D: Episkopat zerstritten über „Kommunion für evangelische Christen“

Wie Vatican News (VN) heute meldet, ist es offenbar zu einem schweren Streit in der Deutschen Bischofskonferenz gekommen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Es geht um die Frage der Kommunion für evangelische Christen. Vatican News bezieht sich auf den Kölner Stadtanzeiger von heute. Vatican News berichtet:

„Nach seiner Darstellung haben sich sieben Bischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki an den Vatikan gewandt. Sie halten eine am 20. Februar von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene pastorale Handreichung für konfessionsverschieden Ehen für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht verstößt der Text, so berichtet der Stadt-Anzeiger, gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, war nach Darstellung des Blattes über den Brief an den Vatikan nicht informiert. Die sieben Bischöfe verweisen nach Angaben der Zeitung, der der Brief vorliegt, auf eine Reihe offener dogmatischer und kirchenrechtlicher Fragen. Sie bitten den Vatikan um Hilfe und um Klärung.

 „Beispielloser Vorgang ” 

Konkret ging das Schreiben sowohl an den Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Ladaria, als auch an den „Ökumene-Minister“ des Vatikans, Kardinal Kurt Koch, so der Stadt-Anzeiger.“

Unter der Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki haben sich folgende sechs Episkopaten dem dreiseitigen Schreiben an den Vatikan angeschlossen:

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg),
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg),
  • Gregor Maria Hanke (Eichstätt),
  • Wolfgang Ipolt (Görlitz),
  • Rudolf Voderholzer (Regensburg) und
  • Stefan Oster (Passau)

Als „Aktuelle Meldung“ wurde ebenfalls heute, eine Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf der Internetseite der DBK veröffentlicht. Sie trägt die Überschrift: „Antwortbrief von Kardinal Reinhard Marx zum Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“

Der Originaltext des Antwortschreibens von Kardinal Marx auf der DBK-Seite lautet:

„Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder,
am 28. März 2018 erreichte mich das Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 23. März 2018, mit dem er mir – persönlich/vertraulich – einen Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen vom 22. März 2018 zur Kenntnis gibt.

Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ‚vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist‘, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ‚um Hilfe‘ bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft.

Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken:
1. Anders als im Brief beschrieben wird nicht ‚in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe‘ die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann.
2. Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen.

Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen.

Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen.

Oremus pro invicem.
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Kardinal Marx“

 

Zuerst fällt auf, dass die Mitteilung von Vatican News, bezogen auf den Kölner Stadtanzeiger, nur von zwei Dikasterien als Empfänger des Schreibens spricht. Nach der Erklärung von Kardinal Marx ging besagtes Schreiben aber scheinbar noch an andere Empfänger. An den Sekretär des „Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten“, Bischof Arrieta, deshalb an den Sekretär, weil der Posten des Präsidenten des Dikasteriums derzeit vakant ist. Ferner wurde der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović informiert.

Kardinal Marx hat in den letzten Jahren mehrfach gezeigt, dass er für Veränderungen in der katholischen Kirche in Deutschland eintritt und diese auch vorantreiben will. Viele seiner Argumentationen basieren auf Aussagen von Papst Franziskus. So ist er ein absoluter Befürworter des Kapitels VIII. des Papstdokumentes „Amoris Laetitia“, dass unter bestimmten Voraussetzungen geschiedene wiederverheiratete Ehepaare zur Kommunion zulässt. Das besagte Dokument steht seit seiner Bekanntgabe 2016 in schärfster Kritik der Weltkirche.

Bisher hat sich das deutsche Episkopat zu diesem Papstdokument in der Öffentlichkeit kaum geäußert. Einzig der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat klar Stellung gegen die Kommunion für geschiedene wiederverheiratete Ehepaare bezogen. Pastorale Begleitung ja, Kommunionempfang nein.

Das Schreiben der sieben Bischöfe an verschiedene Dikasterien im Vatikan zeigt, dass Marx seine Revolution in der deutschen Kirche doch nicht so einfach bewerkstelligen kann. Offenbar schlägt ihm heftige Kritik aus den eigenen Reihen entgegen. (vh -mm)

Papst Paul VI. könnte der heilige Patron des ungeborenen Lebens werden

VATIKANSTADT – Der Postulator im Heiligsprechungsprozess des seligen Papstes Paul VI. hat erklärt, dass der Papst, der auch Verfasser der Enzyklika Humanae Vitae ist, der Schutzheilige des ungeborenen Lebens werden könnte.

