Drei Kandidaten in Eichstätt zu Priestern geweiht

 

EICHSTÄTT – Bischof Gregor Maria Hanke OSB hat am heutigen Samstag, dem 21. April, Michael Polster, Simon Heindl und Thomas Rose im Eichstätter Dom zu Priestern geweiht.

Der Eichstätter Hirte erinnerte sie daran, dass ein Priester kein „Behördenchef“ sei, sondern ein Vater und Hirte, der sich mit väterlicher Liebe um die ihm anvertraute Herde kümmert. Er mahnte zur Demut und erinnerte daran, dass das Bewusstsein, Kind Gottes zu sein, unerlässlich ist im Dienst am Menschen: „Eure Sendung zu den Menschen in ihren Nöten, Euer Beten, der Umgang mit Euren Mitarbeitern, die Tätigkeit am Schreibtisch braucht Eure Haltung des Kindseins vor Gott.“ Bischof Hanke legte dabei jedem Einzelnen ans Herz: „An deinem Lebensstil muss ablesbar werden: ‚Abba, Vater!'“

Im vollbesetzten Dom weihte Bischof Hanke die drei Kandidaten schließlich durch Handauflegung und Gebet zu Priestern. „Wir werden und wurden nicht zu Priestern geweiht, weil wir heilig und vollkommen sind“, hatte der Bischof in seiner Predigt betont, „aber wer sich klein und bedürftig weiß wie ein Kind, wer Hunger nach Wachstum seines Menschseins nach Christi Vorbild und nach der Gnade in sich trägt und bereit ist, Gott als seinen Vater und Trainer anzunehmen, der kann geweiht werden.“

Die Weihe wurde vom katholischen Fernsehsender EWTN.TV in Kooperation mit dem Eichstätter Bistum-Fernsehen übertragen. Die Aufzeichnung wird in den nächsten Tagen auf dem Youtube-Kanal des Senders veröffentlicht.

Die Neupriester Michael Polster und Simon Heindl wurden 2017 zu Diakonen geweiht, Thomas Rose bereits 2016. CNAdeutsch hatte die Kandidaten in einem früheren Beitrag porträtiert. Zudem sprach EWTN am Tag vor der Weihe mit Michael Polster und Simon Heindl. (CNA Deutsch)

DBK: Nebelkerze und Desinformationspolitik

Die Unklarheit über die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bleibt derzeit immer noch bestehen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Das österreichische Portal kath.net hat zwar einige neue Details zum Fall veröffentlicht, aber letztendlich bleibt doch vieles im Dunkeln.

Nach kath.net vorliegenden Beweisen soll nun nicht nur Kardinal Marx in Sachen „Interkommunion“ nach Rom reisen, sondern ebenfalls Kardinal Woelki und Bischof Felix Genn. Ferner berichtet kath.net:

„Ein Insider aus Deutschland, der auch den Inhalt des Briefes der Glaubenskongregation kennt, hat gegenüber kath.net am Donnerstag nochmals bestätigt, dass die Berichterstattung von kath.net korrekt ist und darauf hingewiesen, dass in dem Brief der Glaubenskongregation ganz klar der DBK der Wunsch des Papstes übermittelt wurde, derzeit kein Dokument in der Sache zu veröffentlichen. Er bezeichnete die Aussendung der DBK wörtlich als „Nebelkerze“.

Die gestrige Erklärung des Pressesprechers der DBK, Matthias Kopp, scheint eher eine Art Schutzbehauptung in dem Fall zu sein, um Kardinal Marx zu entlasten. Da das mediale Interesse besonders im deutschsprachigen Raum sehr hoch ist, deutet schon einiges darauf hin, dass die DBK hier eine Desinformationspolitik betreibt.

Die Handreichung, davon darf man sicher ausgehen, wird in ihrer jetzigen Fassung, in Deutschland nicht pastorale Praxis werden. Die Beorderung der Beteiligten nach Rom wird Folgen für die Handreichung der DBK haben. Entweder sie muss abgeändert werden oder Papst Franziskus verhindert die Veröffentlichung des Dokuments derzeit komplett. In beiden Fällen ist es eine „Ohrfeige“ für den DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx.

