Wochenkolumne: Der Kardinal und die maltesischen Falken und Tauben

 Warum Kardinal Müller die „Dubia“, aber auch Maltas Lösung nicht gefallen dürfte – und: Welche Optionen Papst Franziskus hat im Streit mit einem alten Ritter-Orden.

MÜNCHEN – Eiskalt und frostig mag der Himmel über dem Vatikan und vielen Teilen der Weltkirche sein; doch „wo die katholische Sonne scheint, gibt es immer Gelächter und guten Rotwein“, wußte schon Hilaire Belloc – und natürlich jede Menge Debatten, die, wenn man ehrlich ist, auch jede Menge heißer Luft produzieren. Fast schon eine eigene Klimazone an heißer Luft produzieren seit Monaten die Debatten um Amoris Laetitia. Von allen Seiten und auf jeder Flughöhe werden in deren Atmosphäre friedliche Tauben, kriegerische Falken und anderes Flügeltier geschickt – diese Woche vor allem durch die Bischöfe auf Malta; während der alten Ritterorden, der seinen Namen ihrer Insel verdankt, direkt Kurs auf den Vatikan genommen hat.

Wobei Uneinheit herrscht darüber, ob nun Maltas Bischöfe eine Taube kreisen lassen und die Malteser einen Falken, oder umgekehrt – und welche Art von Lufthoheit die jüngsten Aussagen von Kardinal Gerhard Ludwig Müller haben. Denn was der Präfekt der Glaubenskongregation einem italienischen TV-Sender sagte, das war nicht nur kritisch gegenüber den „Dubia“ der vier Kardinäle. Es flog auch einen anderen Kurs als die Bischöfe Maltas in Sachen Amoris Laetitia nun eingeschlagen haben.

Zusammenarbeit abgelehnt

Zuerst jedoch zu den Schlagzeilen, die ein uralter Ritterorden macht, eine Ordensgemeinschaft, die sonst eher für Werke der Nächstenliebe in aller Welt bekannt ist, und auch im deutschsprachigen Raum als Hilfsdienst eine wichtige, rühmenswerte Rolle spielt – die Malteser.

Eben diese Malteser wollen nicht mit der Untersuchungskommission des Vatikan kooperieren; das hat der Ritterorden auf seiner Webseite mitgeteilt. Die Nachricht ist die jüngste Meldung zur Auseinandersetzung zwischen der Ordensgemeinschaft und dem Vatikan über den Umgang mit dem ehemaligen Großkanzler, Freiherr Albrecht von Boeselager.

Diese Verweigerung einer Zusammenarbeit erfolge aus „rein rechtlichen Gründen“, betonte Presse-Sprecher Eugenio Ajroldi di Robbiate gegenüber CNA-Romkorrespondentin Elise Harris am 12. Januar.

Gleichzeitig unterstrich Robbiate, dass Freiherr von Boeselager nicht nur gebeten worden sei, von seinem Amt wegen des Skandals über die Verteilung von Verhütungsmitteln zurückzutreten: „Die Gründe für die Entlassung sind vertraulich“, so Robbiate; aber sie seien weitreichender und „komplexer“ als allein der Umgang mit einem Fall der Verteilung von Verhütungsmitteln.

Vielmehr habe Boeselager anfangs gar nicht gewußt, dass Kondome im Rahmen eines Projektes verteilt würden, und als er davon erfahren habe, „stoppte er sofort alle Programme“, so Robbiate zu CNA.

Dieser Vorfall habe somit zwar eine Rolle bei der Entscheidung gespielt, Boeselager um seinen Rücktritt zu bitten. Doch dessen zweimalige Weigerung, der Aufforderung Folge zu leisten und zurückzutreten: Das habe letztlich zu seiner Absetzung geführt, sagte Robbiate; denn damit habe Boeselager sein Gehorsamkeitsgelübde verletzt.

Wie der Ritter-Orden in seiner Mitteilung vom 13. Dezember zudem mitteilte, habe die „Verheimlichung (…) vor dem Großmagisterium“ von „schwerwiegenden Problemen, die sich während [seiner] Amtszeit als Großhospitaller des Ordens der Malteser ereigneten“ eine Rolle gespielt.

Wer verstehen will, warum das so ist, dem empfehlen die Malteser einen Blick in das Annuario Pontifico, das „Päpstliche Jahrbuch“. Dort finde man die Malteser nur einmal, und zwar unter den Staaten, die Botschafter am Heiligen Stuhl akkreditiert haben – nicht etwa unter Orden oder anderen religiösen Einrichtungen.

Der Orden ist bekanntlich nicht „nur ein Orden“. Vielmehr ist der bald tausend Jahre alte „Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta“, wie er mit vollem Titel heißt, ein souveränes Völkerrechtssubjekt.

