Vaticanhistory: Konklave 1730-neue Seite in VH

In Vaticanhistory wurde die Konklavegeschichte um das Konklave von 1730 erweitert. Lorenzo Kardinal Corsini wurde in diesem Konklave am 12.07.1730 zum Papst gewählt. Aus Dankbarkeit seiner eigenen Kardinalsernennung durch Papst Clemens XI. nannte er sich Clemens XII. (vh)

Zum  >>Konklave von 1730

Rom: Papst weiht Titelkirche von Kardinal Marx

Am Sonntag weiht Papst Benedikt XVI. die neu erbaute Titelkirche San Corbiniano in Infernetto ein. Zur Zeremonie wird auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx erwartet, dem die Kirche 2009 vom Papst als Titelkirche zugewiesen wurde. Die Kirche San Corbiniano nahe Ostia wurde nach dem Freisinger Diözesanheiligen Korbinian benannt und ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit der Erzdiözese München-Freising. Zur Weihe des knapp 300 Personen fassenden Gotteshauses wird am Sonntag eine Delegation aus dem Erzbistum erwartet. Die Titelkirche unterstreicht die enge Verbundenheit der Kardinäle mit dem Papst. Offiziell übernimmt Erzbischof Marx seine Kardinalskirche Anfang Juni. (rv)

Vatikan: „Aggressive Atheisten“ (noch) unerwünscht im „Vorhof der Völker“

 In genau einer Woche macht die katholische Kirche einen großen Schritt auf alle Nichtglaubenden zu: Dann wird in Paris die Stiftung „Vorhof der Völker" gegründet. Sie will das Gespräch mit allen Nichtglaubenden suchen – auf intellektueller Ebene und darüber hinaus. Einzelheiten der Initiative wurden an diesem Freitag im Vatikan von Kardinal Gianfranco Ravasi vorgestellt, dem Leiter des Päpstlichen Kulturrates.
„Es gibt Nichtglaubende, die für das Thema des Unbekannten Gottes eine Leidenschaft aufbringen, welche auch uns aufrütteln sollte. Was wir mit dem „Vorhof der Völker" planen, ist keine Evangelisierung, sondern eine Art gegenseitiger Verkündigung."
Die Stiftung wird am Donnerstag und Freitag nächster Woche zunächst am Hauptsitz der Unesco in Paris lanciert; dann folgen Gesprächsrunden an der Sorbonne und der „Académie francaise". Ein bunter Abend auf dem Vorplatz von Notre-Dame soll das Anliegen dann am Freitagabend unter die Leute bringen – dazu wird es auch eine vorab aufgezeichnete Papst-Ansprache geben. Kardinal Ravasi freut sich auf alle, die aufrichtig das Gespräch über den „Unbekannten Gott" suchen, über Glauben und Nichtglauben.
„Etwas, was wir bisher noch nicht angegangen sind, obwohl wir ständig – und zwar auch polemisch – dazu aufgefordert werden, ist: das Gespräch mit den aggressiveren Formen des heutigen Atheismus zu suchen. Dieser weite Bereich fällt natürlich numerisch gesehen sehr viel mehr ins Gewicht als der Bereich, für den wir unseren „Vorhof der Völker" einrichten, und auch wenn er die Fragen manchmal in provokanter oder auch oberflächlicher Weise stellt, bleiben das doch Fragen, die die Christen von heute angehen. Diese Formen des Atheismus werden wir auch einmal treffen müssen, auch wenn sie hin und wieder fast auf fundamentalistische Weise auftreten. Diese spätere Phase wird für uns delikater und komplexer sein – wir sind da noch in der Nachdenk-Phase." (rv)

