Vatikan: Der Papst ist 60 Jahre Priester

Mit einer spektakulären Aktion auf dem Petersplatz haben Mitglieder des bayrischen Pferdezuchtverbandes am Samstagnachmittag Papst Benedikt XVI. geehrt: Mit 42 Pferden und auf sechs Gespannen fuhren die Wallfahrer sechs Modelle bayerischer Kirchen über den Platz, die einen besonderen Bezug zu Papst Benedikt XVI. haben: Den Münchener Liebfrauendom, die Wallfahrtskapellen von Altötting und Birkenstein, sowie die Pfarrkirche von Aschau am Inn, wo Joseph Ratzinger seine Erstkommunion empfing. Die Wallfahrer mit Pferden und Fuhrwerken waren am 1. Juni in Bayern gestartet. Am 4. Juni gab es im Münchener Liebfrauendom einen Gottesdienst samt Tiersegnung. Nach Freising und Birkenstein war nächste Station die dem heiligen Korbinian geweihte Kirche in Kuens bei Meran. Am Freitag erreichte die Gruppe Rom und feierte am Samstag eine Messe in San Corbiniano, der Titelkirche des Münchner Kardinals Reinhard Marx, im römischen Vorort Infernetto. Höhepunkt der Wallfahrt war die Teilnahme am Pfingstgottesdienst mit Papst Benedikt XVI. an diesem Sonntag im Petersdom – natürlich diesmal ohne Pferde.

Der Papst ist seit 60 Jahren Priester

Hintergrund der Aktion ist das Diamantene Priesterjubiläum von Papst Benedikt XVI. Josef Ratzinger wurde am 29. Juni 1951 in Freising zum Priester geweiht, also vor fast genau 60 Jahren. Anlässlich des Jubiläums wurde an diesem Sonntag im Rahmen der Pfingstmesse ein neuer hölzerner Ambo eingeweiht. Das Geschenk deutscher Gläubiger an den Papst wurde von Künstlern aus Bayern und Italien gefertigt und soll offiziell am kommenden Donnerstagmorgen übergeben werden.

Anlässlich des 60. Priesterjubiläums hat das Erzbistum von München und Freising, dem Josef Ratzinger von 1977 bis 1982 als Erzbischof vorstand, eine Reihe von Festveranstaltungen ausgerichtet, darunter Gottesdienste am 29. Juni im Freisinger Mariendom und im Münchner Liebfrauendom sowie eine Festakademie auf dem Freisinger Domberg am 18. Juni, die der Theologie des Jubilars gewidmet ist. (rv)

D: Unter Papsthassern

"Benedikt XVI. kommt in die deutsche Hauptstadt – und das schwul-lesbisch-atheistische Berlin holt zum Gegenschlag aus. „Die Tagespost" war beim Vorbereitungstreffen für die Anti-Papst-Demo am 22. September. Besprochen wurde eine geschlechterpolitisch korrekte Route – und wie man den Gast aus Rom um seine Nachtruhe bringen kann."

"Die Tagespost" >> zum Artikel von Oliver Maksan

Italien: Antike Fresken in Rom entdeckt

Archäologen haben in Rom antike Fresken entdeckt. Das teilte die Päpstliche Kommission für christliche Archäologie mit. Die Fresken befinden sich in einer Grabkammer. Die Kommission stellte am Donnerstagabend den Fund der Presse vor. Die Gruppe um den Archäologen Fabrizio Bisconti benützte zur Freilegung eine neue Laser-Technik. Die Fresken stammen aus dem dritten Jahrhundert nach Christus. Auf ihnen ist unter anderem die Erschaffung Adams zu sehen. (rv)

Vatikan: „Ein Erfordernis der Einheit“

Was tun, wenn irgendwo in der Welt – in China zum Beispiel – katholische Bischöfe ohne Einverständnis oder sogar gegen den Willen des Papstes geweiht werden? Mit dieser Frage hat sich der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte jetzt genauer beschäftigt. Die Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano" druckt an diesem Samstag eine ausführliche Erklärung dieses Rates ab – unter der Überschrift: „Ein Erfordernis der Einheit".

„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu." So deutlich formuliert das der Kanon 1382 im Kirchenrecht. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte betont, dass eine illegale Bischofsweihe die Einheit der Kirche aufs schwerste verletzt – darum die Höchststrafe der Exkommunikation, und zwar nicht nur für den Geweihten, sondern auch für diejenigen, die ihn weihen. Eine Exkommunikation, die automatisch eintritt und nicht erst von Rom ausgesprochen werden muss.

Allerdings kommt es zu illegalen Bischofsweihen häufig unter dem Druck eines Regimes: In China etwa wurden in der Vergangenheit wiederholt romtreue Bischöfe zur Teilnahme an einem solchen Weiheakt ohne Mandat aus Rom gezwungen. Es gibt also durchaus mildernde Umstände, wie das Vatikan-Papier anerkennt – Umstände, die einer genauen Einzelprüfung bedürfen. Aber wie auch immer so eine Prüfung ausgehen mag, stellt eine illegale Bischofsweihe doch in jedem Fall objektiv eine schwerwiegende Verletzung der kirchlichen Einheit dar, weil sie die Gläubigen untereinander entzweit. Und wer wegen einer illegalen Bischofsweihe gültig exkommuniziert ist, der darf in keinem Fall an der Eucharistiefeier teilnehmen noch gar selbst die Sakramente spenden.

Wenn die Lage es verlangt, behält sich der Heilige Stuhl Strafen und Maßnahmen vor, um den Skandal zu beenden und die kirchliche Einheit wiederherzustellen. Auch hat ein Exkommunizierter geradezu ein Recht darauf, dass er wieder in den Schoss der Kirche aufgenommen wird, wenn er aufrichtige Reue zeigt: Dieser Passus in der Vatikan-Erklärung lässt nicht mehr an China, sondern an die Bischöfe der schismatisch orientierten Piusbruderschaft denken. Eine solche Rücknahme der Exkommunizierung kann allerdings im Fall einer illegalen Bischofsweihe nur der Heilige Stuhl vornehmen. (rv)