Deutschen Bischofskonferenz angekündigten Handreichung für Seelsorger widersprochen, die eine Zulassung protestantischer Ehepartner katholischer Christen zur heiligen Kommunion zum Thema hat. Wie Quellen in Rom gegenüber CNA bestätigten, hat dabei die Glaubenskongregation offenbar mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus agiert. Die österreichische Website „kath.net“ hatte zuerst von einer Ablehnung aus Rom berichtet.

Wesentliche Details sind zur Stunde jedoch weiterhin unklar, etwa die Frage, ob Rom nur um Nachbesserungen bittet oder den Vorstoß grundsätzlich ablehnt.

Dieser hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat vergangene Woche offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sieben deutsche Hirten, darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe, sich mit einem direkten Brief an Rom wandten – ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Vorstoß bei Vollversammlung der Bischöfe

Auslöser des Brandbriefs war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar vom Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, angekündigte Vorstoß in Sachen Interkommunion in Deutschland: Eine Handreichung für Seelsorger, die regelt, wie in deutschen Bistümern „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Am 22. März 2018 hatten sich daraufhin der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz direkt an den Vatikan gewandt.

Kardinal Marx hatte bereits bei Bekanntwerden dieses ungewöhnlichen Schritts mit einer eigenen öffentlichen Stellungnahme reagiert. (CNA Deutsch)

Kardinal Marx isoliert in Bayern?

Die „Pastorale Handreichung für konfessionsverschiedene Ehen“ hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, in ernste Schwierigkeiten gebracht.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Obwohl diese Handreichung am 20. Februar von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, ist seit gestern bekannt, dass unter der Führung des Kölner Erzbischofs, Kardinal Rainer Maria Woelki, sechs (Erz-) Bischöfe den Beschluss nicht mittragen wollen. Sie haben sich mit einem Brandbrief an den Heiligen Stuhl in Rom gewandt. Die Angelegenheit ist nach Angaben von Kardinal Marx, ohne sein Wissen geschehen. Mittlerweilen ist die Angelegenheit nicht nur in Deutschland bekannt geworden, sondern in ganz Europa und auch in Übersee publiziert worden. Besagter Streit ist somit nicht nur ein Thema der DBK sondern steht auch im Focus der Weltkirche.

Für Kardinal Marx ist dieser Streit besonders fatal. Schließlich ist er nicht nur Vorsitzender der DBK sondern auch Metropolitan der Kirchenprovinz München und Freising sowie Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz. Zum Erzbistum München und Freising gehören die Suffraganbistümer Augsburg, Regensburg und Passau, zur Freisinger Bischofskonferenz zählen das fränkische Erzbistum Bamberg mit den Suffraganbistümern Würzburg, Eichstätt und Speyer.

Faktisch steht Marx in der Frage der Zulassung evangelischer Ehepartner zur katholischen Kommunion in seiner kirchlichen Heimat Bayern vollkommen isoliert da. Zu seiner Kirchenprovinz und der Freisinger Bischofskonferenz gehören folgende Episkopaten:

Suffraganbistümer von München und Freising:

  • Augsburg: Bischof Dr. Konrad Zdarsa
  • Regensburg: Bischof Dr. Rudolf Voderholzer
  • Passau: Bischof Dr. Stefan Oster

Freisinger Bischofskonferenz:

  • Bamberg: Erzbischof Dr. Ludwig Schick
  • Würzburg: Bischof (designiert) Dr. Franz Jung
  • Eichstätt: Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB
  • Speyer: Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann

Alle rot gekennzeichneten Episkopaten sind Mitunterzeichner des Brandbriefes von Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan. Betrachtet man die Namensliste genauer, so fällt auf, dass der Bischof von Würzburg (designiert) auf seine Amtseinführung am 10 Juni wartet und deshalb noch nicht Diözesanbischof ist. Bischof Wiesemann ist somit der einzige Episkopat auf der Seite von Kardinal Marx. Hinzukommt, dass der Erzbischof von Bamberg, Erzbischof Schick, in der Freisinger Bischofskonferenz Stellvertreter von Kardinal Marx ist. In den genannten Kirchengremien steht Marx in der Frage der „konfessionsverschiedenen Ehen“ eigentlich vollkommen isoliert im Abseits.