In einer Mitteilung an die englischsprachige Ausgabe von CNA sagte Pater Antonio Marrazzo, dass „Paul VI. als Schutzheiliger für das Leben angerufen werden könnte“ aufgrund der Wunder, die auf Fürsprache des verstorbenen Papstes geschehen sind und deren Protagonisten Kinder im Mutterleib waren.

In keinem der berichteten Wunder war die Mutter in Gefahr und es handelte sich auch nicht um die erste Schwangerschaft. Es bestand jedoch das Risiko einer „therapeutischen“ Abtreibung oder eines Abgangs, mit möglicher Behinderung des Babys.

Bei beiden Wundern wurden die Kinder gesund geboren und sind es immer noch.

Die Umstände erinnern an das, was der Selige in seiner Enzyklika Humanae Vitae unter Nummer 14 geschrieben hatte: „Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen.“

In Humanae Vitae, das Papst Franziskus als ein Werk großer „prophetischer Genialität“ betrachtet, warnt Paul VI. auch vor den Folgen der Verhütungsmethoden, darunter die Belastung ehelicher Untreue, moralischer Degradierung, die Objektivierung von Frauen und der Verlust aller Achtung gegenüber – und die Verwendung, ja, der Einsatz dieser Mittel als staatliche und politische Werkzeuge.

Das Wunder für die Heiligsprechung

Als Vanna Pironato 2014 mit ihrem zweiten Kind schwanger wurde, schlugen ihr die Ärzte vor, abzutreiben – eine Entscheidung, die sie und ihr Ehemann Alberto Tagliaferro ablehnten.

Der Postulator berichtet in Bezug auf dieses Wunder, das die Heiligsprechung von Paul VI. ermöglichen wird: „Am 23. September 2014 wurde Frau Vanna Pironato in der 13. Woche ihrer zweiten Schwangerschaft wegen einer drohenden Fehlgeburt ins Krankenhaus eingeliefert. Die Fruchtblase war vorzeitig gerissen und Fruchtwasser lief aus.“

Die Ärzte informierten Frau Pironato, dass sie das Kind verlieren könnte. Am 29. September wurde sie entlassen. Die Schwangerschaft verlief normal, obwohl sie stets Blut und Fruchtwasser verlor.

Die Ärzte rieten ihr zu einer Abtreibung, aber sie und ihre Ehemann lehnten dies ab. Ein Freund erzählte Frau Pironato, dass Paul VI. bald seliggesprochen würde und dass auf seine Fürsprache ein Wunder an einem ungeborenen Kind geschehen war.

Sie, ihr Ehemann und ihr erstes Kind reisten am 29. Oktober zum Heiligtum Santa Maria delle Grazie in Brescia, einem Ort, den Paul VI. oft besucht hatte, und von diesem Tag an erflehten sie die Fürbitte des Papstes.

Trotz aller Probleme wurde Amanda Paola Tagliaferro am 25. Dezember 2014 in der 26. Schwangerschaftswochen als Frühchen geboren. Das Baby wurde auf die Intensivstation verlegt und ihr Zustand war bereits am 27. Dezember stabil. Dennoch blieb sie bis zum 11. April 2015 im Krankenhaus.

Der Postulator erklärt, dass der Fall „des Babies Amanda Tagliaferro ständig überwacht wurde; sie ist immer noch gesund“.

Es war ein „in die Länge gezogenes“ Wunder; mehr als drei Monate lang hatte das Baby kein Fruchtwasser und trotz allem gab es keine negativen Folgen für das Mädchen.

Das Wunder für die Seligsprechung

Das Wunder, das am 19. Oktober 2014 die Seligsprechung von Paul VI. möglich gemacht hatte, war im Jahr 2001 in den Vereinigten Staaten geschehen.

Protagonist war ein Kind, das sich in der 24. Schwangerschaftswoche in einem medizinisch kritischen Zustand befand. Untersuchungen hatten den Riss der Fruchtblase ergeben, mit Aszites – der Ansammlung von Flüssigkeit im Bauchraum -, und Oligohydramnion – dem Fehlen von Fruchtwasser in der Fruchtblase. Alle Behandlungen zur Lösung der Situation erwiesen sich als unwirksam.

Die Diagnose war zerschmetternd. Es war sehr wahrscheinlich, dass das Kind im Mutterleib sterben oder mit schwerem Nierenversagen zur Welt kommen würde. Der Gynäkologe schlug der schwangeren Mutter eine Abtreibung vor, die Frau jedoch akzeptierte diesen Vorschlag nicht.