Nicht zum ersten Mal wird in verschiedenen Internetportalen der Rücktritt von Kardinal Marx gefordert. Der Alleingang der DBK in Sachen Interkommunion kann nicht nur Kardinal Marx angelastet werden. Auch der Papst trägt hier eine große Mitverantwortung. Die Ursache ist und bleibt das Dokument „Amoris laetitia“. Man kann eben nicht jede Veränderung in der katholischen Kirche mit den Begriffen „pastorale Begleitung“ und „pastoralem Weg“ begründen. (vh – mm)

Dementi: DBK behauptet etwas anderes (Update)

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp dementiert Pressemitteilungen und gab heute eine Erklärung zur pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie heraus.

Vaticanhistory – Martin Marker

Originaltext der Deutschen Bischofskonferenz am 19. April auf ihrer Website:

1. Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.

 

2. Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als pastorale Handreichung zugestimmt.

 

3. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.

 

4. Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden seien, sind falsch.“

Soweit die Stellungnahme des Pressesprechers der DBK. Matthias Kopp behauptet hier, die Handreichung sei vom Vatikan nicht abgelehnt worden, sondern man habe Kardinal Marx in der Angelegenheit ein Gespräch mit Rom vorgeschlagen. Wenn diese Aussage der Wahrheit entspricht, bleibt allerdings immer noch offen, warum es bisher keine Verlautbarung des Vatikans gibt. Der Verdacht der Geheimhaltung seitens des Papstes steht somit nach wie vor im Raum. Man darf überzeugt sein, dass der Vatikan über die mediale Berichterstattung zu diesem Thema informiert ist.

Weder das offizielle Organ des Vatikans, Vatican News, noch der Pressesaal des Vatikans, hat jedenfalls bis 14.00 Uhr am heutigen Tag keinen Hinweis, geschweige eine Erklärung zu der Angelegenheit verlauten lassen. (vh — mm)

Update: 14.40Uhr:

Vatican News stellt unter dem Titel „D: Handreichung zu Kommunionsdebatte durch Rom „nicht abgelehnt“ den Inhalt der Erklärung der DBK ins Netz. Allerdings, wie so oft, kommentarlos, ohne eine eigene Aussage zum Thema zu machen. (vh – mm)

Interkommunion: Papst Franziskus will das Antwortschreiben an die DBK geheim halten

Edwin Pentin enthüllt auf National Catholic Register (NCR) die vom Papst gewünschte Vorgehensweise im Fall der deutschen Interkommunion.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat offenbar mit Zustimmung des Heiligen Vaters einen Brief an die deutschen Bischöfe verfasst, in dem sie ihren Vorschlag, einigen protestantischen Eheleuten die heilige Kommunion zu spenden, ablehnt. Laut NCR wünscht Franziskus jedoch, dass der Brief nicht öffentlich gemacht wird.

Quellen aus dem Vatikan und aus Deutschland berichten, dass Erzbischof Luis Ladaria, der derzeitige Pro-Präfekt der Glaubenskongregation, den Brief geschrieben hatte und dass er dem Papst zustimmte. „Es ist eine Ablehnung des Pastoralplans“, sagte eine hochrangige Quelle in der deutschen Kirche unter der Bedingung der Anonymität und fügte hinzu, dass es „keine Unterschiede“ zwischen Erzbischof Ladaria und seinem Vorgänger, Kardinal Gerhard Müller, in dieser Angelegenheit gebe.

Gestern berichtet Vaticanhistory unter Bezugnahme auf CNA- Deutsche Ausgabe, dass der Vatikan seine Antwort abgefasst habe, nachdem sieben deutsche Bischöfe unter der Leitung von Kardinal Rainer Woelki aus Köln der Glaubenskongregation letzten Monat geschrieben hatten, der Vorschlag widerspreche den katholischen Doktrin, untergrabe die Einheit der katholischen Kirche und übersteige die Zuständigkeit der Deutschen Bischofskonferenz.

