Motu Proprio: Kein Automatismus bei Kurienbischofs-Rücktritt

 

Mit einem Motu Proprio hat Papst Franziskus neue Regeln beim Erreichen des Rücktrittsalters für Apostolische Nuntien und Kurienbischöfe bekannt gegeben. Wie der Vatikan an diesem Donnerstag mitteilte, trägt das Schreiben des Papstes den Titel „Lernen, sich zu verabschieden“.

Mario Galgano – Vatikanstadt.

Künftig ist das Erreichen des „Rentenalters“ für Nuntien und Kurienbischöfe nicht automatisch ein Grund für den Rücktritt. Darüber müsse der Papst entscheiden, hält das Motu Proprio fest. Wer auch nach dem Erreichen des 75. Lebensjahres weiterhin im Amt bleibe, solle dies nicht „als Privileg oder persönlichen Erfolg“ betrachten, sondern als Ansporn, um im Auftrag des Papstes noch etwas weiterarbeiten zu können. Das sei das Hauptziel des Motu Propio, nämlich einen Automatismus zu verhindern und stattdessen auf den Inhalt der Tätigkeit zu achten, damit der Dienst für die Kirche auch gebührend durchgeführt werden könne.

Datiert ist das Motu Proprio auf den 12. Februar. Es geht um die Regelung für Rücktrittserklärungen aus Altersgründen, und zwar von allen Leitern von Dikasterien der römischen Kurie, die jedoch nicht Kardinäle sind. Auch die Kurienbischöfe, die für den Heiligen Stuhl arbeiten, sind davon betroffen.

Die Betroffenen gehen also nicht ipso facto beim Erreichen des 75. Lebensjahres in den Ruhestand, sondern müssen künftig dem Papst einen Rücktritt anbieten und dann auf eine Antwort des Papstes abwarten. Solange es keine Antwort gebe, dürfe der Betroffene weiter seine Tätigkeit ausüben, heißt es im Text. Der Papst könne auch nach mehreren Monaten darüber befinden. Bisher war es so, dass die betroffenen Kurienmitarbeiter spätestens drei Monaten nach der Rücktrittserklärung aus Altersgründen automatisch aus dem Amt schieden, wenn sie der Papst bis dahin nicht um eine Fortsetzung ihrer Arbeit gebeten hatte. (vatican news)

Die Heiligen und Seligen sind das Flaggschiff der Kirche: Kardinal Amato

VATIKANSTADT – Der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Angelo Amato, hat erklärt, dass die Männer und Frauen, die „aufgrund ihres außerordentlichen Zeugnisses für das Evangelium den Himmel erreicht haben, in unseren Zeiten das Flaggschiff der Kirche und der Gesellschaft sind.“

Das berichtet die vatikanische Tageszeitung L’Osservatore Romano über die am Montag, den 8. Januar, an der Päpstlichen Universität Urbaniana gehaltene Rede.

Kardinal Amato betonte, dass „die Gewissenhaftigkeit, die der Entwicklung von Qualitätsprodukten vorbehalten ist“ dieselbe sei, die „auch im kanonischen Prozess angewendet wird, um zur Seligsprechung der Diener Gottes und zur Heiligsprechung der Seligen zu gelangen.“

Der Präfekt hob hervor, dass „der Dienst der Kongregation für die Heiligsprechungsprozesse an der Kirche und der Gesellschaft darin besteht, die kleinen und großen Männer und Frauen jeder Sprache und Nation zu feiern, die auf heldenhafte Weise die christlichen Tugenden gelebt haben oder die ihr Leben durch das Martyrium verloren und so stolz ihre eigene christliche Identität vor den Feinden Gottes und der Kirche ausgedrückt haben.“

Die Heiligsprechungen und Seligsprechungen, so weiter der Kardinal, „stehen am Ende eines gründlichen und komplexen Prozesses, an dem neben den Sachbearbeitern der Kongregation und den zahlreichen Postulatoren auch viele externe Fachleute aus Geschichte, Theologie, Kirchenrecht, Medizin und Humanwissenschaften mitarbeiten.“

Der Kardinal erklärte auch, dass „der kanonische Prozess, obwohl er auf einer qualifizierten und soliden Erfahrung von Jahrhunderten basiert, nie endgültig abgeschlossen ist, sondern immer offen bleibt für größere Genauigkeit und für Fortschritte.“

Ein Beweis dafür sei das Motu Proprio, das von Papst Franziskus am 11. Juli 2017 veröffentlicht worden war und in dem ein dritter Weg für die Seligsprechung eröffnet wurde, nämlich jener der Hingabe des Lebens.

Die zwei üblichen Wege zur Seligsprechung waren bislang und sind immer noch das heroische Leben der christlichen Tugenden und das Martyrium.

Ein weiterer Text, der das aufzeigt, was der Kardinal gesagt hat, ist die am 17. Dezember veröffentlichte Instruktion der Kongregation zum Umgang mit den Reliquien der Kirche.

Selig- und Heiligsprechungen im Jahr 2017

In seiner Ansprache an der Päpstlichen Universität Urbaniana erinnerte der Kardinal daran, dass es im vergangenen Jahr neunzehn Seligsprechungen und zwei Heiligsprechungen gegeben hatte.

Die Seligsprechungen fanden in Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Japan, Indien, Irland, Italien, Litauen, der Slowakei, Spanien und den Vereinigten Staaten statt; die Heiligsprechungen hingegen wurden in Fatima (Portugal) und im Vatikan zelebriert.

