Papst Franziskus schreibt Kardinal Sarah zu Magnum Principium

VATIKANSTADT – In der Debatte um die richtige Interpretation von Magnum Principium, des neuen Schreibens zur Übersetzung liturgischer Texte, hat sich Papst Franziskus an Kardinal Robert Sarah gewandt, den Präfekten der zuständigen Kongregation für den Gottesdienste und die Sakramentenordnung.

Der auf den 15. Oktober datierte Brief ist in Antwort auf ein Schreiben von Kardinal Sarah. Dieser hatte dem Papst Ende September für das neue Motu Proprio gedankt. Dieses betrifft die Handhabung von Übersetzungen aus dem lateinischen Original in die jeweilige Landessprache.

Der Kardinalpräfekt hatte dessen Interpretation kommentiert, vor allem die wesentliche Änderung zur bisherigen Regelung aus dem Jahr 2001, Liturgiam Authenticam (LA).

Im Gegensatz dazu gibt das neue Schreiben den Ortsbischöfen mehr Autorität, und räumt der zuständigen Behörde in Rom die Rolle ein, nicht mehr eine „Recognitio“ zu erteilen, sondern eine Confirmatio.

Kardinal Sarah hatte kommentiert, Magnum Principium erleichtere die Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen. Dabei sei zu beachten, dass die Confirmatio weiterhin keineswegs eine Formalität sei: Rom müsse alle neuen Übersetzungen prüfen und absegnen. Die Kongregation habe das Recht, ein Veto einzulegen, wenn Übersetzungen nicht dem lateinischen Original treu geblieben sind.

Papst Franziskus dankt in seinem Brief dem Kardinal für sein Engagement und den Kommentar. Gleichzeitig steuere er einige simple „Beobachtungen“ bei, so der Pontifex, „die ich für wichtig halte, besonders für die rechte Anwendung und das Verständnis des Motu Propio, und um jedes Missverständnis zu vermeiden.“

Der erste Punkt des Papsts: Magnum Principium habe den bisherigen, seit 2001 angewendeten Prozess „abgeschafft“.

Die Neuregelung betreffe auch die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“. Diese seien keineswegs synonym zu verwenden, so Franziskus. Die Unterscheidung betone „die unterschiedliche Verantwortung“ des Heiligen Stuhls und der verschiedenen Bischofskonferenzen.

„Magnum Principium erfordert nicht mehr, dass Übersetzungen in allen Punkten den Anforderungen von LA entsprechen, wie es früher der Fall war“, so Franziskus.

Stattdessen müssten einzelne Paragraphen in LA nun „sorgfältig neu-verstanden“ werden. Das gelte auch für Paragraphen 79 bis 84, die bislang eine Genehmigung in Form einer „Confirmatio“ durch Rom erforderten. Diese Paragraphen seien „außer Kraft gesetzt“ und neu formuliert worden mit Magnum Principium.

Weiter betonte Franziskus, dass in der Übersetzung die Bischofskonferenzen sich nicht von der liturgischen Behörde in Rom zu etwas gezwungen fühlen sollten.

Letztlich sei jedoch auch die Confirmatio keineswegs ein rein formaler Akt, sondern notwendig für die Ausgabe der übersetzten liturgischen Bücher.

Abschließend schreibt Franziskus in seinem Brief, dass Kardinal Sarahs Kommentar mehrfach publiziert worden sei, und dass er den Kardinal bitte, seine Antwort an diese Medien weiterzuleiten, wie auch an die Mitglieder und Konsultoren der Kongregation für den Gottesdienst. (CNA Deutsch)

Sind Kardinäle Marx und Sarah geteilter Meinung über Magnum Principium?

VATIKANSTADT – Welche Autorität gibt das neue Schreiben Magnum Principium den örtlichen Bischöfen? Wer entscheidet letztlich genau darüber, welche Übersetzung des Lateinischen die richtige ist, und wie?

Zwei prominente Kardinäle sind darüber offenbar geteilter Meinung.

Für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, stellt das Dokument von Papst Franziskus einen Bruch mit der bisherigen Regelung aus dem Jahr 2001 dar, Liturgiam Authenticam. Letzteres bezeichnete der Münchner Erzbischof als eine, so wörtlich, „Sackgasse“.

Rom sei verantwortlich für dogmatische Interpretationen aber nicht für Stilfragen.

Tatsächlich gibt das neue Schreiben den Ortsbischöfen mehr Autorität, und räumt der zuständigen Behörde in Rom die Rolle ein, nicht mehr eine „Recognitio“ zu erteilen, sondern eine Confirmatio.

Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, hat nun jedoch betont, dass eine Anerkennung – die Confirmatio – weiterhin keineswegs eine Formalität ist.

Die letzte Entscheidungsbefugnis verbleibe beim Vatikan, so Kardinal Sarah. Rom müsse alle neuen Übersetzungen prüfen und absegnen. Die Kongregation habe das Recht, ein Veto einzulegen, wenn Übersetzungen nicht dem lateinischen Original treu geblieben sind.

Magnum Principium erleichtere die Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen.

Diese ist gerade aus der Sicht der deutschen Bischöfe nicht immer leicht gewesen. Prominentes Beispiel dafür ist das „Kelchwort“, und eine konkrete Anweisung des – ebenfalls deutschen – Papst Benedikts des Jahres 2006, der er noch einmal dargelegt hat in einem persönlichen Schreiben samt einer Katechese im Jahr 2012, dieses von „für alle“ zu „für viele“ zu ändern, entsprechend dem „pro multis“ im lateinischen Original. Bis heute haben dies die deutschen Bischöfe nicht getan – auch, weil das Messbuch nicht überarbeitet wurde.

In seiner jetzigen Fassung geht es auf die Mitte der 1970er Jahre zurück, und nun hat Kardinal Marx angedeutet, dass man, mit Magnum Principium, eine neue Übersetzung erst einmal nicht brauchen werde. (CNA Deutsch)