Der Leiter des Konklaves: Kardinal Giovanni Battista Re

Kardinal ReWenn die Kardinäle in strenger Abgeschiedenheit in der Sixtinischen Kapelle einen neuen Papst wählen, dann hat Kardinal Giovanni Battista Re die Leitung der Versammlung inne. Eigentlich wäre es der der ranghöchste Kardinal, der so genannte Kardinaldekan, dem diese Aufgabe zufiele, aber Kardinal Angelo Sodano darf wegen seines Alters – er ist 85 Jahre alt und deswegen über das Wahlalter von 80 Jahren hinaus – nicht am Konklave selbst teilnehmen. Deswegen fällt diese Aufgabe nun an den ältesten der Kardinalbischöfe, eben Kardinal Re.

Er gilt unter Vatikan-Journalisten als erfahrener Diplomat, aber auch als Kenner der inneren Abläufe im Vatikan, als fleißig und intelligent. Er hat den Ruf eines unermüdlichen Arbeiters. Man schätzt im Vatikan auch seine Konsequenz, hat er doch 2004 dafür gesorgt, dass der Bischof von Sankt Pölten, Kurt Krenn, im Zusammenhang mit mangelhafter Aufklärung zweifelhafter Verhaltensweisen von Klerusmitgliedern in seinem Bistum seinen Rücktritt einreichte, der dann auch angenommen wurde.

Im deutschen Sprachraum weitläufiger bekannt wurde Re, als er 2009 in seiner Eigenschaft als Präfekt der Kongregation das Dekret unterzeichnete, das die Exkommunikation der Bischöfe schismatisch orientierten Piusbruderschaft aufhob. Nach Bekanntwerden des Dekretes und vor allem der Holocaustleugnung durch einen dieser Bischöfe zeigte sich Re irritiert über die mangelnde Recherche im Fall Williamson.

Biographie

Geboren 1934 in Norditalien hat er wie viele andere Kardinäle auch einen Doktorgrad an der Päpstlichen Universität Gregoriana erworben, und zwar in Kirchenrecht. Nach einigen pastoralen Jahren ist er in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhles eingetreten und wurde nach Stationen in Panama und Iran persönlicher Sekretär von Erzbischof Giovanni Benelli, zu dieser Zeit Substitut und enger Mitarbeiter von Papst Paul VI.. Nach zwei Jahren als Sekretär in der Bischofskongregation wechselte er zurück ins Staatssekretariat, wo er nun selbst für elf Jahre den Posten des Substituten bekleidete. Er leitet die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten, die am ehesten mit einem Kanzleramt oder dem britischen Cabinet-Office vergleichbar ist: Die Aufgabe liegt vor allem darin, die Entscheidungen des Papstes in die Praxis umzusetzen und umgekehrt den Papst über alles Wesentliche auf dem Laufen zu halten. 2000 wechselte Re zurück in die Bischofskongregation, nun als Präfekt und als Präsident der Päpstlichen Lateinamerikakommission. 2001 wurde er zum Kardinal erhoben.

2010 wurde Re aus Altersgründen emeritiert. (rv)

Er sagt Habemus Papam: Kardinalprotodiakon Jean-Louis Tauran

Kardinal TauranIhm fällt eine der öffentlichkeitswirksamsten Aufgaben beim Konklave zu: Kardinal Jean-Louis Tauran wird nach der Wahl auf den Balkon der Peterskirche treten und mit den berühmten Worten „Habemus Papam“ den neuen Papst bekannt geben. Diese Aufgabe obliegt dem Amt des Kardinalprotodiakon, das Tauran im Augenblick inne hat. Das Kardinalskollegium ist in drei Gruppen geteilt, die Kardinalbischöfe, von denen es fünf gibt, die Kardinalpriester, in der Regel Kardinäle, die als Bischöfe ein Bistum leiten, und die Kardinaldiakone, in der Regel Kurienkardinäle. Der ranghöchste dieser Kardinaldiakone trägt den Titel Kardinalprotodiakon und hat diese besondere Aufgabe. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört es unter anderem, bei „Urbi et Orbi“ neben dem Papst zu stehen – ebenfalls auf dem berühmten Balkon an der Frontseite des Petersdoms – und um den Segen zu bitten.

