Papst erhebt Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice)

Franziskus hat am Samstag sechs Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice), unter Beibehaltung ihrer Diakonie, erhoben.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Kardinäle waren am 24. November 2007 durch Papst Franziskus in den Kardinalsstand erhoben worden und konnten somit nach 10 Jahren durch Einreichen ihrer „Optatio“ in der Rangordnung der Kardinäle aufsteigen. Erhoben wurden die Kardinäle:

  • Kardinal Paul Josef Cordes (83)
  • Kardinal Leonardo Sandri (74)
  • Kardinal Giovanni Lajolo (83)
  • Kardinal Angelo Comastri (74)
  • Kardinal Stanislaw Rylko (72)
  • Kardinal Raffaele Farina (84).

In früheren Pontifikaten nutzte der jeweilige Papst die Erhebung von Kardinaldiakonen in den Stand der Kardinalpriester, üblicherweise um einen neuen Kardinalprotodiakon zu ernennen.

Am 12. Juni 2014 ernannte Papst Franziskus den Kardinaldiakon Martino zum Kardinalprotodiakon. Da dieser jedoch zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 81 Jahre alt und somit nicht mehr das Wahlrecht besaß, fiel die Aufgabe für den Fall eines Konklaves dem Nächsten in der Rangreihenfolge zu, dies war der US-Kardinaldiakon Levada. Franziskus brach hier ohne Begründung mit einer jahrhundertealten Tradition. Da Kardinal Levada am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben wurde, hätte Papst Franziskus einen neuen Kardinaldiakon zum Kardinalprotodiakon für das nächste Konklave ernennen müssen. Dies ist bis zum heutigen Tag jedoch nicht geschehen. (vh mm)

D: Bischof Tebartz-van Elst wehrt sich gegen Vorwürfe

L_LimburgBischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sei Kostenfragen bewusst ausgewichen, habe Kontrollen umgangen und kostspielige Eigenwünsche in das Projekt des Bischofshauses eingebracht. Das sind nur einige der Vorwürfe, die der Bericht der Prüfungskommission der Bischofskonferenz vorlegt. Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Papst entschieden, den Rücktritt des Limburger Bischofs anzunehmen. Bischof Tebartz-van Elst hatte im Vorfeld Gelegenheit, seinen eigenen Kommentar zu dem Bericht abzugeben, er versucht in seiner jetzt bekannt gewordenen Stellungnahme, einige der Hauptvorwürfe richtig zu stellen.

Tebartz-van Elst besteht darauf, dass er Kardinal Giovanni Lajolo, dem vom Papst gesandten Beauftragten, anders als im Prüfbericht dargelegt die ihm damals bekannten Zahlen genannt habe. Wörtlich heißt es im Bericht: „Gegenüber dem Gesandten des Heiligen Stuhls, Giovanni Kardinal Lajolo, wurden Anfang September 2013 durch den Bischof nicht die ihm bereits bekannten Zahlen angegeben.“ Der Bischof besteht darauf, erst am Tag nach der Begegnung mit Kardinal Lajolo die Gelegenheit gehabt zu haben, die Details zu studieren.

Der im Bericht ebenfalls mit Kritik bedachte, mittlerweile emeritierte Generalvikar Franz Kaspar wird vom Bischof für viele Versäumnisse in den Verwaltungsabläufen wie das Unterlassen der Schriftform verantwortlich gemacht. Er betont, dass die Letztverantwortung des Bischofs für sein Bistum nicht in einer „verwaltungsmäßigen All- und Detailzuständigkeit“ liegen könne. Er verstehe den Dienst vielmehr als „Zeuge der Wahrheit“ in der Nachfolge der Apostel.

In Übereinstimmung mit dem Prüfbericht betont Tebartz-van Elst das Durcheinander in der Verwaltung bei seiner Amtsübernahme. Generalvikar Kaspar habe sein volles Vertrauen gehabt. Doch habe dieser immer mehr finanzielle Kompetenzen für sich beansprucht und auch in Eigeninitiative gehandelt.

Der Text des bisherigen Bischofs von Limburg, der ohne Anrede und Unterschrift veröffentlicht wurde, enthält ferner Angaben zu den Gesamtkosten und zum Georgswerk – also dem Fonds, dem Geld entnommen wurde. Bischof Tebartz-van Elst wiederholt seine Sicht, dass er sich in den Fachfragen auf die jeweiligen Verantwortlichen verlassen habe.

Die gesamte Stellungnahme des Bischofs können Sie bei unseren Kollegen vom Domradio einsehen, http://www.domradio.de/sites/default/files/pdf/stellungnahme_bischof_dr._tebartz-van_elst.pdf (rv)

Vatikan: Sterbliche Hülle Johannes Pauls II. ausgebettet

Die sterbliche Hülle Papst Johannes Pauls II. ist an diesem Freitagmorgen aus der Päpstlichen Gruft unter dem Petersdom ausgebettet worden. Nach der Öffnung des Grabes hat Kardinal Angelo Comastri ein kurzes Gebet gehalten und zu den liturgischen Gesängen angestimmt. Während der Gesänge ist der Schrein zum Grab des Apostels Petrus gebracht und dort mit einem goldenen Grabtuch verhüllt worden. An der Zeremonie haben unter anderem auch Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, Kardinal Giovanni Lajolo und der Erzbischof von Krakau, Kardinal Stanislao Dziwisz, teilgenommen. Der Schrein mit den sterblichen Überresten von Johannes Paul II. wird am Sonntagmorgen vor dem Hauptaltar zu seinem Gedenken für alle Gläubigen nach der Seligsprechung zugänglich sein. Bis dahin sind keine Besuche in den Päpstlichen Gruften möglich. Der Sarg, in dem Johannes Paul bestattet wurde, besteht aus einem Holzsarg, der mit einer Hülle aus Blei versiegelt ist. Die äußere Hülle ist wieder aus Holz gefertigt und in einem guten Zustand, weist aber auch schon einige Zeichen der Zeit auf. Der Marmorsarkophag, in dem der Sarg des Papstes bisher aufgebahrt war, wird in eine Kirche nach Krakau gebracht, die nach dem künftigen Seligen benannt ist. Die letzte Ruhestätte wird Johannes Paul II. voraussichtlich am Abend des 2. Mai unter dem Altar der neu restaurierten Kapelle des Heiligen Sebastian im zweiten rechten Seitenschiff des Petersdoms finden. (rv)