NCR erfuhr, dass nur 13 der 67 deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag der Interkommunion stimmten oder sich der Stimme enthielten. Aber der Vorschlag verursachte an anderer Stelle großes Unbehagen: Die Kardinäle Francis Arinze, Gerhard Müller, Walter Brandmüller und Paul Cordes verurteilten diesen Schritt.

Kardinal Müller bezeichnete den Vorschlag als einen „rhetorischen Trick“, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe „keine Notsituation“ sei und dass „weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen“, da sie „wirksame Zeichen der Gnade Gottes“ sind. „

Kardinal Brandmüller sagte, die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag sei ein „Skandal, keine Frage“.

Die Gegenstimmen in der Deutschen Bischofskonferenz kamen primär aus Bayern, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. So gesehen erlebte Marx eine Revolte seiner eigenen Bischöfe.

Edwin Pentin stellt die berechtigte Frage:

„Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Vatikan nach bekannt werden dieser Details nun weiter verfahren wird.   (vh – mm)

Interkommunion: Rom widerspricht offenbar dem Vorstoß deutscher Bischöfe

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat offenbar der von der Deutschen Bischofskonferenz angekündigten Handreichung für Seelsorger widersprochen, die eine Zulassung protestantischer Ehepartner katholischer Christen zur heiligen Kommunion zum Thema hat. Wie Quellen in Rom gegenüber CNA bestätigten, hat dabei die Glaubenskongregation offenbar mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus agiert. Die österreichische Website „kath.net“ hatte zuerst von einer Ablehnung aus Rom berichtet.

Wesentliche Details sind zur Stunde jedoch weiterhin unklar, etwa die Frage, ob Rom nur um Nachbesserungen bittet oder den Vorstoß grundsätzlich ablehnt.

Dieser hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat vergangene Woche offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sieben deutsche Hirten, darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe, sich mit einem direkten Brief an Rom wandten – ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Vorstoß bei Vollversammlung der Bischöfe

Auslöser des Brandbriefs war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar vom Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, angekündigte Vorstoß in Sachen Interkommunion in Deutschland: Eine Handreichung für Seelsorger, die regelt, wie in deutschen Bistümern „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Am 22. März 2018 hatten sich daraufhin der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz direkt an den Vatikan gewandt.

Kardinal Marx hatte bereits bei Bekanntwerden dieses ungewöhnlichen Schritts mit einer eigenen öffentlichen Stellungnahme reagiert. (CNA Deutsch)

Kardinal Burke: Die Möglichkeit einer Exkommunikation meiner Person besteht!

Quelle: LifeSite News (Screenshot am 18. April)

Zur Erinnerung, Kardinal Raymond Burke war einer der Redner bei der am 07. April in Rom stattgefundenen Konferenz „Katholische Kirche: Wohin gehst du?“

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Konferenz befasste sich mit den Konsequenzen des notwendigen Ungehorsams gegenüber Papst Franziskus. Burke war bereits von Papst Franziskus herabgestuft worden, aber viele haben sich gefragt, was er tun würde, wenn die Strafe für seinen Widerstand gegen die Abkehr des Papstes von der Kirchenlehre zur Exkommunikation intensiviert würde.

LifeSite News berichtet über ein E-Mail-Interview mit Kardinal Burke, genau zu diesem Thema.

Burke wurde gefragt, ob er jemals solche Konsequenzen für sich selbst in Betracht gezogen habe, da er seinen Weg des Widerstands gegen die Kirchenleitung des Papstes für geschiedene und „wieder verheiratete“ Katholiken gegangen sei. Der Kardinal antwortete:

„Außer der öffentlichen Ermahnung und dem Gebet für die göttliche Intervention bietet (Hostiensis) keine Abhilfe für den (päpstlichen) Missbrauch der Machtfülle“, sagte Kardinal Burke. „Wenn ein Mitglied der Gläubigen an das Gewissen glaubt, dass eine besondere Ausübung der Machtfülle sündig ist und sein Gewissen nicht zum Frieden in der Sache bringen kann,“ muss der Papst als Pflicht ungehorsam sein und die Folgen des Ungehorsams in christlicher Geduld leiden. „