Kruzifixurteil: „Ein guter Tag für die Religionsfreiheit“

Das Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern italienischer Schulen verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof an diesem Freitag entschieden. Direkt nach der Urteilsverkündung am Freitagnachmittag hat Radio Vatikan mit dem Freiburger Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Stefan Mückl gesprochen, er ist derzeit Gastdozent an der Päpstlichen Universität „Santa Croce" in Rom. Er bewertet die Entscheidung so:
„Es ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit und die Menschenrechte insgesamt im Raum des europäischen Rechts!"
Im ersten Urteil vom November 2009 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Kruzifixe an italienischen Schulen als Verstoß gegen das Erziehungsrecht gewertet. Es könne auf Schüler anderer Religionen „emotional verstörend" wirken, hieß es damals zur Urteilsbegründung. Der Staat Italien legte im Juni 2010 Berufung gegen das Urteil ein. Ist die heutige Entscheidung des Gerichtshofes Schadensbegrenzung?
„Es ist die Korrektur einer gänzlich einseitigen und falschen Entscheidung, die damals eine Kammer – besetzt mit sieben Richtern – getroffen hat, die nicht repräsentativ für die Mitgliedsstaaten des Europarates gewesen ist. Aufgrund der zahlreichen Interventionen – sei es aus der Bevölkerung, sei es aus der Politik, sei es aus anderen Mitgliedsstaaten des Europarates hat nun eine juristisch fundierte Auseinandersetzung mit der Materie stattgefunden, und sie hat zu einem zutreffenden und allein richtigen Ergebnis geführt."
Der Entscheidungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert. Warum?
„Diese lange Entscheidungsphase ist sicher zunächst ein Indiz dafür, dass sich der Gerichtshof Zeit nehmen wollte, sich in Ruhe und mit Gründlichkeit den Rechtsfragen zu widmen. Es war auffällig, wie sehr die erste Entscheidung an evidenten handwerklichen Mängeln gelitten hat, unter Ausblendung der bisherigen Rechtsprechungslinie des Gerichtes. Und der Gerichtshof hat nun die Gelegenheit wahrgenommen, all diese Fehler zu vermeiden. Ein zweiter Aspekt ist meiner Meinung nach, dass zehn Mitgliedsstaaten auf Seiten Italiens dem Verfahren beigetreten sind. Das waren völlig unterschiedliche Staaten mit eigenen historischen Traditionen, auch von der Gewichtung ihrer eigenen religionssoziologischen Verhältnisse: etwa Russland, Armenien, Griechenland und Zypern. Aber auch Staaten wie Malta und Monaco und San Marino."
Was zeigt das Urteil hinsichtlich des Verhältnisses von Staat und Kirche in Europa? Und für die europäische Gesetzgebung in Punkto Religion?
„Der Gerichtshof hat die Gelegenheit genutzt, eine umfassende Bestandsaufnahme des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche und Staat und Religion vorzunehmen. Und es ist mit dieser Entscheidung wieder klar gestellt, dass es keine europäische Supra-Gesetzgebung geben kann auf diesem Terrain! Sondern dass zunächst jeder Staat seine eigenen historischen und kulturellen Wurzeln berücksichtigen kann, und der Gerichtshof nur eine Endkontrolle vornimmt, ob der Mindeststandard von Menschenrechtsschutz nicht mehr gewährleistet ist."
Damals – im ersten Urteil von 2009 gegen die Kreuze in italienischen staatlichen Schulen – hatte der Europäische Gerichtshof das Kreuz als „genuin religiöses und apellatives Symbol" gewertet. Dieses sei für die Kinder unausweichlich und könne „emotional verstörend" wirken. Ist man von dieser Definition jetzt abgekommen?
„Mit Sicherheit, denn schon in dieser ersten Entscheidung lag die zentrale Engführung, nämlich dass man das Kreuz einseitig in einem bestimmten Sinne verstanden hat, und dies im Namen der Neutralität. Das war eine gewissenmaßen paradoxe Situation, dass ein Organ eines supranationalen Menschenrechtsverbandes sagt: Wir interpretieren das Kreuz in einem bestimmten einseitigen Sinne, negieren alle übrigen Sinnsymbole und Sinndeutungen und geben dies dann aus als Gebot der Neutralität. Und verbieten dem Mitgliedsstaat, ein plurivalentes Symbol in seiner Erziehung auch präsent und sichtbar zu machen."
Ein Manko war ja beim letzten Urteil gewesen, dass der Einschätzungsspielraum der nationalen Regierung Italien komplett übergangen wurde. Wurde der mit dem jetzigen Urteil wieder hergestellt? Welches Zeichen soll damit gesetzt werden?
„In der Tat war es eine weitere zentrale Engführung der ersten Entscheidung der Kammer, dass versucht worden ist, in einem sehr heterogenen Rechtsraum von 45 Mitgliedsstaaten eine spezielle Sicht abzusetzen. Der Gerichtshof hat nun wieder – in Fortführung seiner bewährten Rechtssprechung – anerkannt, dass in den verschiedenen Staaten ein ganz unterschiedliches Zuordnungsverhältnis zwischen Staat und Kirche beziehungsweise Staat und Religion besteht."
Prof. Mückl, herzlichen Dank für das Gespräch. (rv)

Pressemitteilung der  >>Deutschen Bischofskonferenz zum Urteil (vh)

EU/Italien: Kruzifixstreit, macht Straßburg heute Mängel wieder gut?

