Papst erhebt Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice)

Franziskus hat am Samstag sechs Kardinaldiakone zu Kardinalpriestern (pro hac vice), unter Beibehaltung ihrer Diakonie, erhoben.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Kardinäle waren am 24. November 2007 durch Papst Franziskus in den Kardinalsstand erhoben worden und konnten somit nach 10 Jahren durch Einreichen ihrer „Optatio“ in der Rangordnung der Kardinäle aufsteigen. Erhoben wurden die Kardinäle:

  • Kardinal Paul Josef Cordes (83)
  • Kardinal Leonardo Sandri (74)
  • Kardinal Giovanni Lajolo (83)
  • Kardinal Angelo Comastri (74)
  • Kardinal Stanislaw Rylko (72)
  • Kardinal Raffaele Farina (84).

In früheren Pontifikaten nutzte der jeweilige Papst die Erhebung von Kardinaldiakonen in den Stand der Kardinalpriester, üblicherweise um einen neuen Kardinalprotodiakon zu ernennen.

Am 12. Juni 2014 ernannte Papst Franziskus den Kardinaldiakon Martino zum Kardinalprotodiakon. Da dieser jedoch zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 81 Jahre alt und somit nicht mehr das Wahlrecht besaß, fiel die Aufgabe für den Fall eines Konklaves dem Nächsten in der Rangreihenfolge zu, dies war der US-Kardinaldiakon Levada. Franziskus brach hier ohne Begründung mit einer jahrhundertealten Tradition. Da Kardinal Levada am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben wurde, hätte Papst Franziskus einen neuen Kardinaldiakon zum Kardinalprotodiakon für das nächste Konklave ernennen müssen. Dies ist bis zum heutigen Tag jedoch nicht geschehen. (vh mm)

Vatikan: Deutscher Priester wird Richter an der Rota

Der deutsche Priester Hans-Peter Fischer wird Richter an der Römischen Rota, dem zweithöchsten Gericht der katholischen Kirche. Der Vatikan gab die Ernennung durch Papst Franziskus an diesem Donnerstag bekannt. Fischer wirkte seit 2010 als Rektor des Camposanto Teutonico und des dazugehörigen Priesterkollegs in Rom, zuletzt übergangsweise bis zur Ernennung eines Nachfolgers. Da der Generalvikar für die Vatikanstadt, Kardinal Angelo Comastri, keine Abberufung ausgesprochen hat, werde er, Fischer, das Rektorenamt bis auf weiteres parallel zu seiner neuen Funktion ausüben, teilte Fischer in einem Brief mit.

Der aus Freiburg im Breisgau stammende 56 Jahre alte Priester ist Kirchenrechtler und Kirchenhistoriker. Vor seiner Berufung nach Rom wirkte er neben seiner Tätigkeit als Pfarrer in Donaueschingen ehrenamtlich als Diözesanrichter im Erzbistum München und Freising sowie im Erzbistum Freiburg.

Die Römische Rota ist in erster Linie ein Berufungsgericht. Sie ist für Verfahren zuständig, die untergeordnete Gerichte vorher in erster oder zweiter Instanz entschieden haben. Hauptsächlich befassen sich die Richter der Rota mit Berufungen in Ehenichtigkeitsverfahren. Das Gericht setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Auditores, also Richtern zusammen, die Priester sein müssen und aus allen Teilen der Weltkirche stammen. Die übrigen Gerichtsämter können mit Laien besetzt werden.

Der Papst ernennt aus der Reihe der Richter einen Dekan, der als „primus inter pares“ an der Spitze des Richterkollegiums steht; diese Position ist nach dem Rücktritt des italienischen Priesters Pio Vito Pinto aus Altersgründen derzeit vakant, Pro-Dekan ist der Franzose Maurice Monier. Seinen Sitz hat der Gerichtshof im exterritorialen Kanzleipalast, dem Palazzo della Cancelleria, beim Campo de Fiori. (rv)