„Der Papst fliegt nicht zufällig gerade jetzt nach Lesbos“

Griechenland„Diese Reise zeigt der ganzen Welt, dass die Migranten keine Zahlen sind, sondern Menschen“: Das sagt der katholische Pfarrer von Lesbos, Leo Kiskinis, zum bevorstehenden Papstbesuch. Franziskus werde auf Lesbos „dasselbe tun wie auf Lampedusa“, nämlich zeigen, dass die Flüchtlinge „Menschen sind, Träume haben, Namen tragen“. Und ja – natürlich sei die Reise auch ein politisches Signal.

„Zunächst mal denke ich: Diese Entscheidung, gerade hierher nach Lesbos zu kommen und nicht in irgendeinen anderen Teil Griechenlands, kann doch kein Zufall sein! Gerade nach Lesbos, auf die Insel, zu der die Migranten von der türkischen Seite aus aufbrechen. Und gerade ihre Einwohner, die einfachen Leute, haben eine Brüderlichkeit und Menschlichkeit unter Beweis gestellt, wie man sie hier bisher nicht erlebt hatte. Die Einwohner von Lesbos haben ihre Türen und Herzen nicht verriegelt, haben keine Mauern oder Barrieren errichtet, sondern diese Menschen aufgenommen in der Hoffnung, dass Europa – die Heimat der Menschenrechte – sie ebenfalls mit offenen Armen empfängt.“

Auch den Einwohnern von Lesbos soll seine „Nähe und Solidarität“ gelten, hat der Papst an diesem Mittwoch bei seiner Generalaudienz gesagt. Kiskinis betont auch den ökumenischen Charakter der Visite: Schließlich kommt Franziskus auf Einladung griechisch-orthodoxer Kirchenführer. „Und ich glaube, um diese Migrationskrise zu lösen, darf man eben keine Alleingänge machen, sondern dazu müssen alle zusammenarbeiten. Nicht nur die europäischen Regierungen, sondern eben auch die Kirchen. Zusammenarbeiten und in der Migrationskrise Geschlossenheit zeigen. Wir sind hier auf Lesbos als Christen, ohne Unterscheidungen nach Rasse, Kultur, Sprache oder Religion zu machen – wir helfen diesen leidgeprüften Menschen und wollen auch die Europäer, die Regierungen, dafür sensibilisieren, wie wichtig das Zusammenarbeiten ist. Mit Grenzen oder Zäunen lassen sich diese Menschen jedenfalls nicht aufhalten: Die fliehen vor einem Krieg und haben keine Alternative.“

Pfarrer Kiskinis ist Seelsorger für eine einzige, kleine Pfarrei; er hätte nie damit gerechnet, mal den Papst zu Gast zu haben. „Ich war sehr überrascht“, sagt er über die Ankündigung der Visite, „damit hätte ich wirklich nicht gerechnet“. Doch so klein die katholische Gemeinde auf Lesbos auch sei, so engagiert sei sie dennoch bei der Aufnahme der Migranten. Und darum sei das Kommen des Papstes „auch eine Genugtuung für diese kleine Gemeinde, die wirklich an der Peripherie der Kirche liegt“. „Auch weil es bis vor drei, vier Jahren keine feste Präsenz eines katholischen Priesters auf der Insel gab; darum haben diese Gläubigen allein leben müssen, ohne eine kontinuierliche Seelsorge. Erst vor vier Jahren hat der Bischof beschlossen, dass es einen festen Priester auf der Insel geben soll – und jetzt kommt schon der Papst zu Besuch! Also, wir fühlen uns wirklich geschmeichelt, auch wenn wir am Rand liegen…“ (rv)

Papst spricht mit Kardinalsrat über Bischofsernennungen

Kardinalsrat_K9Sollte der Vatikan etwas verändern am Prozedere für die Auswahl und Ernennung von Bischöfen? Auch über dieses Thema hat sich Papst Franziskus in den letzten drei Tagen mit seinem Kardinalsrat ausgetauscht. Vatikansprecher Federico Lombardi nannte an diesem Mittwoch, dem letzten Sitzungstag, einige Details der insgesamt 14. Runde des sogenannten K-9. „Sie wissen ja alle, was der Papst über Bischöfe und zu Bischöfen sagt“, so der Jesuit Lombardi. Das verleitete eine italienische Nachrichtenagentur zu der Schlagzeile, Franziskus wolle „neue und weniger römische Kriterien für die Auswahl von Bischöfen“.

Nur der indische Kardinal Oswald Gracias blieb den Beratungen des Kardinalsrats mit Franziskus aus Gesundheitsgründen fern. Gesprochen wurde nach Auskunft Lombardis über den Platz mehrerer Kongregationen und Räte in der künftigen neuen „Apostolischen Konstitution“, also dem Grundgesetz des Heiligen Stuhls. Die Zusammenlegung mehrerer Vatikan-Einrichtungen zu zwei neuen Dikasterien, nämlich „Laien-Familie-Leben“ und „Gerechtigkeit-Friede-Migration“, sei, was die Texte betreffe, fertig – jetzt liege die letzte Entscheidung darüber beim Papst.