Im vergangenen Jahr stand Papst Franziskus in Portugal der Heiligsprechungen der Hirtenkinder von Fatima und im Vatikan jener der Märtyrerkinder von Tlaxcala vor. (CNA Deutsch)

Papst Franziskus schreibt Kardinal Sarah zu Magnum Principium

VATIKANSTADT – In der Debatte um die richtige Interpretation von Magnum Principium, des neuen Schreibens zur Übersetzung liturgischer Texte, hat sich Papst Franziskus an Kardinal Robert Sarah gewandt, den Präfekten der zuständigen Kongregation für den Gottesdienste und die Sakramentenordnung.

Der auf den 15. Oktober datierte Brief ist in Antwort auf ein Schreiben von Kardinal Sarah. Dieser hatte dem Papst Ende September für das neue Motu Proprio gedankt. Dieses betrifft die Handhabung von Übersetzungen aus dem lateinischen Original in die jeweilige Landessprache.

Der Kardinalpräfekt hatte dessen Interpretation kommentiert, vor allem die wesentliche Änderung zur bisherigen Regelung aus dem Jahr 2001, Liturgiam Authenticam (LA).

Im Gegensatz dazu gibt das neue Schreiben den Ortsbischöfen mehr Autorität, und räumt der zuständigen Behörde in Rom die Rolle ein, nicht mehr eine „Recognitio“ zu erteilen, sondern eine Confirmatio.

Kardinal Sarah hatte kommentiert, Magnum Principium erleichtere die Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen. Dabei sei zu beachten, dass die Confirmatio weiterhin keineswegs eine Formalität sei: Rom müsse alle neuen Übersetzungen prüfen und absegnen. Die Kongregation habe das Recht, ein Veto einzulegen, wenn Übersetzungen nicht dem lateinischen Original treu geblieben sind.

Papst Franziskus dankt in seinem Brief dem Kardinal für sein Engagement und den Kommentar. Gleichzeitig steuere er einige simple „Beobachtungen“ bei, so der Pontifex, „die ich für wichtig halte, besonders für die rechte Anwendung und das Verständnis des Motu Propio, und um jedes Missverständnis zu vermeiden.“

Der erste Punkt des Papsts: Magnum Principium habe den bisherigen, seit 2001 angewendeten Prozess „abgeschafft“.

Die Neuregelung betreffe auch die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“. Diese seien keineswegs synonym zu verwenden, so Franziskus. Die Unterscheidung betone „die unterschiedliche Verantwortung“ des Heiligen Stuhls und der verschiedenen Bischofskonferenzen.

„Magnum Principium erfordert nicht mehr, dass Übersetzungen in allen Punkten den Anforderungen von LA entsprechen, wie es früher der Fall war“, so Franziskus.

Stattdessen müssten einzelne Paragraphen in LA nun „sorgfältig neu-verstanden“ werden. Das gelte auch für Paragraphen 79 bis 84, die bislang eine Genehmigung in Form einer „Confirmatio“ durch Rom erforderten. Diese Paragraphen seien „außer Kraft gesetzt“ und neu formuliert worden mit Magnum Principium.

Weiter betonte Franziskus, dass in der Übersetzung die Bischofskonferenzen sich nicht von der liturgischen Behörde in Rom zu etwas gezwungen fühlen sollten.

Letztlich sei jedoch auch die Confirmatio keineswegs ein rein formaler Akt, sondern notwendig für die Ausgabe der übersetzten liturgischen Bücher.

Abschließend schreibt Franziskus in seinem Brief, dass Kardinal Sarahs Kommentar mehrfach publiziert worden sei, und dass er den Kardinal bitte, seine Antwort an diese Medien weiterzuleiten, wie auch an die Mitglieder und Konsultoren der Kongregation für den Gottesdienst. (CNA Deutsch)

Missbrauch: Papst bekräftigt „Null-Toleranz-Prinzip“

Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein „schreckliches Verderbnis für die ganze Menschheit“. Das hat Papst Franziskus an diesem Donnerstag vor den Mitgliedern der Päpstlichen Kinderschutzkommission im Vatikan unterstrichen. Für die Kirche sei die Flut an Missbrauchsskandalen, die in den letzten Jahren publik wurden, „eine sehr schmerzhafte Erfahrung“ gewesen, sagte er in seiner Rede, die er nicht verlas, sondern seinen Zuhörern aushändigen ließ.

„Wir schämen uns für den Missbrauch, den geweihte Diener der Kirche begangen haben – Menschen, denen man eigentlich am ehesten vertrauen können sollte. Aber wir haben auch einen Ruf gehört, der – da sind wir uns sicher – direkt von unserem Herrn Jesus Christus kommt: den Auftrag des Evangeliums zu erfüllen, indem wir alle gefährdeten Kinder und Jugendlichen schützen!“

Franziskus empfing die 2014 von ihm selbst eingesetzte Kinderschutzkommission zum Auftakt ihrer Vollversammlung an diesem Donnerstag. Bis Sonntag wollen die Mitglieder des Gremiums über einen opferzentrierten Ansatz bei der Aufarbeitung und in der Präventionsarbeit sprechen und eine Bilanz ihrer bisher geleisteten Arbeit ziehen.

