Kardinalsrat K9: Nächste Tagungsrunde vom 11. bis 13. Juni

Das Beratungsgremium soll von Montag bis Mittwoch erneut im Vatikan beraten.

Vaticanhistory – Martin Marker

Bei der letzten Gesprächsrunde des Kardinalsrates vom 23. bis 25. April wurde der Entwurf der neuen „Apostolischen Konstitution der Römischen Kurie“, dem Nachfolgedokument der Apostolischen Konstitution „PASTOR BONUS “ aus dem Jahr 1988 verlesen. Der Pressesprecher des vatikanischen Presseamtes Greg Burke betonte:

„Die Ausarbeitung des neuen Entwurfes wird noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Dann werden die Kardinäle den Text verabschieden, der dem Heiligen Vater zu einer weiteren Konsultation und zur endgültigen Zustimmung übergeben werden wird.”

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde von verschiedenen Entwürfen und einer bereits fertigen Einleitung gesprochen, nie aber von einem fertigen Entwurf. Die neue Konstitution basiert, wie ebenfalls das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, auf folgenden Themen:

  • Die Römische Kurie im Dienst des Heiligen Vaters und der Teilkirchen.
  • Der pastorale Charakter der kurialen Tätigkeiten.
  • Die Errichtung und die Funktion der dritten Sektion des Staatssekretariats – das letztendlich für die Aufgabe der Seelsorge am Personal der Diplomatie entstanden ist.
  • Die Verkündigung des Evangeliums und der missionarische Geist als Perspektive, die die Aktivität der gesamten Kurie charakterisiert.

Die neue Apostolische Konstitution, welche die gesamte Struktur der römischen Kurie regeln soll, wird sicherlich bei der kommenden Beratungsrunde vom 11. bis 13. Juni noch nicht zu einer Schlussfassung gelangen. Das Dokument wird mit Spannung erwartet.

Seit 13. April 2013 besteht der Kardinalsrat, als Beratungsgremium des Heiligen Vaters. Seither gab es in der römischen Kurie eine Vielzahl von Veränderungen und Modifikationen in den verschiedenen Dikasterien. Sieben Päpstliche Räte und die Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls wurden aufgelöst. Einige neue Dikasterien wurden geschaffen und andere wurden umstrukturiert oder verändert. Offen ist auch, welche Bezeichnungen die neugeschaffenen „Dikasterien per experimentum“ erhalten werden.

Persönliche Probleme im Kardinalsrat K9

Kardinal Oscar Maradiaga (75):

Der Koordinator, faktisch der Leiter des Kardinalsrates K9, Kardinal Oscar Maradiaga ist möglicherweise tief in Fälle schwerer Misswirtschaft verwickelt und soll selbst hohe Zahlungen von der katholischen Universität von Tegucigalpa (Honduras) erhalten habe. Ferner wird Maradiaga beschuldigt, mehr als 1,2 Millionen US Dollar in Londoner Finanzunternehmen investiert zu haben. Ein Teil dieses Geldes sei “verschwunden”, berichten einige Medien.

Kardinal George Pell (77):

Man darf davon ausgehen, dass in der nächste Woche stattfindenden Beratungsrunde der K9 mindestens ein Mitglied fehlen wird. Kardinal George Pell muss ich seit fast genau einem Jahr in Australien vor Gericht verantworten. Seit Eröffnung des Gerichtsverfahrens darf Pell Australien nicht mehr verlassen. Zudem kann Pell sein Amt als Präfekt des Wirtschaftssekretariats ebenfalls nicht wahrnehmen.

Kardinal Francisco Javier Errázuriz Ossa (84):

Die Krise des chilenischen Episkopats ging nicht spurlos an Kardinal Errázuriz Ossa vorbei. Mehrere Missbrauchsopfer der Kirche Chiles haben schwere Vorwürfe gegen den Kardinal erhoben. Errázuriz Ossa wird von den überlebenden Opfern vorgehalten, den Missbrauchsskandal vertuscht beziehungsweise gedeckt zu haben. Personelle Konsequenzen durch den Papst stehen derzeit noch aus.

