Vatikan: Erste Sitzung der Medjugorje-Kommission

Eine Vatikan-Kommission hat mit der Untersuchung des Wallfahrtsortes Medjugorje in Bosnien-Herzegowina begonnen. Das bestätigt der Pressesaal des Heiligen Stuhls. In Medjugorje soll es seit 1981 zu häufigen Marienerscheinungen kommen; der Vatikan will vor allem die Seelsorge vor Ort für die zahlreich nach Medjugorje strömenden Pilger und Neugierigen sicherstellen. Um ein Urteil zur Echtheit der angeblichen Erscheinungen geht es der Kommission zunächst einmal nicht. Vorsitzender des Gremiums ist der italienische Kardinal Camillo Ruini; es traf sich am 26. März zu einer ersten Sitzung. Zu den Mitgliedern der Kommission gehören von Kurienseite u.a. die Kardinäle Josef Tomko und Julian Herranz sowie Erzbischof Angelo Amato. Aus Bosnien bzw. Kroatien sind die Kardinäle Vinko Puljic von Sarajewo und Josip Bozanic von Zagreb mit dabei. (rv)

USA: „Ratzinger hat verstanden worum es geht“

US-amerikanische Medien greifen in jüngster Zeit vermehrt den Papst an. Dabei werden immer wieder einzelne Missbrauchsfälle diskutiert, die belegen sollen, dass der Papst angeblich persönlich Verantwortung trage für Wegsehen und Vertuschen. Dass dies eine völlige Fehleinschätzung sei, das betonte in einem Interview mit Radio Vatikan der Erzbischof von Atlanta, Wilton Gregory, der in seiner Amtszeit als Präsident der Bischofskonferenz des Landes von 2001 – 2004 viel mit dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger zu tun hatte.

„Die Kurienmitarbeiter haben bei meinen Besuchen schwierig zu beantwortende Fragen gestellt, genau so, wie es ihre Aufgabe war; es ist ihre Verantwortung, diese Sichtweise einzunehmen. Aber ich muss auch sagen, dass derjenige, der die Tragweite dieses Problems am besten verstanden hat und uns in unseren Aufklärungsbemühungen am klarsten unterstützt und zum Weitermachen ermutigt hat, Kardinal Ratzinger gewesen ist.“

Der einzige Weg, Vertrauen bei den Gläubigen wieder zu gewinnen, sei die klare Versicherung, dass kein Priester, gegen den es glaubwürdige Vorwürfe des Missbrauchs gebe, in der Seelsorge arbeitet. Es sei den Bischöfen in den USA in ihren Aufklärungsbemühungen immer darum gegangen, den Schutz der Kinder in den Vordergrund zu stellen.

„Während meiner dreijährigen Amtszeit als Vorsitzender der Bischofskonferenz war ich dreizehn Mal in Rom, und bei fast jedem Mal hatte ich ein privates Treffen mit Kardinal Ratzinger. Er hat uns Bischöfen die Unterstützung und Ermutigung gegeben, die uns ermöglicht haben, auf unserem Weg weiter voran zu gehen.“ (rv)

Programm der Papstreise nach Malta (17./18.04.2010)

Programm der Papstreise

Samstag, 17. April 2010

Rom
15.25 Abflug vom Internationalen Flughafen „Leonardo da Vinci“, Fiumicino (Rom) nach Malta

Luqa
17.00 Begrüßungszeremonie auf dem Internationalen Flughafen von Malta in Luqa Ansprache des Hl. Vaters

La Valletta
18.15 Höflichkeitsbesuch beim Präsidenten der Republik im Palast der Großmeister in La Valletta Ansprache des Hl. Vaters

Rabat
19.45 Besuch der Grotte des Hl. Apostels Paulus in Rabat Gebet und Grußworte des Hl. Vaters

Sonntag, 18. April 2010

Floriana
10.00 Hl. Messe auf dem „Piazzale dei Granai“ in Floriana Predigt des Hl. Vaters Regina Caeli Worte des Hl. Vaters