  Verstoßen Kruzifixe in staatlichen italienischen Schulen gegen Grundrechte? Über diese Frage entscheidet an diesem Freitag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Instanz. Hintergrund ist die Klage einer Mutter gegen die Anbringung christlicher Symbole in staatlichen Schulen. Die in Italien lebende Finnin hatte angegeben, diese verletzten die Rechte von Schülern, die selbst keiner christlichen Religion angehörten. Im November 2009 wertete der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Kruzifixe an italienischen Schulen als Verstoß gegen das Erziehungsrecht der Eltern. Auch wenn das Kruzifix für einige Schüler motivierend sei, könnte es auf Schüler anderer Religionen „emotional verstörend" wirken, hieß es damals zur Urteilsbegründung. Der Staat Italien legte im Juni 2010 Berufung gegen das Urteil ein. An diesem Freitag wird nun das endgültige Urteil erwartet. Nach der ersten Entscheidung des Gerichtshofes gegen Kruzifixe in italienischen Schulen sprach Radio Vatikan mit dem Freiburger Staatsrechtler Stefan Mückl, der als Dozent an der Päpstlichen Universität „Santa Croce" lehrt und sich das umstrittene Kruzifix-Urteil des Straßburger Gerichtes einmal näher angesehen hat. Er wies den Straßburger Richtern damals Fehlschlüsse und schwere handwerkliche Mängel nach. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Einschätzung der Staatsrechtlers vom Juni 2010.
Grundsätzlich bemängelt Mückl, dass der Streit um das Schulkreuz viel zu wenig als öffentliche Debatte geführt wurde und wird. Und was die rechtliche Seite betrifft: Der supranationale Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe sich bei seiner ersten Entscheidung auf das Kruzifixurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes (1995) gestützt, ohne jedoch Fehler und die Besonderheiten des deutschen Urteils zu berücksichtigen: „Alle Schwachpunkte der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes finden sich nun wieder in der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes".
Im italienischen Fall hatte der Menschrechtsgerichtshof das Kreuz als Eingriff in Grundrechte gewertet: Die Schule dürfe keine „Schaubühne missionarischer Aktivitäten" sein, hieß es dort, staatliche Neutralität und Pluralismus müssten dort garantiert sein. Das Kruzifix sei ein „genuin religiöses und appellatives Symbol", in der Schule sei es für die Kinder unausweichlich und könne als „emotional verstörend" empfunden werden.
Natürlich habe das Kruzifix eine spezifisch religiöse Bedeutung im kirchlichen Kontext, so Mückl dazu. Wie jedes Symbol bedürfe aber auch das Kreuz der Auflösung. Und die fiele eben je nach Kontext anders aus: „Der Symbolbetrachter wird ja nicht zu einer Äußerung der Billigung oder Affirmation oder Anbetung gehalten, es wird noch nicht einmal eine wie auch immer geartete Stellungnahme abverlangt." Das Symbol ist an sich also noch lange kein Aufruf zur Bekehrung, stellt der Jurist klar.
Größtes Manko des Urteils ist nach Mückl: Das Straßburger Gericht habe den jeweiligen Einschätzungsspielraum der nationalen Regierung, in diesem Fall Italien, komplett übergangen: „Diesen Beurteilungsspielraum hat der Gerichtshof in der Vergangenheit stets respektiert und es nicht unternommen, seine eigene Einschätzung an deren Stelle zu setzen. Von diesem Grundsatz findet sich in der neuen Entscheidung aber rein gar nichts."
Mit dem Kruzifixurteil habe Straßburg wohl europaweit Exempel statuieren wollen, vermutet der Staatsrechtler. Damit würde das Gericht den eigenen Grundsätzen untreu: „Was die Kammer hier nun macht, ist, dass sie letzten Endes die Rolle eines gesamteuropäischen Gesetzgebers einnehmen möchte, indem sie die ihr richtig erscheinende Konzeption des Verhältnisses von Staat und Kirche in die Form eines einzelfallbezogenen Judikates gießt." Den wirklichen Schaden aus dieser Entscheidung trüge letztlich nicht Italien, auch nicht das Kruzifix, sondern der Gerichtshof selber, und mit ihm die europäische Idee. Mückl: „Es ist hier einer einzigen Kammer gelungen, in einer einzigen Entscheidung die Autorität des gesamten Gerichtshofes aufs Spiel zu setzen, und zwar eine Autorität, die dieser Gerichtshof bitter braucht, wenn es darum geht, in anderen Fällen, wo in des Wortes wirklicher Bedeutung Menschenrechte auf dem Spiel stehen, diese auch tatsächlich zu schützen." (rv)