Der Vatikanist Christopher Lamb schrieb im „Tablet“, dass der Papst vor diesem Hintergrund dennoch Handlungsspielräume hat. Er sieht fünf mögliche Optionen für Franziskus:

1. Freiherr von Boeselager wieder in sein Amt zu berufen und eine Art Mediation innerhalb des Ordens versuchen. Nachdem mehrere Medien berichten, der Papst habe vor der Entlassung Boeselagers den Großmeister Fra‘ Matthew Festing in einem Brief gebeten, diesen nicht abzusetzen, wäre dies möglicherweise die Lösung, die sich Franziskus am ehesten wünschen würde, weil er sich Einheit unter den Rittern wünschte, meint Lamb.

 2. Einen externen Bevollmächtigen einsetzen. Damit würden alle religiösen Aspekte des Ordens der Autorität des Vatikans unterstellt. Die diplomatischen Beziehungen und karitativen Tätigkeiten des Ordens wären davon nicht tangiert, schreibt Lamb. Dieses Szenario erfordere jedoch den Rücktritt des jetzigen Großmeisters, Fra‘ Festing.

 3. Den Großmeister und seine Verbündeten von ihren religiösen Gelübden entbinden. Sollte sich Festing weigern, zurück zu treten, könnte ihn der Papst von seinem Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams entbinden. Damit könnte Festing nicht mehr in seinem Amt weiter fungieren. Doch nur etwa 50 Personen des 14.000 Mitglieder starken Ordens hätten diese Gelübde abgelegt, betont Lamb: Die Frage nach der Wirksamkeit eines solchen Schritts sei somit eine offene.

 4. Kardinal Burke versetzen. Zwar spielt dieser als Cardinalis Patronus, entgegen mancher Medien- und „Experten“-Kommentare, keinerlei direkte Rolle in Personalentscheidungen des Ordens. Papst Franziskus könnte den kritischen Kopf zwar mit der Begründung, dieser habe den päpstlichen Wunsch, Boeselager nicht abzusetzen, nicht richtig weitergegeben, meint Lamb. Doch erreichen würde Franziskus mit einer erneuten Degradierung Burkes nur, dass innerkirchliche Spannungen, etwa um Amoris Laetitia weiter eskalieren, warnt Lamb.

 5. Nichts tun. So könne der Papst weiterhin die Kommission arbeiten lassen, aber dann einfach nichts unternehmen, schreibt Lamb. Das Risiko dabei: Der Orden könnte dies als Sieg über den Vatikan sehen und darstellen.

Natürlich habe der Papst theoretisch auch „Atombomben“-Lösungen in der Hand, so Lamb weiter: Er könnte die diplomatischen Beziehungen abbrechen, den Orden aufheben. Doch damit scheint auch der Vatikanist des Tablet nicht zu rechnen, auch wenn er nicht darauf verweist, was Edward Pentin berichtet: Dass beide Seiten, Orden wie Vatikan, an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung interessiert seien, und darauf hin arbeiteten.

Einer Lösung harrt auch diese Woche die seit Monaten andauernde Debatte um Amoris Laetitia (AL), zu der nun sowohl die Bischöfe Maltas – der Insel, die dem Ritterorden seinen jetzigen Namen gab – als auch der Leiter der Glaubenskongregation einen Beitrag leisteten.

Kardinal Müller über „Dubia“ und Amoris Laetitia

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, erklärte in einem italienischen TV-Interview, es habe ihm „nicht gefallen“, dass die offenen Fragen zu AL veröffentlicht wurden, die mehrere Kardinäle an Papst Franziskus gestellt hatten. Ein solcher Schritt schade der Kirche, so der Kardinal.

Der deutsche Kardinal wiederholte, dass aus seiner Sicht „Die Freude der Liebe“, wie Amoris Laetitia auf deutsch heißt, weder die Lehre noch die pastorale Praxis ändere.

Sehr wohl ändert sich die Praxis dank „Freude der Liebe“ freilich auf Malta: Die Bischöfe der Insel-Nation haben am gestrigen Freitag neue Leitlinien veröffentlicht, die sich ausschließlich mit dem kontroversen achten Kapitel von Amoris Laetitia befassen.

Mit diesen neuen Leitlinien ist es geschiedenen Wiederverheirateten möglich, nach „ehrlicher Prüfung“ unter Umständen zur Kommunion zu gehen – wenn sie „im Frieden mit mit Gott“ sind. Eine Lösung für Malta mag dieser Beitrag der Bischöfe sein – auch ihr widersprechen dürften jedoch Theologen und Philosophen, darunter renommierte Denker wie Robert Spaemann, John Finnis und Germain Grisez: Sie sehen die grundsätzliche Gefahr einer Unvereinbarkeit von AL mit der katholischen Lehre; der Dogmatiker Helmut Hoping beschrieb umstrittene Passagen von AL gegenüber dem Kölner Domradio als „unseriös“ und warnte vor widersprüchlichen Auslegungen in verschiedenen Bistümern, wie es bereits in Philadelphia und Chicago der Fall sei.