Die Reform der römischen Kurie läuft nun seit fünf Jahren. Sie ist so alt wie das Pontifikat von Papst Franziskus. Mit der Veröffentlichung einer neuen „Apostolischen Konstitution der Römischen Kurie“ wird sie vorerst ihr Ende finden. Man darf sicherlich noch in diesem Jahr mit dem Dokument rechnen. (vh – mm)

 

Kurienreform: Entwicklung eines Entwurfes

VATIKANSTADT – Endlich gibt es ihn: Den Entwurf für die neue Apostolische Konstitution – das Schreiben, das die Funktionen und Aufgaben einer „reformierten“ Kurie regeln wird. Der Kardinalsrat hat ihn bei seinem letzten Treffen prüfend „durchgelesen“. Aber es ist noch nichts endgültig, nicht einmal der Name des Schreibens – der wahrscheinlich etwas mit der Idee einer „missionarischen Kirche“ zu tun haben wird – steht fest. Wie auch die Diskussionen noch nicht beendet sind.

Das ist die wichtigste Neuigkeit, die vom Kardinalsrat kam, der sich vom 23. bis 25. April versammelt hatte. Der Rat war vom Papst im September 2013 mit der Aufgabe betraut worden, eine Reform der Römischen Kurie auszuarbeiten und ihn auch bei der Leitung der Kirche zu unterstützen; generell hat er eine beratende Funktion.

Das merkt man auch bei der Art und Weise, mit der die neue pastorale Konstitution behandelt wird, welche die von Johannes Paul II. 1988 veröffentlichte Konstitution Pastor Bonus ersetzen wird, die bisher die Funktionen und Aufgaben der römischen Kurie geregelt hat und formell noch wirksam bleibt, solange bis es einen neuen Entwurf geben wird.

Die Ausarbeitung des neuen Entwurfes „wird noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen“ informierte das vatikanische Presseamt. Dann werden die Kardinäle den Text verabschieden, der dem Heiligen Vater zu einer weiteren Konsultation und zur endgültigen Zustimmung übergeben werden wird.“ Kurz gesagt: Noch nichts Definitives.

Bislang wurde von verschiedenen Entwürfen und einer bereits fertigen Einleitung gesprochen, nie aber von einem fertigen Entwurf. Die neue Konstitution basiert, wie ebenfalls das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, auf folgenden Themen: Die Römische Kurie im Dienst des Heiligen Vaters und der Teilkirchen; der pastorale Charakter der kurialen Tätigkeiten, die Errichtung und die Funktion der dritten Sektion des Staatssekretariats – das letztendlich für die Aufgabe der Seelsorge am Personal der Diplomatie entstanden ist; die Verkündigung des Evangeliums und der missionarische Geist als Perspektive, die die Aktivität der gesamten Kurie charakterisiert.

Es handelt sich im Grunde um Themen, die bereits in den vergangenen Sitzungen der Kardinäle umfassend diskutiert worden waren.

Nicht anwesend war Kardinal George Pell, Präfekt des Wirtschaftssekretariats, der sich in Australien befand, um sich gegen diffamierende Vorwürfen zu verteidigen – zusammen mit Kardinal Reinhard Marx, dem Präsidenten des Wirtschaftsrates, der auch erst ab Dienstag anwesend war; die wirtschaftlichen Themen waren nicht Teil der Diskussionen, wie es normalerweise passiert. In einer früheren Sitzung hatte man eine Arbeitsgruppe für Wirtschaft festgelegt, über die jedoch nicht mehr gesprochen wurde.

Stattdessen sprach Kardinal Sean O’Malley, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen, über die Aktivitäten dieser Kommission und über die erste Vollversammlung der Kommission seit Erneuerung der Mitglieder.

