Bischof Feige: „Unsägliche Entwicklung“ im Kommunionstreit

MAGDEBURG – Der Ökumene-Bischof Gerhard Feige hat die neuesten Entwicklungen im Kommunionstreit scharf kritisiert. In einem beim Online-Portal „katholisch.de“ erschienenen „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ erhob er unter anderem den Vorwurf der „Doppelmoral“ und rief die Betroffenen von konfessionsverschiedenen Ehen dazu auf, sich nicht entmutigen zu lassen.

Der Magdeburger Diözesanbischof Gerhard Feige ist Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und einer der Hauptinitiatoren der Handreichung zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Partner. Als solcher zeigte er sich enttäuscht von der kürzlich erfolgten Antwort aus Rom, die große Bedenken an der Handreichung der DBK anmeldete. Zuvor hatte sich bereits Kardinal Marx „überrascht“ von dem Schreiben gezeigt, welches anmahnte, dass das Dokument noch nicht reif für eine Veröffentlichung sei.

Feige beklagt in seinem Beitrag, dass die Enttäuschung und der Schaden groß sei und sich bei den Beteiligten zunehmend Resignation breitmache. Gleichzeitig kritisiert er – allerdings vorerst ohne Namen zu nennen – dass andere immer wieder die Öffentlichkeit genutzt und Behauptungen aufgestellt hätten, „die den Inhalt und Charakter der erarbeiteten Orientierungshilfe in einem falschen Licht erscheinen lassen“. Der „massive Widerstand“ gegen das DBK-Dokument, dem „mehr als dreiviertel der deutschen Bischöfe zugestimmt hätten“, zeige stattdessen, dass viele der Betroffenen schon längst das ganz selbstverständlich praktizierten, „was der Würzburger Synode bereits vor 42 Jahren in einer Bitte an die Bischöfe um Klärung vor Augen stand und nunmehr hätte empfohlen werden sollen: im Einzelfall unter besonderen Umständen nach geistlicher Beratung und individueller Gewissensentscheidung die Kommunion zu empfangen“.

Für den Ökumene-Bischof sei es außerdem unverständlich, dass ausgerechnet Kardinal Rainer Maria Woelki, der bereits habe verlauten lassen, dass er mit dieser pastoralen Praxis leben könne, sich dagegen sträube, diese Möglichkeit schriftlich zu fixieren. Feige weiter:

„Redlicher wäre es auf jeden Fall, als gewissermaßen in einer Doppelmoral zu verbleiben: höchste Ansprüche für einen Kommunionempfang zu erheben oder dessen Unmöglichkeit zu behaupten, zugleich aber von unzähligen Ausnahmen zu wissen und diese ohne weiteres zu tolerieren.“

Damit spielt der Mageburger Bischof auf die Fronleichnamspredigt des Kölner Erzbischofs an, in der dieser die Frage nach der Zulassung zur Eucharistie als eine Frage „um Leben und Tod“ bezeichnete. Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus sei laut Feige „manchen immer noch fremd“:

„Bei einem solchen Schwarz-Weiß-Denken kann es dann auch keine individuellen Lösungen geben. Außerdem werden auf einmal Bedingungen zum Sakramentenempfang erhoben, die man gegenüber den eigenen Gläubigen gar nicht mehr durchzusetzen vermag.“

Abschließend ruft der Ökumene-Bischof, der in seinem Beitrag stets von „konfessionsverbindenden Ehen“ spricht, alle Betroffenen dazu auf, „den Weg“ weiter zu gehen: „Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bewahren Sie sich Ihre Liebe und Treue! Vertrauen Sie der Barmherzigkeit Gottes und gehen Sie den Weg, den Christus Ihnen weist!“ (CNA Deutsch)

Nationalistische Hindu trampeln über Bild des Papstes, fordern christenfreies Indien

NEU-DELHI – Nationalistische Hindus haben, unweit der Kathedrale Heilig-Herz in Neu Delhi, für ein „christenfreies Indien“ demonstriert. Dabei trampelten die Hindus auch auf einer Fotografie von Papst Franziskus herum, während etwa 20 Personen „Pope Francis murdabad“ rufen: „Nieder mit Papst Franziskus“.