Während in Chicago, auf Malta, aber auch im Erzbistum Freiburg in Deutschland etwa eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen möglich sein soll, ist dies in anderen Bistümern weiterhin nicht der Fall.

Unklar ist zudem die Frage, ob AL eine „Weiterentwicklung“ der Lehre des heiligen Papstes Johannes Paul II. darstellt, wie etwa Kardinal Christoph Schönborn oder Rocco Buttiglione argumentieren, oder eine Änderung der Lehre darstellt, wie andere Würdenträger meinen – und zwar sowohl Unterstützer einer solchen Änderung als auch Kritiker.

Genau eine Klärung solcher Fragen erbittet der bereits im September an den Papst geschickteBrief von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke; eine Abschrift ging auch an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wie auch immer man zu Amoris Laetitia und der Debatte stehen mag: Klar ist, dass keine Klarheit oder Einheit herrscht – auch zehn Monate nach der Veröffentlichung über „die Freude der Liebe“; vielleicht muss der Heilige Geist auch hier noch eine Weile kräftig wehen, bevor Falken und Tauben, Spatzen und Möwen wissen, in welche Richtung zu fliegen ist. (CNA Deutsch)

Kardinal O´Malley neues Mitglied der Glaubenskongregation

Die Wichtigkeit, die Papst Franziskus dem Thema Minderjährigenschutz einräumt, findet nun mit der Berufung des neuesten Mitglieds der Glaubenskongregation eine weitere personelle Bestätigung. Kardinal Sean Patrick O´Malley, Erzbischof von Boston und Präsident der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen, wird ab sofort dem Heiligen Offizium angehören. Das gab der Vatikan an diesem Samstag bekannt.

O´Malley leitet seit Dezember 2013 die von Papst Franziskus persönlich gewollte Kommission, die ihre Arbeitsräume in der Casa Santa Marta und somit in der unmittelbaren Nähe zu Papst Franziskus hat. (rv)

Kirchenrechtler: „Malteserorden muss Papst gehorsam sein“

Der öffentlich ausgetragene Konflikt um die Amtsenthebung des Großkanzlers des Malteserordens dauert mittlerweile seit Anfang Dezember an. Es geht um Gehorsam und Absetzung, um Souveränität und Ordensleben und im das komplexe Verhältnis zwischen Vatikan und Maltesern: Wer hat das Recht, wen abzusetzen, welche Gründe braucht es dafür und was hat eigentlich der Papst zu sagen? Wir wollten es etwas genauer wissen und haben mit dem Kirchenrechtler Pater Ulrich Rhode über die rechtlichen Dimensionen und Begriffe, die in dem öffentlich ausgetragenen Zwist immer wieder fallen, gesprochen. Rhode ist seit 2014 ordentlicher Professor für Kirchenrecht an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Sein Spezialgebiet ist Staatskirchenrecht.

Man müsse die verschiedenen Ebenen der Ordensmitgliedschaft bei den Maltesern bedenken, sagt Rhode: „Die Mitglieder des Erstens Standes, also die Ordensleute, sind durch ihr Gehorsamsgelübde nicht nur ihren Ordensoberen, sondern auch dem Papst zu Gehorsam verpflichtet. Das gilt auch für den Großmeister, der ja die Absetzung des Großkanzlers vorgenommen hat und der selbst dem Ersten Stand angehört“. Die Gehorsamspflicht gegenüber dem Papst sei keine Besonderheit des Malteserordens, sondern gelte nach dem Kirchenrecht für alle Ordensleute. „Bei den Mitgliedern des zweiten Standes verpflichtet das Gehorsamsversprechen nur gegenüber den Oberen im Malteserorden, nicht gegenüber dem Papst.“ Trotzdem seien aber auch die Mitglieder des Zweiten, also mit Gelübden, als auch die des Dritten Standes, also ohne Gelübde, wie alle Katholiken dem Papst gegenüber zum Gehorsam verpflichtet. „Das gilt sowohl dann, wenn der Papst die kirchliche Lehre vorträgt, als auch dann, wenn er rechtliche Anordnungen trifft,“ so Rhode

Gehorsam gilt für alle Katholiken

In diesem ersten Stand gebe es weltweit etwa 50 Mitglieder, einige als Priester, die meisten seien Brüder ohne Priesterweihe. Der zweiten Stand umfasse Männer und Frauen, die keine Ordensleute sind, die aber ein Gehorsamsversprechen abgelegt hätten. Im dritten Stand sind weitere Mitglieder, die sich für den Orden einsetzen, ohne Gelübde oder ein Gehorsamsversprechen abgelegt zu haben, erklärt Rhode. Wie die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung ausgeübt wird, beschreiben die Statuten des Ordens. „Dazu gehören natürlich auch Vorschriften über die Bestellung der Amtsträger und auch über ihre Abberufung.“ Zur Regelung der Rechtsfragen habe der Orden eine eigene Gerichtsbarkeit, die in Rom ansässig sei, in zwei Instanzen.

