Vaticanhistory: Neues in VH

Biografien:

In Vaticanhistory wurden alle Biografien überarbeitet und erweitert. So stehen dem Benutzer noch mehr Informationen zur Verfügung. Dieses gilt sowohl für die lebenden Mitglieder des Kardinalskollegiums wie für die verstorbenen Kardinäle seit 1996. Wie üblich sind die Biografien über den Namen des Kardinals aufrufbar.

Mitglieder der Dikasterien:

Auf den Seiten des VATIKANS wurden die jeweils berufenen Kardinalsmitglieder in den Dikasterien aufgelistet. So stehen zu dem Stab des Dikasteriums auch die mitarbeitenden Kardinäle auf der aufgerufenen Seite.

Statistiken:

Der Themenbereich VATIKAN wurde um einige Seiten Statistik erweitert. Hier findet man eine Aufstellung aller Kardinäle, die jemals Leiter eines Dikasteriums waren. Ebenso sind alle lebenden Eminenzen, die als Mitarbeiter der Dikasterien berufen sind, bzw. waren aufgeführt. Eine Seite mit Diagrammen zu dem Prozentverhältnis von Kurienangehörigen zu Nichtkurienangehörigen rundet den Bereich Statistiken ab.

Hier eine kleine LINK-Auswahl:

 

(vh)

Italien: Wer für die Mafia ist, ist gegen die Kirche

Das sagte der Erzbischof von Neapel, Kardinal Crescenzio Sepe, bei einer kirchlichen Veranstaltung gegen die Organisierte Kriminalität. Bei der Konferenz nahmen auch Vertreter anderer Religionen teil. Kardinal Sepe fügte an, dass Mitglieder der Mafia keinen Platz in der Kirche hätten. Das gelte auch für verstorbene Kriminelle, für die die Kirche auch Beerdigungen verweigern sollte. (rv)

Ende des zweiten Vatileaks-Prozesses: Schuldspruch für Claudio Sciarpelletti

Zwei Monate Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil des vatikanischen Gerichts im Fall des Computertechnikers Claudio Sciarpelletti. An diesem Samstag ging mit dem zweiten Verhandlungstag der Prozess gegen den zweiten Angeklagten zu Ende. Sciarpelleti wurde Begünstigung von schwerem Diebstahl vorgeworfen. Die vatikanische Gendarmerie hatte im Mai in seinem Schreibtisch einen Briefumschlag mit der Aufschrift „P. Gabriele persönlich" sichergestellt. Über den Besitz dieser Dokumente hatte Sciarpelletti sich widersprechende Angaben gemacht, dies war Gegenstand des Prozesses.
Vatikansprecher Pater Federico Lombardi trat nach der Urteilsverkündigung vor die Presse und berichtete:

„Heute morgen wurden der Angeklagte und vier Zeugen verhört. Danach kamen der Staatsanwalt und der Verteidiger zu Wort. Dann wurde für etwa eine Stunde beraten. Schließlich verlas der Präsident des Gerichts den Urteilsspruch."

Unter den Zeugen waren Paolo Gabriele, der vor vier Wochen wegen schweren Diebstahls verurteilt worden war, Monsignore Carlo Maria Polvani, William Kloter, der Vizekommandant der Schweizer Garde, und Gianluca Gauzi Broccoletti von der Gendarmeria. Auf die Aussage von Gendarmerie-Chef Domenico Gianni wurde verzichtet.

Pater Lombardi wiederholte anschließend das Urteil gegenüber der Presse noch einmal. Hier die wichtigsten Punkte:

„Der Angeklagte Claudio Sciarpelleti wird im Sinne der Anklage der ihm vorgeworfenen Delikte schuldig gesprochen. Er hat dazu beigetragen, die Untersuchungen zu erschweren. Sciarpelletti wird zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Diese Strafe wird auf zwei Monate reduziert, da Sciarpelletti keine Vorstrafen hat. Diese Strafe wird gemäß der gesetzlichen Bedingungen auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt."