Anfang Juni, Mitte September und Mitte Dezember will der Kardinalsrat wieder im Vatikan zusammentreten. (rv)

Der berühmte Trevi-Brunnen wird sich für die christlichen Märtyrer rot färben

Trevi_BrunnenVATIKANSTADT – Am 29. April wird sich der Trevi-Brunnen, einer der emblematischen Orte Roms und weltberühmte Touristenattraktion, zu Ehren der christlichen Märtyrer rot färben.

Das Mahnmal wird von Kirche in Not in Italien organisiert und zielt darauf ab, „Aufmerksamkeit für das Drama der antichristlichen Verfolgung zu gewinnen“.

In einer Mitteilung, die auf ihrer Website veröffentlicht wurde, teilt Kirche in Not mit, dass sie mit dieser Initiative „hofft, überall Vorreiter einer anhaltenden und konkreten Reaktion zu sein, mit dem Ziel, dass die Verfolgten des 21. Jahrhunderts baldmöglichst die effektive Ausübung ihres natürlichen Rechtes der Religionsfreiheit wieder erlangen.“

Die Organisatoren fügten hinzu, dass „die systematische Verletzung des Rechtes auf Religionsfreiheit, vor allem jener der Christen, ein zentrales Thema im öffentlichen Diskurs werden muss“.

An der Veranstaltung werden Monsignore Antoine Audo, chaldäischer Bischof von Aleppo (Syrien) und Kardinal Mauro Piacenza, internationaler Präsident von Kirche in Not teilnehmen.
Der Irak und Syrien sind zwei der Länder, in denen eine heftige Christenverfolgung besteht, die zunehmend als Völkermord anerkannt wird.

Neben der brutalen Unterdrückung des Christentums durch die kommunistische Diktatur in Nordkorea ist es vor allem der weltweit wachsende Islamismus, der Christen wegen ihres Glaubens verfolgt. Die Bandbreite reicht vom aktiven Völkermord durch den Islamischen Staat bis hin zu Misshandlung, Unterdrückung und Diskriminierung von Christen durch manche Muslime in deutschen Migranten-Unterkünften.

In Syrien stehen die Christen mitten im Feuer zwischen dem Islamischen Staat, den Rebellengruppen und den Streitmächten der Regierung. Tausende haben alles verlassen, weil sie sie nicht ihren Glauben verleugnen wollten. Viele befinden sich in Flüchtlingslagern, wo sie unter prekären Umständen leben.

Bis jetzt haben sich der Initiative verschiedene Vereinigungen angeschlossen, wie Comunione e Liberazione, die italienische Caritas, die christliche Arbeiterbewegung, die Fokolarbewegung, Lebensrechtsbewegungen und andere. (CNA Deutsch)

„Vatileaks 2.0“-Verhandlung: Eine „Schattenkommission“ und „para-vatikanische Dynamik“

cna_Schweizergardisten vor SynodenaulaVATIKANSTADT – Der sogenannte „Vatileaks 2.0″–Prozess ist mit einer Befragung des ehemaligen Exekutiv-Sekretärs der COSEA fortgesetzt worden.

In dem Verfahren sitzen die ehemalige Nummer 2 der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhles, Lucio Angel Vallejo Balda, das ehemalige Mitglied der COSEA, Francesca Immacolata Chaouqui, sowie die Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi auf der Anklagebank und Nicola Maio, ehemaliger Exekutivsekretär der COSEA, auf der Anklagebank sitzen. Die Verhandlung vom 11. April war komplett der Befragung des Letzteren gewidmet.

Sie begann gegen 10.35 Uhr unter Anwesenheit aller Angeklagten, außer Emiliano Fittipaldi. Maio hat seine Rolle innerhalb der COSEA betont, das heißt seine Funktion als Exekutivsekretär der Kommission, zusammen mit zwei anderen, die ebenfalls als Exekutivsekretäre arbeiteten.

Angebliche „Schattenkommissionen“

Was die – so wörtlich – „Schattenkommission“ oder „geheime Superkommission“ angeht, auf die er sich in den Anhörungen bezogen hat, um über eine Art „Unterstruktur“ der Kommission selbst zu sprechen, gab er an, einen unglücklichen Ausdruck benutzt zu haben. Die „Schattenkommission“ war in Wirklichkeit „eine Kontaktgruppe für einflussreiche Personen in der Kurie“ erklärte er, ohne dass jedoch näher erläutert wurde, um welche Personen es sich dabei handelte.