„Kirche muss auf allen Ebenen gegen Missbrauch vorgehen“

„Erlauben Sie mir, in aller Klarheit zu sagen, dass sexueller Missbrauch eine furchtbare Sünde ist“, heißt es im Redetext des Papstes. „Ich habe hier in Rom mehrmals mit Opfern und Überlebenden von Missbrauch gesprochen; dabei haben sie offen darüber geredet, welche Folgen der sexuelle Missbrauch für ihr Leben und das Leben ihrer Familien hatte. Ich weiß, dass auch Sie Gelegenheit zu solchen Begegnungen hatten und darin einen Ansporn finden, persönlich wirklich alles zu tun, um dieses Übel zu bekämpfen und aus unserer Mitte auszurotten.“

Franziskus bekräftigt in dem Text, dass die Kirche „auf allen Ebenen“ entschieden gegen Missbrauchstäter vorgehen wolle. Diese Täter seien „Verräter an ihrer Berufung“. „Die Disziplinarmaßnahmen, die die Ortskirchen beschlossen haben, müssen auf alle angewandt werden, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten! Die Hauptverantwortung liegt bei den Bischöfen, den Priestern und Ordensleuten, bei denen also, die vom Herrn die Berufung zu einem Leben des Dienstes empfangen haben. Zu diesem Dienst gehört auch der wachsame Schutz von Kindern, jungen Leuten und Erwachsenen. Darum bekennt sich die Kirche unwiderruflich und auf allen Ebenen im Fall sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zum Null-Toleranz-Prinzip.“

„Best practice“ in allen Ortskirchen durchsetzen

Der Papst erinnert in seinem Redetext explizit daran, dass er auf Vorschlag der Kinderschutzkommission ein „Motu Proprio“ veröffentlicht hat; dieses erlaubt es dem Vatikan, Bischöfe oder Ordensobere abzusetzen, wenn sie Missbrauchsfälle vertuscht haben. Er lobt die Hartnäckigkeit, mit der die Kommission Ortskirchen in vielen Teilen der Welt für das Thema Missbrauch sensibilisiert. Es freue ihn besonders, dass viele Ortskirchen einen Tag des Gebets für Missbrauchsopfer durchgeführt und Treffen mit Opfern und Opferverbänden organisiert hätten.

„Es ist auch ermutigend zu sehen, wie viele Bischofskonferenzen und Ordensoberen-Konferenzen Ihren Rat beim Erstellen von Kinderschutz-Regelwerken eingeholt haben. Ihre Mitarbeit, um eine „best practice“ durchzusetzen, ist wirklich wichtig – speziell bei den Ortskirchen, die für Kinderschutz nicht so viel Geld zur Verfügung haben. Ich würde Sie gern dazu ermuntern, in Ihrer Arbeit weiter mit der Glaubens- und der Missionskongregation zusammenzuarbeiten…“

Ein Lob für Marie Collins

Genau bei dieser Zusammenarbeit mit Dikasterien der Römischen Kurie hat es in der Vergangenheit dem Vernehmen nach immer wieder mal geknirscht. Die Irin Marie Collins, selbst ein Opfer von Missbrauch und Kommissionsmitglied der ersten Stunde, hat das Gremium im Protest gegen einzelne Einrichtungen der Kurie, die sich nach ihrem Eindruck einer Zusammenarbeit entzogen, verlassen. Allerdings arbeitet Frau Collins in verschiedenen Belangen weiter mit der Kommission zusammen. Vor diesem Hintergrund war es bemerkenswert, dass der Papst sie in seinem Text von diesem Donnerstag namentlich nennt.

„Ich möchte die vielen Initiativen der Aus- und Weiterbildung loben, die Sie in vielen Ortskirchen weltweit und genauso hier in Rom in den verschiedenen Dikasterien des Heiligen Stuhls, im Kurs für neugeweihte Bischöfe und auf verschiedenen internationalen Kongressen angeboten haben. Es freut mich zu hören, dass der Kurs, den Kardinal O’Malley und Frau Marie Collins, eines der Gründungsmitglieder, letzte Woche den neuen Bischöfen angeboten haben, auf so viel Interesse gestoßen ist!“

„Kommission muss auch künftig Stimmen der Opfer hören“

Die Gründung der Kinderschutzkommission war das erste Arbeitsergebnis des neunköpfigen Kardinalsrates gewesen, der den Papst bei der Kurienreform berät. Präsident der Kinderschutzkommission ist der eben erwähnte US-Kardinal Sean O’Malley. Aus dem deutschen Sprachraum ist der Jesuit und Psychologe Hans Zollner SJ vertreten, der auch das Kinderschutzzentrum an der römischen Universität Gregoriana leitet.

„Die Kirche ist dazu aufgerufen, ein Ort des Mitleids und Mitgefühls zu sein, speziell für alle, die Schweres durchgemacht haben. Für uns alle bleibt die katholische Kirche ein Feldlazarett, das uns auf unserem spirituellen Weg unterstützt. Da können wir uns hinsetzen, anderen zuhören und mit ihnen unsere Kämpfe und unseren Glauben an die Frohe Botschaft Jesu Christi teilen. Ich vertraue fest darauf, dass die Kommission ein Ort bleiben wird, an dem wir auch künftig den Stimmen der Opfer und der Überlebenden zuhören. Denn wir haben viel zu lernen von ihnen und ihren persönlichen Geschichten des Muts und des Durchhaltens.“

