Ernest Simoni: Der Märtyrer-Kardinal aus Albanien

Ernest simoniEr ist einer der wohlverdienten Kleriker, den der Papst am Samstag in den Kardinalsstand heben wird, und er kommt sozusagen „vom Rande Europas“ in den Vatikan: der albanische Priester Ernest Simoni . Der heute 87-jährige Albaner erlebte im Kommunismus Jahrzehnte der Unterdrückung, saß im Gefängnis und leistete Zwangsarbeit ab. Sein Zeugnis bewegte den Papst, der Albanien im September 2014 besuchte. Simoni trug damals in der Paulus-Kathedrale von Tirana vor.

Bereit, für den Glauben zu sterben

Es war der 24. Dezember 1963, als die Häscher des „ersten atheistischen Staates der Welt“ den jungen Priester in Nordalbanien festnahmen. Er feierte gerade die Weihnachtsmesse im Dorf Barbullush südlich der Stadt Shkoder, aus der Region kamen viele der katholischen Märtyrer, die sich dem Regime damals widersetzten: „Sie legten mir Handschellen an, banden mir die Hände hinter dem Rücken zusammen und trieben mich mit Fußtritten in ihr Auto. Aus der Kirche brachten sie mich in eine Zelle, wo ich drei Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen verbrachte. Gefesselt brachten sie mich zum Verhör. Ihr Anführer sagte mir: ,Du wirst als Feind erhängt, denn du hast dem Volk gesagt, dass wir alle für Christus werden sterben, wenn es nötig ist.‘ Sie zogen die Eisen an meinen Händen so sehr an, dass mein Herzschlag aufhörte und ich fast starb. Sie wollten, dass ich gegen die Kirche und deren Hierarchie aussagte. Ich habe das nicht akzeptiert. Nach der Folter war ich fast tot. Als sie mich so sahen, ließen sie mich frei. Der Herr wollte, dass ich weiterlebte.“

Schuften in der Hölle

Simonis Todesurteil wurde damals in Zwangsarbeit umgewandelt, 18 Jahre lang musste er als Mienenarbeiter schuften, tauchte buchstäblich ab in die Hölle. Über diese Grenzerfahrung berichtete der Priester im Kontext des Papstbesuches in Tirana im Interview mit Radio Vatikan: „Das war bis zu 500 Metern unter der Erde, wo ich graben musste. Dort hat uns Gott jeden Tag vor dem Tode bewahrt, denn die Miene war nicht ausgerüstet oder abgesichert, es gab giftige Dämpfe und Wasser, das mit Schwefelsäure vermischt war – doch Gott hat uns alle gerettet.“

Um sich und andere zu schützen, isolierte er sich, kaum sprach er mit anderen Gefangenen. Kraft gab ihm das Gebet, so der Priester, einige im Lager hätten ihn für verrückt erklärt, sagt P. Simoni und – er lacht: „Das ist die Gnade Gottes. Ich habe mich nie beschwert, ich immer Hoffnung in Jesu Worte gesetzt: ich werde bei euch sein, bis zum Ende. Ich betete den Rosenkranz, und die anderen nicht-katholischen Gefangen wunderten sich manchmal, dachten wohl, ich sei verrückt geworden und würde mit mir selber sprechen.“

Verrückt zu werden – wohl das Naheliegendste unter solchen Umständen. Nicht so Pater Simoni: „Denn Jesus lebt mit all jenen, die ihn lieben.“

Nach fast zwei Jahrzehnten wurde Pater Simoni 1981 aus der Gefangenschaft entlassen, er hatte überlebt. Er musste fortan als Kanalarbeiter arbeiten und wurde weiter ständig überwacht. Seinen Glauben konnte er auch in den 80er Jahren nur im Untergrund praktizieren, erst mit dem Fall des kommunistischen Regimes im Jahr 1990 konnte er in Albanien wieder offen für die katholische Kirche wirken. So schlichtete er etwa seitdem vielfach Familienfehden, die in Albanien häufig blutig enden.

Sein Zeugnis bewegte den Papst

Es war im September 2014, als der Papst auf Simoni aufmerksam wurde. Die Abgründe der Religionsverfolgung in Albanien waren für Franziskus, so hat er das selbst gesagt auf seiner Albanien-Reise, „eine Überraschung“: „Ich wusste nicht, dass euer Volk so gelitten hat“, so der Papst wörtlich bei einer Vesperfeier mit Priestern, Orden und Laien in Tirana. Zwei Jahre später, im Oktober 2016, gab der Papst bekannt, Pater Ernest Simoni in den Kardinalsstand heben zu wollen. Papstwähler wird der über 80-Jährige nicht sein, eines aber hat er schon getan, was eines Kardinales würdig ist: sein Blut gegeben für die Kirche. (rv)

Italien: Kardinal Antonelli begeht seinen 80. Geburtstag

ANTONELLIDie emeritierte Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, Ennio Kardinal Antonelli, begeht heute seinen 80. Geburtstag. Von 2001 bis 2008 war er Erzbischof von Florenz, bis ihn Papst Benedikt XVI. 2008 zum Leiter des Dikasteriums berief. Antonelli ist seit 2003 im Kardinalsstand und verliert mit seinem heutigen Geburtstag sein aktives Wahlrecht in einem künftigen Konklave. 2005 und 2013 war er Teilnehmer bei den Papstwahlen in Rom.