Ich habe mir solche Konsequenzen vorgestellt“, nämlich dem Widerstand gegen den Papst, einschließlich der Exkommunikation. „Ja, die Folgen könnten sehr ernst sein“, sagte er. „Man muss sich nur daran erinnern, wie der heilige Athanasius zum Beispiel verbannt wurde, weil er die Wahrheit der beiden Naturen in der einen göttlichen Person unseres Herrn verteidigt hat. Mit christlicher Geduld leiden bedeutet, dass man in seiner heiligen katholischen Kirche Christus treu bleibt, auch wenn man unter bestimmten Führern in der Kirche leidet“, erklärte Kardinal Burke. „Das lehren uns die großen Heiligen, wie der heilige Athanasius und der heilige Johannes Chrysostomus.“

Beim „Rom Life Forum“ am 17. und 18. Mai in Rom treffen sich Lebens-, Familien- und Glaubensführer um eine Strategie zur aktuellen Krise im Vatikan zu entwickeln. An der Veranstaltung werden zwei Stimmen der „Treue zur katholischen Kirche“, Kardinal Raymond Burke und Bischof Athanasius Schneider sprechen. Beide waren Teilnehmer der Konferenz am 07. April in Rom.

Vaticanhistory wird über die Veranstaltung am 17. und 18. Mai in Rom berichten. (vh – mm)

 

Afrikaner helfen Afrikanern

Ein Rekord an Geldüberweisungen von Verwandten aus dem Ausland gelangt nach Afrika, auch wenn die Kosten für Finanztransfers auf den Kontinent die höchsten der Welt sind.

Die Geldtransfers der afrikanischen Diaspora auf den Kontinent haben im Jahr 2017 65 Milliarden Dollar erreicht. Das ist mehr als das Doppelte der 29 Milliarden Dollar öffentlicher Entwicklungshilfe, die die OECD-Länder im selben Jahr für Afrika zur Verfügung gestellt haben. Diese Daten wurden am Dienstag von der Afrikanischen Union (AU) veröffentlicht. Bei diesen Summen, die von Verwandten im Ausland kommen, entstehen jedoch so hohe Kosten für den Finanztransfer wie in keinem anderen Fall der Welt.

Laut dem technischen Komitee der AU stellt die riesige Summe, die durch die über dreißig Millionen afrikanische Migranten zusammenkommt, nur einen Teil des realen Geldflusses dar, da viele Zahlen über informelle Kanäle des Geldtransfers wandern.

Das Afrikanische Institut für Überweisungen (Air) weist in seinem jüngsten Bericht über die Fortschritte bei der Überwachung der von Migranten überwiesenen Mittel darauf hin, dass die Überweisungen von Migranten eine entscheidende Ressource für die Entwicklung Afrikas waren, und das insbesondere im vergangenen Jahr, in dem die Wirtschaftsleistung aufgrund gestiegener Rohstoffpreise empfindliche Einbußen verkraften musste.

In Ländern, in denen traditionelle Wohlfahrt nicht ankommt, ist eine große Anzahl von Familien von diesen Ressourcen abhängig, um Gesundheitsdienste, Bildung und Unterkunft zu bezahlen. Aus diesem Grund können Afrikaner, die einen Verwandten haben, der in Europa oder den Vereinigten Staaten arbeitet, besser die Ausgaben des täglichen Lebens bestreiten als andere. In diesem Sinne – unterstreicht die Afrikanische Union – nehmen die Überweisungen einen strategischen Wert an, sowohl für den einzelnen Migranten als auch für die Gemeinschaft, der er angehört. Wenn es einerseits dem Arbeitnehmer ermöglicht wird, Ersparnisse für zukünftige Ziele anzusammeln, sind sie andererseits eine Quelle des Wohlstands für das entsprechende Herkunftsland.

“ Chancen müssen besser genutzt werden ”

Im Wesentlichen tragen die Überweisungen von 30 Millionen afrikanischer Migranten dazu bei, dass die anderen 120 Millionen Afrikaner, die in ihren von Armut beherrschten Herkunftsländern geblieben sind, besser leben können.