Die Menge war zuvor von einem umstrittenen Hinduisten-Führer namens Om Swami Maharaj aufgeputscht worden. Maharaj warf Christen vor, Terrorismus zu fördern und drohte damit, sie gewaltsam aus Indien zu vertreiben, berichtete „UCA News„.

Das Video wurde über Soziale Medien verbreitet, nachdem Erzbischof Anil Couto von Delhi in einem Brief zu einer Gebets-Kampagne im Vorfeld der Wahlen im Jahr 2019 aufgerufen hatte.

„Wir erleben derzeit eine turbulente politische Atmosphäre, die eine Gefahr für die demokratischen Grundsätze darstellt, die in unserer Verfassung und im säkularen Gefüge unserer Nation verankert sind“, heißt es in dem Brief, der am 13. Mai in den Messen der Erzdiözese verlesen wurde.

Der Erzbischof schlägt vor, dass die Katholiken in der indischen Hauptstadt an Freitagen auf eine Mahlzeit verzichten sollten, als Opfer für die geistige Erneuerung des Landes. Und er bittet alle Pfarreien, an jedem Freitag für eine Stunde das Allerheiligste Sakrament zur Anbetung auszusetzen, bei der Indien Unserer Lieben Frau von Fatima geweiht wird.

Der fromme Brief des Erzbischofs sorgte für eine Kontroverse in der herrschenden Bharatiya Jana Partei (BJP). Mehrere BJP-Vertreter verurteilten das Schreiben des Oberhirten. Ein Abgeordneter der BJP, Subramanian Swamy, rief auf Twitter dazu auf, dass Indien alle diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl abbrechen solle.

In einem Interview mit „Asia News International“ reagierte der Erzbischof auf die Angriffe: „In allen Kirchen und Einrichtungen beten und fasten wir. Ich mische mich nicht in Parteipolitik ein. Wir beten einfach dafür, dass die Nation in die richtige Richtung gehen möge“.

Seit die BJP im Jahr 2014 an die Macht gekommen ist hat sich die Zahl der Angriffe auf Christen in Indien erhöht.

Hinduistische Extremisten haben im vergangenen Jahr über 736 dokumentierte Übergriffe gegen Christen verübt, so die Organisation „Persecution Relief“: Mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2016.

Die Lage der Religionsfreiheit in Indien ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Die schlimmste Lage laut der US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit im Jahr 2017 war in den folgenden zehn der insgesamt 29 Staaten zu verzeichnen: Uttar Pradesh, Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Gujarat, Odisha, Karnataka, Madhya Pradesh, Maharashtra, and Rajasthan.

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original. (CNA Deutsch)

Bistum Fulda: Papst nimmt altersbedingten Rücktritt von Bischof Algermissen an

FULDA – Papst Franziskus hat den Rücktrittgesuch von Bischof Heinz Josef Algermissen angenommen: Der 75-jährige geht somit nach 17 Jahren als Diözesanbischof Fuldas in den Ruhestand.

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, gab die Entscheidung just am Dienstag, 5 Juni bekannt, dem Tag des Festes des heiligen Bonifatius. Der Heilige ist im Dom zu Fulda begraben und Patron des Bistums, welches im jedes Jahr mit einem Fest und den Bonifatius-Wallfahrten gedenkt.

Bischof Algermissen war am 20. Juni 2001 wurde von Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Fulda ernannt und am 23. September in sein Amt eingeführt worden. In der Deutschen Bischofskonferenz gehört Algermissen der Liturgiekommission und der Ökumenekommission an, deren stellvertretender Vorsitzender er ist. Im November 2002 wurde er zum Präsidenten von Pax Christi gewählt.