Sowohl Kirche als auch souverän

Da der Malteserorden sowohl als katholisch als auch als Völkerrechtssubjekt anerkannt ist, existiere seine Beziehung zum Heiligen Stuhl einerseits in der kirchlichen Rechtsordnung und andererseits im internationalen Recht. „In der kirchlichen Rechtsordnung ist der Malteserorden als katholisch anerkannt, schon seit dem 12. Jahrhundert, und deswegen untersteht er wie überhaupt alle anerkannten katholischen Gemeinschaften und Organisationen natürlich dem Papst und damit auch dem Heiligen Stuhl. Das gilt nicht nur für den Ersten Stand, also für die Ordensleute mit Gelübden, sondern auch für den Orden als ganzen mit allen Ständen und Mitgliedern.“

Einerseits Gehorsam, andererseits keine Vollmacht

Auf der anderen Seite gebe es eine Botschaft beim Heiligen Stuhl, wie sie auch andere Völkerrechtssubjekte haben. Auf der Seite des internationalen Rechts, also in Bezug auf die Beziehung des Ordens zu anderen Staaten, habe der Papst natürlich keine Vollmachten, so Rhode. Hierauf beruft sich Ordensmeister Matthew Festing, indem er die vom Papst eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Leitungsfragen im Orden ablehnt.

Andererseits müsse laut dem Kirchenrecht und den Statuten des Ordens der Papst über die Wahl eines neuen Großmeisters informiert werden, bevor dieser dann sein Amt antritt. „Zum anderen kann der Papst aber auch jenseits der Statuten eingreifen, ebenso wie bei allen katholischen Ordensgemeinschaften oder Organisationen. In dieser Hinsicht unterliegt der Papst keinen anderen Grenzen als denen der Glaubens- und Morallehre.“

Warum eigentlich ein eigenes Völkerrechts-Subjekt?

Manch einem mag sich die Frage stellen, aus welchem Grund eine überschaubare Organisation ohne Territorium wie die Malteser eigentlich ein Völkerrechtssubjekt darstellen. Rhode klärt uns auf: „Das liegt zum einen an historischen Gründen, weil der Malteserorden früher ein Staatsgebiet beherrschte, nämlich zunächst die Insel Rhodos und später die Insel Malta; und zum anderen liegt es an dem humanitären Engagement des Malteserordens. Heute ist die Stellung eines Völkerrechtssubjekts für den Malteserorden vor allem ein Vorteil bei humanitären Einsätzen. Er ist souverän in dem Sinne, das er in der Rechtsordnung des Völkerrechts niemandem untergeordnet ist, auch nicht dem Papst.“

Hintergrund

Der Begriff ‚Völkerrecht‘ meint die Rechtsordnung, in der sich vor allem Staaten gegenüberstehen, zum Beispiel wenn sie diplomatische Beziehungen unterhalten oder Verträge schließen. ‚Völkerrechtssubjekte‘ sind diejenigen, die im Völkerrecht Rechte und Pflichten haben. Also vor allem Staaten, aber auch einige andere, wie der Heilige Stuhl, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, und eben auch der Malteserorden. (rv)

Schweizer Kurienkardinal Agustoni verstorben

Der Schweizer emeritierte Kurienkardinal Gilberto Agustoni ist an diesem Freitag verstorben. Das gab der vatikanische Pressesaal am Samstag bekannt. Der 94-jährige Agustoni leitete von 1994 bis 1998 das höchste Vatikangericht, die Apostolische Signatur, als Präfekt. Vor dieser Berufung war er als Sekretär der Kleruskongregation tätig. Während dieser Zeit hatte er eine aktive Rolle bei der Ausformulierung der Apostolischen Konstitution zur Römischen Kurie „Pastor Bonus“ und in Folge auch der Geschäftsordnung der Römischen Kurie, die sich eng an diesem Text orientierte. Mit dem Tod des Kardinals besteht das Kardinalskollegium aus insgesamt 226 Mitgliedern, davon sind nach wie vor 120 Wähler und 106 Nicht-Wähler. (rv)