Rabat
13.00 Mittagessen mit den Bischöfen von Malta und dem Päpstlichen Gefolge in der Apostolischen Nuntiatur von Rabat
16.00 Abschied von der Apostolischen Nuntiatur in Rabat

Kalkara
16.45 Bootsfahrt vom Hafen von Kalkara zum Großen Hafen von La Valletta

La Valletta
17.15 Treffen mit den Jugendlichen im Großen Hafen von La Valletta Ansprache des Hl. Vaters

Luqa
18.40 Abschiedszeremonie auf dem Internationalen Flughafen von Malta in Luqa Ansprache des Hl. Vaters
19.10 Abflug vom Internationalen Flughafen von Malta in Luqa nach Rom

Rom
20.45 Ankunft auf dem Flughafen von Ciampino (Rom)

(vh)

Vatikan: Richtlinien zu Missbrauch veröffentlicht

Bei Fällen von sexuellen Übergriffen auf Kindern und Jugendlichen durch Kleriker sollen „immer“ die Behörden eingeschaltet werden. Das steht in Vatikan-Richtlinien, die an diesem Montag auf der Homepage des Heiligen Stuhls veröffentlicht worden sind. In den schwersten Fällen kann der Papst einen Täter-Priester gleich laisieren, auch wenn noch kein kanonisches Urteil vorliegt, so die Richtlinien. Vatikansprecher Pater Ciro Benedettini präzisierte, das jetzt veröffentlichte Regelwerk sei nicht neu, sondern stamme von 2003. Es werde jetzt veröffentlicht, um „die vom Papst gewünschte absolute Transparenz“ deutlich zu machen. Bei Übergriffen auf Erwachsene gelten andere Normen.

Vieles ist eigentlich schon bekannt von dem, was in den jetzt veröffentlichten Richtlinien steht. Immerhin findet sich dort aber ganz klar der – an den verantwortlichen Ortsbischof gerichtete – Satz: „Das bürgerliche Gesetz, das die Anzeige von Verbrechen bei den Behörden betrifft, soll immer befolgt werden.“

Die Glaubenskongregation hat – so wird in den Richtlinien deutlich – mehrere Optionen, wenn ihr ein Missbrauchsfall zur Kenntnis gelangt. Je nach der Schwere der Vorwürfe kann sie entweder den Ortsbischof ermächtigen, selbst vor einem lokalen Kirchengericht einen Strafprozess durchzuführen; in diesem Fall kann der Beschuldigte gegen sein Urteil Revision bei der Glaubenskongregation einlegen. Oder die Kongregation kann im entsprechenden Bistum einen Verwaltungsprozess anstoßen: Werden dabei kanonische Strafen verhängt, darf der Beschuldigte ebenfalls bei der Kongregation dagegen Berufung einlegen. „Die Entscheidung, die die Kardinalsmitglieder der Glaubenskongregation dazu fällen, ist endgültig“, so die Richtlinien.

Und dann eine interessante weitere Regelung: „In wirklich schwerwiegenden Fällen, also wenn ein ziviles Gericht einen Priester wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt hat oder wenn es evidente Beweise gibt, kann die Glaubenskongregation den Fall direkt dem Heiligen Vater unterbreiten – mit der Bitte, dass der Papst ein „ex-ufficio“-Dekret für die Zurückstufung in den Laienstand erlässt. Gegen ein solches päpstliches Dekret ist keine kanonische Berufung möglich.“ Wenn beschuldigte Priester selbst um Dispens vom Priesteramt bäten, dann „genehmigt der Heilige Vater das um des Wohles der Kirche willen“, so der Text wörtlich. Von „Vertuschung“ oder von „Geschwätz“ ist in dem Regelwerk keine Rede. (rv)

Deutsche Übersetzung der Vatikan-Richtlinien bei kath.net  <<<hier>>>