Das Bistum Fulda mit knapp 400.000 Katholiken liegt vorwiegend im Bundesland Hessen. Wie Algermissen zu seinem Geburtstag bekannt gab, will er weiterhin in der Stadt wohnen. „Ich lebe und arbeite mit großer Freude hier in Fulda“, hob der aus der Erzdiözese Paderborn stammende Oberhirte gerne hervor, wie das Bistum mitteilte.

Bis zur Ernennung eines Nachfolgers wird nun wie üblich ein Apostolischer Administrator die Leitung der Diözese übernehmen. (CNA Deutsch)

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Hinweis: Bis zur Wahl eines Apostolischer Administrator  wird Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez das Bistum leiten. (vh – mm)

Vatikan: Papst zieht beim Thema „Interkommunion“ die Notbremse!

Papst Franziskus verbietet die Veröffentlichung der „pastoralen Handreichung“ zum Thema Interkommunion der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Vaticanhistory – Martin Marker

Am Montag hat Papst Franziskus durch seinen Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, den designierten Kardinal Ladaria Ferrer S. J., dem Leiter der DBK, Kardinal Reinhard Marx unmissverständlich mitteilen lassen, das die „pastorale Handreichung“ zum Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern nicht veröffentlicht werden darf.

Diese Verlautbarung aus Rom ist somit, um es bayerisch auszudrücken, die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx. Sie ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes gefertigt worden und verwirft die ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland durch die DBK. In ihr heißt es:

„Die geplante “pastorale Handreichung” wirft “Probleme von erheblicher Bedeutung” auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung. Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, “die nicht unterschätzt werden sollten”.

„Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien“.

Entgegen dem Krisengespräch der deutschen Delegation mit zwei Dikasterien der römischen Kurie am 03. Mai in Rom hat nun Papst Franziskus in Sachen „Interkommunion“ die Notbremse gezogen und das Zepter selbst in die Hand genommen. Hieß es nach dem Krisengespräch am 03. Mai noch:

„Das deutsche Episkopat solle im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung’ finden“

so klingt das mit der Verlautbarung vom Montag deutlich anders.

Die Deutsche Bischofskonferenz und Kardinal Marx als dessen Vorsitzender, hat in Sachen „Interkommunion“ vorerst keine Entscheidungsbefugnis mehr. Das Thema ist nun in der Hand des Papstes und seiner verantwortlichen Dikasterien der römischen Kurie.

Da nützt es auch wenig, wenn der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp die folgende Presseerklärung am gestrigen Abend herausgibt:

„Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht.

Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Die Angelegenheit ist für Kardinal Marx eine weitere Schlappe. Die erste „Watsche“ erhielt Marx, als neben Kardinal Woelki sechs weitere Bischöfe eine klärende Anfrage zum Thema „Interkommunion“ an den Vatikan richteten. Von diesen sechs Episkopaten stammten fünf aus dem bayerischen Bereich, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. Ihm verweigerten die Obedienz

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)
  • Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)
  • Bischof Stefan Oster (Passau)
  • Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Die zweite „Watsche“ folgte umgehend aus Rom. Der Papst hatte zu einem Gespräch an die Römische Kurie geladen. An diesem Krisengespräch nahmen teil:

Für die DBK:

  • Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  • Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  • Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  • Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  • Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  • Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  • Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  • Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  • Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Als Konsens aus diesem Gespräch sollte die DBK eine einmütige Regelung in den eigenen Reihen zum Thema finden.

Nachdem der designierte Kardinal Ladaria Ferrer S.J. infolge des Krisengespräches mehrere Gespräche mit Papst Franziskus geführt hatte, erfolgte nun gestern das vorläufige Ende für die „pastorale Handreichung“ der DBK und somit die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx.

Die päpstliche Entscheidung zu dem leidlichen Thema „Interkommunion“ in den deutschen Kirchenprovinzen beruht sicherlich auch auf der weltweiten Reaktion von Kardinälen und Bischöfen zu diesem Thema. (vh – mm)

Kommunionstreit: Kardinal Marx „überrascht über Schreiben aus Rom“

BONN – Über seinen Pressesprecher, Matthias Kopp, hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einer kurzen Stellungnahme zur Entscheidung von Papst Franziskus geäußert, den Vorstoß für einen Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern abzulehnen, die mit Katholiken verheiratet sind.