Keine Minderung des Strafmaßes

In einer kurzen, improvisierten Ansprache räumte der Papst ein, die Kirche sei „etwas spät“ auf die Missbrauchs-Problematik aufmerksam geworden, die „Gewissen“ hätten „geschlafen“. Dabei müsse die Kirche dem Thema „ins Auge sehen“. Zur Kommission der Glaubenskongregation, bei der verurteilte kirchliche Täter Berufung einlegen können, bemerkte er, es dürfe keine Minderung des Strafmaßes geben, wenn es erwiesenermaßen zu Missbrauch gekommen sei. „Wenn es dafür Beweise gibt, dann ist das (Urteil) definitiv.“ Missbrauchs-Täter seien „krank“. (rv)

Papst Franziskus, ein Pragmatiker der Wirtschaftsreformen

cna_Fanziskus im VatikanPapst Franziskus legt einen pragmatischen Geist an den Tag, wenn es um die vatikanische Wirtschaftsreform geht. Diese Einschätzung äußert der deutsche Politikwissenschaftler und Volkswirt Ralph Rotte, der seit Jahren die Änderungen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Heiligen Stuhles untersucht. Mit einem neuen Erlass hat Franziskus jüngst die Verwaltung des Vermögens des Heiligen Stuhles und die Kontrolle dieser Verwaltung klarer voneinander getrennt. Betroffen sind die Güterverwaltung APSA, die nun nach zwei Jahren die Oberhoheit über die Verwaltung des beträchtlichen Immobilienvermögens des Heiligen Stuhles zurückerhält [Papst Franziskus hatte mit Motu Proprio vom 8.7.2014 verfügt, dass das Wirtschaftssekretariat die Immobilienverwaltung von der APSA übernimmt, Anm. d. R.], und das relativ junge Wirtschaftssekretariat.

Warum Verwaltung und Kontrolle bisher nicht sauber getrennt waren, erklärt sich Rotte damit, „dass es in diesen ganzen Finanzwesen des Heiligen Stuhles eine große Komplexität gibt, und dass bisher auch möglicherweise die Idee vorherrschte, eine Art Superministerium einzurichten mit dem neuen Wirtschaftssekretariat, das im Sinn eines klassischen Finanzministeriums alle anderen kontrolliert und gleichzeitig – analog zum Staat – Vermögenswerte verwaltet; und dass sich das letztlich nicht hat realisieren lassen. Man hoffte offenbar, hier eine klare Hierarchie aufzubauen, sodass quasi der Papst durchregieren kann im Sinn einer seelsorgerischen oder karitativen Ausrichtung der Kirche. Das hat aber offensichtlich im Rahmen der bestehenden Interessen in Zuständigkeiten in der Kurie so nicht funktioniert, sodass er jetzt einen Schwenk macht und zurückgeht zu einem stärker gleichgewichtigen System, in dem sich die verschiedenen Einheiten gegenseitig kontrollieren.“

RV: Was sind die wirklich neuen Punkte am neuen Erlass?

„Der zentrale neue Punkt ist, dass die Immobilienverwaltung wieder zurückgeht an die APSA, wo sie ursprünglich ja war. Und zweitens, das ist nichts Neues, wird aber betont, dass das Wirtschaftssekretariat über alle Ämter und Dikasterien des Heiligen Stuhles die Aufsicht hat, einschließlich der APSA. Gleichzeitig wird unterstrichen, dass die APSA quasi die zentrale Zahlstelle ist, Zentralbank, Sparkasse, Girozentrale, für alle anderen Institutionen des Heiligen Stuhles. Aus der Tatsache, dass sämtliche Rechnungen über den Tisch der APSA gehen werden, kann man lesen, dass auch die anderen Dikasterien stärker kontrolliert werden sollen, im Tandem sozusagen zwischen Wirtschaftssekretariat und APSA.“

RV: Das bedeutet, dass die vatikanische Güterverwaltung APSA jetzt mit dem neuen Motu Proprio wieder mehr Zuständigkeiten erhält als in den letzten zwei Jahren, zu Lasten des Wirtschaftssekretariates?

„Ja, das sieht so aus. Die APSA geht zurück zu ihrem Zustand vor zwei Jahren, bleibt natürlich weiterhin besonders kontrolliert und unter Aufsicht des Wirtschaftssekretariats, aber das Wirtschaftssekretariat insgesamt wird eigentlich in seinen Kompetenzen, was die Verfügung über tatsächliche Vermögenswerte und das Management angeht, etwas zurückgestutzt.“

RV: Was sind die beweglichen und unbeweglichen Güter des Heiligen Stuhles, also Geld und Immobilien – von welchen Vermögenswerten sprechen wir, und wie sind sie aufgeteilt?

Da gibt es keine öffentlichen Zahlen, nur Schätzungen. Man muss unterscheiden zwischen dem, was die APSA zukünftig wieder verwaltet, das ist zum einen das Stiftungskapital aus den Lateranverträgen (von 1929) und das, was daraus geworden ist an Anlagevermögen. Davon muss man unterscheiden zum Beispiel laufende Mittel, das Vermögen des Vatikanstaates mit den Museen und den Immobilien in Rom etc.. Konservative Quellen sagen, dass die APSA gegenwärtig ein Gesamtvermögen von einer Milliarde Euro verwaltet, ungefähr 50 zu 50 aufgeteilt in Wertpapieren und Immobilien. Wobei sich da das Problem ergibt, dass die Immobilienbewertung bei solchen Bilanzen immer sehr schwierig ist, und man davon ausgehen kann, dass der Marktwert von diesen Immobilien wesentlich höher ist, also es gibt auch andere Schätzungen, die gehen bis zu zehn Milliarden Vermögenswerten, die die APSA verwaltet.

