Details der Rom-Konferenz

Die US-Seite „Crux“ publizierte die Kerninhalte der Rom-Konferenz vom 07. April „Katholische Kirche, wohin gehst du?“.

„Crux“ bezieht sich auf die Vorträge des deutschen Kardinal Walter Brandmüller und des amerikanischen Kardinal Raymond Burke. Beide sind zwei der vier Dubia-Kardinäle, während zwei andere bereits verstorben sind, der deutsche Kardinal Joachim Meisner und der italienische Kardinal Carlo Caffarra.

Die Veranstaltung am Samstag wurde von einem italienischen Verein, der als „Freunde von Kardinal Caffarra“ bekannt geworden ist, organisiert. Im „Church Village“ Hotel, etwa zwei Meilen vom Vatikan entfernt, sprachen die Redner, laut „Crux“ zu einer Menschenmenge von mehreren Hundert Menschen.

Die folgenden Inhalte sind im „Crux“ Bericht zu finden:

Kardinal Brandmüller:

„Die Erfahrung der Geschichte lehrt uns, dass Wahrheit nicht unbedingt die Mehrheit, mit großen Zahlen ist. In der Geschichte des Volkes Gottes war es oft nicht die Mehrheit, sondern eine Minderheit, die den Glauben authentisch gelebt hat.“

Brandmüller deutete an, dass die Zeit für das Warten auf eine Antwort vorbei ist. Er zitierte den Fall der arianischen Häresie, einer Bewegung des vierten Jahrhunderts, die glaubte, Christus sei nicht vollständig göttlich, was einst von einer beträchtlichen Mehrheit von Christen bestätigt wurde. Ferner argumentiert Brandmüller, dass die Lehre von Amoris Laetitia nicht als authentische „Entwicklung der Lehre“ betrachtet werden könne, die sich auf die theologischen Schriften des englischen Konvertiten Kardinal John Henry Newman aus dem 19. Jahrhundert stütze.

„Der Sinn der Gläubigen kann nicht als Abstimmung oder Volksabstimmung verstanden werden, das ist unmöglich. Die Kirche ist keine demokratisch konstituierte Gesellschaft, sondern das Corpus Misticum („mystischer Körper“), zu dem die Gläubigen als Mitglieder dieses Körpers vereint sind.“

Brandmüller schlug vor, die Fragebögen, die vor zwei Jahren von Franziskus im Oktober 2014 und 2015 bei den Bischofssynoden verteilt wurden, seien keine legitimen Fälle des Sensus fidelium, weil sie von „einzelnen Gruppen“ „manipuliert“ wurden.

Stattdessen wies er auf 140.000 Katholiken in Polen hin, die eine Petition [„Polonia Semper Fidelis“, Anm. Red.] unterschrieben, in der die Bischöfe aufgefordert wurden, sie vor „deutschen Fehlern“ zu schützen, wie die Lehre in Amoris Laetitia, in der deutschsprachige Prälaten eine Schlüsselrolle spielen.

„Es war immer klar, dass der römische Papst das Gesetz nur zum Zweck der Wahrung seines Zwecks und niemals zur Untergrabung des Gesetzes aufgeben kann.“

„Wie die Geschichte zeigt, ist es möglich, dass ein römischer Papst, der seine Machtfülle ausübt, in Häresie fallen oder in seiner ersten Pflicht versagen kann, die Einheit des Glaubens und die Disziplin der Kirche zu bewahren.“

Kardinal Burke:

Burke bestand auf dem Recht, sich einem irrenden Papst zu widersetzen.

„Da der Papst keinem gerichtlichen Prozess unterworfen werden kann, muss die Situation auf der Grundlage des Naturrechts, der Evangelien und der kanonischen Tradition angegangen und behoben werden, und das ist ein zweistufiger Prozess.“

„Erstens korrigiert man den mutmaßlichen Irrtum oder die Aufgabe der Pflicht direkt an den Papst. Wenn er nicht antwortet, geht man zur öffentlichen Korrektur über.“

„Aus Pflichtgefühl kann der Papst ungehorsam sein. Es gibt eine Fülle von Literatur zu diesem Thema. Die Autorität des Papstes ist nicht magisch. Es kommt aus seinem Gehorsam dem Herrn gegenüber.“

„Es ist axiomatisch, dass jede Macht, die Christus seiner Kirche gibt, dazu dient, die Ziele zu verwirklichen, für die er sie gegründet hat, nicht um sie anzufechten. Es kann nur innerhalb dieser Bedingungen ausgeübt werden. Es ist keine Lizenz für willkürliche Regierungen.“

Burke sagte, dass einige Bischöfe auf der Synode argumentierten, dass die Macht des Papstes ihm erlauben würde, den Schritt zu machen, den er in Amoris Laetitia machte, aber er spottete über die Logik.