Wörtlich teilte die DBK soeben mit, Kardinal Marx habe das Schreiben am heutigen Abend des 4. Juni erreicht, und weiter:

„Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden Römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus hat Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation, erneut schwere Bedenken in dem heute bekannt gewordenen Brief gegen den Vorstoß angemeldet und die vorgeschlagene „pastorale Handreichung“ als „nicht reif für eine Veröffentlichung“ bezeichnet.

Der Papst selber warnte eine evangelische Delegation aus Deutschland heute persönlich, in der Ökumene könne man „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen„.

Ohne die Endfassung der „pastoralen Handreichung“ gesehen zu haben hatte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der deutschen Bischöfe am 20. Februar einer solchen zugestimmt.

Der Schritt löste nicht nur den Brandbrief einiger deutscher Bischöfe aus, darunter fünf bayerische Oberhirten und Kardinal Rainer Maria Woelki, sondern sorgte weltweit für Aufsehen. Mehrere Kardinäle forderten eine Klärung, weitere Beobachter warnten vor einem „deutschen Kommunion-Brexit“. (CNA Deutsch)

Nicaragua: Kardinal Obando Bravo verstorben

Am Sonntag ist Kardinal Miguel Obando Bravo S.D.B. im Alter von 92 Jahren gestorben. Das teilte die Bischofskonferenz von Nicaragua am Sonntag über Twitter mit.

Vaticanhistory – Martin Marker

Kardinal Obando Bravo war durchaus ein politischer Kardinal für sein Land. Er wurde 1985 durch Papst Johannes Paul II. in den Kardinalsstand erhoben und erhielt als Kardinalpriester die Titelkirche „S. Giovanni Evangelista a Spinaceto“. Mit seinem Tod zählt das Kardinalskollegium noch 212 Kardinäle und von diesen sind 115 derzeit wahlberechtigt in einem künftigen Konklave. (vh – mm)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)

Nach Vertuschungs-Urteil: Papst ernennt Apostolischen Administrator für Erzbistum Adelaide

ADELAIDE – Papst Franziskus hat den Bischof von Port Pirie (Südaustralien) zum Apostolischen Administrator der Erzdiözese Adelaide ernannt. Deren Erzbischof, Philip Wilson, läßt nach seiner Verurteilung wegen der Vertuschung von Kindesmissbrauch das Amt ruhen.

Wie das Erzbistum Adelaide am 3. Juni mitteilte, werde Bischof Greg O’Kelly SJ nun die Geschäfte vorübergehend leiten.

Die Australische Bischofskonferenz (ACBC) teilte mit, dass sie die „pastorale Sorge des Heiligen Vaters für die Erzdiözese“ und Bishop O’Kellys Annahme der Ernennung würdige.

„Bischof O’Kelly wurde in Adelaide geboren und diente dort als Priester und Weihbischof vor seiner Ernennung nach Port Pirie. Er ist im Erzbistum Adelaide sehr bekannt und bestens qualifiziert für die ihm anvertraute Aufgabe.“

Das Bistum Port Pirie werde O’Kelly ebenfalls weiter leiten, so die ACBC. „Ich danke Papst Franziskus für seine pastorale Sorge für [die Erzdiözese Adelaide] und wird mein Bestes geben, diese wichtige Rolle zu erfüllen, während ich den Menschen der Diözese von Port Pirie weiter diene.

Der 1941 geborene Bischof O’Kelly wurde 1972 zum Priester geweiht und war unter anderem Schulleiter mehrerer jesuitischer Colleges. Als erster Jesuitenpater in der Geschichte Australiens wurde er 2006 zum Bischof geweiht. Seit 2009 ist er Bischof von Port Pirie: Ein seit 1887 bestehendes Bistum, das sich über 980.000 spärlich besiedelte Quadratkilometer erstreckt, und in dem im Jahr 2004 knapp 30.000 Katholiken gehörten, die in 23 Pfarreien leben.