Auf den Rat einer Ordensfrau, die Paul VI. gekannt hatte, legte die Großmutter des Kindes ein Bild des Papstes mit einer Reliquie auf den Bauch der Mutter und rief seine Fürsprache an. Danach betete die ganze Familie und später die Pfarrei zu Papst Montini.

In der 34. Schwangerschaftswoche ergaben neue Tests, dass sich der Zustand des Kindes verbessert hatte und zum Zeitpunkt der Geburt – durch Kaiserschnitt in der 39. Woche – war das Baby bei guter Gesundheit und fähig, zu atmen und zu weinen.

Damals sagte der Postulator:

„Es war ein Wunder, das mit der Lehre Papst Pauls VI. und dem Schutz des Lebens in Einklang steht. Es ist sehr interessant, weil uns das sagt, dass Gott uns vom Mutterleib an schützt, von dem Moment an, in dem das Leben beginnt. Für Gott ist das menschliche Leben ein Wert, der nicht manipuliert und nicht weggeworfen werden darf, es ist wertvoll“.

(CNA Deutsch)

Trevi-Brunnen in Rom: Münzen vorerst weiter für Caritas

Laut der Nachrichtenagentur „Kathpress“ gehen vorerst die Münzen aus dem Trevi-Brunnen weiterhin an die Caritas.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die jährlichen Hinterlassenschaften der Rom-Touristen beliefen sich zuletzt auf rund 1.4 Millionen Euro im Jahr. Diese Erträge fließen seit 20 Jahren ausschließlich an die katholische Hilfsorganisation „Caritas“.

Mit Jahresende wird die römische Stadtverwaltung über die Hinterlassenschaften der Trevi-Brunnen Besucher neu entscheiden. Die Verwaltung, beabsichtigt die Einnahmen auf mehrere Wohltätigkeitseinrichtungen zu verteilen. Die Stadt Rom will künftig eigene Sozialprojekte und Hilfsmaßnahmen finanzieren.

Nach altem Brauch werfen Rom-Besucher eine Münze über die Schulter in den Trevi-Brunnen, um einmal in die Ewige Stadt zurückzukehren. Vor Jahrzehnten wurden die Münzen gerne von römischen Kindern in den Sommermonaten aus dem Becken gefischt. Das ist schon lange vorbei. Heute wird durch Stadtbedienstete das Wasser turnusmäßig abgelassen und die Münzen aus dem Becken geholt.

Der Trevi-Brunnen wurde im 18. Jahrhundert nach einem Entwurf von Nicola Salvi im spätbarocken Stil errichtet und durch Papst Clemens XII. (1730-1740) im sechsten Jahr seines Pontifikats eingeweiht. (vh – mm)

Kardinal Zen erhält Preis der Frankfurter Stephanus-Stiftung

FRANKFURT – Für seinen Mut und seine Beharrlichkeit im jahrzehntelangen Einsatz für die Freiheitsrechte wird an diesem Samstag der frühere Bischof von Hongkong, Kardinal Joseph Zen Ze-kiun, in Bonn den „Stephanus-Preis“ erhalten.

Der stellvertretende Generalsekretär der weltweiten Evangelischen Allianz und Präsident des Internationalen Rates der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Bischof Professor Thomas Schirrmacher wird dazu die Laudatio halten.

In den vergangenen Wochen hat der Kardinal weltweit mit seiner Warnung vor der Religionspolitik der Kommunistischen Partei Chinas für Schlagzeilen gesorgt. Gerüchten zufolge sollte bereits im März ein Abkommen zwischen Peking und dem Heiligen Stuhl insbesondere zur Frage künftiger Bischofsernennungen erfolgen. Kardinal Zen kündigte für den Fall, dass ein unbefriedigendes Abkommen abgeschlossen wird, an, eine solche Vereinbarung trotzdem zu akzeptieren und künftig zu schweigen.

Am Donnerstag vergangener Woche, Gründonnerstag, dementierte Vatikansprecher Greg Burke nun offiziell die Gerüchte.

„Wenn die chinesische Regierung sich nicht ernsthaft entschlossen zeigt, wirkliche Freiheit zu garantieren, dann gibt es keine Hoffnung auf eine Einigung“, sagte Kardinal Zen in einem Interview. Er setzt sich dafür ein, dass China sich ausdrücklich zur Religionsfreiheit bekennt und der Verfolgung aus religiösen Gründen ein Ende setzt. Er ist davon überzeugt, dass er die Rechte der Kirche in China zu verteidigen hat.