Jean-Louis Tauran stammt aus Bordeaux in Frankreich, wo er 1943 geboren wurde. Nach Studien in Philosophie und Theologie und einem Doktorat in Kirchenrecht war er zunächst im Pfarreidienst tätig, bevor er die päpstliche Diplomatenakademie in Rom absolvierte. Stationen seiner Karriere waren die Dominikanische Republik, der Libanon und die OSCE, bevor er in den Vatikan zurück kehrte und im Staatssekretariat arbeitete.

Nach seiner Bischofsweihe 1991 wurde er 2003 Archivar und Bibliothekar des Vatikan und wurde im selben Jahr auch zum Kardinal erhoben; 2007 übernahm er dann die Aufgabe, die er aktuell ausübt: Er ist Präsident des Päpstlichen Rates für interreligiösen Dialog. Protodiakon ist er seit 2001.

Kardinal Tauran ist neben seinem Amt im interreligiösen Dialog Mitglied in der Glaubenskongregation, den Kongregationen für die Ostkirchen und für die Bischöfe, ferner im Einheitsrat und im Kulturrat. Daneben nimmt er zahlreiche administrative Aufgaben war und ist Mitglied des höchsten kirchlichen Gerichtes, der Apostolischen Signatur. (rv)

Neuer Untersekretär im vatikanischen „Außenministerium“

Zum Ende seiner Amtszeit als Papst hat Benedikt XVI. noch Änderungen im vatikanischen Staatssekretariat verfügt. Ettore Balestrero, der bisherige Untersekretär der zweiten Sektion, die für die Beziehungen mit den Staaten zuständig ist, wurde an diesem Freitag zum Apostolischen Nuntius in Kolumbien ernannt. Gleichzeitig wurde er in den Rang eines Erzbischofs erhoben. Im Staatssekretariat rückt der bisherige Berater für die Nuntiaturen in derselben Sektion, der Malteser Antoine Camilleri, als Untersekretär nach. Den Angaben nach beherrscht der Priester, der seit 14 Jahren im diplomatischen Dienst für den Vatikan tätig ist, sieben Sprachen, unter diesen Russisch, Portugiesisch und Rumänisch. (rv)

Extra Omnes: Das Wahlprozedere beim Konklave

Sixtina_KonklaveFerner bestimme ich, dass die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die abwesenden warten müssen; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, noch um einige Tage hinauszuschieben.“ (UDG 37) In den letzten Tagen des Pontifikates von Papst Benedikt XVI. ist diese Formulierung aus der apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) zu einiger Berühmtheit gelangt. Es geht um den Beginn des Konklaves, für das eventuell der Papst noch eine eigene Partikularvorschrift erlassen wird. Aber insgesamt ist diese Konstitution Universi Dominici Gregis die – mit kleineren Veränderungen – gültige Bestimmung zur Wahl eines neuen Papstes. Das Prozedere soll an dieser Stelle vorgestellt werden.

Das eigentliche Wahlprozedere beginnt mit einer öffentlichen Messe Pro eligendo Papa. Auch das Konklave ist eher mit einer Liturgie zu vergleichen denn mit einer politischen Veranstaltung, auch wenn ein demokratischer Wahl-Prozess im Zentrum steht. Es werden keine Reden gehalten und keine Parteien gebildet. Stattdessen beginnt die Wahl mit einer Prozession: von der Capella Paolina im Apostolischen Palast in die Capella Sixtina, unter Singen des Veni Creator Spiritus. Die Sixtina ist dann streng abgeschlossen, nichts darf herausdringen.

Wähler

„Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen. Unbedingt ausgeschlossen ist das aktive Wahlrecht eines anderen kirchlichen Würdenträgers oder die Einmischung einer weltlichen Macht, gleich welchen Ranges und welcher Ordnung sie sein mag.“ (UDG 33)

Geheimhaltung

Alles um die Wahl des Papstes herum wird mit strengen Vorschriften zur Geheimhaltung belegt. Immer und immer wieder erläutert die Verfahrensordnung Grund und Praxis für diese Vertraulichkeit, man kann sie neben dem geistlichen Charakter als das Hauptmerkmal der Papstwahl bezeichnen. Alle Kardinäle legen einen Eid ab:

Ich, N. N., verspreche und schwöre absolute Geheimhaltung gegenüber allen, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar auf ewig, (…) Ich verspreche und schwöre überdies, dass ich keinerlei Aufnahmegeräte benütze, sei es zur Registrierung von Stimmen oder von Bildern während der Zeit der Wahl innerhalb des Bereiches der Vatikanstadt, und insbesondere von dem, was direkt oder indirekt irgendwie mit den Wahlhandlungen selber zusammenhängt…“ (UDG 43).