Nichtsdestotrotz unterstreicht der Bericht die dringende Notwendigkeit, diese Überweisungen zu einer echten Entwicklungschance für die begünstigten Länder zu machen. Nur einige Regierungen des Kontinents, so die Diagnose, versuchten zielgerichtete Politiken einzuführen, um diese Ressourcen besser zu nutzen.

Der Bericht betont ebenso, dass zukünftige Ergebnisse von zwei Hauptfaktoren abhängen seien. Erstens müssten sich die Staaten besser organisieren, um diesen Geldfluss zu lenken, da ein großer Teil des Geldes informelle Transferkanäle durchläuft. Der zweite kritische Faktor seien die hohen Kosten von Finanztransfers nach Afrika, die trotz des jüngsten Rückgangs in keinem anderen Gebiet der Welt vergleichbar hoch sind. Tatsächlich sind die Kosten einer Geldtransaktion im Vergleich zu 12 Prozent im Jahr 2012 im vergangenen Jahr auf 8,7 gesunken, bleiben aber weit hinter dem Ziel von 3 Prozent zurück. (vatican news – nv)

Verboten zum Trotz: Katholische Messe in Saudi-Arabien

„Jeder Mann und jede Frau, junge und alte“ sind dazu aufgerufen „am Dialog und am Austausch teilzunehmen“. Das sagte Kardinal Jean-Louis Tauran während einer Messe, die er am vergangenen Sonntag in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad für die kleine katholische Gemeinde in Saudi-Arabien hielt.

Der Vorsitzende des päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog hielt sich für verschiedene Treffen mit hochrangingen muslimischen Führungspersönlichkeiten in der Hauptstadt des Königreichs auf. Auch wollte er die dortigen Christen – unter ihnen hauptsächlich Migranten, die Arbeiten mit wenig Ansehen ausführen – ermutigen und ihnen versichern, dass der Papst und der Heilig Stuhl für sie beten. Obwohl jede nicht-islamische Religionsausübung in Saudi-Arabien verboten ist, feierte er mit der kleinen christlichen Gemeinde eine Messe.

Die stark besuchte Messe wurde vom Kurienbischof und Islamwissenschaftler Miguel Ángel Ayuso Guixot und Vorsitzendem des Islambüros Khaled Akasheh konzelebriert. In seiner Predigt sagte Kardinal Tauran, dass in einem Kontext wie dem Saudi-Arabiens „Religion und Arbeit sich im Dienste des Menschen und der Wahrheit vereinigen können“. In dieser Hinsicht sagte er, er sei davon überzeugt, „dass Christen und Muslime zusammen leben können“, weil, so erklärte er weiter, „wir zur selben Familie Gottes gehören. Und seit Jahrhunderten haben wir es geschafft, friedlich gemeinsam zu leben“. Darüber hinaus schätzen beide Religionen „Tugenden wie Ehrlichkeit, die Fähigkeit zuzuhören, den Sinn für Gastfreundschaft“.

“ Auruf zum Leben in Frieden ”

Nachdem er versichert hatte, dass „wir bereit sind euch in jeder Hinsicht zu helfen, eine gute intellektuelle und berufliche Bildung zu erhalten“, unterstrich er auch, wie „dank des interreligiösen Dialogs im alltäglichen Leben, wir alle spüren, dass wir den gleichen Herausforderungen gegenüberstehen und daher als Gläubige dazu aufgerufen sind, Gott zu gehorchen und in Frieden zu leben und zu arbeiten.“ Im Anschluss lud er die Anwesenden dazu ein, an einer Welt mitzuwirken, die ein Ort sei, an dem man gut leben und die Würde der menschlichen Person immer verteidigen könne. Kultur und Bildung seien die beiden wichtigsten Stützpfeiler einer jeden Gesellschaft, betonte Tauran.