DBK: Abschluss der Frühjahrvollversammlung „im Zeichen des Gesprächs“

Die Deutsche Bischofskonferenz hat Vorschläge zum Gesprächsprozess in der katholischen Kirche vorgelegt. Zu Abschluss der Frühjahrvollversammlung in Paderborn plädieren die Bischöfe für Einheit und „emotionale Abrüstung" in der Debatte um die Zukunft der Kirche. Bei Streitfragen wie dem Zölibat und der kirchlichen Sexualmoral werde es „keine Revolutionen" geben, kündigte DBK-Vorsitzender Robert Zollitsch an. Man sei jedoch bereit, für Reformen einzutreten: „Vor uns liegen Herausforderungen, die mit der veränderten Rolle von Religion und Gottesglaube in einer säkularer gewordenen Gesellschaft zu tun haben", heißt es in dem lang erwarteten Brief an die Gemeinden.

Deutsche Bischofskonferenz: >>Brief im Wortlaut (rv)

D: Petition „“Pro Ecclesia“

Radio Vatikan berichtet zur Petition "Pro Ecclesia" mit folgendem Wortlaut: 

"Katholische Laien haben der Deutschen Bischofskonferenz an diesem Mittwoch die Petition „Pro Ecclesia" überreicht. Für das Gegenmemorandum zum Theologenpapier „Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" kamen bis zu diesem Mittwoch knapp 14.000 Unterschriften zusammen. Neben dem Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, erhielten alle 27 Diözesanbischöfe die gesamte Dokumentation zur Petition. Neben der vollständigen Liste der Unterschriften ist darin zum Beispiel eine Übersicht über die Unterzeichnenden nach Berufsgruppen enthalten. „Pro Ecclesia" sei ein vielleicht unerwarteter Beitrag zum Dialog, komme aber „mitten aus dem Herzen der Kirche", sagte Petitionsverfasser Peter Winnemöller bei Präsentation des Memorandums. Pro Ecclesia sei kein plebiszitäres Instrument, sondern „vom gesamten Team von Anfang an als ein Glaubenszeugnis angesehen worden", führte Winnemöller aus.
„Pro Ecclesia" vs. „Kirche 2011"
Die am 8. Februar veröffentlichten Petition „Pro Ecclesia" ruft die Bischöfe auf, dem im Theologenpapier „Kirche 2011" gezeichneten „verzerrten Bild von Kirchen" entgegenzutreten. Die darin formulierten Forderungen an die Bischöfe fügten der Kirche großen Schaden zu, heißt es in dem Text. Gläubige würden verunsichert, getäuscht und in die Irre geführt. Für das Memorandum „Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" sind seit Veröffentlichung am 4. Februar bundesweit mindestens 60.000 Unterschriften zusammengekommen. Darin plädieren die Theologieprofessoren unter anderem für eine stärkere Beteiligung der Gläubigen an der Bestellung von Amtsträgern, die Priesterweihe auch von Verheirateten, eine verbesserte kirchliche Rechtskultur und mehr Respekt vor individuellen Lebensentscheidungen. (rv)"

Hier der Wortlaut: >>Dokumentation zur Petition (vh)