Das vatikanische Presseamt erinnert daran, dass „die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen während der jüngsten Vollversammlung die Zeugnisse der neu ernannten Mitglieder aus Brasilien, Äthiopien, Australien und Italien angehört hatte“, sowie das Survivor Advisory Panel des Vereinigten Königreichs. Kardinal O’Malley bekräftigte „die Priorität, von den Erfahrungen der Menschen auszugehen und weiterhin den Opfern zuzuhören und ihre Erfahrungen aufzunehmen.“

Bei dem dreitägigen Treffen hielt auch der Sekretär des Sekretariats für die Kommunikation, Monsignore Lucio Adrian Ruiz, einen Vortrag, der seit dem Rücktritt von Monsignore Dario Edoardo Viganò die Rolle des Präfekten übernommen hat. Monsignore Ruiz informierte den Rat über den Stand der vatikanischen Medienreform.

Die nächste Sitzung des Kardinalrates wird vom 11. bis zum 13. Juni 2018 stattfinden. (CNA Deutsch)

Vatikan: Dokument der Kurienreform „fast fertig

Das Schreiben, das die Kurienreform festzurrt, ist „fast fertig“. Das hat der Koordinator des sogenannten K9-Rates, der den Papst bei der Umsetzung des Vorhabens unterstützt, in einem Interview gesagt.

Oscar Rodríguez Maradiaga äußerte sich im spanischen Fernsehsender Trece, wie der Blog Il Sismografo berichtet. Er hoffe, das Dokument erscheine noch dieses Jahr.

Unter den noch nicht gelösten Anliegen ist Maradiaga zufolge die Rolle der Nuntien bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt. Der Kardinal sagte, ein Teil der Zuständigkeit der Nuntien könnte auf die lokalen Bischofskonferenzen übergehen.

Der K9-Rat hat bisher 23 Mal im Vatikan getagt. In der Zwischenzeit stehen die neun Kardinäle per Tablet im Austausch, sagte Maradiaga. Die nächste Sitzung findet von 23. bis 25. April statt. Papst Franziskus nimmt jeweils daran teil.

Die neue Apostolische Konstitution wird „Pastor Bonus“ ablösen, ein Dokument von 1988, das verschiedene Neuregelungen von Papst Johannes Paul II. bündelte. (Vatican News – gs)

Römische Kurie: Papst Franziskus entscheidet, wer wann geht oder bleibt!

Am Donnerstag veröffentlichte das Staatssekretariat das Moto Proprio „ Imparare a congedarsi“ (Lernen, sich zu verabschieden) des Papstes. Mit diesem Dokument hat Franziskus das Verfahren der Zurruhesetzung der Amtsleiter der römischen Kurie radikal verändert.

Das Franziskus sich in seinem Pontifikat nicht um Traditionen schert ist seit Langem bekannt. Mit dem Moto Proprio setzt er erneut bisher übliche Verfahrensweisen nicht nur außer Kraft, sondern verstärkt sein eigenes Machtpotenzial in der Kirche. Andererseits hatte Franziskus erst im Jahr 2014 durch seinen Kardinalstaatssekretär Parolin, eine bis dahin übliche Regelung des automatischen Amtsverfalls bei Erreichen des 75. Lebensjahres in der Kurie bestätigt. Mit dem neuen Moto Proprio hebt der Papst seine Bestätigung von 2014 auf.

Der Papst betont im Dokument:

„Eine mögliche Verlängerung über die Altersvorgabe hinaus erfolgt ausschließlich zum Wohl der Kirche und ist nicht als persönlicher Erfolg zu bewerten. Ferner ist die päpstliche Entscheidung über ein Rücktrittsgesuch nicht als automatischer Akt, sondern als Akt der Regierung zu verstehen. Der Entschluss hierüber wird eine der Situation angemessene Entscheidung sein“.