Das Kardinalskollegium hat somit noch 108 wahlberechtigte Kardinäle und umfasst insgesamt 211 Kollegiumsmitglieder. Mit dem morgen stattfindenden Kardinalskollegium wird die Anzahl der Konklavewähler auf 121 Purpurträger ansteigen und das Kollegium eine Gesamtanzahl von 228 Kardinälen haben. (vh)

Vatikan/Syrien: „Kardinalsrot bedeutet Blut“

zenariAm Samstag kreiert Franziskus neue Kardinäle. Zum Kardinal erhoben zu werden hat vor allem mit Würde und Entscheidungsmacht zu tun, mag man denken – dieser Eindruck verstärkt sich nicht zuletzt durch die pompöse Zeremonie im Petersdom. Der diesjährige Kandidat aus Syrien setzt diesen Akzent: „Das scharlachrote Kardinalsrot bedeutet Blut, es bedeutet dazu bereit zu sein, sein Blut für die Treue zu Christus und seine Kirche zu geben“, erinnert der Nuntius von Damaskus im Interview mit Radio Vatikan. Erzbischof Mario Zenari ist gebürtiger Italiener und einer der 17 kirchlichen Würdenträger, denen der Papst am Samstag das rote Birett aufsetzen wird.

Er deutet seine Erhebung zum Kardinal als Zeichen der Solidarität mit der notleidenden syrischen Bevölkerung:

„Ich habe da direkt an Syrien gedacht: Diese Kardinalswürde enthält das Blut vieler Menschen, vor allem der Kinder. Ich werde also all diese Personen, all das Leid am Samstag und Sonntag zum Petersplatz tragen. Ich erinnere mich etwa an die zwei Kinder, vier und neun Jahre alt, die auf einem Balkon in Damaskus von eine Mörsergranate getroffen wurden, als sie dort auf ihre Mutter warteten. Sie waren auf der Stelle tot. Dann, vor ein paar Monaten, ein weiterer Fall in Aleppo: Eine Granate fiel auf ein Altenheim, das von einer Ordensgemeinschaft geführt wurde. Als ich in Eile dort ankam, sah ich das Blut auf der Erde, das Blut einer alten Frau, die voll getroffen worden war. Wenn ich jetzt zum Petersdom komme, behalte ich meine Schuhe an, an denen dieses Blut klebt. Ich trage es vor das Petrusgrab.“

Zum Ende des Heiligen Jahre der Barmherzigkeit feiert Erzbischof Zenari am kommenden Sonntag zusammen mit dem Papst und den anderen neuen Kardinälen eine Heilige Messe im Petersdom. Das Motto des Jubeljahres versteht der Nuntius in Syrien nicht als guten Vorsatz; es sei für die kirchlichen Helfer vor Ort sozusagen das tägliche Brot im Kriegsalltag – etwa wenn es um die Bestattung der Toten geht: „In Europa ruft man ein Unternehmen an und macht die Beerdigung. In Syrien gibt es Menschen, Priester, die unter Beschuss der Heckenschützen ihr Leben riskieren, um von den Straßen die Toten aufzulesen. Und wenn wir über die Bestattung sprechen: man geht von 400.000 Toten in Syrien aus.“

Von 400.000 Toten und 2 Millionen Verletzten, 5 Millionen Isolierten und tausenden Belagerten, die aufgrund der Kriegsgefechte nur schwer oder gar keine Hilfe erreicht, 4,5 Millionen Flüchtlingen und 7 Millionen Binnenflüchtlingen. Insgesamt seien 13,5 Millionen Menschen im Land dringend auf Hilfe angewiesen. Der Nuntius nennt ein paar Zahlen, zeichnet mit groben Strichen die Fratze des Krieges. Vor allem Essen und Trinkwasser seien ein Riesenproblem, da Zuleitungen zerstört worden seien. Das sei aber noch nicht alles, fügt Zenari dann an: „Das, was man nicht sieht, die größten Schäden, sind die Bomben, die in die Seele eingedrungen sind, in die Herzen der Kinder, die so viel Gewalt gesehen haben. In ein paar Jahren wird man diese Gebäude, die Infrastrukturen wieder aufbauen; wie aber kann man die Herzen, die Seelen dieser Kinder wieder heilen, die solch tiefe Wunden davongetragen haben? Das ist eine Herausforderung für alle Religionen in Syrien, dieser Wiederaufbau der Seelen. (rv)

Brasilien: Kardinal Damasceno Assis geht in Ruhestand

damasceno-assisKardinal Raymundo Damasceno Assis geht in Ruhestand. Papst Franziskus hat seinen Rücktritt aus Altersgründen angenommen und einen Nachfolger für sein Bistum Aparecida benannt, wie der Vatikan an diesem Mittwoch bekannt gab. Kardinal Damasceno war zuletzt bekannt geworden, weil er als einer der vier Präsidenten die beiden Versammlungen der Bischofssynode zum Thema Familie geleitet hatte. Sein Bistum Aparecida beherbergt das größte Heiligtum des Landes, die Statue der Muttergottes, die der Stadt ihren Namen gibt.