Hintergrund: Vertuschungs-Urteil

Ein Gericht in Neusüdwales (NSW) hatte Erzbischof Philip Wilson am 22. Mai 2018 der Vertuschung sexuellen Missbrauchs in den 1970er Jahren für schuldig befunden. Auf dieses Vergehen drohen dem Würdenträger bis zu zwei Jahre Gefängnis; auch eine Bewährungsstrafe ist möglich.

Bekanntgegeben wird das Strafmaß Mitte Juni. Bis dahin ist Erzbischof Wilson, der sein Amt derzeit zwar ruhen läßt, aber bislang nicht zurückgetreten ist, auf Kaution frei.

Im Erzbistum Adelaide lebten im Jahr 2006 rund 275.000 Katholiken – ein gutes Fünftel der 1,3 Millionen Einwohner großen Hauptstadt des Bundestaates Südaustralien identifizierte sich somit als katholisch. (CNA Deutsch)

Rom und die Fronleichnamsprozession – (K)eine Liebesgeschichte?

Am Hochfest des allerheiligsten Leibes und Blutes des Herrn – Corpus Domini – ehrt die katholische Kirche die wahrhaftige, wirkliche und wesentliche Gegenwart des Herrn in den Gestalten des Altarsakraments, Brot und Wein. Als für die Gesamtkirche vorgeschriebenes Hochfest bestand Fronleichnam seit dem Jahr 1264, als Papst Urban IV. es für alle Christen des westlich-lateinischen Ritus vorschrieb.

In Italien ist Fronleichnam kein staatlicher Feiertag mehr. Viele italienische Diözesen und Pfarreien holen die äußere Feier des Hochfests daher am darauffolgenden Sonntag nach. Die Feier in der Stadt Rom besteht traditionell seit den Tagen des Papstes Martin V., der aus dem Konstanzer Konzil hervorging, aus einer eucharistischen Prozession in Rom. Seit den Tagen Johannes Pauls II. hat sich eine eucharistische Großdemonstration durch die ganze Innenstadt Roms unter Teilnahme des Papstes im medialen Gedächtnis eingebrannt. Entsprechend groß war die Aufmerksamkeit in den Medien, als Papst Franz für das Jahr 2018 ankündigte, in diesem Jahr die päpstliche Liturgie für die äußere Feier des Hochfestes in die Stadt Ostia, also außerhalb Roms, zu verlegen. Die Rezeption dieser Medienberichte sorgt seither für Verwunderung und teilweise auch Entsetzen unter Katholiken: Wie komme denn der Papst dazu in Rom an keiner Fronleichnamsprozession teilzunehmen? Oder spinnen die Römer?

Diese Kritik stammt vornehmlich aus der Weltkirche, die Fronleichnam vor allem in den letzten Jahrzehnten als mediales Großereignis kennenlernte. Dass die römische Liturgie ‚prozessionsarm‘ oder die römischen Katholiken fußkrank seien, kann man nicht leichtfertig behaupten. Der Vollzug des Gottesdienstes in der Stadt Rom erlebt seine Fülle in der päpstlichen Liturgie. Diese Liturgie, der der Papst vorsteht, kennt seit den Anfängen der römischen Kirchengemeinde viele Prozessionen innerhalb der Stadt unter Teilnahme des Papstes, insbesondere in Form der sogenannten Stationsgottesdienste. Zusammen mit Gläubigen und seinen Klerikern zieht der Papst von einer Kirche der Stadt zu einer anderen, jeweils für diesen Tag besonders bestimmten Kirche Roms, um dort vor allem die Heilige Messe aufzuopfern. Diese Praxis soll die Einheit der römischen Kirchengemeinde versinnbildlichen. Die Römer gehen mit dem Ausfall einer Fronleichnamsprozession unter Teilnahme des Papstes recht gelassen um. Sie haben überhaupt eine geringere Erwartungshaltung an die liturgische Ausgestaltung des Hochfestes. Das gilt sicher für den gewöhnlichen durchschnittlichen Stadtrömer, der zuweilen auch ein Atheist oder Neuheide sein kann, aber auch für den gestandenen römischen Katholiken.