Die Neuerungen haben Einfluss auf das kanonische Recht. So verändert sich im Codex Iuris Canonici (CIC) der Canon 189, §3 und sinngemäß auch der Canon 970 im Rechtsbuch der katholischen Ostkirchen. In der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS „, von Papst Johannes Paul II., ist der § 5 von der Änderung betroffen.

Betroffen sind nun neben den Kardinälen auch die Sekretäre der Dikasterien und Botschafter des Heiligen Stuhls. Alle haben ihren Rücktritt, mit Vollendung des 75. Lebensalters, dem Papst anzubieten. Der Automatismus des Amtsverlustes „ipso facto“ gehört somit der Vergangenheit an. Entscheidend ist die Annahme durch den Papst. Er und nur er entscheidet über die Befristung oder Verlängerung des jeweiligen Amtes. Bisher war es so, dass die betroffenen Kurienmitarbeiter spätestens drei Monate nach der Rücktrittserklärung aus Altersgründen automatisch aus dem Amt schieden, wenn sie der Papst bis dahin nicht um eine Verlängerung ihrer Arbeit gebeten hatte.

In der Regierungszeit von Papst Franziskus ist die Modifikation die durch das Moto Proprio „Imparare a congedarsi“ etabliert wird, eigentlich nichts entscheidend Neues. Franziskus hat zwar seine Bestätigung von 2014 revidiert aber gleichzeitig an Entscheidungsmacht in den vatikanischen Dikasterien deutlich hinzugewonnen. Kurienmänner, die nicht auf Papstkurs sind, werden künftig pünktlich mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Amt scheiden, reformtreue Mitstreiter, Bergoglianer, verbleiben länger an der Seite des Pontifex.

Fazit

Die Kritik am Pontifikat von Franziskus ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Auch in den weltweiten Medien genießt der Papst nicht mehr das Wohlwollen der Vergangenheit. In den eigenen Kirchenreihen ist eine ablehnende Haltung gegenüber seiner Amtsführung und vieler fragwürdiger Entscheidungen nicht mehr zu leugnen.

Mit dem neuen Moto Proprio stärkt Franziskus seinen Primat im eigenen Haus.

Gläubige und Kirchenvertreter beobachten die Regierungszeit des Papstes mit Skepsis und wohl so mancher stellt sich die Frage: was kommt als Nächstes? (vh)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

Vatikan: Kardinäle beraten über Zusammenlegungen von Räten

Kardinal PellDie Neuorganisation der Arbeit des Heiligen Stuhls schreitet langsam, aber beständig voran: Die neun Kardinäle, die Papst Franziskus bei der Kurienreform beraten, arbeiten bereits an einem Vorschlag für die Neufassung der Konstitution „Pastor Bonus“. Das sagte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Mittwoch vor Journalisten. Die Kardinäle hätten sich bereits auf einen Entwurf zur Einleitung des Papiers geeinigt. „Pastor Bonus“ ist der Grundlagentext für die Arbeitsweise an den Behörden des Heiligen Stuhles.

Der sogenannte K9-Rat ist seit Montag und noch bis Mittwochabend zu seinem sechsten Treffen im Vatikan versammelt. Intensiv hätten die Kardinäle diesmal über die Aufteilung der vatikanischen Räte und ihre Zuständigkeiten gesprochen. Lombardi:

„Zum einen lag der Schwerpunkt auf den Themenbereichen Laien und Familien, die auch Frauen, Jugendliche, geistliche Bewegungen umfasst. Der andere Themenbereit war Gerechtigkeit und Frieden, einschließlich Migranten, Caritas, Gesundheit, Leben und Ökologie, besonders Human-Ökologie. Diese beiden Überthemen wurden verhandelt, um zu sehen, wie man sie an der Kurie besser koordinieren und auf einer großen Basis betrachten kann.“

Damit steht eine mögliche Zusammenlegung verschiedener Räte im Raum. Auf der einen Seite wären demnach der Laien- und der Familienrat betroffen, auf der anderen die vier Räte für Gerechtigkeit und Frieden, Migranten und Krankenpastoral sowie das päpstliche Hilfswerk „Cor Unum“. Die Phase der K9-Beratungen über wirtschaftlich-administrativen Angelegenheiten sei bereits abgeschlossen, erklärte Lombardi und verwies auf die neue vatikanische Wirtschaftsarchitektur, die Kardinal Pell bereits vorgestellt hatte.