RV: Davon abtrennen muss man alles, was vom Vatikanstaat, also dem Governatorat verwaltet wird.

„Richtig. Der Vatikanstaat mit den Museen hat schwer schätzbare Vermögenswerte, die man marktwertmäßig nicht wirklich beziffern kann. Dazu kommt noch, dass verschiedene Kongregationen auch noch zum Beispiel Immobilienbesitz haben wie etwa die Propaganda Fide (die Missionskongregation), und es gibt noch ein paar größere Töpfe an laufenden Mitteln, über die der Papst auch verfügen kann, die aber weder in den Bilanzen des Heiligen Stuhles, also der Kurie, aufscheinen, noch im Vatikanstaat. Das sind die Töpfe für die karitativen und pastoralen Aktivitäten des Papstes. Insgesamt gibt es die Schätzung, dass er über 900 Millionen Euro an laufenden Mitteln im Jahr verfügen kann. Dazu kommt das Vermögen, das schwerpunktmäßig bei der APSA, im Vatikanstaat und in einigen Kongregationen liegt.

RV: Wenn man das allmähliche Voranschreiten dieser vatikanischen Wirtschaftsreformen betrachtet, scheint sie nach dem Prinzip zu funktionieren: Versuch, Irrtum, neues Motu Proprio. Täuscht das?

„Natürlich kann man sagen, es ist ein so komplexes System an Organismen, die alle noch nicht ganz klar voneinander abgegrenzt sind oder noch keine klare Hierarchie haben, deswegen glaube ich, dass der Papst da einen pragmatischen Weg wählt und schaut, was funktioniert denn von dem, was ich mir oder meine Berater sich ausgedacht haben – und wenn es nicht funktioniert, kann man es ja wieder ändern.“ (rv)

Papst verfügt klare Trennung zwischen Güterverwaltung und Aufsicht

Papst FranziskusEin weiterer Schritt der Kurienreform: In einem neuen Erlass regelt Papst Franziskus die Zuständigkeiten für wirtschaftliche und finanzielle Belange am Heiligen Stuhl genauer. Der vatikanische Pressesaal veröffentlichte das am 4. Juli unterzeichnete Motu Proprio an diesem Samstag. Ziel ist die strikte Trennung zwischen der Verwaltung der Güter einerseits und der Kontrolle und Aufsicht über diese Verwaltung andererseits, heißt es in einer begleitenden Erklärung. Damit sind besonders die 1967 gegründete vatikanische Güterverwaltung APSA und das neue Wirtschaftssekretariat bezeichnet. Franziskus hatte diese Überwachungsbehörde 2014 ins Leben gerufen, zeitgleich mit dem Wirtschaftsrat und dem Amt des Generalrevisors. Die vorläufigen Statuten aller drei Organismen wurden im Februar 2015 gebilligt. Die Erfahrungen der Zwischenzeit hätten das neue „Motu Proprio über die Zuständigkeiten in wirtschaftlich-finanziellen Belangen“ nötig gemacht, steht in dem Erlass.

Das Wirtschaftssekretariat mit seinen beiden Abteilungen ist für die Kontrolle und Aufsicht der APSA zuständig, heißt es eingangs. Das bedeutet unter anderem, es erlässt Vollstreckungsdekrete, erstellt die Jahresbilanzen und Budgets der APSA, gibt der Güterverwaltung Empfehlungen und schreibt Korrekturmaßnahmen vor, wenn dem Vermögen Schaden droht. Bei Bedarf kann das Wirtschaftssekretariat den Generalrevisor ins Feld schicken. Außerdem erstellt es Richtlinien zur Durchführung von Vergabeverfahren für Bauprojekte und Ähnliches und verwaltet die wirtschaftlichen Aspekte des am Vatikan beschäftigten Personals, außer die materielle Auszahlung der Gehälter. Diese liegt weiterhin bei der APSA, während das Wirtschaftssekretariat die Höhe der Gehälter errechnet.

Die Güterverwaltung APSA ist weiterhin für die beweglichen und unbeweglichen Güter des Heiligen Stuhles zuständig, also für Gelder und Immobilien. Sie erwirbt Güter und Dienstleistungen externer Lieferanten für sich selbst und die Behörden des Heiligen Stuhles, bezahlt sie und legt die Originalrechnungen in einer nach Behörden getrennten Buchhaltung vor. Die Bilanz der APSA muss von jener der einzelnen Behörden getrennt werden, alle Bilanzen jedoch müssen den Richtlinien des Wirtschaftssekretariats gehorchen. Neu ist, dass die APSA wieder die Lieferung administrativer und technischer Dienste für den Betrieb der Kurienbehörden übernimmt. Franziskus streicht daher den betreffenden Absatz 17 aus den vorläufigen Statuten des Wirtschaftssekretariates, der diese Tätigkeit dem Sekretariat zugeschlagen hatte.

