Liturgische Bücher: Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen

Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen bei der Übersetzung von liturgischen Texten: Papst Franziskus hat in einem an diesem Samstag veröffentlichten Rechtstext – einen Motu Proprio – einige Passagen des Kirchenrechts geändert, welche sich auf die Anpassung von Liturgie und liturgischen Büchern in die einzelnen Sprachen und Kulturen beziehen.

Damit will der Papst das Spannungsfeld zwischen universellem Ritus und Inkulturation vor Ort neu bestimmen. Die Liturgie sei „Stimme der Kirche“, es gehe um das Verstehen der Gläubigen und um die Einheit der Liturgie. Der Papsttext trägt den Titel „Das wichtige Prinzip“ und bezieht sich auf die Überzeugung des Zweite Vatikanische Konzils, dass das liturgische Gebet verstehbar sein muss. Das liturgische Beten müsse „an das Verstehen der Gläubigen“ angepasst sein, bestätigt der Papst.

Zur Umsetzung dieses Prinzips habe das Konzil bestimmt, dass für die liturgischen Bücher der Kirche sowohl der Heilige Stuhl als auch die Bischofskonferenzen zuständig seien. Das Verhältnis der beiden zueinander, das, wie der Papst zugibt, nicht immer ohne Schwierigkeiten gewesen sei, wird nun an einigen Stellen der Kirchenrechts neu austariert.

Anerkennung und Autorisierung

Aufgabe des Heiligen Stuhls ist es ab dem Inkrafttreten der Regelungen im Oktober, die Anpassungen in die einzelnen Sprachen und Kulturen – der Papst spricht nicht von „Versionen“, sondern wie das Konzil von „Anpassungen“ – zu recognoszieren, wie der Fachausdruck heißt. Die Aufgabe des Vatikan ist also die Anerkennung berechtigter Anpassungen und die Sorge um die Einheit der Liturgie und des Ritus. Mit Recognitio ist dabei nicht nur schlichte Zustimmung gemeint, sondern sie kann auch die Revision einer Anpassung bedeuten. Das Konzil erwähnt ausdrücklich auch „tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie“, die dringlich sei, dafür gelten diese Regeln (Sacrosanctum Concilium, Nr. 40).

Was die Übersetzung von liturgischen Texten angeht, spricht Kanon 838 des Kirchenrechts nun davon, dass diese „treu“ zu geschehen habe, davor hatte es „innerhalb der … festgelegten Grenzen“ geheißen (Can 838.3). Die Änderungen durch den Papst sprechen an dieser Stelle nicht mehr von „Recognitio“, sondern von „Confermatio“, also von Bestätigung. Der Vatikan greift also nicht mehr aktiv in den Übersetzungsvorgang ein, sondern ratifiziert den Text und verleiht ihm damit Autorität, vorausgesetzt natürlich dass diese Übersetzung tatsächlich „treu“ ist. Dieser Sprachgebrauch gibt auch die Sprache des Konzilstextes wieder.

Weitere Folgen

In der Folge dieses Motu Proprios werden auch weitere Rechtstexte anzupassen sein, welche die Frage behandeln, etwa die Instruktion Liturgiam authenticam von 2001. Auch spricht der Papst davon, dass das Dikasterium für die Sakramentenordnung „sein eigenes Regelwerk auf der Grundlage der neuen Ordnung abändert und den Bischofskonferenzen hilft, ihren Aufgaben nachzukommen“. Damit wird diese Rechtsänderung auch zum Teil der Kurienreform und der Neuordnung der Kompetenzen von Ortskirche und Heiligem Stuhl. (rv)

Vatikansprecher schaltet sich in Debatte um Messe „Ad Oriens“ ein

cna_LombardiVATIKANSTADT – Kein Zwang oder neue Anordnung: Der scheidende Leiter des Presse-Amtes des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, hat erklärt, dass es keine Anweisung aus dem Vatikan gebe, dass Priester während der heiligen Messe „ad oriens“, also mit dem Volk auf Gott gerichtet, feiern müssen.

Die Erklärung vom 11. Juli ist eine Reaktion auf die Ermutigung von Kardinal Robert Sarah an alle Priester, mit den Gläubigen die Messe wieder „gemeinsam in die gleiche Richtung, auf den wiederkehrenden Herrn, den sie erwarten“ zu feiern.

Kardinal Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, hatte dies sowohl in einem Interview mit der französischen „Famillie Chretienne“ vor einem Monat gesagt, als auch vergangene Woche in einem Vortrag in England wiederholt.

„Kardinal Sarah ist zurecht stets besorgt über die Würde der Feier der Messe, dass dies auf eine Art geschieht, die ausreichend eine Haltung des Respekts und der Anbetung ausdrückt für das Eucharistische Geheimnis“, steht im Statement von Pater Lombardi zu lesen.

Doch seien einige Worte des Kardinals „fehltinterpretiert worden“, als habe Kardinal Sarah neue Anweisungen angekündigt, die sich von den bisherigen liturgischen Normen unterscheiden würden.

Wie auch immer diese Fehlinterpretationen ausgesehen haben mögen: Kardinal Sarah hat in seiner Rede am 5. Juli selbst klargestellt, dass er keine Änderung der Messe befürworte oder anweise. Vielmehr sei ein Feiern der Messe zu Gott hin mit den derzeitigen Liturgievorschriften vereinbar und „völlig legitim“ im Rahmen des modernen Ritus – der auch als „Novus Ordo“ bezeichnet wird. In der überlieferten Form des Ritus, der auch als „tridentisch“ oder „alte Messe“ bezeichneten, ist dies ohnehin der Fall.

Kardinal Sarah hatte zudem weiter gesagt, dass Priester aus pastoraler Sicht entscheiden würden, wann und wie ein Feiern der Messe ad oriens möglich sei. Ein guter Anfang wäre vielleicht am ersten Adventssonntag zu machen. Priester sollten Vertrauen haben, daß dies „etwas Gutes für die Kirche und etwas Gutes für die Gläubigen“ sei, so der Leiter der Liturgie-Behörde der Kirche. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass der Priester dem Volk den Rücken kehre, wenn er sich Gott zuwende – vielmehr führe er sie hin zu Gott.

Pater Lombardi teilt in seinem Statement mit, dass der Begriff einer „Reform der Reform“ zu vermeiden sei, weil dieser Missverständnisse provoziere. Tatsächlich hatte Kardinal Sarah gesagt, dass eine offizielle Reform der Liturgiereform dazu dienen würde, die Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils besser umzusetzen. „Wenn wir Sacrosanctum Concilium treu umsetzen möchten, wenn wir erreichen wollen, was das Konzil sich zum Ziel setzte, dann muß die ernsthafte Frage erwägt und mit der notwendigen Klarheit und Klugheit umgesetzt werden“. (CNA Deutsch)