Maio hat auch über die Besorgnis dieser Gruppe gesprochen, die Reform „könne entgleisen“. Er hat die Beziehung totaler Abhängigkeit von Monsignore Vallejo Balda, seinem direkten Vorgesetzten, hervorgehoben und betont, nie ein Dokument aus der Präfektur entwendet zu haben.

Die Schattenkommission hätte nur wenig über das Ende der COSEA hinaus gewirkt, aber diese Besorgnis hatte im Februar/März 2014 angefangen, als gesagt wurde, die Reform hätte schlecht begonnen oder wäre sabotiert worden.

Maio hat bestätigt, die Vereinbarungen dieser ´Kommission´ zu kennen und ein Dossier erstellt zu haben, das Zeitungsartikel und verschiedenes andere Material enthält.

Maio gab ebenso an, auch Aufgaben im Wirtschaftssekretariat innegehabt zu haben, neben dem Amt als Exekutivsekretär der COSEA. Daher hatte er auch Zugang zum Material des Dikasteriums, das von Kardinal George Pell geleitet wird, unter anderem zu einem Brief des Sekretärs des Governatorats, Erzbischofs Vergez, an Kardinal Pell zu den Vergünstigungen der Kardinäle, über die im Lauf des Prozesses gesprochen wurde.

Gespräch über Geheimdienste und Establishment

Unter den verschiedenen Punkten, die in der Verhandlung angesprochen wurden, war auch jener eines angeblichen „psychischen Drucks“, den Maio bei seiner Arbeit für die COSEA verspürt habe. Maio hat auch unterstrichen, die COSEA verlassen zu haben, als er sich eines Interessenkonfliktes bewusst wurde, denn er führte Nebentätigkeiten aus, die nicht die Reform betrafen: Förderung der „Mensajeros de la Paz“, der Stiftung Santa Maria del Cammino, die sich Kirchengütern widmet und einer spanischen Stiftung mit dem Namen San Nicolas.

Maio sagte, es habe „eine ´paravatikanische´ Dymanik gegeben, und das erschien mir unpassend. Das war mein Gefühl.“ Es sei unpassend gewesen, dass er sich mit Aufklärung und Verwaltung der Wirtschaftsangelegenheiten im Vatikan befasste und als Nebenbeschäftigung auch mit Aktivitäten, die sich auf Interessen des Vatikan auswirkten: Er habe dort einen Interessenkonflikt gesehen.

Er wurde gefragt, ob er am Mittagessen mit Bisignani teilgenommen hatte und Maio bejahte es. Er erinnerte sich, mit Bisignani vertraut über das Establishment gesprochen zu haben und dass auch die Geheimdienste genannt wurden. Der restliche Verlauf des Mittagessens war den Mensajeros de la Paz gewidmet.

Maio teilte mit, dass man ihm am Ende des Abendessens in der Casina Pio IV im Mai 2014, bei dem die Arbeit der COSEA beendet wurde, den Ausweis der COSEA abnahm. Maio verneinte auch, dass Francesca Immacolata Chaouqui ihn je gebeten habe, Dokumente zu entwenden.

Zuletzt wurde das Protokoll zur Befragung verlesen und es wurde ihm stattgegeben. Die Verhandlung endete um 13.20 Uhr. (CNA Deutsch)

Wird Franziskus die Beichte bei der Piusbruderschaft auch nach dem Heiligen Jahr zulassen?

FSSPX LogoMedien berichten, der Papst habe dies zugesagt und die FSSPX ermutigt, in Italien ein Priesterseminar zu eröffnen – Erzbischof Pozzo: „Volle Versöhnung und kanonische Anerkennung“ angestrebt.

ECÔNE/ROM – Papst Franziskus wird offenbar seine „terliche Geste“ – die Möglichkeit für Katholiken, bei der Piusbruderschaft zur Beichte zu gehen – über das Jahr der Barmherzigkeit hinaus aufrecht erhalten. Das berichten mehrere Medien mit Verweis auf Aussagen des Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX), Bischof Bernard Fellay, am vergangenen Wochenende im Rahmen einer Messe in Le Puy en Velay. Dieser war zuvor zu Gesprächen in Rom unter anderem mit Papst Franziskus zusammen getroffen.

Auch andere Sakramente bald gültig?

Der Papst habe in diesem „sehr positiven“ Treffen erneut bestätigt, dass die FSSPX aus seiner Sicht katholisch sei, und er sie niemals verurteilen würde, hieß es. Im Gegenteil habe Franziskus mitgeteilt, dass er die Jurisdiktion der FSSPX ausweiten wolle.

Bei den Gesprächen in Rom sei Bischof Fellay auch ermutigt worden, ein Priesterseminar der Piusbruderschaft in Italien zu eröffnen, heißt es.