D: „Zur Ökumene gibt es keine Alternative“

 „Dass es heute schätzungsweise mehr als 4.000 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften gibt, steht im offenkundigen Widerspruch zum Willen des Herrn. Daher gibt es zur Ökumene keine Alternative." Das sagte an diesem Mittwoch Bischof Gerhard Ludwig Müller in Paderborn. Er ist bei der Deutschen Bischofskonferenz für die Ökumene zuständig. Weil Ökumene den deutschen Bischöfen so wichtig sei, seien sie auch dankbar, dass Papst Benedikt XVI. bei seinem Deutschlandbesuch im September „den ökumenischen Begegnungen breiten Raum geben will", fügte Bischof Müller an.
Die Reformation feiert 2017 ihren 500. Jahrestag. An diesem kirchenhistorisch wichtigen Datum kommen auch die deutschen Katholiken nicht vorbei. An diesem Mittwoch widmeten deshalb die Deutschen Bischöfe der Ökumene einen Studientag bei ihrem Treffen in Paderborn. Das Gedenken an Luther und seine Ablassthesen von 1517 erweist sich aber als schwieriges Datum: Katholische Bischöfe hatten sich zunächst eher defensiv zum anlaufenden Gedenken der Protestanten geäußert. Vor einem Rückfall in überholte Positionen warnte etwa der Mainzer Kardinal Karl Lehmann. Reformationsfeiern seien früher oft triumphalistisch ausgefallen. Auch der Ökumene-Beauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Gerhard-Ludwig Müller, äußerte die Sorge, dass 2017 als eine wenn auch mildere Neuauflage der bisherigen Jubiläen begangen werde. (rv)