UDG wird sehr konkret: Kein Telefon, kein Kontakt auf dem Weg von der Casa Santa Marta zur Sixtinischen Kapelle, Nr. 51 schreibt sogar die Durchsuchung der Sixtinischen Kapelle auf audiovisuelle Hilfsmittel vor, damit nichts aufgezeichnet oder übertragen werden kann. Und dann befasst sich noch einmal ein ganzes Extra-Kapitel von UDG mit der Geheimhaltung.

Seit 1274 ist es kirchliche Vorschrift, die Kardinäle einzuschließen. Diese Form des Konklave hatte sich als hilfreich herausgestellt, um sowohl Kaiser, Könige und Stadtfürsten von Eingriffen abzuhalten, als auch die Kardinäle zu einer zügigen Wahl zu motivieren. Es ist aber heute vor allem ein Schutz der Vertraulichkeit.

Ort des Einschließens ist seit den Vorschriften Johannes Pauls II. die Sixtinische Kapelle. Früher war es Jahrhunderte lang der Lateran – oder auch Städte außerhalb von Rom wie Viterbo, Avignon oder Konstanz.

Die Wahl

Direkt nach dem Einzug und dem Eid zur Geheimhaltung sagt der Zeremonienmeister „Extra Omnes“, und alle Nichtkardinäle verlassen den Raum. Noch einmal wird ein Eid abgelegt:

„Wir alle und jeder einzelne wahlberechtigte zu dieser Wahl des Papstes anwesende Kardinal versprechen, verpflichten uns und schwören, uns treu und gewissenhaft an alle Vorschriften zu halten, die in der Apostolischen Konstitution Papst Johannes Pauls II., Universi Dominici Gregis, vom 22. Februar 1996 enthalten sind. Ebenso versprechen wir, verpflichten wir uns und schwören, daß jeder von uns, wenn er durch Gottes Fügung zum Papst gewählt wird, sich bemühen wird, das munus petrinum des Hirten der Universalkirche in Treue auszuüben und unermüdlich die geistlichen und weltlichen Rechte sowie die Freiheit des Heiligen Stuhles zu wahren und zu verteidigen. Vor allem aber versprechen und schwören wir, in bedingungsloser Treue und mit allen, seien es Kleriker oder Laien, Geheimhaltung über alles zu wahren, was in irgendeiner Weise die Wahl des Papstes betrifft, und was am Wahlort geschieht und direkt oder indirekt die Abstimmungen betrifft; dieses Geheimnis in keiner Weise während oder nach der Wahl des neuen Papstes zu verletzen, außer wenn vom Papst selbst eine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt worden ist. Gleichermaßen versprechen und schwören wir, niemals eine Einmischung, eine Opposition noch irgendeine andere Form zu unterstützen oder zu begünstigen, wodurch weltliche Autoritäten jeglicher Ordnung und jeglichen Grades oder irgendwelche Gruppen oder Einzelpersonen sich in die Papstwahl einzumischen versuchen sollten.“ (UDG 53)

Danach verlässt auch der Zeremonienmeister die Sixtinische Kapelle, und sie wird versiegelt. Nach dem Verschließen der Kapelle fragt der Leiter des Konklaves, in diesem Jahr Kardinal Giovanni Battista Re, noch einmal, ob es noch Unklarheiten bezüglich des Verfahrens gibt. Danach geht es unverzüglich zum ersten Wahlgang.

Gewählt werden kann grundsätzlich jeder katholische männliche getaufte Christ. De facto hat sich aber die Praxis herausentwickelt, nur einen der versammelten Kardinäle zum Papst zu wählen; das letzte Mal wurde im Spätmittelalter jemand gewählt, der nicht Mitglied des Kardinalskollegiums war.