Deshalb wandte sich der Präsident des Dikasteriums für den interreligiösen Dialog an „die Menschen, die hierher kommen, um zu versuchen, ihr Leben zu verbessern“ um daran zu erinnern, dass „wir immer in unserer Menschenwürde und in unseren unveräußerlichen Menschenrechten geachtet werden müssen“. Deshalb freue er sich zu hören, dass die Fortschritte im interreligiösen und interkulturellen Dialog weitergingen. Er fügte hinzu, dass auch der Papst hoffte dass die Religionsfreiheit zunehmend Realität werden. Auf diese Weise, so folgerte er, trügen auch die Migranten dazu bei, ihre Präsenz in dem Land, in dem sie zu Gast seien, zu verändern und ein Ort zu sein, an dem das Gebet an erster Stelle käme, Solidarität eine konkrete Realität sei und Brüderlichkeit das Licht sei, das für alle leuchte.

In Saudi-Arabien leben circa 27 Millionen Menschen, davon sind etwa neun Millionen Einwanderer. Der Islam ist dort Staatsreligion, dennoch leben dort 1,4 Millionen Christen, die ihre Religion aber nicht offen ausleben dürfen und mit Verfolgung rechnen müssen. Open Doors zufolge steht Saudi-Arabien auf dem 12. Platz der Länder mit der stärksten Christenverfolgung.

Kardinal Tauran wird sich noch bis zum 20. April in Saudi-Arabien aufhalten. (vatican news – nv)

Ungeklärte Todesfälle und andere „weniger fromme Dinge“: Faszination Konklave bei EWTN

VATIKANSTADT – Wenn der weiße Rauch aufsteigt: Selbst für Kirchenferne ist die Wahl eines Papstes spannendes Thema – auch wenn es dabei heute nicht gleich um ungeklärte Todesfälle und andere „weniger fromme“ Dinge geht, die in der Sendung „Extra Omnes – Schauplatz Konklave“ verhandelt werden, die der katholische Fernsehsender EWTN.TV derzeit ausstrahlt. Im Programm spricht der Vatikan-Experte Ulrich Nersinger mit EWTN-Redakteur Robert Rauhut über die Vorgänge rund um die Papstwahl in der Geschichte und Gegenwart.

Herr Nersinger, was sind denn die „weniger frommen“ Dinge, die sie in der Sendung schildern?

Die Wahl eines Papstes berührt wohl jeden Katholiken. Sie ist ein ganz besonderes Ereignis im Leben der Kirche. Und sie hat daher natürlich auch eine wichtige religiöse Dimension. Doch wie diese in der Praxis einzuschätzen und zu gewichten ist, darüber gibt es selbst unter den Wählern eines Nachfolgers Petri unterschiedliche Ansichten. Die Einschätzung der spirituellen Dimension wird sehr unterschiedlich gesehen. In seinem Hirtenwort zur Sedisvakanz des Jahres 2013 nannte Kadinal Reinhard Marx das Konklave „ein geistliches Geschehen“; der emeritierte deutsche Kurienkardinal Paul Cordes hingegen verglich die Teilnahme an der Papstwahl mit „einem Besuch beim Zahnarzt“.

Man muss sich vor Augen halten, dass Christus seiner Kirche keine festen Vorschriften über die Wahl ihres Oberhauptes hinterlassen hat. Eine Papstwahl beruht nicht auf göttlichem, sondern auf kirchlichem Recht. Das Konklave ist ein Vorgang, in dem Menschen agieren, mit all ihren Stärken und Schwächen. Auf den Punkt gebracht, könnte man sagen, bei einer Papstwahl „menschelt“ es. Bei dem Konklave, aus dem 1492 Kardinal Rodrigo Borgia als Alexander VI. hervor ging, gab es eine erstaunliche Anzahl von Absprachen und verlockenden Angeboten (sprich Bestechungen), ja sogar die ein oder andere Nötigung. Doch man muss historisch auch immer genau hinsehen. Das, was uns heute als „Delikt“ erscheint, war damals nicht immer vom Recht verboten. Und so mancher wird sich wundern, welche „Tricks“ fromme, heiligmäßige und heiliggesprochene Männer bei einer Papstwahl anwendeten.

Aber keine Angst, dem Zuschauer wird keine unappetitliche chronique scandaleuse geboten. Er wird eingeladen, auf einen spannenden Streifzug durch die Kirchengeschichte mitzugehen und die Geschichte der Papstwahlen mit all ihren Höhen und Tiefen kennenzulernen. Und eines soll bei alldem nicht vergessen werden, einer der „Mitspieler“ beim Konklave ist immer noch der Heilige Geist.

