Johannes XXIII. und Johannes Paul II.: Heiligsprechungen am 27. April

Papst Johannes XXIII. Papst Johannes Paul II.Es ist der letzte Schritt zur Heiligsprechung: An diesem Montag hat ein Konsistorium – eine ordnungsgemäße Versammlung von Kardinälen – unter der Leitung von Papst Franziskus grünes Licht gegeben für die Heiligsprechung der beiden Päpste Johannes XXIII. und Johannes Paul II. Der Papst legte fest, dass das Ereignis am 27. April in Rom stattfinden wird, dem Sonntag nach Ostern (oder dem Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, wie der Tag nach einer Entscheidung Johannes Pauls II. gefeiert wird). Das gab der Vatikan nach dem Konsistorium bekannt.

Um die gleichzeitige Heiligsprechung beider Päpste zu ermöglichen hatte Papst Franziskus Johannes XXIII. vom zweiten Wunder dispensiert. Der Prozess für Johannes Paul II. war dagegen zügig, aber vollständig abgelaufen. (rv)

Papst gründet Kardinalsrat als feste Einrichtung

Die Gruppe der acht Kardinäle ist ein reines Beratergremium für den Papst und hat keine Entscheidungsbefugnis. Das betonte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bei einer Pressekonferenz an diesem Montag, einen Tag bevor die Kardinäle erstmals zusammenkommen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Schreiben veröffentlicht, mit dem Papst Franziskus die Gruppe institutionalisiert. Bei den Beratungen gehe es um die Leitung der Weltkirche und um eine Revision der apostolischen Konstitution „Pastor Bonus" über Struktur und Funktionsweise der Kurie, so das Schreiben. Pater Lombardi erklärte zum Treffen der acht Kardinäle:

„Die Reform der Kurie ist ein Punkt, aber sie ist nicht alles. Es geht auch um die Probleme der Leitung der Weltkirche, um die es bei den Beratungen gehen wird. Auch diese haben eine hohe Wichtigkeit für den Papst."

Die Zusammensetzung drücke die Gemeinschaft der Bischöfe aus, mit Ausnahme eines Vertreters des Vatikans seien alle Mitglieder residierende Bischöfe. Der Sekretär des Rates – der Bischof von Albano – habe Kardinal Bergoglio bei einer Synode bereits als Mitarbeiter geholfen, hier bestehe eine gute Arbeitsbeziehung, erläuterte Lombardi.

„Der Papst behält sich vor, die Zahl der Mitglieder zu vergrößern oder zu verändern. Sie beginnt mit diesen acht für dieses erste Treffen und sie repräsentieren die verschiedenen Teile der Welt, aber der Papst ist frei, diese Gruppe zu ergänzen oder die Zusammensetzung zu verändern."

Da das Schreiben des Papstes keine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder Gruppen erwähnt, sei deutlich, dass es sich um ein Beratungsgremium für den Papst handele, so Lombardi.

„Eine gute Weise, diesen Rat zu definieren ist, ihn als ein weiteres Mittel zu nennen, dass die Leitung der Kirche durch eine neue Weise der Beratung bereichert ."

Lombardi wies bei der Pressekonferenz auch darauf hin, dass Papst Franziskus ebenfalls weitere Formen der Beratung in Anspruch genommen hätte. So habe es ein erstes Treffen aller Leiter päpstlicher Dikasterien gegeben, außerdem habe der Papst zwei Kommissionen gegründet, die ökonomische und administrative Fragen behandelten. Der Papst habe außerdem von einer Erneuerung der Arbeitsweise der Bischofssynode gesprochen. Er denke, dass es dazu in nicht allzu weiter Ferne Entscheidungen geben werde, so der Vatikansprecher.

„Die wichtigsten Formen der Beratung in der Kirche werden diese drei sein: Die Synode, die Treffen mit den Leitern der Vatikanabteilungen, seinen engsten Mitarbeitern, und diese Gruppe, die heute formal eingerichtet wird."

Die Mitglieder

Die acht Mitglieder des Kardinalsrates sind Erzbischof Reinhard Marx von München-Freising, Erzbischof Laurent Monswengo von Kinshasa, Erzbischof Oswald Garcias von Bombay, Erzbischof George Pell von Sidney, Erzbischof Sean Patrick O’Malley von Boston, Erzbischof Oscar Rodriguez Maradiaga von Tegucigalpa, Francisco Javier Errazuriz Ossa, emeritierter Erzbischof von Santiago de Chile und Giuseppe Bertello, Präsident des Governatorats des Vatikanstaates. (rv)