Exkurs: Das Veto

In der Vergangenheit gab es die Praxis, Kandidaten durch ein Veto von der Wahl auszuschließen. So erhob sich 1721 Kardinal Althan während des Konklaves und erklärte, „Seine Majestät der Kaiser“ (Österreichs) werde der Wahl des Kardinals Paolucci niemals zustimmen. Und Paolucci wurde daraufhin nicht gewählt. Von zehn Konklaven zwischen 1605 und 1903 ist ein solches Veto belegt. Kirchenjuristen stritten und streiten über die Zulässigkeit eines Vetos, das über einen beim Konklave vertretenen Kardinal von Spanien, Frankreich oder Österreich erhoben wurde. Zuletzt wurde es von Kaiser Franz Josef I. 1903 gegen Kardinal Rampolla vorgebracht, die Empörung unter den Kardinälen war zwar groß, die Zustimmung für Rampolla stieg sogar, gewählt wurde aber ein anderer, Papst Pius X.. Dieser machte endgültig Schluss mit dem Einfluss von außen: Jeder Kardinal, der ein solches Veto einer politischen Macht vorbringe, sollte von da an exkommuniziert sein.

Die notwendige Mehrheit für eine gültige Wahl besteht in zwei Dritteln der anwesenden Wähler; für den Fall, dass eine Teilung durch drei nicht glatt möglich ist, ist für die Gültigkeit der Wahl eine Stimme zusätzlich erforderlich (UDG 62).

Der Wahlgang

Bei jedem Wahlgang schreibt jeder Kardinal geheim auf einem Wahlzettel unter dem Satz Eligo in Summum Pontificem den Namen seines Kandidaten. Die Wahlzettel werden nacheinander in die mit einem Teller bedeckte Urne gegeben, dazu schreitet der Kardinal nach mit erhobener Hand nach vorne und wirft ihn ein. Dabei spricht er: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“ (UDG 66). Wahlhelfer, die unter den Kardinälen ausgelost worden sind, unterstützen zum Beispiel kranke Wähler, es gibt sogar drei ebenfalls ausgewählte Infirmarii, die die Stimmen derer abholen, die krank in ihren Zimmern bleiben müssen.

Alle Wahlzettel werden gemischt, gezählt, einzeln entfaltet, von den drei Wahlhelfern nacheinander eingesehen und dann vom dritten laut vorgelesen. Dann wird der Zettel beim Wort eligo gelocht und auf eine Schnur aufgezogen. Die Wahlprüfer zählen und überprüfen die Niederschriften der Ergebnisse. Jede Unregelmäßigkeit macht sofort den Wahlgang ungültig, und es muss neu gewählt werden.

Das bekannteste Element des Wahlvorgangs ist das Verbrennen der Wahlzettel, das nach jeweils zwei Wahlgängen erfolgen soll: So entsteht der berühmte schwarze, nach dem letzten, erfolgreichen Wahlgang schließlich weiße Rauch. Jeden Tag (außer dem ersten, wo es nur einen gibt) sollen vier Wahlgänge abgehalten werden.

Übernahme des Amtes

Bei Annahme der Wahl, nach der der Leiter des Konklaves fragt, ist der Gewählte sofort Bischof von Rom mit allen Kompetenzen des Papstes. Alle Kardinäle bekunden ihren Gehorsam, und gemeinsam wird ein Dankgebet gesprochen. Erst dann verkündet der Kardinalprotodiakon die Wahl und den Gewählten vom Balkon der Peterskirche aus: „Habemus Papam!“ (rv)

Die Freiheit und Unabhängigkeit der Wähler: Das Prozedere der Papstwahl

Die Wahl des Papstes ist ein geheimes und komplexes Geschehen, und weil es zudem nicht alltäglich ist, führte Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, an diesem Freitag die Vatikanjournalisten detailliert in das Verfahren ein. Auch wenn der Papst vielleicht in einigen Einzelpunkten noch Veränderungen anbringen wird, bleibe doch das Wesentliche der Verfahrensregeln für das kommende Konklave in Kraft. Festgelegt wurden sie von Papst Johannes Paul II. 1996 in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis. Der Papst hat mit dieser Konstitution vor allem die Normen an den einige Jahre zuvor in Kraft gesetzten Kodex des Kirchenrechtes angepasst.