„Als ob diese Macht es dem Papst erlauben würde, eine Entscheidung in offenem Gegensatz zu Matthäus 19 zu treffen“, sagte er in Bezug auf das Verbot der Geschiedenen in den Evangelien, „und die ständige Lehre der Kirche in Treue zu diesen Worten.“

„Jede Handlung eines Papstes, vorausgesetzt, dass er ein Mensch ist, der häretisch oder sündig ist, ist an sich null.“

Ferner gibt „Crux“ über die Rede von Weihbischof Athanasius Schneider aus Kasachstan einen kurzen Hinweis. Schneider bezog sich auf einen angeblichen Eid, welchen Päpste bis hin zu Papst Paul VI. abgelegt haben sollen. Dieser Eid wird jedoch von den meisten Kirchenhistorikern bezweifelt und als Mythos betrachtet.

Im Rahmen der Konferenz wurde ein Videokommentar von Kardinal Caffara eingespielt, der sich wohl vorrangig mit der Enzyklika „Humanae Vitae“ (über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens) beschäftigte.

(vh – mm)

Erklärung des Kongresses „Katholische Kirche, wohin gehst du?“

 

Heute fand in Rom der Kongress mit dem Titel „Katholische Kirche, wohin gehst du?“ statt.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Hier haben zwei der Dubia-Kardinäle, der Deutsche Walter Brandmüller und der Amerikaner Raymond L. Burke, mit den Teilnehmern der Konferenz in Rom heute, am Samstag, eine „Declaratio„, einen Beruf des Glaubens veröffentlicht, der die Schlüsselpunkte der kirchlichen Lehre bekräftigt, die durch den Ansturm der vom gegenwärtigen Pontifikat begonnenen Neuerungen in Zweifel gezogen wird.

Der Vatikanist Sando Magister publizierte auf seiner Internetseite „Settimo Cielo“ die Abschließende Erklärung des Kongresses in deutscher Übersetzung:

DECLARATIO:

 „Rom, 7. April 2018

Angesicht einander widersprechenden Auslegungen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ breitet sich unter den Gläubigen weltweit wachsende Ratlosigkeit und Verwirrung aus.

Die dringende Bitte von nahezu einer Million von Gläubigen, von mehr als 250 Gelehrten, ja von Kardinälen um eine klärende Antwort des Heiligen Vaters auf diese Fragen ist bis heute nicht erhört worden.

In dieser so entstandenen ernsten Gefahr für den Glauben und die Einheit der Kirche wissen wir, getaufte und gefirmte Glieder des Volkes Gottes, uns zum Bekenntnis unseres katholischen Glaubens aufgerufen.

Dazu ermächtigt und ermutigt uns das II. Vatikanische Konzil, das in „Lumen gentium“ Nr. 33 fest: „So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ’nach dem Maße der Gabe Christi‘ (Eph 4, 7)“.

Es ermutigt uns dazu auch der selige John Henry Newman, der in seiner prophetisch zu nennenden Schrift „On Consulting the Faithful in Matters of Doctrine“ schon im Jahre 1859 auf die Bedeutung des Glaubenszeugnisses der Laien hingewiesen hat.

So also bezeugen und bekennen wir im Einklang mit der authentischen Lehre der Kirche:

1) Die zwischen zwei getauften Partnern gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden.

2) Aus diesem Grund begehen Christen, die ungeachtet ihrer bestehenden gültigen Ehe eine weitere Verbindung eingehen, die schwere Sünde des Ehebruchs.

3) Wir sind davon überzeugt, dass es absolute sittliche Gebote gibt, die immer und ohne Ausnahme verpflichten.

4) Wir sind auch davon überzeugt, dass kein subjektives Gewissensurteil eine in sich schlechte Handlung zu einer guten und erlaubten machen kann.

5) Wir halten fest, dass – unabhängig von der subjektiven Schuldhaftigkeit der begangenen Sünde – Lossprechung und Eucharistie nur empfangen kann, wer bereit ist, künftig dem Gebot Gottes entsprechend zu lebe.

6) Wir sind darum auch überzeugt, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene, die nicht bereit sind, enthaltsam zu leben, im Widerspruch zum Gesetz Gottes verharren und darum nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können.

Unser Herr Jesus Christus sagt: „Wenn ihr in meinem Wort bleibt, seid ihr wahrhaft meine Jünger. Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien“ (Joh 8, 31-32).