Die zeitlichen Güter der Kirche haben bestimmte Ziele, schreibt der Papst im ersten Satz des neuen Motu Proprio: Sie sind dazu bestimmt, die Verehrung Gottes zu fördern, die „ehrliche Unterstützung des Klerus“, das Apostolat und die Werke der Nächstenliebe, „besonders im Dienst an den Armen“. Die Verwaltung von kirchlichem Vermögen müsse diesen Zielen immer untergeordnet sein. (rv)

An welchem Punkt sind die Reformen von Papst Franziskus?

cna_Petersdom1VATIKANSTADT – Heute tritt im Vatikan der „K9“ zusammen: Die Versammlung des Kardinalsrats, den Papst Franziskus zu Beginn seines Pontifikates ernannt hatte, um ihn bei der Leitung der Kirche und Reform der Kurie zu beraten, dauert bis 8. Juni. Auf dem Programm stehen zwei wichtige Neuerungen: die Errichtung des Dikasteriums Familie, Laien und Leben und das Motu Proprio „Wie eine liebevolle Mutter“, das ein Verfahren festlegt, um Bischöfe ihres Amtes zu entheben, die Nachlässigkeit zeigen, vor allem in Bezug auf Missbrauchsfälle gegenüber Minderjährigen.

Beide Maßnahmen sind ein Ergebnis der Versammlungen des Rates. Erstere ist Teil jener Kurienreform, die dazu führen soll, die Dikasterien zu verringern und eine neue „Pastor Bonus“ zu schreiben, welche aktuell jene apostolische Konstitution ist, die Arbeitsweise und Aufgaben der Abteilungen der römischen Kurie regelt. Die zweite ist eine Initiative, die von der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen befürwortet wird, die vom Kardinalsrat selbst angeregt worden war.

Aber was bedeuten diese beiden Neuerungen konkret?

Die Errichtung des Dikasteriums Familie, Laien und Leben bedeutet die Abschaffung zweier Dikasterien der römischen Kurie: Jene des Päpstlichen Rates für die Laien und jene des Päpstlichen Rates für die Familie. Die Tatsache, dass das Dikasterium weder als Kongregation, noch als Päpstlicher Rat strukturiert ist – das sind die beiden Formen der Dikasterien der Kurie bezeugt den Willen zu einer neuen Terminologie; die neuen Dikasterien, die ein umfangreicheres Maß an Entscheidungskraft besitzen, werden Sekretariate genannt: das Sekretariat für Kommunikation und das Sekretariat für Wirtschaft.

Keines der beiden ist in Pastor Bonus, der apostolischen Konstitution über die Kurie, aufgeführt; auch nicht das Dikasterium für Familie, Laien und Leben, das einfach die Artikel der Pastor Bonus über die beiden abzuschaffenden Dikasterien aufhebt.

Aus den Statuten des Dikasteriums kann man einige Charakteristiken der Reform ableiten. Erstens: es wird nichts über den Präfekten des Dikasteriums, der es leiten soll, gesagt (sollte es ein Kardinal sein, wie alle Präfekten laut Pastor Bonus? Oder ein Erzbischof, wie es bei den Präsidenten der Päpstlichen Räte der Fall sein kann?). Unter Nummer 2 wird genauer angegeben, dass es „ein Laie sein kann“. Und es wird hervorgehoben, dass die Verantwortlichen der drei Untersekretariate Laien, Familie und Leben, Laien sein müssen. Nicht nur das: Auch die Mitglieder können Laien sein, nicht nur die Berater.

Die Reform von Papst Franziskus geht also in die Richtung, Laien innerhalb der vatikanischen Dikasterien mit einzubeziehen, auch in Ämtern, die traditionell für Priester bestimmt waren.

Die Tatsache, dass nichts über den Charakter des Präfekten gesagt wird, lässt daran denken, dass man einen gänzlich neuen Text erwarten kann. Daher ist keines der neuen Dikasterien von Papst Franziskus in Pastor Bonus eingefügt, so wie der Kardinalsrat nur ein beratendes und kein entscheidendes Organ bleibt.

Jetzt wartet man auf die Gründung des Dikasteriums Gerechtigkeit, Frieden und Migration, das die Päpstlichen Räte für Gerechtigkeit und Frieden und Seelsorge für Migranten und Menschen unterwegs vereint; vielleicht auch den Päpstlichen Rat Cor Unum, wenn man für diesen nicht ein neues Dikasterium zur Nächstenliebe einrichten will. Aber das wird alles noch zu sehen sein.

In den letzten Versammlungen haben die Kardinäle die Karten geordnet und neue Möglichkeiten geprüft. Nichts ist wirklich entschieden. Man denke nur daran, dass die beiden die Namen der neuen Über-Dikasterien im Lauf dieser Versammlungen des öfteren geändert wurden, und sogar deren Struktur (anfangs sprach man von fünf Sekretariaten, jetzt von drei Untersekretariaten).

Es handelt sich letztlich um organisatorische Verlagerungen, die die Mission der römischen Kurie nicht verändern, welche ein Organismus ist, der dem Papst in der Leitung der Kirche helfen soll.

Komplizierter erscheint die Frage des Motu Proprio „Wie eine liebevolle Mutter“:

Vor einem Jahr, am Ende der Versammlung des Kardinalsrates, wurde sogar vorgeschlagen, ein Gericht einzusetzen zur Bestrafung nachlässiger Bischöfe. Ein schwer umzusetzender Vorschlag, auch weil man nicht verstand, auf welche Art und Weise dieses Gericht die Kongregation für die Glaubenslehre unterstützen hätte sollen.

Nun wird schlicht und einfach eine Art Klärung der Prozeduren festgelegt, die vor allem von ehemaligen Opfern befürwortet wird, die mit der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen zusammenarbeiten.