Der Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kurienerzbischof Guido Pozzo, betonte, das in einem „vertrauensvolleren und respektvolleren Klima“ geführte Treffen sei „nutzbringend“ gewesen. Die „volle Versöhnung“ sei das Ziel, so der Erzbischof gegenüber „Zenit“: Die kanonische Anerkennung der Piusbruderschaft.

Die von der Bruderschaft vorgebrachten Schwierigkeiten bezüglich der Beziehung zwischen Staat und Kirche und der Religionsfreiheit, der Praxis der Ökumene und dem Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und einiger Aspekte der Reform der Liturgie und deren konkreter Anwendung, bleiben zu diskutierende und zu klärende Punkte. Sie stellen jedoch kein Hindernis für die kanonische und rechtliche Anerkennung der Bruderschaft dar.

Eine doktrinäre Erklärung, die der Bruderschaft „im geeigneten Moment unterstellt“ werde, würde diese Punkte beinhalten. Eine kanonische Anerkennung könnte etwa die Form einer Personalprälatur annehmen, spekulieren Vatikanisten.

Hintergrund: Piusbruderschaft

Die FSSPX wurde 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet. Sie beschreibt sich selbst als „eine internationale priesterliche Gesellschaft mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde“, deren Ziel „die Ausbildung, Unterstützung und Förderung heiligmäßiger Priester“ sei, „die wirksam den katholischen Glauben auf der ganzen Welt ausbreiten sollen“.

Prägendes Merkmal der FSSPX ist ihre Pflege und Förderung der katholischen Tradition sowie die kritische Ablehnung moderner Tendenzen in der Kirche, einschließlich Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ihre Priester feiern ausschließlich die Messe im überlieferten lateinischen Ritus. Zudem gab ihr Gründer wiederholt kritische Stellungnahmen zum Konzil ab. Diese Haltung führte kurz nach dem Konzil zum Konflikt mit Rom, und jahrelang unfruchtbaren, immer wieder stockenden Verhandlungen.

Im Jahr 1988 weihte Erzbischof Lefebvre ohne Genehmigung von Papst Johannes Paul II. vier Bischöfe, darunter den derzeitigen Generaloberen, Bischof Bernard Fellay, der seit 1994 die FSSPX leitet. Dieser Schritt führte zwischenzeitlich zur Exkommunikation der Bischöfe.

Im Jahr 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der Bischöfe auf. Seitdem gibt es Gespräche zwischen der Bruderschaft und dem Vatikan mit dem Ziel, wieder in die „volle Kommunion mit der Kirche“ zu kommen. Diese gerieten im Sommer 2012 zwischenzeitlich ins Stocken, als Bischof Bernard Fellay sich weigerte, eine doktrinelle Präambel zu unterschreiben, die Rom vorgelegt hatte. Im Jahr 2014 wurde der Dialog mit der Glaubenskongregation jedoch fortgesetzt.

Vergangenes Jahr entsandte der Heilige Stuhl dann einen Kardinal und drei Bischöfe, um die Priesterseminare der Bruderschaft zu visitieren. Diese Besuche dienten unter anderem des Aufbaus besserer Beziehungen und der Diskussion doktrineller und theologischer Fragen in einem eher informellen Rahmen.

Im vergangenen September erklärte Papst Franziskus, dass zum Jahr der Barmherzigkeit die Beichte der Piusbruderschaft „gültig und erlaubt“ empfangen werden könne.

Nach eigenen Angaben gehören heute weltweit über 600 Priester der FSSPX an, sowie 187 Seminaristen. Zum Vergleich: Im Erzbistum München und Freising gab es Anfang 2015 nach eigenen Angaben 979 Priester, davon 593 aktive. (CNA Deutsch)

Erst Griechenland dann der Kaukasus: Die nächsten Reisen des Papstes

cna_Franziskus_PapamobilVATIKANSTADT – Nun sind sie offiziell bestätigt: Die nächsten vier Reiseziele von Franziskus. Der Papst wird zunächst am kommenden Samtag, 16. April, die griechische Insel Lesbos besuchen; Ende Juni und noch einmal im Herbst dann geht es in den Kaukasus, genauer: Nach Armenien, Georgien und Aserbaidschan.

Besuch eines Zentrums für Migranten

Wie das Presse-Amts des Vatikan meldete, reise Franziskus auf Einladung des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, Bartholomäus I., sowie des griechischen Präsidenten Prokopis Pavlopoulos auf die Mittelmeerinsel. Zusammen mit dem Patriarchen und dem Präsidenten sowie dem Erzbischof von Athen und Oberhaupt der autokephlaen orthodoxen Kirche von Griechenland werde der Papst auch ein Zentrum besuchen, in dem Flüchtlinge und Migranten versorgt werden. Die Insel ist eines der Hauptziele der Schlepper und Menschenschmuggler, die Menschen über das Mittelmeer nach Europa bringen.