Ein neues Religionsgesetz, das seit Februar in Kraft ist, sieht deutlich mehr Kontrolle vor, als ohnehin bereits ausgeübt wird.

Zur Person

Kardinal Zen stützt seine Haltung auf seine Erfahrungen mit der kommunistischen Führung in Peking und seine innige Kenntnis der kirchlichen Verhältnisse dort: Im Jahr 1932 in Schanghai geboren, kam er 1948 zum Noviziat (Ausbildungszeit im Orden) in die damalige britische Kronkolonie Hongkong. Mit der Machtübernahme durch die Kommunisten ein Jahr darauf fiel auch dort der Eiserne Vorhang und Zen konnte nicht mehr zu seiner Familie zurückkehren.

Dem Orden der Salesianer Don Boscos angehörend, studierte er schließlich sechs Jahre in Turin und drei Jahre in Rom und kehrte 1964 nach Hongkong zurück. In den siebziger und Anfang der achtziger Jahre war er Provinzoberer seines Ordens und von 1989 bis 1996, als er Weihbischof in Hongkong wurde, durfte er in Festlandchina in der Priesterausbildung unterrichten.

Dabei erlebte er, wie die kommunistische Führung die Bischöfe gängelte. Seine Ordensmitbrüder gehörten der Untergrundkirche an und so lernte er auch deren Perspektive kennen. „Aber ich stellte fest, dass Priester und Bischöfe selbst in der offiziellen Kirche sehr gut waren und treu zur Kirche standen“, sagte er weiter in einem Interview. Beide katholischen Kirchen in China erfahren Kontrolle, Eingriffe und Bedrängnis, die nach Einschätzung von Menschenrechtsexperten nicht mit dem Recht auf Religionsfreiheit vereinbar sind.

Nach der Übergabe Hongkongs an China im Juli 1997 zeigten sich auch dort Einschränkungen. Rund 300 Schulen befanden sich in katholischer Trägerschaft. Der kommunistischen Führung jedoch war der Einfluss der Kirche zu groß. Sie übte Druck auf den Legislativrat in der Sonderverwaltungszone aus, der schließlich der Kirche die Kontrolle der Schulen gesetzlich entzog.

Aus Protest gegen das Gesetz und trotz Bluthochdrucks, Diabetes und eines Alters von 79 Jahren unterzog sich Kardinal Zen 2011 einem Hungerstreik. Er trat dafür ein, dass die Kinder weiter „Gerechtigkeit, Nächstenliebe und den Respekt vor den Armen und Schwachen“ lernen sollten.

Noch immer nimmt der Würdenträger alljährlich zum 1. Juli am Marsch der Menschenrechtsallianz Civil Human Rights Front teil. „Es sind Aktionen wie diese, die uns davon überzeugt haben, dass Kardinal Zen ein authentischer Verteidiger der Menschenrechte, der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung der Christen ist“, sagte Stiftungsvorsitzende Michaela Koller.

Stephanus-Stiftung und Preisträger

Die Stiftung ist nach dem Diakon der christlichen Urgemeinde benannt, der als erster Märtyrer wegen seines Bekenntnisses zu Jesus Christus gesteinigt wurde.

Die Stephanus-Stiftung hilft laut ihren Statuten verfolgten Christen in Not, etwa durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt oder zu Anwaltskosten, und deckt Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit und deren Hintergründe auf.

Zu den bisherigen Preisträgern zählen die syrisch-orthodoxe Ordensfrau Schwester Hatune Dogan, die auch „moderne Mutter Teresa“ genannt wird, der Patriarch von Babylon, Louis Raphael I. Sako, Oberhaupt der chaldäisch-katholischen Kirche, Pfarrer Gottfried Martens, von der zur SELK (Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche) gehörenden Dreieinigkeitsgemeinde in Berlin-Steglitz und der am 7. April 2014 im syrischen Homs ermordete Jesuitenpater Frans van der Lugt.

Im vorigen Jahr erhielt die pakistanische Menschenrechtsanwältin Aneeqa Anthony den Preis, die in der Vergangenheit prominente Fälle vor Gericht verteidigte, in denen Christen fälschlich der Blasphemie angeklagt waren. Gründer der „Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen“ in Frankfurt ist der Oberstudienrat im Ruhestand, Wolfgang Link, aus Gegenbach im Schwarzwald. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Koller ist Referentin der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt. (CNA Deutsch)