Auf welche Weise sich die Dinge ändern werden, wird noch zu sehen sein. Der Fall der Amtsenthebung von Bischöfen ist im Kanon 193 des Kirchenrechtes geregelt, in dem hervorgehoben wird, dass jemand eines Amtes, „das auf unbestimmte Zeit übertragen ist“ oder „das ihm auf bestimmte Zeit übertragen ist“ nur „aus schwerwiegenden Gründen und unter Einhaltung der im Recht festgelegten Verfahrensweise“ enthoben werden kann.

Laut der Anmerkung von Pater Lombardi handelt es sich um eine Verfahrensweise, nicht um ein Strafverfahren, da es keine Straftat betrifft.

Pater Lombardi erklärt auch, dass diese schwerwiegenden Gründe auch die Nachlässigkeit eines Bischofs in der Ausübung seines Amtes beinhalten, denn die Nachlässigkeit kann anderen schweren Schaden zufügen. Das Motu Proprio verlangt, dass diese Nachlässigkeit objektiv bewiesen werden muss. Aber es hebt hervor, dass die Amtsenthebung auch „ohne schwere moralische Schuld“ von Seiten des Bischofs oder Eparchen geschehen kann, und in den Fälle von Missbrauch Minderjähriger „reicht es aus, dass die Nachlässigkeit schwer ist“ und nicht mehr „sehr schwer“. Das ist keine unnötige Unterscheidung: die Schwere und den Ernst der Fälle zu definieren, ist ein unabdingbares Kriterium, um wirklich Gerechtigkeit walten zulassen.

Einige Punkte bleiben offen: Ob es ein Gericht geben wird, das diese Fälle von Nachlässigkeit beurteilt, ob diese Nachlässigkeit auch auf andere Fälle, die nicht Missbrauch betreffen, angewendet werden wird und ob diese Kasuistik nicht schon vom Kanon 1389 abgedeckt wird, in dem es unter Paragraph 2 heißt: „Wer aber aus schuldhafter Nachlässigkeit eine Handlung kirchlicher Gewalt, eines kirchlichen Dienstes oder einer kirchlichen Aufgabe unrechtmäßig zu fremdem Schaden setzt oder unterläßt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.“ Eine Strafe, die die Amtsenthebung mit einschließt. Denn es existiert auch Paragraph 2 des Kanon 401 – jenes Kanon, der die Absetzung von Bischöfen wegen schwerwiegender Gründe festlegt und der viele Male angewendet wurde, um Bischöfe zu entheben, die in Missbrauchsfällen falsch agiert haben.

Handelt es sich also einfach nur um eine Wiederholung dessen, was das Kirchenrecht bereits festlegt? Und wie ändert sich das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen? Wird es ähnlich dem zwischen einem Chefs und seinen Untergebenen, in dem der Vatikan die Bischöfe auch entheben kann, weil sie in einigen besonderen Fällen einfach nicht gehandelt haben?

Es wird noch zu verstehen sein, wie diese Neuerung angewandt werden wird. Sicher ist es aber eine Entscheidung, die Kardinal Sean O´Malley, Erzbischof von Boston und Präsident der Päpstlichen Kommission für den Schutz der Minderjährigen, begrüßt. In einer Erklärung, die am Abend des 4. Juni veröffentlicht wurde, hat der Kardinal gesagt, das Motu Proprio sei „eindeutig ein wichtiger Schritt nach vorne. Sein Zweck sei es, klare und transparente Mittel festzulegen, damit eine größere Übernahme von Verantwortung gesichert werde, mit der wir, die Vorsteher der Kirche, die Fälle von Missbrauch an Minderjährigen und verletzbaren Erwachsenen behandeln.“ (CNA Deutsch)

Entlassung von Bischöfen bei Nachlässigkeit gegen Missbrauch

CNA_FranziskusBischöfe, die sich nicht um Fragen der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige gekümmert haben, sollen ihr Amt verlieren. Das bestimmt Papst Franziskus durch ein Rechtsdokument, ein so genanntes Motu proprio, das der Vatikan an diesem Samstag bekannt gab. Der Papst legt darin fest, dass zu den schweren Fällen, wie sie das Kirchenrecht bereits definiert hat, die Nachlässigkeit gegenüber sexuellem Missbrauch hinzu kommt.

Die Sorge und der Schutz der Schwächsten obliegt der ganzen Kirche, besonders aber den Hirten, schreibt der Papst in dem Dekret. Er wolle nun präzisieren, dass zu den bereits im Kirchenrecht behandelten schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel Besitz von kinderpornographischem Material, nun auch die Nachlässigkeit dazu gehöre, heißt es im Text. Damit wird die Rechtsprechung in den Fällen sexueller Gewalt fortgeschrieben, zuletzt hatte Benedikt XVI. die „schwerwiegenden Fälle“ genauer definiert.

Das Dokument legt fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen zur Ablösung vom Amt führen können, selbst wenn sie selbst keine „schwere moralische Schuld“ tragen. Die Schuld müsse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Im Fall vom Missbrauch von Minderjährigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei.