Japan: Die Caritas hilft

 Nach Erdbeben und Tsunami könnte Japan vor einer nuklearen Katastrophe stehen. Im Kernkraftwerk Fukushima nördlich von Tokio hat es am vergangenen Dienstag in einem weiteren Reaktor eine Explosion gegeben, dabei soll massiv radioaktive Strahlung ausgetreten sein. Die Hilfe für die ohnehin schwer betroffene Bevölkerung könnte dadurch noch schwieriger werden. Reinhard Würkner ist Referatsleiter der Caritas in Asien und im Augenblick für die Hilfe in Japan zuständig. Im Gespräch mit Radio Vatikan hat Würkner die momentane Lage im Unglücksgebiet geschildert:
„Die Lage ist desolat, es ist im Augenblick das totale Chaos ausgebrochen. Es gibt viele Sachen nicht mehr zu kaufen, Benzin und Lebensmittel werden knapp, viele Verkehrsmittel funktionieren nicht mehr. Viele Verbindungen in den Norden sind immer noch abgebrochen. Es gibt kaum Kontakt, bis Sonntagmittag war das Telefonnetz zusammengebrochen. Die Kollegen in Tokio hatten auch keine Kontakte in die Unglücksgebiete, sie waren selber am rätseln, was genau los ist. Erst Sonntagmittag klappte das erste Gespräch zwischen den Kollegen und man konnte sich darüber austauschen, wie nun genau die Lage ist. Wobei das im Augenblick immer noch unüberschaubar ist, weil man noch immer nicht das ganze Ausmaß der Katastrophe erfassen kann."
Fast eine halbe Million Menschen sind seit dem verheerenden Erdbeben und dem anschließenden Tsunami von vergangenem Freitag obdachlos. Weitere 200.000 Menschen haben ihre Häuser in der Gefahrenzone der Atomkraftwerke verlassen müssen. Für Behörden und Hilfsorganisationen wie die Caritas stellt das eine enorme logistische Herausforderung dar.
„Im Augenblick geht es darum, jenen Leuten, die in Notunterkünften, beispielsweise in Turnhallen, Schulen usw. untergebracht sind, eine gewisse Grundversorgung zukommen zu lassen. Wobei man feststellen muss, dass der japanische Staat sehr viel tut. Es gibt so eine Art Heimatschutztruppen, deren Hauptaufgabe die Nothilfe ist und die das auch professionell machen und erfahren sind. Sie kümmern sich auch bis zu einem gewissen Grad um die Versorgung der Leute, alle werden aber nicht erreicht. Selbst jene, die erreicht werden, erhalten nur einen gewissen Teil der notwendigen Nahrungsmittel. Hier wird sich die Kirche einsetzen. Die Caritas in Japan ist verhältnismäßig klein, das heißt, sie arbeitet überwiegend über die Kirchengemeinden."
Die katholische Kirche in Japan hat etwas mehr als eine halbe Million Mitglieder, das entspricht nur 0,7 Prozent aller Einwohner. Angesichts des Ausmaßes der Zerstörung helfen die kleinen Kirchengemeinden, wo sie können.
„Also die Kirchengemeinden haben auch ihre Gemeinschaftssäle, zum Teil sogar ihre Kirchen für die Opfer geöffnet, die dort notdürftig untergebracht werden. Sie werden versorgt, sie bekommen zu essen, Decken, Matratzen, auf denen die Leute liegen können. Das ist im Augenblick das, was man tun kann. Morgen wird ein Team nach Norden aufbrechen und sich versuchen durchzuschlagen, um dort mit den Kollegen vor Ort die Lage zu besprechen und weitere Schritte festzulegen. Das Problem ist die Atomkatastrophe, die den Tsunami in den Schatten stellt. Daher muss man erst sehen, was für die Kollegen vor Ort möglich ist. Hinzu kommt, dass es ja laufend wieder Nachbeben gibt, und das verunsichert die Leute natürlich massiv. Die Bedingungen, unter denen die Leute im Moment arbeiten, sind äußerst schwer."
Eine Atomkatastrophe würde die Hilfe für die Menschen in Japan stark einschränken. Schon jetzt gibt es Probleme durch die Zwischenfälle im Atomkraftwerk Fukushima Eins und die kilometerweite Sperrzone.
„Das Gebiet, das rund um die Kernkraftwerke aus Sicherheitsgründen geräumt wird, wird ja immer weiter ausgedehnt. Im Prinzip darf da eigentlich gar niemand mehr rein. Das heißt, da ist sowieso nichts möglich. Wenn, dann gibt es nur außerhalb dieses Gebietes Möglichkeiten. Die Schäden sind ja so enorm, dass es vermutlich Wochen dauern wird, bis irgendwie alles wieder einigermaßen geregelt in Gang kommt. Wobei natürlich diese massiven Schäden auch eine massive Belastung der Psyche mit sich gebracht haben – und zwar nicht nur der Betroffenen, sondern auch derer, die das nur gesehen haben und nicht unmittelbar betroffen sind. Und das bringt sozusagen eine gewisse Geschwindigkeitsreduzierung in den ganzen Maßnahmen mit sich."
Eine nukleare Katastrophe könnte die Hilfe also noch weiter erschweren. Am vergangenen Dienstag ist durch einen Brand im Atomkraftwerk Fukushima Eins radioaktive Strahlung ausgetreten. Regierungsvertreter warnen bereits vor Auswirkungen auf die Gesundheit. Würkner ist sich dieser Gefahr für sich, die Helfer und die Bevölkerung durchaus bewusst.
„Also das Wichtigste ist natürlich, dass die Strahlung aufhört. Dass man dann flächendeckend rangehen kann. Wenn das der Fall sein sollte, bin ich sicher, dass relativ bald aufgeräumt werden kann und es dann in den Wiederaufbau geht. Die Caritas Japan hat ja auch als wichtiges Ziel ihrer Arbeit die Unterstützung des Wiederaufbaus ins Auge gefasst. Das heißt, dass die Nothilfen, die jetzt geleistet werden, relativ begrenzt sein werden. Wesentlich wichtiger ist dann die zweite Phase, der Wiederaufbau. Wobei man noch sehen muss, wie lange das dauern wird."
Wenn Sie für die Opfer der Katastrophe in Japan spenden möchten: Die Caritas hat auf ihrer Homepage im Internet eine Spendenseite eingerichtet, zu erreichen unter www.caritas.de (rv)

Pakistan: Erzbischof ist empört über Polizei

Der Erzbischof von Islamabad ist empört über die Polizei. Aus seiner Sicht versucht ihr Generalinspektor Wajid Ali Durrani, den Mord am einzigen christlichen Minister Pakistans herunterzuspielen. Der Polizeivertreter hatte erklärt, hinter dem Mord an Shahbaz Bhatti vor zwei Wochen stehe vermutlich eine „private Auseinandersetzung". Der Minderheitenminister, der vor allem durch sein Nein zum Blasphemiegesetz ins Fadenkreuz von islamischen Extremisten geriet, habe – so Durrani wörtlich – „schlechte Beziehungen zu einigen lokalen Gruppen gehabt". Erzbischof Rufin Anthony sagt dazu: „Die Polizei von Islamabad hält nach einem Sündenbock Ausschau, um ihre Haut zu retten und ihre Unfähigkeit zu verschleiern." (rv)