Die Kirche in der Stadt Rom hat die Liturgie der Weltkirche seit dem Wirken der Apostel Petrus und Paulus geprägt. Das heilige Messopfer, liturgische Gestaltung der übrigen Hochfeste des Herrn wie Weihnachten und Ostern gehen auf die Urzeit der römischen Kirche zurück, haben ihre definitive Form im römischen Messbuch im Wesentlichen seit dem Pontifikat Gregor I. (590 – 604 n. Chr.) bewahrt. Mit dem römischen Messbuch als Ganzem ist die katholische Liturgie der Stadt Rom für die Weltkirche verbindlich geworden. Darauf können die römischen Katholiken stolz sein. Und sie sind es auch. Das Fronleichnamsfest gehört nicht zu dieser spezifisch stadtrömischen Tradition der westlich-lateinischen Liturgie. Das Fest wurde erst im Hochmittelalter Bestandteil des liturgischen Kalenders. Es ist seinem Ursprung nach noch nicht einmal ein Fest der römischen Kirche oder des römischen Messbuchs. Es war nicht in Rom, sondern in Lüttich, wo die heilige Juliana von Lüttich im 13. Jahrhundert den Ortsbischof überzeugen konnte, ein lokales Eigenfest zur Verehrung des Altarsakraments zu genehmigen. Es hat deshalb in der päpstlichen Liturgie keine Tradition eines Stationsgottesdienstes. Die Römer spinnen also nicht, wenn Sie Ihren Papst nicht mit allen Mitteln zur Teilnahme an einer eucharistischen Prozession in der Stadt zwingen.

Und der Heilige Vater selbst? Das Kirchenrecht schreibt Bischöfen lediglich vor, an diesem Tag innerhalb ihrer Diözese zu sein und die Liturgie zu feiern. Die liturgischen Vorschriften sehen keine besonderen Regelungen für den Ort der Messfeier oder der Prozession vor. Insbesondere die Prozession beruht auf einer Tradition aus dem deutsch-flämischen Raum und ist zu aller erst in Lüttich am Wirkungsort der heiligen Juliana und auch in Köln belegt. Überblickt man die gesamte Geschichte der päpstlichen Feier des Fronleichnamsfests wird man eigentlich keine zwingende Tradition finden können, dass der Papst die Prozession an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Weise zu gestalten habe. Die Geschichte von den Päpsten und der Fronleichnamsprozession ist wechselhaft. Die heilige Juliana erhielt mit Ihrer Werbung für ein besonderes Hochfest zur Anbetung des Herrenleibs Unterstützung durch den Erzdiakon ihrer Heimatdiözese Lüttich, Jacques Pantaléon von Troyes. Es war dieser Erzdiakon, der im Jahre 1264 durch die Kardinäle in Viterbo zum Papst gewählt wurde. Als Papst Urban IV. brachte er das Fronleichnamsfest mit nach Rom – und in die ganze katholische Welt: Erstmals in der Liturgiegeschichte schrieb der Papst mit der Bulle Transiturus de hoc mundo eine liturgische Feier nicht nur für seine eigene, die römische Kirche und das römische Messbuch vor, sondern für die gesamte lateinische Kirche des Westens.

Die Bulle bittet die Bischöfe der lateinischen Kirche, dass fest am fünften Tag nach dem Ende der Pfingstoktav in ihren Diözesen einzurichten und die Gläubigen an das Fest heranzuführen. Eine Prozession außerhalb der Kathedrale, der Kirchen und Kapellen war durch die Bulle nicht vorgeschrieben. In Rom scheint das Fest zunächst keine besonders herzliche Aufnahme erfahren zu haben. Jedenfalls nahm der Nachfolger Urban IV. die Bestimmungen der Bulle Transiturus de hoc mundo wieder zurück.

