Liturgische Bücher: Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen

Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen bei der Übersetzung von liturgischen Texten: Papst Franziskus hat in einem an diesem Samstag veröffentlichten Rechtstext – einen Motu Proprio – einige Passagen des Kirchenrechts geändert, welche sich auf die Anpassung von Liturgie und liturgischen Büchern in die einzelnen Sprachen und Kulturen beziehen.

Damit will der Papst das Spannungsfeld zwischen universellem Ritus und Inkulturation vor Ort neu bestimmen. Die Liturgie sei „Stimme der Kirche“, es gehe um das Verstehen der Gläubigen und um die Einheit der Liturgie. Der Papsttext trägt den Titel „Das wichtige Prinzip“ und bezieht sich auf die Überzeugung des Zweite Vatikanische Konzils, dass das liturgische Gebet verstehbar sein muss. Das liturgische Beten müsse „an das Verstehen der Gläubigen“ angepasst sein, bestätigt der Papst.

Zur Umsetzung dieses Prinzips habe das Konzil bestimmt, dass für die liturgischen Bücher der Kirche sowohl der Heilige Stuhl als auch die Bischofskonferenzen zuständig seien. Das Verhältnis der beiden zueinander, das, wie der Papst zugibt, nicht immer ohne Schwierigkeiten gewesen sei, wird nun an einigen Stellen der Kirchenrechts neu austariert.

Anerkennung und Autorisierung

Aufgabe des Heiligen Stuhls ist es ab dem Inkrafttreten der Regelungen im Oktober, die Anpassungen in die einzelnen Sprachen und Kulturen – der Papst spricht nicht von „Versionen“, sondern wie das Konzil von „Anpassungen“ – zu recognoszieren, wie der Fachausdruck heißt. Die Aufgabe des Vatikan ist also die Anerkennung berechtigter Anpassungen und die Sorge um die Einheit der Liturgie und des Ritus. Mit Recognitio ist dabei nicht nur schlichte Zustimmung gemeint, sondern sie kann auch die Revision einer Anpassung bedeuten. Das Konzil erwähnt ausdrücklich auch „tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie“, die dringlich sei, dafür gelten diese Regeln (Sacrosanctum Concilium, Nr. 40).

Was die Übersetzung von liturgischen Texten angeht, spricht Kanon 838 des Kirchenrechts nun davon, dass diese „treu“ zu geschehen habe, davor hatte es „innerhalb der … festgelegten Grenzen“ geheißen (Can 838.3). Die Änderungen durch den Papst sprechen an dieser Stelle nicht mehr von „Recognitio“, sondern von „Confermatio“, also von Bestätigung. Der Vatikan greift also nicht mehr aktiv in den Übersetzungsvorgang ein, sondern ratifiziert den Text und verleiht ihm damit Autorität, vorausgesetzt natürlich dass diese Übersetzung tatsächlich „treu“ ist. Dieser Sprachgebrauch gibt auch die Sprache des Konzilstextes wieder.

Weitere Folgen

In der Folge dieses Motu Proprios werden auch weitere Rechtstexte anzupassen sein, welche die Frage behandeln, etwa die Instruktion Liturgiam authenticam von 2001. Auch spricht der Papst davon, dass das Dikasterium für die Sakramentenordnung „sein eigenes Regelwerk auf der Grundlage der neuen Ordnung abändert und den Bischofskonferenzen hilft, ihren Aufgaben nachzukommen“. Damit wird diese Rechtsänderung auch zum Teil der Kurienreform und der Neuordnung der Kompetenzen von Ortskirche und Heiligem Stuhl. (rv)

Kardinal Velasio De Paolis verstorben

Papst Franziskus hat zum Tod des italienischen Kardinals Velasio De Paolis kondoliert. Der ausgewiesene Experte des kirchlichen Rechts starb an diesem Samstag in Rom; er war 81 Jahre alt. In einem Telegramm aus Kolumbien erinnerte der Papst an De Paolis´ Kompetenz in Rechtsfragen und seine langjährige und geschätzte Tätigkeit in Diensten des Heiligen Stuhls. De Paolis war emeritierter Leiter der vatikanischen Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten des Heiligen Stuhls; in diesem Amt mahnte er zahlreiche Reformen an, die im Pontifikat von Papst Franziskus dann umgesetzt wurden. Papst Benedikt XVI. hatte De Paolis 2010 zum Kardinal erhoben. Er machte ihn auch zu seinem Beauftragten, um der Gemeinschaft der „Legionäre Christi“ aus ihrer schweren Krise herauszuhelfen. Das entsprechende Mandat von De Paolis erlosch 2014 bei einem Außerordentlichen Generalkapitel der „Legionäre“.

Mit De Paolis´ Tod zählt das Kollegium der Kardinäle noch 220 Mitglieder. 120 von ihnen wären derzeit dazu berechtigt, an einer Papstwahl teilzunehmen. (rv)