In dieser Zuversicht bekennen wir unseren Glauben vor dem Obersten Hirten und Lehrer der Kirche samt den Bischöfen und bitten sie, uns im Glauben zu stärken.“

Die „Declaratio“ ist wie damals die Anfrage der Dubia-Kardinäle unmissverständlich an Papst Franziskus gerichtet. Sie ist aber auch eine klare Antwort an die Masse des deutschen Episkopats, allen voran Kardinal Marx. Man kann durchaus sagen:

„Papst Franziskus und deutsche Bischöfe, besinnt euch auf die authentische Lehre der katholischen Kirche!“
(vh – mm)

Besitz von Kinder-Pornografie: Vatikan verhaftet Priester

VATIKANSTADT – Die Polizei des Vatikans hat am heutigen Samstag einen ehemaligen vatikanischen Diplomaten festgenommen. Gegen den Mann wurde wegen Besitz von Kinderpornografie und deren Verbreitung oder Verkauf ermittelt.

Der Festgenommene war im September 2017 von der Apostolischen Nuntiatur in Washington (USA) zurückberufen worden, nachdem der Vatikan am 21. August vom US-Außenministerium darüber informiert worden war, dass es einen „möglichen Verstoß gegen Kinderpornografie-Gesetze“ durch ein Mitglied des diplomatischen Corps des Heiligen Stuhls gegeben habe.

Am 7. April wurde bekannt gegeben, dass die zuständige Staatsanwaltschaft – Promotore di Giustizia – einen Haftbefehl erließ. Der Priester wird in einer Zelle in der Kaserne der Vatikanischen Gendarmerie festgehalten.

Das Strafmaß für die Verbreitung, Übertragung oder den Verkauf von Kinderpornografie ist eine Haftzeit von ein bis fünf Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 2.500 bis 50.000 Euro.

Die heutige Mitteilung lässt zudem darauf schließen, dass es sich bei dem sichergestellten Material offenbar um eine „beträchtliche Menge“ handelte, was wiederum das Strafmaß erhöht.

Der Besitz von Kinderpornografie ist aus katholischer Sicht zusätzlich ein kirchenrechtliches Verbrechen. Papst Benedikt XVI fügte es im Jahr 2010 zur Liste der „besonders schweren Vergehen“, für welche die Glaubenskongregation direkt eingeschaltet wird – und die zu einer Laisierung führen können. (CNA Deutsch)

Erzbischof Iannone wird neuer Präsident des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte

Papst Franziskus hat den Rücktritt des langjährigen Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, angenommen. Dieser tritt aus Altergründen zurück, wie der Vatikan an diesem Samstag mitteilte. Nachfolger wird der bisherige beigeordnete Sekretär, Filippo Iannone, der 60 Jahre alt ist.

Mario Galgano – Vatikanstadt.

Kardinal Coccopalmerio ist im März 80 Jahre alt geworden und damit hat er das Alterslimit für die Leitung eines vatikanischen Dikasteriums erreicht. Der Kardinal war in den 90er Jahren Weihbischof in Mailand, als Kardinal Carlo Maria Martini Erzbischof jenes Erzbistums war. 1962 wurde Coccopalmerio von Kardinal Giovanni Battista Montini, dem späteren Papst Paul VI., zum Priester geweiht. An der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom hat sich Coccopalmerio in Kirchenrecht und Moraltheologie spezialisiert. Am 15. Februar 2007 wurde der Kirchenrechtler Coccopalmerio von Papst Benedikt XVI. zum Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte berufen.

Ianonne hingegen stammt aus Neapel und ist Mitglied der Ordensgemeinschaft der Karmeliten. Er war unter anderem auch Weihbischof der süditalienischen Metropole. Papst Benedikt XVI. ernannte ihn am 31. Januar 2012 zum „Vicegerente“ für das Bistum Rom und verlieh ihm den persönlichen Titel eines Erzbischofs.

Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ist zuständig für die Auslegung insbesondere des Gesetzesbuches des Kirchenrechts, also des Codex Iuris Canonici. (vatican news)

Vatikanische Museen für Frühaufsteher

Die Vatikanischen Museen bieten ab sofort Privatführungen um sechs Uhr morgens an.

Ein kunsthistorisch geschulter Guide begleitet die Besucher dabei mit einem großen Schlüsselbund durch die Sammlungen der Päpste und öffnet Saal um Saal einzeln, verspricht eine Mitteilung der Museen – mit Video – von diesem Freitag. Die Führung geht unter anderem durch das Museo Pio Clementino, die Galerien der Kandelaber, der Wandteppiche und der Landkarten, durch die Raffael-Stanzen und endet in der Sixtinischen Kapelle, wo nach dem Einschalten der Beleuchtung ein kurzer Moment der Sammlung vorgesehen ist.

Inkludiert ist auch ein Frühstück in der Bar im Pinienhof. Buchbar ist die Führung unter dem Titel Good Morning Vatican Museums auf der Webseite www.museivaticani.va. (Vatican News – gs)