Vatikan: Deutscher Priester wird Richter an der Rota

Der deutsche Priester Hans-Peter Fischer wird Richter an der Römischen Rota, dem zweithöchsten Gericht der katholischen Kirche. Der Vatikan gab die Ernennung durch Papst Franziskus an diesem Donnerstag bekannt. Fischer wirkte seit 2010 als Rektor des Camposanto Teutonico und des dazugehörigen Priesterkollegs in Rom, zuletzt übergangsweise bis zur Ernennung eines Nachfolgers. Da der Generalvikar für die Vatikanstadt, Kardinal Angelo Comastri, keine Abberufung ausgesprochen hat, werde er, Fischer, das Rektorenamt bis auf weiteres parallel zu seiner neuen Funktion ausüben, teilte Fischer in einem Brief mit.

Der aus Freiburg im Breisgau stammende 56 Jahre alte Priester ist Kirchenrechtler und Kirchenhistoriker. Vor seiner Berufung nach Rom wirkte er neben seiner Tätigkeit als Pfarrer in Donaueschingen ehrenamtlich als Diözesanrichter im Erzbistum München und Freising sowie im Erzbistum Freiburg.

Die Römische Rota ist in erster Linie ein Berufungsgericht. Sie ist für Verfahren zuständig, die untergeordnete Gerichte vorher in erster oder zweiter Instanz entschieden haben. Hauptsächlich befassen sich die Richter der Rota mit Berufungen in Ehenichtigkeitsverfahren. Das Gericht setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Auditores, also Richtern zusammen, die Priester sein müssen und aus allen Teilen der Weltkirche stammen. Die übrigen Gerichtsämter können mit Laien besetzt werden.

Der Papst ernennt aus der Reihe der Richter einen Dekan, der als „primus inter pares“ an der Spitze des Richterkollegiums steht; diese Position ist nach dem Rücktritt des italienischen Priesters Pio Vito Pinto aus Altersgründen derzeit vakant, Pro-Dekan ist der Franzose Maurice Monier. Seinen Sitz hat der Gerichtshof im exterritorialen Kanzleipalast, dem Palazzo della Cancelleria, beim Campo de Fiori. (rv)

Vatikan: Kirchenrichter kritisiert vier Kardinäle

amoris_laetitia1Ein Kurienchef mahnt Kritiker des päpstlichen Schreibens „Amoris Laetitia“ ab: die vier Kardinäle, die jüngst per Brief vom Papst Klarstellungen zur seelsorgerlichen Praxis erbaten, hätten einen „schwerwiegenden Skandal“ erregt, sagte der Dekan des kirchlichen Gerichts der „Römischen Rota“, Erzbischof Pio Vito Pinto. Ein solcher Vorgang könne sogar den Verlust der Kardinalswürde nach sich ziehen. „Welche Kirche verteidigen diese Kardinäle eigentlich? Der Papst ist der Lehre der Kirche treu“, sagte der Gerichtsdekan im Gespräch mit dem spanischen Portal „Religión Confidencial“. Wer „Amoris Laetitia“ in Frage stelle, lehne damit zwei Bischofssynoden ab. Die Römische Rota ist hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren beschäftigt.

Zwei der vier Kardinäle, die den Brief veröffentlichten, sind Deutsche, der frühere Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner und der im Vatikan lebende Walter Brandmüller. Die vier wünschen sich vom Papst unter anderem eine Klärung, ob eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion nach seinem Schreiben „Amoris Laetitia“ nun in Ausnahmefällen möglich sei. (rv)