Neuerlich betonte Lombardi, der K9-Rat treffe selbst keine Entscheidungen, sondern werde dem Papst Vorschläge unterbreiten. Diese dienten dem Papst als Entscheidungsgrundlage. Franziskus werde sie eventuell zuvor in weitere Beratungen einbringen, um es zum Beispiel mit den Chefs der Kurienbehörden zu besprechen. Diese träfen sich im Herbst zu ihrem turnusmäßigen Gespräch mit dem Papst.

Als Termine für die nächsten Versammlungen des K9-Rates nannte Lombardi 9. bis 11. Dezember und 9. bis 11. Februar 2015. Dem Rat gehören neun Kardinäle aus allen Erdteilen an. Neben Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin – dem einzigen K9-Mitglied aus der Kurie – gehört dem Gremium Kardinal Reinhard Marx an. (rv)

Vatikansprecher Lombardi: IOR folgt „natürlicher Entwicklung“

Kardinal Pietro Parolin Die acht Kardinäle, die den Papst bei der Kurienreform beraten, tagen diese Woche wieder im Vatikan. Sie sind jedoch nicht mehr zu acht, sondern zu neunt; Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin ist seit seiner Ernennung bei den Sitzungen des Kardinalsrates anwesend und wird das auch in Zukunft sein. Das hat Pressesprecher Federico Lombardi an diesem Mittwoch im vatikanischen Pressesaal mitgeteilt.

„Bis jetzt hatten wir immer von K 8 plus eins gesprochen. Aber nie wurde die volle Teilnahme von Kardinalstaatssekretär formal bestätigt, das kann ich jetzt hiermit tun. Also, es ist nicht mehr die K8 – Gruppe, aber die K9 Gruppe. Weil der Kardinalstaatssekretär immer teilnimmt. Als volles Mitglied des Rats. So ist das.“

Auch der Papst nehme weiterhin wie gewohnt an den Sitzungen teil. Themen des Treffens waren am Montag und am Dienstag das vatikanische Governatorat sowie das Staatssekretariat. Beide Behördenchefs, Kardinal Bertello und Kardinal Parolin, sind Teil der K9. Das Governatorat ist die „Stadtregierung“ der Vatikanstadt, das Staatssekretariat hingegen die zentrale Behörde des Heiligen Stuhles. Bisher sei noch keine Vorlage für eine Neufassung der Konstitution „Pastor Bonus“ erstellt, sagte Lombardi. Die Konstitution regelt die Zuständigkeiten an der römischen Kurie.

Das dritte große Thema der derzeit laufenden Sitzungen war das vatikanische Geldinstitut IOR. Es befinde sich derzeit in einer „Übergangsphase“, bestätigte Lombardi. Italienische Medien hatten seit einiger Zeit über eine Ablösung des deutschen IOR-Präsidenten Ernst von Freyberg spekuliert. Lombardi sagte, in der kommenden Woche sei mit mehr Informationen über die Zukunft des IOR zu rechnen – nach der Sitzung des vatikanischen Wirtschaftsrates, die für kommenden Samstag anberaumt sei. Beim Umbau des IOR handele es sich jedenfalls um eine „natürliche Entwicklung“, präzisierte der Vatikansprecher. Freybergs Beitrag werde „hoch geschätzt“ und „sehr positiv bewertet“.
Zeitweise kamen zu den aktuell laufenden Beratungen auch vier der fünf Mitglieder des zuständigen Kontrollrates für das IOR unter Leitung von Kardinal Santos Abril y Castello hinzu, erklärte Lombardi. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn, der dem Gremium ebenfalls angehört, war bisher verhindert. Ernst von Freyberg hatte das Amt des IOR-Präsidenten im Februar 2013 angetreten. In seine Amtszeit fiel eine Verstärkung der Vatikan-Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche. Dabei war bei der Vatikanbank eine Kampagne für mehr Transparenz bei Geldgeschäften und eine andere Kommunikationspolitik durchgesetzt worden.