Kann einem da nicht manchmal der Zweifel kommen, wieviel Heiliger Geist noch mitspielt?

Mir hat ein Interview imponiert, dass 1998 August Everding, der Generalintendant der Bayerischen Staatstheater, mit dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation führte. Professor Everding fragte Kardinal Joseph Ratzinger, ob er wirklich glaube, dass bei der Papstwahl der Heilige Geist mitwirke. Der Kardinal antwortete ihm: „Ich würde nicht sagen in dem Sinn, dass der Heilige Geist den jeweiligen Papst heraussucht, denn da gibt es zu viele Gegenbeweise, da waren doch viele da, die der Heilige Geist ganz evident nicht herausgesucht hätte. Aber dass er insgesamt die Sache nicht aus der Hand lässt, uns sozusagen wie ein guter Erzieher an einem sehr langen Band lässt, sehr viel Freiheit lässt, aber es nicht ganz abschnappen lässt, das würde ich schon sagen. Das wäre also in einem viel weitläufigeren Sinn aufzufassen und nicht so, dass er sagt, jetzt habt ihr den zu wählen. Wohl aber lässt er nur das zu, was die Sache nicht total zerstören kann.“

Es gibt eine hübsche Geschichte, die einem berühmten Papstwähler, dem heiligen Karl Borromäus, zugeschrieben wird. Der Heilige hatte im Konklave von 1572 den anderen Kardinälen geraten, Ugo Boncompagni zum Papst zu wählen. Die Purpurträger hatten ein offenes Ohr für den Rat des Erzbischofs von Mailand. Das Konklave wurde eines der kürzesten der Geschichte (es dauerte nur 24 Stunden) und endete mit einer einstimmigen Wahl. Boncompagni regierte hoch angesehen als Gregor XIII. bis 1585. Als einige Zeit nach dem Konklave herauskam, dass der Papst einen natürlichen Sohn hatte, wurde der Mailänder Oberhirte vorwurfsvoll gefragt, ob er dies denn nicht gewusst habe, als er ihn zum Papst vorschlug. Der heilige Karl Borromäus antwortete: „Ich nicht, aber der Heilige Geist hat es gewusst – und es hat ihm nichts ausgemacht.“

Aus der geschichtlichen Perspektive betrachtet: Wie bewerten Sie heutige und vor allem auch künftige Konklaven?

2013 wurde ein Kardinal von dem Korrespondenten eines großen amerikanischen Nachrichtensenders nach dem Verlauf der Papstwahl befragt. Der Kardinal gab dem Journalisten zur Antwort: „Einer meiner Vorgänger wurde während des Zweiten Vatikanischen Konzils um eine Stellungnahme zu einer heiklen Diskussion auf der Kirchenversammlung angegangen. Er erzählte dem Reporter, er habe ein Mal in dem Schaufenster einer Fischhandlung einen prachtvollen Hecht gesehen. Neben dem Fisch sei ein Zettel gelegen, und auf dem habe gestanden: ,Hätte ich mein Maul gehalten, läge ich heute nicht hier’.“

Doch Spaß beiseite, ich möchte mich nicht um die Beantwortung Ihrer Frage herumdrücken. Aber selbst wer sich gut im Vatikan auskennt und mit der Materie der Papstwahl bestens vertraut ist, wird sich heute bei seriösen Einschätzungen schwer tun. Viel zu viele Faktoren wirken auf ein Konklave ein. Die beachtliche Größe des Wahlkollegiums erschwert Einschätzungen im Vorfeld der Wahl. Und nach dem Weißen Rauch gilt immer noch das Konklavegeheimnis – unerlaubte Aussagen von Papstwählern und mutmaßliche Tagebücher sind daher mit Vorsicht zu bewerten, sie sind nicht selten Versatzstücke einer bewusst forcierten Kirchenpolitik. Wer jetzt schon detaillierte Voraussagen zu einem künftigen Konklave macht, ist weniger seriös als die Auguren im alten Rom, die aus dem Flug der Vögel das Schicksal deuten wollten, oder die Haruspices, die glaubten in den Eingeweiden der Tiere Künftiges erblicken zu können.