Einladung nach Armenien

Auf Einladung von Karekin II, dem Obersten Patriarch der Armenischen Apostolischen Kirche, wird Papst Franziskus vom 24. bis 26. Juni Armenien besuchen. Auf dem Programm stehen neben einem Treffen mit dem Katholikos aller Armenier, Karekin, auch Gespräche mit staatlichen Vertretern und der katholischen Kirche vor Ort.

Armenien war Schauplatz des Völkermords des Osmanischen Reiches an etwa 1,5 Millionen armenischen, syrischen und griechischen Christen. Weitere Millionen Menschen, die meisten Armenier, wurden von den Türken vertrieben. Bis heute bestreitet die türkische Regierung den Völkermord.

Franziskus ist der zweite Papst, der das Land besucht: Johannes Paul II. besuchte Armenien 2001.

Reise nach Georgien und Aserbaidschan

Vom 20. September bis 2. Oktober wird Franziskus dann Georgien und Aserbaidschan besuchen. Wie der Vatikan mitteilte, nehme der Papst damit eine Einladung des Oberhauptes der georgischen orthodoxen Apostelkirche an, Patriarch Ilia II., wie auch ziviler Vertreter Georgiens und Aserbaidschans. (CNA Deutsch)

Vatileaks 2 geht in die nächste Runde

Vatileaks II.Der Vatileaks-2 Prozess um die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten an zwei Journalisten ging an diesem Montagvormittag wie geplant weiter. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi in einer Presserklärung im Anschluss an die Sitzung mit. An diesem Prozesstag wurde ausschließlich der Angeklagte Nicola Maio verhört, der in einer inzwischen aufgelösten Kommission (COSEA) für die Reform der wirtschaftlich-administrativen Strukturen des Heiligen Stuhls mitgearbeitet hatte. Details aus der Vernehmung gab Lombardi jedoch nicht bekannt.

Anwesend waren neben dem Gericht die Angeklagten Lucio Ángel Vallejo Balda, Francesca Immacolata Chaouqui, und Gianluigi Nuzzi, jeweils mit ihren Anwälten. Der Angeklagte Emiliano Fittipaldi wurde von seinem Anwalt vertreten.

Die nächste Sitzung findet am kommenden Mittwoch ab 10.30 Uhr statt. (rv)

Heiligkeit, Sakrileg – und der richtige Umgang mit der konsekrierten Hostie

cna_HostieEin Gespräch mit dem renommierten Kirchenrechtler und Salesianer Monsignore Markus Graulich.

VATIKANSTADT – Es geschieht immer wieder — zuletzt war ein Fall auf eBay Ende Januar in den Schlagzeilen: Eine dem Verkäufer nach „vom Papst gesegnete Hostie“ wurde dort angeboten und am Folgetag für 101 Euro versteigert.

Ob die Hostie nun in einer Messe konsekriert worden war – und damit der Leib Christi und keine Hostie mehr wäre – oder nur „gesegnet“, das kann nicht nachvollzogen oder bewiesen werden, jedenfalls stellt sich die Frage, was die katholische Kirche in einem solchen Fall zu tun hat und ob sich solches vermeiden ließe.

Der Verkäufer schien seriös, er hat 91,9 Prozent positive Bewertungen seiner Geschäfte und er gab an, die Hostie „gut behandelt und sehr gut gepflegt zu haben“. Die Beschreibung des Artikels ließ vermuten, dass die Hostie wohl während einer Weihnachtszelebration mit Papst Franziskus mitgenommen wurde. Offenbar ist das Verständnis der Bedeutung von Eucharistie und Kommunion zwar sogar unter Katholiken problematisch; dass es sich bei der Hostie, dem Leib Christi, um etwas Heiliges handelt, beschäftigt aber dennoch die populäre Kultur.

Jan Bentz sprach darüber mit dem Professor und Monsignore Markus Graulich SDB, Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte im Vatikan.

Warum ist der Verkauf einer konsekrierten Hostie ein so großer Skandal und gilt als Sakrileg?

Die konsekrierte Hostie ist der Leib Christi. „Die eucharistische Gegenwart beginnt zum Zeitpunkt der Konsekration und dauert so lange, wie die eucharistischen Gestalten bestehen. In jeder der Gestalten [Brot und Wein] und in jedem ihrer Teile ist der ganze Christus enthalten“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 1377). Die Gegenwart Christi in der Eucharistie ist das Höchste, was die Kirche hat; deshalb sprechen wir auch vom Allerheiligsten und zeigen gegenüber den im Tabernakel der Kirche aufbewahrten eucharistischen Gestalten durch die Kniebeuge Verehrung. Eine konsekrierte Hostie zum Verkauf anzubieten, ist daher ein Akt, der den Glauben der Kirche im Innersten trifft.