Erst das Konzil im französischen Vienne (1311/1312) und der von einer französischen Kardinalsmehrheit gewählte Papst Clemens V. – im Übrigen noch nicht einmal Italiener – erklärten das Fest wieder als für die ganze lateinische Kirche für verbindlich. Zu einer Zeit also, als der päpstliche Hof außerhalb Roms residierte und man in Rom für lange Zeit auf päpstliche Anwesenheit in der Liturgie verzichten musste. Nach der Beendigung des sogenannten abendländischen Schismas und der Rückkehr des Papstes in die Stadt Rom ist eine erste Fronleichnamsprozession unter Papst Martin V. belegt. Unter seinen Nachfolgern wechselten dann die Wegstrecke für die Prozession und die Art der Teilnahme des Papstes an der Prozession häufig ab: Von der Sixtinischen Kapelle zu St. Peter, von St. Peter durch das Borgo usw. Eine feste Regelung für den Sakramentsumgang besteht insgesamt erst seit dem Caeremoniale Episcoporum (A.D. 1600) und dann später mit dem Rituale Romanum. Das „wo“ und „wie“ der Teilnahme des Papstes waren aber auch hier nicht im Detail geregelt. Viele Päpste nutzten zwar ein Tragegestell, auf dem sie kniend vor dem Allerheiligsten den Prozessionsweg entlang getragen wurden. Aber es war jeweils von Gesundheit und Alter – vielleicht auch von der Laune – des jeweiligen Pontifex abhängig, ob diese Vorrichtung für die Fronleichnamsprozession Anwendung fand.

Mit Vernichtung des Kirchenstaates und der Eroberung der Stadt Rom durch das Königreich Italien im Jahr 1870 trat dann eine langjährige Pause für die Fronleichnamsfeier ein. Der Papst war im Vatikan eingesperrt. Erst mit den Lateranverträgen unter Papst Pius XI., die zu einer Versöhnung zwischen dem laizistischen und vormals erklärt anti-katholischen italienischen Staat und dem Papst führten, konnte eine Prozession wieder stattfinden. Eine Tradition, dass der Papst die Prozesse „nur hier“ und „nur so“ begehe, bestand auch in der Folgezeit unter den Pontifikaten Pius XII. und Johannes XXIII nicht.

Erstmals 1982 nahm Johannes Paul II. an einer weltweit im Fernsehen übertragenen Fronleichnamsprozession von S. Johannes im Lateran zu Sa. Maria Maggiore teil. Diese Feier setzte die Maßstäbe für die folgenden Feiern des Fronleichnamsfests und für die Erwartungen der Katholiken in der Weltkirche. Zunächst trug der Papst das Allerheiligste selbst zu Fuß den ganzen Prozessionsweg entlang. Mit fortschreitendem Alter fuhr das Allerheiligste auf einem offenen Wagen, ihm gegenüber der Papst auf Knien. Diese Bilder haben sich dank der medialen Verbreitung heute in das Gedächtnis der Katholiken eingebrannt. Insbesondere in den deutschsprachigen Ländern, wo die eucharistische Prozession am Festtag ihren Ursprung hat, mag die Erwartungshaltung an die päpstliche Feier umso größer sein. Der Sinn der Prozession, das Allerheiligste unter die Menschen zu tragen, kann an der Kathedralkirche eines Bischofs ebenso verwirklicht sein, wie in der Peripherie seiner Diözese.