In einigen Medien wurde von „Bürgerkrieg“, „Revolution“, Kampfansage aus Köln“ gesprochen, ja sogar der Rücktritt von Kardinal Marx gefordert. Nachdem der Fall nun in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, wird die Antwort aus Rom mit Spannung erwartet. Ob Papst Franziskus sich auf die Seite des Beschlusses der DBK stellen oder diesen als Verstoß gegen die Glaubenslehre bewerten wird, muss man abwarten. (vh – mm)

Erzbistum Köln führt Beerdigung durch ausgebildete Ehrenamtliche ein

KÖLN – Ehrenamtliche Laien können in Zukunft im Erzbistum Köln Beerdigungen übernehmen. Das hat die Pressestelle der Erzdiözese mitgeteilt. Voraussetzung ist, neben einer Ausbildung, vom Pfarrer für den Dienst vorgeschlagen zu werden.

Bereits im vergangenen Jahr habe das Erzbistum „gute Erfahrungen“ mit einem Pilotprojekt gesammelt, in dem erstmals neun Gemeindemitglieder für den Bestat­tungsdienst ausgebildet und dann als „außerordentliche Leiter der Begräbnisfeier (…) beauftragt und ausgesandt“ wurden, berichtet die Presse-Stelle der Erzdiözese.

Zwei neue Ordnungen des Erzbischofs, Kardinal Rainer Maria Woelki, regeln die Innovation offiziell; sie treten zum 1. August 2017 in Kraft, so die Mitteilung weiter.

„Voraussetzungen für eine Beauftragung sind unter anderem die Einbindung in das kirchliche Leben, Kenntnis der Bestattungsliturgie, Einfühlungsvermögen und kommunikative Kompetenz sowie das Mindestalter von 25 Jahren.“

Schon seit einiger Zeit haben Pfarrer im Erzbistum Köln die Möglichkeit, Gemeinde- und Pastoralreferenten mit der christlichen Bestattung der Toten zu beauftragen. Zu diesen stoßen nun Ehrenamtliche der Gemeinde, die nach einer entsprechenden geistlichen und inhaltlichen Ausbildung offiziell beauftragt und als Seelsorger eingesetzt werden sollen, so das Erzbistum. (CNA Deutsch)

Kardinal Woelki vertritt den Papst in Luxemburg

Kardinal WoelkiDer Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird den Papst in Luxemburg bei den Feierlichkeiten anlässlich des Patronatsjubiläums vertreten. Das teilte der Vatikan an diesem Donnerstag mit. Gefeiert wird im Großherzogtum die Patronin der Stadt, seit 350 Jahren wird die Gottesmutter Maria als „Trösterin der Betrübten“ geehrt. Die Feierlichkeiten finden am 1. Mai statt. Kardinal Woelki wird dann eine Botschaft des Papstes verlesen.

1624 trugen Studenten des Jesuitenkollegiums in Luxemburg trugen ein geschnitztes Muttergottesbild vor die Stadtmauern. Die heutige Darstellung in der Luxemburger Kathedrale erhielt den Namen „Trösterin der Betrübten“ und wurde 1666 zur Patronin der Stadt Luxemburg, 1676 des gleichnamigen Herzogtums, ernannt. (rv)

Die Heiligen Drei Könige kommen nach Japan

Kardinal WoelkiDie Heiligen Drei Könige kommen nach Japan: Als besonderes Geschenk zum 50. Ka­thedraljubiläum der Marienkathedrale in Tokio bringt der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, eine Reliquie der drei aus dem Kölner Dom mit.

Das Knochenfragment, das in einem modernen Reliquiar eingefasst ist, soll in Zukunft als einmaliges Zeichen die Verbundenheit zwischen Köln und Tokio ausdrücken. Bei der liturgischen Zeremonie werden die Gläubigen das Pilgergebet auf Japanisch sprechen, das auch die Pilger in Köln auf dem Gebetszettel finden, der am Dreikönigsschrein ausliegt.

Ein seltenes Ereignis

"Die Drei Könige haben für uns in Köln eine herausragende Bedeutung – und auch wenn sie zu Lebzeiten viel unterwegs waren, sollen sie natürlich weiterhin im Dom ruhen. Daher ist ein solches Geschenk eine wahre Seltenheit", erklärt Dompropst Gerd Bachner. Seit über 100 Jahren sei so etwas nicht mehr vorgekommen, so der Dompropst. Damals gab es eine Schenkung von Dreikönigsreliquien nach Mailand.

Weitere Programmpunkte der Reise sind der Besuch des mit Kölner Hilfe neu erbauten Karmelitinnenklosters "Carmel of the Holy Trinity" in Chofu, einem Stadtteil Tokios, sowie der Besuch der deutschen Auslandsgemeinde St. Michael. Dort wird der Kölner Erzbischof acht Jugendlichen das Sakrament der Firmung spenden.

Die beiden Erzbistümer sind seit 1954 Partner; unter anderem unterstützen Köln und Tokio gemeinsam die Kirche in Myanmar. (CNA Deutsch)