Zum einen ist der Handel mit den eucharistischen Gestalten schon in sich ein verabscheuungswürdiges Verhalten, hinzu kommt noch die Tatsache, dass ein sakrilegischer Gebrauch der Gestalten nicht ausgeschlossen werden kann. Oft geht werden diese für sogenannte „schwarze Messen“ oder andere satanische Kulte verwendet. Selbst wenn es dem Verkäufer nur um den finanziellen Gewinn gehen sollte, stellt seine Tat eine notwendige Mitwirkung dar und führt zu kirchlichen Strafen. Durch die Strafe soll die Gerechtigkeit wieder hergestellt und Genugtuung geleistet werden.

Das Recht der Kirche sieht in einem solchen Vorgehen eine Straftat gegen die Religion und die Einheit der Kirche: „Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation zu“ (can. 1367 CIC). Es handelt sich also um ein Vergehen, durch das jemand sich selber außerhalb der Gemeinschaft der Kirche stellt, weil das Allerheiligste, Jesus Christus unter den Gestalten von Brot und Wein, geschändet wird.

Welche Strafe sieht die Kirche für ein solches Handeln vor?

Wie bereits gesagt tritt mit der Verunehrung der Eucharistie die so genannte Tatstrafe der Exkommunikation ein, die nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden kann. Diese Strafe muss nicht eigens festgestellt werden. Um wieder mit der Kirche versöhnt zu werden, muss sich der Täter über seinen Beichtvater einer Prüfung bei der Apostolischen Pönitentiarie unterziehen (Forum internum), sollte der Fall öffentlich bekannt geworden sein bei der Glaubenskongregation (Forum externum), die dann das weitere Vorgehen bestimmen. Momentan reicht es, ein solches Vergehen bei den sogenannten Missionaren der Barmherzigkeit zu beichten, denen Papst Franziskus die Vollmacht verliehen hat, auch in diesem Fall die Lossprechung zu erteilen.

Kann man da rein zivilrechtlich etwas unternehmen? Etwa mit Blick auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Religionsfreiheit sichert, oder Paragraph 166 des Strafgesetzbuches (StGB) über die „Beschimpfung von Bekenntnissen“?

Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Glaubensfreiheit und die ungestörte Religionsausübung, während § 166 des Strafgesetzbuches festlegt:

„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Der Verkauf einer konsekrierten Hostie stellt zwar für die Kirche eine Straftat dar, ist aber nach zivilem Recht keine Störung des öffentlichen Frieden (zumindest ist mir keine außergewöhnliche Reaktion auf den Hostienverkauf bekannt geworden). Von daher wird das zivile Strafrecht nicht greifen. Leider ist es in der Gesellschaft heute so, dass schon kleine Verunglimpfungen anderer Religionsgemeinschaften oft große Empörungen hervorrufen, während von der katholischen Kirche selbst gegenüber grober Beleidigungen Toleranz eingefordert wird.

Ist die Mundkommunion eine Möglichkeit, solchen Schändungen vorzubeugen?

In einer Instruktion der Gottesdienstkongregation vom 25. März 2004 heißt es: „Man soll … sorgfältig darauf achten, dass der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“ Von daher ist die Mundkommunion schon ein gewisser Schutz gegen die Verunehrung der eucharistischen Gestalten. Jeder Priester, der die Kommunion austeilt, muss darauf achten, dass sie würdig empfangen wird und vor allem, dass niemand die konsekrierte Hoste mitnimmt, um eine Verunehrung zu verhindern. Außerdem ist sicherzustellen, dass der Tabernakel nicht von Unbefugten geöffnet werden kann.

Was wäre eine Strategie, diese Art der Desakralisierung zu vermeiden?

Dazu gehören sicher die gerade erwähnten „Vorsichtsmaßnahmen“. Aber, ich würde noch weiter gehen: es geht um eine Erziehung zum Heiligen, es bräuchte eine neue Ehrfurcht vor dem Heiligen. Wenn der Wert der Eucharistie heute vielen nicht mehr klar ist, muss er neu vermittelt werden. Das fängt mit der Art und Weise der Feier der Heiligen Messe an, die in gebotener Achtung vor sich gehen soll. Auch Hinweise zum Kommunionempfang sind gerade bei Eucharistiefeiern mit zahlreichen Gläubigen angebracht. Sodann Aufmerksamkeit und Vorsicht bei der Kommunionverteilung.

Es werden oft auch Reliquien versteigert oder verkauft; ist dies auch kirchenrechtlicher Perspektive erlaubt? Warum nicht?