Außerdem muss der Informatiker die Prozesskosten tragen. Sciarpelletis Anwalt kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. (rv)

D: „Nicht immer nur Nein sagen“

Die Präimplantationsdiagnostik PID wird wieder Thema der politischen Debatte: Das Bundeskabinett und der Bundesrat werden in den kommenden Wochen eine Rechtsverordnung beraten, die der deutsche Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Sommer erstellt hatte. Der Bundestag hatte nach langer Debatte ein Gesetz erlassen, dessen Ausführung nun ansteht, die PID kommt also Anfang 2013 in Gang.

„Da geht es ja darum, dass Gendefekte menschlicher Embryonen selektiert und verworfen werden. Es wird niemanden in Deutschland überraschen, dass die katholische Kirche das ablehnt", so kommentiert der Münchner Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, die aktuelle Gesetzgebungsdebatte zur PID. Die Herbstvollversammlung der bayrischen Bischöfe hatte dieses Thema beraten, Kardinal Marx fasste bei einer Pressekonferenz am Donnerstag die Überzeugung der Bischöfe zusammen. Man lehne die gesamte PID samt den geplanten Beratungszentren und Ethik-Kommissionen ab.

„Das ist eine eindeutige und klare Ablehnung, und deswegen werden wir uns auch nicht an den Ethik-Kommissionen beteiligen. Das geht nicht! Wir sind der Meinung, dass dies nicht akzeptabel ist, dass der Gedanke der Selektion jetzt sozusagen voranschreitet. Wir lehnen jegliche Tötung menschlicher Embryonen ab und wenden uns deshalb auch gegen eine Ausweitung der Zahl von Zentren in den Bundesländern, deren Beratung die Voraussetzung einer Anwendung von PID ist."

Die Gefahr liege aber nicht nur im Gedanken der Selektion menschlichen Lebens, in der Gesetzgebung lauere eine weitere Gefahr. Die Bischöfe glauben nämlich nicht, dass es bei Einzelfällen bleiben wird, sondern sehen eine Ausweitung: Wenn erst einmal die Infrastruktur dafür da sei, würden sicherlich marktwirtschaftliche Dynamiken greifen.

„Das Bundesgesetz hat ja ausdrücklich von Einzelfällen gesprochen. Durch eine solche Ausweitung sehen wir die Gefahr der Multiplizierung von Fällen und eines Wettbewerbs um Kunden für künftige PID-Beratung in diesen Ethik-Zentren."

Aber damit nicht genug: Die PID ist nicht das einzige gesellschaftlich-ethische Thema, zu dem sich die bayrischen Bischöfe in ihrer Versammlung positioniert haben. Sie wenden sich ebenfalls klar gegen die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe, ebenfalls ein Thema, bei dem Marktwirtschaft und Ethik kollidieren.
Seit Mitte Oktober beräte der deusche Bundesrat ein Gesetz, das wegen mangelnder gesetzlicher Regelung in dieser Frage in die Kritik gekommen ist. So hatte der Deutsche Hospiz- und Palliativverband darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf befördert, was er eigentlich verhindern will – weil durch die „völlig unzureichenden Regelungen" Anreize geschaffen würden für andere Formen der organisierten oder geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Ähnlich sehen das auch die bayrischen Bischöfe. Kardinal Marx:

„Wir haben begrüßt, dass der Gesetzentwurf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verbieten soll, aber wir kritisieren, dass das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids in dem Entwurf nicht hinreichend geregelt ist."

Hier sehe er auch eine Gemeinsamkeit mit Ärzten, welche die Sterbehilfe nicht als Aufgabe eines Arztes ansähe. Die Kirche wende sich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe. Die Kirche sei aber nicht nur dagegen, sie setze sich gleichzeitig auch aktiv für einen anderen, menschlichen Umgang mit dem Sterben ein.

„Deswegen bemühen wir uns nach unseren Kräften, im Bereich der Palliativ- und Hospizarbeit unseren Beitrag zu leisten. Ich bin ziemlich froh, dass das in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten ein ganz entscheidender Bereich geworden ist und dass sich die Kirchen – beide Kirchen – intensiv bemühen. Denn es geht darum, nicht immer nur Nein zu sagen und zu sagen, was man nicht will; man muss auch zeigen, was man positiv beitragen will. Da sind die Hospizbewegung und die Palliativversorgung ein ganz entscheidender Bereich, und da wollen wir auch weiterhin mithelfen. (rv)