Für Bischöfe ist entweder die Bischofskongregation oder die Missionskongregation zuständig, für so genannte „höhere Obere“, also Ordenobere wie Provinziäle und Äbte, die Ordenskongregation. Diese entscheiden über eine Anklage und sollen dann in einer ordentlichen Sitzung festlegen, ob ein Bischof oder Ordensoberer innerhalb von fünfzehn Tagen seinen Rücktritt einreichen muss. Die Glaubenskongregation ist am Verfahren selber nicht beteiligt, sie kümmert sich um die direkten Fälle von Missbrauch, nicht um Fehlverhalten bei Verhütung und Aufklärung.

Die letzte Entscheidung darüber liegt dann beim Papst, der sich durch eine Gruppe von Kirchenrechtlern beraten lässt. (rv)

Papst ändert vatikanisches Pensionssystem

Kardinal MarxPapst Franziskus hat durch ein Motu proprio das vatikanische Rentensystem geändert. Das teilte der Vatikan an diesem Freitag mit. Das neue Statut des Pensionsfonds bleibt im Grunde wie bisher. Was neu sein wird, betrifft die Ernennung des Präsidenten des Pensionsfonds, der künftig direkt vom Papst ernannt wird. Ebenfalls neu wird die Aufstellung des Verwaltungsrates des Pensionsfonds sein. Für die Vatikanmitarbeiter hingegen ändert sich mit dem neuen Pensionssystem nichts.

Das neue Pensionssystem sieht eine geändert Auswahl der Verantwortlichen vor. Der Papst wird den Präsidenten jeweils aus einer Dreierliste auswählen, die der Koordinator des Wirtschaftsrates – der Münchner Kardinal Reinhard Marx – aufstellt. Genaue Angaben zu den Anforderungen an die Kandidaten gibt es nicht, auch nicht die Verpflichtung, dass es ein Kleriker zu sein habe. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Präsident der vatikanischen Güterverwaltung Apsa gleichzeitig auch Präsident des vatikanischen Pensionsfonds war. Künftig soll der Verwaltungsrat vor allem auf externe Experten setzen. Die Überprüfung des Fonds wird vom Wirtschaftsrat sowie dem Sekretariat für Wirtschaftsfragen und dem obersten vatikanischen Rechnungsprüfer unterstellt sein. Die Vatikanmitarbeiter – also die Laien – gehen weiterhin mit 65 Jahren in Rente. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. (rv)

Motu Proprio: Papst ermöglicht ein Vorziehen des Konklaves

Vatikanisches DokumentDer scheidende Papst hat an diesem Montag ein „Motu Proprio“ veröffentlicht, in dem er die Regeln für die kommende Papstwahl präzisiert. Das neue Motu Proprio solle „den bestmöglichen Ablauf“ einer Papstwahl und „eine sicherere Interpretation und Durchführung einiger Vorschriften“ garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen Schreiben. Es ersetzte einige Normen der für das Konklave ansonsten gültigen Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von Papst Johannes Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von „Universi Dominici Gregis“ am 22. Februar 1996 durch Benedikts Vorgänger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erläuterte das Motu Proprio an diesem Montag vor der Presse. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier zusammen.

Benedikt überlässt den Kardinälen, den Beginn des Konklaves vorzuziehen. Nach Beginn der Sedisvakanz soll 15 Tage auf die noch nicht angereisten, wahlberechtigten Kardinäle gewartet werden, heißt es in Artikel 37 der Apostolischen Konstitution. Benedikt XVI. fügt den Satz ein: „Ich überlasse aber dem Kardinalskollegium die Möglichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller wählenden Kardinäle festgestellt wird.“ Entsprechend könnten die Kardinäle das Konklave „für einige Tage“ nach hinten verlegen, so der Papst, „wenn es schwerwiegende Gründe gibt“, schreibt dann wieder die Konstitution Johannes Pauls II. vor. In dem Fall. dass 20 Tage nach Sedisvakanzbeginn immer noch nicht alle wahlberechtigten Kardinäle eingetroffen seien, müsse mit der Wahl begonnen werden, heißt es dort weiter.
Eine weitere Änderung betrifft die seit 2007 für die Papstwahl notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen. Benedikt XVI. vereinfacht im aktuellen Motu Proprio die Regel, indem er festlegt: „Mindestens“ eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Wähler-Kardinäle ist für die Bestimmung des neuen Papstes notwendig. Damit fallen die in der Version von 2007 genannten Rechenspiele im Fall einer „nicht glatten“ Zwei-Drittel-Mehrheit weg.

Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legt der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation – die Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch „latae sententiae“ – fest. Bislang war in den Normen nur von „schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes“ die Rede.

Die Verschwiegenheit betrifft auch einen Zusatz zu Artikel 43 der gültigen Apostolischen Konstitution, in der festgelegt ist, dass die „wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom ,Domus Sanctae Marthae’ zum Apostolischen Palast im Vatikan von niemandem erreicht werden können“. Die soll fortan laut Benedikt „auch unter Mithilfe“ von Beauftragten der Apostolischen Kammer garantiert sein.

Wann Kardinäle entscheiden, ist noch unklar

Die Entscheidung über den Beginn der Papstwahl muss von den wahlberechtigten Kardinälen in einer ihrer ersten Generalkongregation gefällt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi auf der Pressekonferenz. Die Entscheidung dürfte in den ersten Märztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. März, aber vielleicht aber womöglich am 2. bis 4. Erneut stellte Lombardi klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden könne.

Nach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, müssen die Kardinäle zu täglichen Versammlungen zusammenkommen – ab wann und an welchem Ort sei bislang noch nicht entschieden, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht. (rv)