Vatikan: Welche Aufgaben hat Kardinal Burke bei Gericht?

Die Berufung von Kardinal Raymond L. Burke an die Apostolische Signatur hat die Frage aufgeworfen, worin die Arbeit der Mitglieder dieses höchsten Kirchengerichts besteht. Der US-amerikanische Kardinal, dem auch Kritiker hohe Kompetenz im Kirchenrecht bescheinigen, hatte bis 2014 als Präfekt der Signatur gewirkt, ehe Papst Franziskus ihn zum Kardinalpatron des Malteserordens bestimmte. Nun holte Franziskus den Kardinal zurück an das Gericht, allerdings nicht als Leiter, sondern als Mitglied. Burke gilt als traditionsverbunden. Zusammen mit drei weiteren Kardinälen hatte er dem Papst in einem Brief seine Zweifel – „dubia“ – über den von Franziskus eingeschlagenen Kurs in moraltheologischen Fragen unterbreitet; Franziskus hat dieses Schreiben der vier Kardinäle nicht beantwortet.

Die Apostolische Signatur steht an der Spitze der Gerichtsbarkeit in der katholischen Weltkirche. Die Mitglieder – etwa 18 an der Zahl – sind zugleich Richter. Franziskus ernannte zusammen mit Burke noch vier weitere neue Mitglieder des Gerichts.

Geleitet wird die Apostolische Signatur vom Präfekten, der jeweils ein Kardinal ist und das ganze Jahr über anwesend sein muss. Anders die Mitglieder: Sie sind Kardinäle oder Bischöfe aus der ganzen Weltkirche, die drei- bis viermal pro Jahr zu Richterkollegien am Sitz des Tribunals in Rom zusammenkommen und dabei gemeinsam Urteile fällen. Außerdem treffen sich alle Angehörigen der Signatur zur Vollversammlung, wenn Grundsatzfragen zur kirchlichen Rechtspflege auf Weltebene zu klären sind. Dies ist nicht oft der Fall: Die letzte Vollversammlung an der Signatur war im Februar 2011 und erörterte die Rolle des Ehebandverteidigers im Ehenichtigkeitsprozess.

Wie arbeiten die Richter der Signatur?

Die Richter der Signatur erhalten die Akten der einzelnen Fälle nach Hause zugestellt, wo sie sie studieren und sich ihre Meinung bilden. Das Urteil fällen die Richter gemeinsam im Kollegium, normalerweise zu fünft. Die verhandelten Streitsachen betreffen beispielsweise Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile oder endgültige Dekrete der Römischen Rota, des päpstlichen Berufungsgerichts für die gesamte Weltkirche. Darüber hinaus fungiert die Signatur als Verwaltungsgerichtshof, die Richter entscheiden also über Beschwerden gegen Verwaltungsakte im Bereich des Heiligen Stuhls.

Nicht befasst ist die Signatur mit Einzelverfahren zur Ehenichtigkeit. Die Frage nach dem Umgang mit Gläubigen, die nach gescheiterten, aber gültigen katholischen Ehen ein zweites Mal zivil heiraten, berührt einen sensiblen Punkt in der katholischen Kirche. Papst Franziskus hatte in seinem nachsynodalen Schreiben „Amoris Laetitia“ die Möglichkeit eröffnet, solche Menschen im Einzelfall nach einer gewissenhaften Prüfung wieder zum Empfang der Kommunion zuzulassen. Konservative Kräfte, unter ihnen Kardinal Burke, verwerfen eine solche Möglichkeit mit Verweis auf die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe. Unbenommen bleibt aber die Möglichkeit, die Gültigkeit der Ehe zu prüfen.

Verfahren zur Ehenichtigkeit sind Aufgabe der Rota, nicht der Signatur

Wenn eine sakramental geschlossene katholische Ehe scheitert, haben die Partner ein Anrecht darauf, die Gültigkeit ihrer Ehe gerichtlich prüfen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Ehe von Anfang an nicht gültig zustande kam, gilt sie als nichtig, das heißt, sie hat nach katholischer Auffassung vor Gott nie bestanden. In einem solchen Fall können der Mann und die Frau mit anderen Partnern eine neue kirchliche Ehe eingehen und sind in einer regulären Situation.

Anders verhält es sich mit katholischen Gläubigen, deren erste Ehe scheitert und zivil geschieden wird, kirchlich aber gültig ist. Eine zweite Heirat kann dann nur standesamtlich erfolgen und gilt nicht vor der Kirche. Dieser Gruppe von Gläubigen, den sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“, galt ein beträchtlicher Teil der Arbeit bei den beiden Familien-Bischofssynoden. Die Ergebnisse dieser weltkirchlichen Beratungen flossen in das päpstliche Schreiben „Amoris Laetitia“ ein.

Ehenichtigkeitsprozesse beginnen am jeweils zuständigen diözesanen oder interdiözesanen Gericht. Gegen das dort gefällte Urteil können die Eheleute Berufung einlegen, und zwar am örtlichen Berufungsgericht oder an der Römischen Rota. Sollte das zweite Urteil nicht gleichlautend mit dem ersten sein, besteht noch die Möglichkeit der Berufung an der Römischen Rota, die dann in dritter Instanz entscheidet. (rv)

Schweizer Kurienkardinal Agustoni verstorben

Der Schweizer emeritierte Kurienkardinal Gilberto Agustoni ist an diesem Freitag verstorben. Das gab der vatikanische Pressesaal am Samstag bekannt. Der 94-jährige Agustoni leitete von 1994 bis 1998 das höchste Vatikangericht, die Apostolische Signatur, als Präfekt. Vor dieser Berufung war er als Sekretär der Kleruskongregation tätig. Während dieser Zeit hatte er eine aktive Rolle bei der Ausformulierung der Apostolischen Konstitution zur Römischen Kurie „Pastor Bonus“ und in Folge auch der Geschäftsordnung der Römischen Kurie, die sich eng an diesem Text orientierte. Mit dem Tod des Kardinals besteht das Kardinalskollegium aus insgesamt 226 Mitgliedern, davon sind nach wie vor 120 Wähler und 106 Nicht-Wähler. (rv)

Vatikan: Neues Amt in der Apostolischen Signatur

Kurienerzbischof Giuseppe Sciacca ist von Papst Franziskus an die Apostolische Signatur versetzt worden. Das gab der Vatikan am Samstag bekannt. Zuvor war der sizilianische Fachmann für Kirchenrecht Sekretär des Governatorats der Vatikanstadt, das wegen Unregelmäßigkeiten ins Gerede gekommen war, die sein Vorgänger Carlo Maria Viganò in vertraulichen Briefen an den Papst beklagt hatte. Sciacca wurde zum „beigeordneten Sekretär" ernannt, ein Amt das es vorher nicht gab. Geleitet wird das oberste Kirchengericht von dem amerikanischen Kardinal Raymond Leo Burke. (rv)