Am Rand der Pressekonferenz bestätigte Lombardi auch, dass auf Vermittlung des römischen Oberrabbiners Di Segni ein Treffen zwischen Papst Franziskus und den Eltern der drei entführten jungen Israelis angedacht war. Die Auffindung der drei ermordeten Teenager im Westjordanland habe die Planung verändert. (rv)

Vorschläge zur Kurienreform: Neue Aufgaben, neue Grundlage

Pater LombardiEinen „Kurienmoderator", weniger römischen Zentralismus, anders gefasste Aufgaben für das Staatssekretariat, eine neue gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kurie und mehr Gewicht für Laien: Darüber haben die acht Kardinäle des Kardinalsrates gesprochen, die Papst Franziskus bei der Kurienreform beraten. Ihre erste dreitägige Sitzungsperiode endet an diesem Donnerstag im Vatikan. Vor Journalisten nannte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi Einzelheiten zu den Beratungen.

Zunächst sagte er, es sei mit einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Arbeit der Kurie zu rechnen. Die Kardinäle und der Papst wünschten sich nicht bloß „kosmetischen Nachbesserungen", etwa in Form einer Überarbeitung der bestehenden Apostolischen Konstitution „Pastor Bonus" von 1988, mit der seinerzeit Johannes Paul II. die Arbeit der Kurie regelte. Vielmehr werde wohl es ein neues Dokument geben, das „Pastor Bonus" ablöse, erklärte Lombardi.

„Besonders fällt die Absicht auf, die Natur des „Dienstes" der Kurie an der Weltkirche und den Ortskirchen in den Vordergrund zu rücken."

Es gehe darum, dem Zentralismus der Kurie zu Leibe zu rücken, so Lombardi mit Verweis auf das kirchliche Prinzip der Subsidiarität. Das heiße, „in Rom alles zu erledigen, was für die gute Leitung der Kirche und der Hilfe der Kirche in allen ihren Dimensionen erforderlich" sei. Die Kardinäle des Rates dächten hier besonders an das Staatssekretariat und an seine Aufgaben, präzisierte Lombardi.

„Das Staatssekretariat ist das Sekretariat des Papstes. Das Wort „Staat" soll nicht zu Missverständnissen führen. In der Tat ist es ein Sekretariat des Papstes für seinen Dienst der Leitung der Weltkirche."

Diese Überlegungen seien dem Papst gerade aktuell sehr nützlich: am 15. Oktober wird der neue Kardinalstaatsskretär Pietro Parolin sein Amt antreten, der sicherlich vom Papst Anweisungen für seinen Dienst erbeten werde.

Die Kardinäle hätten bei ihren Beratungen auch eine neue Figur am Heiligen Stuhl angedacht: einen „Kurienmoderator", eine „mögliche neue Figur der Koordinierung zwischen den Dikasterien und Büros" der Kirchenverwaltung. Entscheidungen gebe es keine, die müsse der Papst treffen, unterstrich Lombardi neuerlich. Jedenfalls wäre ein solches neues Amt Gegenstand der neuen Apostolischen Konstitution.