Vielleicht aber helfen dem Zuschauer die zwölf Episoden der Serie, mit Papstwahlen vertraut zu werden und sich bei einem kommenden Konklave selber ein Bild zu machen.

„Extra Omnes“: Die Sendetermine bei EWTN.TV im Überblick

Sonntag: 21.30 Uhr

Wiederholungen:

Montag: 03.00 Uhr

Mittwoch: 17.30 Uhr

Donnerstag: 00.30 Uhr / 11.30 Uhr

Freitag: 19.00 Uhr

Samstag: 01.30 Uhr (CNA Deutsch)

Arbeiten für die Kirche: Europäischer Gerichtshof fällt Grundsatz-Urteil

 

MÜNCHEN – Muss ich katholisch sein, um für die katholische Kirche zu arbeiten? Was für die einen selbstverständlich ist, gilt in Deutschland schon seit einiger Zeit ohnehin nicht mehr unbedingt. Manche sehen selbst das als Diskriminierung.

Ein Grundsatzurteil hat nun am heutigen Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt: Die Kirche darf von ihren Mitarbeitern nun nicht mehr voraussetzen, dass diese auch ihrer Religion angehören.

Auslöser war die Klage einer Berliner Sozialpädagogin. Sie ist nach eigenen Angaben keine der evangelischen Glaubensgemeinschaft angehörige Christin, wollte aber trotzdem für diese Kirche arbeiten, genauer, für eine Einrichtung der Diakonie: Sie bewarb sich für eine Stelle, für welche die „Religionszugehörigkeit“ als Bedingung angeführt war. Nachdem sie daher kein Bewerbungsgespräch erhielt, zog die Dame vor Gericht.

Prüfung „im Einzelfall“

Mit seinem heutigen Urteil hat das EuGH entschieden, dass die Kirche grundsätzlich nicht mehr fordern dürfe, dass seine Mitarbeiter auch Christen sind – die Rede ist von „Konfessionszugehörigkeit“ – sondern dies von Stelle zu Stelle, von Job zu Job zu prüfen sei.

Medienberichten zufolge hat die Klägerin das Urteil begrüßt, weil nun die Kirchen vor Gericht nachweisen müssten, „wann eine Verkündigungsnähe“ vorliege.

Was ein schwerer Schlag für die Kirche sein dürfte in den Augen vieler Beobachter, wird von offizieller Stelle seitens der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) begrüßt.

Denn das EuGH betont auch, dass die Religionszugehörigkeit für eine berufliche Tätigkeit bei der Kirche „notwendig“, „objektiv“ geboten und verhältnismäßig sein muss. Und auch wenn Gerichte „im Einzelfall“ prüfen dürfen, so das Urteil weiter: Sie dürfen nicht über das „zugrundeliegende Ethos als solches“ befinden, welches die Basis einer beruflichen Anforderung ist.

Der DBK-Sekretär Pater Hans Langendörfer SJ sagte in einer Pressemitteilung, die Bischofskonferenz begrüße insbesondere „die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu befinden. Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.“

Die katholische Kirche in Deutschland habe in der Vergangenheit in ihren eigenen Regelungen deutlich gemacht, so der DBK-Sekretär weiter, „ob und insbesondere für welche Tätigkeiten sie die Religionszugehörigkeit ihrer Angestellten zur Bedingung der Beschäftigung macht“.

Somit habe die Kirche auch bislang gewährleistet, nicht „unverhältnismäßige Anforderungen“ an die Mitarbeit im kirchlichen Dienst zu stellen. Den staatlichen Gerichten obliege es nun, im Einzelfall die Einhaltung dieser Maßstäbe zu überprüfen.

Ob es eine „unverhältnismäßige Anforderung“ ist, dass in der Kirche Menschen arbeiten, die auch das glauben und vertreten, was der ganze Grund für die Existenz der Kirche ist: Darüber sind sich nicht alle Beobachter einig. (CNA Deutsch)