Sedisvakanz

Die Kardinäle übernehmen während der Zeit der Sedisvakanz die Leitung der Kirche, allerdings innerhalb streng vorgegebener Regeln. Sie können zum Beispiel die Regelungen ihrer Befugnisse während der Sedisvakanz nicht ändern.

„Während der Sedisvakanz und vor dem Einzug ins Konklave übt das Kardinalskollegium die Leitung der Kirche durch sogenannte ,Generalkongregationen´ und ,besondere Kongregationen´ aus. Für die Generalkongregationen versammeln sich alle Mitglieder des Kardinalskollegs, während die Sonderkongregationen aus vier Kardinälen bestehen, dem Camerlengo und drei weiteren, die alle drei Tage wechseln. Nach dem Einzug ins Konklave werden, wenn es dringend nötig sein sollte, wichtige Fragen ebenfalls den Kardinälen vorgelegt.“

Jeden Tag treffen sich die Kardinäle zur Kongregation unter der Leitung des Kardinaldekans, teilnehmen dürfen und sollen alle Kardinäle, auch die, die über das Wahlalter von 80 Jahren hinaus sind. Während die Generalkongregation ein beratendes Gremium ist, ist die Sonderkongregation das ausführende Gremium. Leiter der Apostolischen Kammer, welche die Verwaltung während der Sedisvakanz übernimmt, ist der Camerlengo. Die Generalkongregation bestimmt auch den Tag und die Stunde des Beginns des Konklaves, im Rahmen der Vorschriften der Apostolischen Konstitution.
Alle Leiter von Päpstlichen Räten und Dikasterien verlieren mit Eintritt der Sedisvakanz ihre Aufgabe, nur die Nuntien, der Camerlengo, und wenige weitere Funktionsträger bleiben im Amt.

Das Konklave

Die Regeln für das Konklave sind sehr strikt, wie Arrieta weiter ausführt. Es hat in der Geschichte der Kirche zu viel Zweideutigkeit gegeben, das sollte ausgeschlossen werden. Allein die Päpste haben das Recht, die Modalitäten für das Konklave festzulegen.

„Die Form des Konklave hat zum Ziel, die völlige Freiheit der Wähler und die Unabhängigkeit des Kardinalskollegiums zu gewährleisten, und zwar in einem sakralen Kontext. Auf Verstöße stehen schwere kirchliche Strafen. Aber auch wenn es strenge Normen gibt, ist es doch keine rein rechtliche Veranstaltung. Der Ordo für den Ablauf des Konklave ist vor allem ein Gebet. So hat etwa der Zeremonienmeister eine wichtige Rolle, denn es ist vor allem ein liturgisches Tun.“

Die Regeln sind so aufgebaut, dass es keine Unsicherheiten geben kann, sie sind streng und legen vor allem auf eines wert: Die Vertraulichkeit, die für immer gewahrt sein muss.

„Diese Vertraulichkeit dehnt sich auf die vorbereitenden Generalkongregationen aus und betrifft alles, was irgendwie mit der Wahl des Papstes zu tun hat, direkt und indirekt, und alles was am Ort der Wahl geschieht.“

Um Papst zu werden, muss ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Wähler auf sich vereinen; falls sich die Anzahl der Wähler nicht glatt durch Drei teilen lässt, beträgt die Mehrheit zwei Drittel plus Eins. Hier hat Benedikt XVI. im Jahr 2007 eine Änderung eingeführt: ein Abweichen von der Zweidrittelmehrheit ist nicht mehr möglich, aber um eine Blockade zu vermeiden, gilt ebenfalls Folgendes:

„Nach etwa 30 Wahlgängen, in denen es keinen eindeutigen Kandidaten gibt, bleiben nur noch die beiden wählbar, die in der vorhergegangenen Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, diese beiden dürfen dann aber selbst nicht mehr wählen. Dies ist die vom Papst vorgenommene Änderung.“

Auf unserer Webseite finden Sie ausführliche Informationen über das Konklave und über das genaue Wahlverfahren, ferner Informationen über die wichtigsten Funktionsträger während der Sedisvakanz und des Konklaves. (rv)