Dem Verfahren eine Chance: Ein Kommentar zur Causa Limburg

Radio VatikanVon unserem Redaktionsleiter Pater Bernd Hagenkord SJ

Es ist nicht der von vielen gewünschte Befreiungsschlag geworden. Bischof Tebartz-van Elst bleibt Bischof von Limburg, wenn er sich jetzt auch eine Auszeit nimmt und die Geschäfte von jemand anderem geführt werden, von einem Generalvikar, also dem regulär eingesetzten ständigen Vertreter.

Was heißt das?

Erstens setzt der Vatikan damit sein Vertrauen in die von Erzbischof Robert Zollitsch eingesetzte Kommission, die herausfinden soll, was genau in Limburg passiert ist, wer Verantwortung trägt und was für Schlüsse daraus zu ziehen sind. Zollitsch hatte selbst ja vor einer Woche gesagt, eine gute Lösung sei ihm lieber als eine schnelle, vielleicht zu schnelle.

Zweitens betont der Vatikan, dass der Papst immer sehr gut informiert gewesen sei. Das mag sich gegen die Berichterstattung richten, die besonders in den letzten Wochen in einen Überdreh geraten ist, der viel von dem Frust und Ärger auch erst geschaffen hat. Es ist und bleibt eine Belastung für die Menschen in Limburg, dass es den Befreiungsschlag nicht gibt, aber seien wir ehrlich, keine schon jetzt getroffene schnelle Entscheidung hätte allen erst später herausgefundenen Tatsachen vollständig Rechnung tragen können. Und seien wir noch einmal ehrlich: Keine Entscheidung hätte den Dauerwiederholungen von „Protzbischof, Prunkbischof" gerecht werden können.

Viele Menschen richten jetzt ihren Zorn auch auf den Papst, weil sie sich den Schnitt gewünscht hätten, weil der Ärger zu groß ist. Aber mir persönlich ist ein Papst, der Verfahren achtet, lieber als eine Entscheidung, die nur auf die Person schaut.

Jetzt hat also das Verfahren eine Chance, Tatsachen festzustellen. In der Vergangenheit waren ja jede Menge Dinge in die Geschichte hineinphantasiert worden, da würde ein Bischof verfolgt, weil er konservativ sei, oder auch da würde ein Verschwender gedeckt. Die Kirche hat nun die Chance, herauszufinden, was genau passiert ist, und dann die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind. Damit lässt sich genau der Fehler vermeiden, der Bischof Tebartz-van Elst immer vorgeworfen wird: Er habe sich nicht an Verfahren gehalten. (rv)

Generalvikar für Bistum Limburg ernannt

L_LimburgAuf Entscheidung des Papstes tritt der bisherige Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch bereits an diesem Mittwoch sein Amt als Generalvikar der Diözese Limburg an. Bischof Tebartz-van Elst hatte Rösch für den 1. Januar 2014 zum Nachfolger des bisherigen Generalvikars Franz Josef Kaspar ernannt. Rösch wird nun in Abwesenheit des Bischofs die Geschäfte führen. Das gab der vatikanische Pressesaal an diesem Mittwochmittag bekannt. Bischof Tebartz-van Elst bleibt weiterhin im Amt, der Papst gewährt ihm aber eine Auszeit auf unbestimmte Zeit. Hier die Erklärung aus dem Vatikan im Wortlaut:

Der Heilige Vater ist über die Lage in der Diözese Limburg zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden. In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann.

Nach dem „brüderlichen Besuch" von S.Em. Giovanni Kardinal Lajolo im vergangenen September hat die Deutsche Bischofskonferenz, gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bischof und dem Limburger Domkapitel, eine Kommission eingesetzt, um eine eingehende Prüfung im Hinblick auf den Bau des Bischofssitzes vorzunehmen. In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit außerhalb der Diözese zu gewähren. Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herr Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten. (rv)