Auch der Handel mit Reliquien ist nicht erlaubt. Das Kirchenrecht ist da sehr klar: „Es ist verboten, heilige Reliquien zu verkaufen“ (can. 1190 CIC). Reliquien haben zwar bei Weitem nicht den Stellenwert der Eucharistie. Dennoch gehört ihre Verehrung zur Praxis des Glaubens und der Frömmigkeit. Damit darf kein Handel getrieben werden. Das gilt übrigens auch für Rosenkränze, Medaillen, usw., die vorher gesegnet wurden. (CNA Deutsch)

Bestätigt: Papstreisen in den Kaukasus

ArmenienPapst Franziskus wird Ende Juni nach Armenien reisen. Das kündigte der Vatikan an diesem Samstag offiziell an. Die Visite vom 24. bis 26. Juni komme auf Einladung des orthodoxen Patriarchen Karekin II., der Staatsspitze und der katholischen Kirche zustande. Bei einem Gottesdienst in Rom hatte der Papst im vergangenen Jahr die Armenier-Verfolgung vor hundert Jahren als „Völkermord“ bezeichnet; das hatte zeitweise zu einer Belastung der Beziehungen zwischen dem Vatikan und der Türkei geführt.

Auch eine weitere Reise von Franziskus in frühere Sowjetrepubliken im Kaukasus wurde an diesem Samstag offiziell angekündigt. Sie wird den Papst vom 30. September bis zum 2. Oktober nach Georgien und Aserbaidschan führen. Auch im Fall von Georgien und Aserbaidschan liegen Einladungen des orthodoxen Patriarchen, der staatlichen Führung und der katholischen Kirche vor.

Alle drei Kaukasus-Republiken sind nach dem Fall des Eisernen Vorhangs bereits von Papst Johannes Paul II. besucht worden. Die Ortskirchen in Armenien und Georgien gehören zu den ältesten und traditionsreichsten der Welt. (rv)

Bischof Voderholzer: „Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen“

Bischof VoderholzerREGENSBURG – Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg hat eine erste Stellungnahme zum nachsynodalen Schreiben „Amoris Laetitia“ veröffentlicht. CNA dokumentiert den vollen Wortlaut.

Für die Zukunft der Welt und der Kirche

Mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) über die Liebe in der Familie schließt Papst Franziskus die synodalen Beratungen der letzten beiden Jahre zum Thema „Ehe und Familie in der Welt von heute“ ab. Er verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen (vgl. AL 3) und fordert eine Intensivierung der kirchlichen Begleitung von Paaren vor und nach der Eheschließung, besonders in schwierigen Situationen (vgl. AL 307). Er möchte christlichen Familien eine Hilfe anbieten, die Größe und Schönheit ihrer Ehe und ihrer Familie tiefer zu erkennen. Leitend ist die Überzeugung: „Das Wohl der Familie ist entscheidend für die Zukunft der Welt und der Kirche.“ (AL 31)

Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe

„Amoris laetitia“ ist ein werbendes, einladendes Schreiben, eine Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe. Es finden sich darin weder Pauschalurteile noch Pauschallösungen. Ich hoffe sehr, dass die Kapitel zwei und drei, die in neuer und frischer Weise die biblischen und lehrmäßigen Grundlagen der ehelichen Liebe erinnern, gelesen und verinnerlicht werden. Selbstverständlich nimmt der Heilige Vater besonders auch die Situationen in den Blick, wo Menschen an den Idealen zu scheitern drohen oder gescheitert sind. Es sei der Wunsch der Kirche, so der Papst, „jede einzelne und alle Familien zu begleiten, damit sie den besten Weg entdecken, um die Schwierigkeiten zu überwinden, denen sie begegnen“ (AL 200). Die zentralen Begriffe des Schreibens spiegeln dieses Anliegen wieder: Begleitung, Unterscheidung, Integration, Nähe und Reifung.

Gliederung des Schreibens

Das Schreiben ist in neun Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel widmet sich den Grundlagen von Ehe und Familie, die in der Heiligen Schrift gelegt werden. Das zweite Kapitel betrachtet die heutige Situation der Familie. Daran knüpft der Heilige Vater einige Grundaussagen der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie, an die er erinnern möchte. Die Kapitel vier und fünf beinhalten ein Loblied auf die Liebe, von der tagtäglich gelebten Liebe bis hin zur Frucht der Liebe in der Geburt eines Menschen. In den Kapiteln sechs und sieben bietet Papst Franziskus pastorale Perspektiven, die dem Aufbau von stabilen Familien nach dem Plan Gottes dienen sollen und Hinweise für die Erziehung der Kinder geben wollen. Das achte Kapitel beinhaltet die Fragen von Paaren und Familien, die nicht gänzlich dem Plan Gottes entsprechen. Abschließend formuliert das neunte Kapitel Leitlinien für eine Ehespiritualität.