Mit besonderer Aufmerksamkeit hätten sich die acht Kardinäle der päpstlichen Beratungsgruppe über die Rolle von Laien ausgetauscht. Viele diesbezügliche Anfragen aus verschiedenen Erdteilen seien ins Gespräch eingeflossen. Am Vatikan müssten aus Sicht der Kardinäle „auch die geeigneten Einrichtungen bestehen", die sich mit Fragen des Laienstandes beschäftigen. Über den derzeit bestehenden Päpstlichen Laienrat hinaus könne es sein, „dass man die Weise verstärkt, in der an der Kurie über Themen des Laienstandes gearbeitet" werde, so Lombardi. (rv)

Papst gründet Kardinalsrat als feste Einrichtung

Die Gruppe der acht Kardinäle ist ein reines Beratergremium für den Papst und hat keine Entscheidungsbefugnis. Das betonte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bei einer Pressekonferenz an diesem Montag, einen Tag bevor die Kardinäle erstmals zusammenkommen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Schreiben veröffentlicht, mit dem Papst Franziskus die Gruppe institutionalisiert. Bei den Beratungen gehe es um die Leitung der Weltkirche und um eine Revision der apostolischen Konstitution „Pastor Bonus" über Struktur und Funktionsweise der Kurie, so das Schreiben. Pater Lombardi erklärte zum Treffen der acht Kardinäle:

„Die Reform der Kurie ist ein Punkt, aber sie ist nicht alles. Es geht auch um die Probleme der Leitung der Weltkirche, um die es bei den Beratungen gehen wird. Auch diese haben eine hohe Wichtigkeit für den Papst."

Die Zusammensetzung drücke die Gemeinschaft der Bischöfe aus, mit Ausnahme eines Vertreters des Vatikans seien alle Mitglieder residierende Bischöfe. Der Sekretär des Rates – der Bischof von Albano – habe Kardinal Bergoglio bei einer Synode bereits als Mitarbeiter geholfen, hier bestehe eine gute Arbeitsbeziehung, erläuterte Lombardi.

„Der Papst behält sich vor, die Zahl der Mitglieder zu vergrößern oder zu verändern. Sie beginnt mit diesen acht für dieses erste Treffen und sie repräsentieren die verschiedenen Teile der Welt, aber der Papst ist frei, diese Gruppe zu ergänzen oder die Zusammensetzung zu verändern."

Da das Schreiben des Papstes keine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder Gruppen erwähnt, sei deutlich, dass es sich um ein Beratungsgremium für den Papst handele, so Lombardi.

„Eine gute Weise, diesen Rat zu definieren ist, ihn als ein weiteres Mittel zu nennen, dass die Leitung der Kirche durch eine neue Weise der Beratung bereichert ."

Lombardi wies bei der Pressekonferenz auch darauf hin, dass Papst Franziskus ebenfalls weitere Formen der Beratung in Anspruch genommen hätte. So habe es ein erstes Treffen aller Leiter päpstlicher Dikasterien gegeben, außerdem habe der Papst zwei Kommissionen gegründet, die ökonomische und administrative Fragen behandelten. Der Papst habe außerdem von einer Erneuerung der Arbeitsweise der Bischofssynode gesprochen. Er denke, dass es dazu in nicht allzu weiter Ferne Entscheidungen geben werde, so der Vatikansprecher.

„Die wichtigsten Formen der Beratung in der Kirche werden diese drei sein: Die Synode, die Treffen mit den Leitern der Vatikanabteilungen, seinen engsten Mitarbeitern, und diese Gruppe, die heute formal eingerichtet wird."

Die Mitglieder

Die acht Mitglieder des Kardinalsrates sind Erzbischof Reinhard Marx von München-Freising, Erzbischof Laurent Monswengo von Kinshasa, Erzbischof Oswald Garcias von Bombay, Erzbischof George Pell von Sidney, Erzbischof Sean Patrick O’Malley von Boston, Erzbischof Oscar Rodriguez Maradiaga von Tegucigalpa, Francisco Javier Errazuriz Ossa, emeritierter Erzbischof von Santiago de Chile und Giuseppe Bertello, Präsident des Governatorats des Vatikanstaates. (rv)