Die deutsch-flämische Gemeinde in Rom rund um den Campo Santo Teutonico von St. Peter sorgte für eine eigene Weisung für eine eucharistische Prozession unter päpstlicher Teilnahme: Gemeinsam mit Bischof Overbeck trug die Gottesdienstgemeinde am Samstag das Allerheiligste in einer großen und schönen Prozession durch die vatikanischen Gärten, vorbei an den Wohnungen von Papst Franz und Papst Benedikt XVI. Mit Blick auf den Sinn der Prozession, könnte ebenso die Frage erlaubt sein, ob man hier nicht Eulen nach Athen getragen hat. Leicht übersieht man auch, dass schon einmal Paul VI. die päpstliche Feier nach Ostia verlegt hatte. Insofern bricht Papst Franz mit der Tradition seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI., die aber auch nicht als gefestigt gelten kann. Er knüpft mit der Feier in Ostia, außerhalb der Stadt Roms, aber zu seinem kleinen, aus vielen Pfarreien zusammengewürfelten Bistum Rom gehörig, an eine frühere päpstliche Feier dort an. Er möchte ausweislich der vatikanischen Presseverlautbarungen ein Zeichen gegen die Ausbreitung krimineller Vereinigungen dort im Gebiet der Pfarreien setzen und den katholischen Gläubigen Mut zu sprechen. Das ist sicher nicht verkehrt und mag eine neue Tradition setzen, die ein paar Jahre, ein Pontifikat lang oder eben länger andauern mag. (CNA Deutsch)

Argentinien: Erzbischof Fernandez wird Nachfolger von Erzbischof Aguer

Der persönliche Theologe und Ghostwriter von Papst Franziskus, Erzbischof Victor Manuel Fernandez (55), wird neuer Erzbischof des zweitwichtigsten Bistums La Plata in Argentinien.

Vaticanhistory – Martin Marker

Wie bereits erwartet, wurde einer der wichtigsten persönlichen Berater von Papst Franziskus nach seiner Zeit als Rektor der Katholischen Universität in Buenos Aires zum Oberhirten von La Plata ernannt. Erzbischof Victor Manuel Fernandez löst Erzbischof Héctor Aguer ab, der als Intellektueller und Hirte vom Zuschnitt der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. galt.

Erzbischof Aguer erreichte im Mai 2018 die Altersgrenze von 75 Jahren und musste dem Papst seinen altersbedingten Rücktritt anbieten. Am Samstag nahm Franziskus seinen Rücktritt an. In seinem Bistum galt er als rechtgläubiger konservativer und sehr beliebter Hirte. Bei Erzbischof Fernandez stellt sich die Situation etwas anders dar. Er selbst betont:

“In vielen Fragen bin ich progressiver als Papst Franziskus.”

Der 55jährige Fernandez gilt als Vorbereiter wichtiger Dokumente für Papst Franziskus und steht ihm theologisch sehr nahe. 1986 wurde er zum Priester geweiht und weiteren Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom war er zunächst in seinem Heimatbistum Rio Cuarto Theologiedozent. 1993 lehrte er an der Katholischen Universität Argentiniens und 2007 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Teilnehmer an der Vollversammlung der Konferenz lateinamerikanischen Bischofskonferenzen (CECLAM) in Aparecida. Hier war er unter Kardinal Jorge Mario Bergoglio theologischer Berater der argentinischen Bischofskonferenz. Franziskus ernannte ihn im Mai 2013 zum Titularerzbischof von Tiburnia und seine Bischofsweihe empfing er im folgenden Monat.

Ghostwriter von „Amoris laetitia

Fernandez spielte eine umstrittene Rolle beim Entwurf des Papstdokumentes „ Amoris laetitia“, besonders im kontroversen achten Kapitel mit seiner Fußnote 351. Genau dieses Kapitel hat in der Weltkirche für immense Verwirrung gesorgt und steht seit seinem Erscheinen im Kreuzfeuer der Kritik. Franziskus hat sich offen dieser Kritik nie gestellt und einer theologischen Diskussion weicht er mit Schweigen aus.

Der neue Erzbischof von La Plata wird neben seiner neuen Funktion sicherlich Berater und Ghostwriter von Papst Franziskus bleiben. Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn Fernandez in nicht zu ferner Zukunft, als Mitglied des Kardinalskollegiums auftauchen würde. (vh – mm)