Schwerpunktsetzung des Papstes

Zentral nennt der Heilige Vater die beiden Kapitel vier und fünf, die er besonders den Ehepaaren zur Lektüre empfiehlt (vgl. AL 6 und 7). Sie beschreiben ausgehend vom Hohenlied der Liebe (1 Kor 13) die eheliche Liebe in ihren vielfachen Facetten und Herausforderungen. Die von Gott geschenkten Kinder werden als Frucht der ehelichen Liebe angesehen. Dem Heiligen Vater ist es ein Anliegen die Lehrentwicklung der vergangenen Jahrzehnte zu bündeln. Er stellt die Kernpunkte des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Enzyklika „Humanae vitae“ Pauls VI., der „Theologie des Leibes“ des heiligen Johannes Paul II., und der Enzyklika „Deus caritas est“ von Benedikt XVI. in einer Sprache dar, die dem Menschen ins Herzen spricht.

Besonders intensiv diskutiert:  Gender, Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene

Klare Aussagen finden sich hinsichtlich der Gender-Theorien (vgl. AL 56). Der Papst spricht ein klares Bekenntnis aus zur schöpfungsmäßigen Geschlechterpolarität: Der Mensch ist von Gott als Mann und Frau geschaffen. Eine eindeutige Absage erteilt der Heilige Vater in Übereinstimmung mit der Bischofssynode allen Plänen, die Verbindungen gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichzustellen. Dabei betont er erneut, dass in der Kirche und von der Kirche niemand wegen seiner homosexuellen Orientierung diskriminiert werden darf und er fordert die Familien von homosexuellen Menschen auf, sorgsam zu vermeiden […], ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (AL 250).

Die Betroffenen werden sich sicher fragen, was denn nun aus den Diskussionen über die Zulassung zur Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen geworden ist. Wie hat der Papst denn nun entschieden? Papst Franziskus ändert an der bisherigen Lehre nichts. Er schreibt „Familiaris consortio“ angesichts einer noch komplexer gewordenen Situation fort. Kardinal Lorenzo Baldisseri, der Generalsekretär der Bischofssynode sagt dazu: „AL bietet ihnen [den wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen] die Garantie, dass die Kirche und ihre Diener sich um ihrer und ihrer konkrete Situation annehmen. AL möchte erreichen, dass sie sich als Teil der Kirche wissen und fühlen. Sie sind – wie der Text sagt – nicht exkommuniziert (AL 243). Selbst wenn sie nicht voll am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen können, werden sie ermutigt, sich aktiv am Leben der Gemeinschaft zu beteiligen.“ Die Seelsorger sollen sich ihrer annehmen und mit ihnen gemeinsam einen „Weg der persönlichen Reifung“ (AL 312) gehen. Für die Kirche hält er aber auch fest: „Wichtiger als eine Seelsorge für die Gescheiterten ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen.“ (AL 307)

Ehe- und Familienseelsorge im Bistum Regensburg neu aufgestellt sogenannten „irregulären Situation“ befindet und diese in einem gemeinsamen Weg mit der Kirche klären will, eine im Bistum Regensburg wollen wir beides tun. Ich garantiere jedem, der sich in einer individuell abgestimmte und selbstverständlich kostenlose Beratung und Betreuung. Dies kann durch den Ortspfarrer, einen anderen Geistlichen oder durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter in den Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, die in allen Regionen des Bistums tätig sind, geschehen. Zudem hat das Bistum Regensburg bereits im Jahr 1989 die Gemeinschaft „Familien mit Christus“ als Geistliche Gemeinschaft anerkannt. Ihr geht es darum, einen Dienst für die Erneuerung und Stärkung von Ehen und Familien als Zellen geistlichen Lebens zu leisten. Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Bischöflichen Seelsorgeamt einen eigenen Familienseelsorger, der in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem diözesanen Familientag einlädt
– Herzliche Einladung an alle Ehepaare und Familien am 10. Juli 2016 zum Schloss Spindlhof zu kommen! –
Wir haben zwei Referentinnen angestellt, die im Rahmen des Programms „MFM – My fertility matters – Meine Fruchtbarkeit zählt“ die „Theologie des Leibes“ in die Schulen tragen. Und bereits seit den 1970er Jahren wird die Ehevorbereitung mit dem verpflichtenden Brautleutetag im Bistum Regensburg großgeschrieben und immer weiter verbessert. Hier können wir in den kommenden Jahren sicher noch einiges tun. Die beste Ehevorbereitung beginnt natürlich im Kindesalter mit einer Erziehung, die die wahre Größe der menschlichen Liebe aufzeigt.

Ich möchte schließen mit Papst Franziskus, der am Ende seines Schreibens die Vorläufigkeit der Welt und die christliche Perspektive auf die Vollendung in der Ewigkeit eröffnet, wenn er uns aufruft:
„Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs!
Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr.
Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten,
doch verzichten wir ebenso wenig darauf,
nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben,
die uns verheißen ist.“ (AL 325) (CNA Deutsch)