Kardinal Damasceno ist 79 Jahre alt, sein Papstwahlrecht hat er noch bis zu seinem kommenden Geburtstag im Februar inne. (rv)

Papst berät mit Kurienchefs

cna_Fanziskus im VatikanFranziskus hat am Montag mit den Leitern der einzelnen vatikanischen Dikasterien beraten. Das genaue Thema der Gespräche teilte der Vatikanische Pressesaal allerdings nicht mit. Sogenannte Kabinettssitzungen mit dem Papst sind im Vatikan selten; zuletzt gab es im Mai eine Runde dieses Formats zum Thema Medienreform. Wesentlich häufiger trifft sich Franziskus mit dem von ihm ins Leben gerufenen Kardinalsrat, zu dem neun Kardinäle aus allen Teilen der Welt gehören. (rv)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)

D: Dieser als Bischof von Aachen eingeführt

b_dieserDer bisherige Weihbischof im Bistum Trier, Helmut Dieser, ist an diesem Samstag in sein Amt als neuer Bischof von Aachen eingeführt worden. Er tritt damit die Nachfolge von Bischof Heinrich Mussinghoff an, dessen Amtsverzicht Papst Franziskus im vergangenen Jahr angenommen hatte.

Während des Festgottesdienstes gratulierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, dem Bistum zum neuen Bischof. „Wer Helmut Dieser kennt, wird schnell von seiner verbindlichen und fröhlichen Art beeindruckt sein.“ Marx, der Dieser aus der gemeinsamen Zeit in Trier gut kennt, nannte ihn einen engagierten Pfarrer. „Mit seinen seelsorglichen Erfahrungen, der Verantwortung als Weihbischof im Bistum Trier und dem theologischen Arbeiten und Denken bringt Bischof Dieser die besten Voraussetzungen für die neue Aufgabe mit“, so Kardinal Marx. Treffsicher und theologisch versiert, bringe sich Dieser in die Debatten der Bischofskonferenz und in die Mitarbeit in der Glaubens- und Pastoralkommission ein.

Das Bistum Aachen stehe, wie die ganze Kirche in Deutschland, vor vielfältigen Herausforderungen. Seelsorgeeinheiten, personale Fragen, Gottesdienstbesucher, das Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen seien nur einige Punkte, um die es in Zukunft gehen werde. „Ich bin dankbar, dass das Bistum Aachen sich in den vergangenen Jahren intensiv und erfolgreich auf den Dialogprozess der Kirche in Deutschland eingelassen hat, um sich den Fragen von Seelsorgern und Gläubigen zu stellen.“

Dieser selbst rief zu Einheit und Zuversicht auf. „Lasst uns gemeinsam Kirche sein, nicht abgehoben, nicht elitär oder verschroben, sondern füreinander, für unsere heutige Welt, für Gott.“ An der Kirche müsse „synodal“, also gemeinsam durch Kleriker und Laien, weiter gebaut werden. Fehl am Platze seien dagegen ein „Masterplan“ oder „Hauruck“; erst recht dürfe es keine Panik geben, „als ob wir die Kirche retten müssten“, so der siebte Bischof von Deutschlands westlichstem Bistum. „Hören wir auf, mutlos zu klagen, dass die Kirche heute Verluste, Defizite oder Rückschläge erleidet“, forderte er. „Beteiligen wir uns nicht auch noch selber am Kirchen-Bashing.“ (rv)

Kurienkardinal in Afrika

Kardinal FiloniKardinal Fernando Filoni hat seinen Besuch in Malawi und Sambia beendet. In Lusaka feierte der Präfekt der vatikanischen Missionskongregation am Donnerstag einen Abschlussgottesdienst mit den „Missionarinnen der Nächstenliebe“. Filoni hatte in Malawi im Auftrag des Papstes die Kathedrale des Bistums Karonga geweiht; in Sambia nahm er an den 125-Jahrfeiern der Evangelisierung des Landes teil. (rv)

Parolin fordert mehr Forschung zu seltenen Krankheiten

Kardinal Pietro ParolinDer Vatikan ruft die Pharmaindustrie dazu auf, mehr in die Forschung zu seltenen und vernachlässigten Krankheiten zu investieren. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sagte auf einem Vatikankongress am Donnerstag, die Industrie und die Staatenwelt hätten eine Verantwortung, mehr für die Betroffenen zu tun, auch wenn sich das nicht gleich rechne. Es könne doch nicht sein, dass die Familien der Erkrankten selbst ihr Geld in die entsprechende Forschung und Behandlung stecken müssten. Der Kongress zu seltenen und vernachlässigten Krankheiten wird vom päpstlichen Gesundheitsrat ausgerichtet. (rv)

Neue Kardinäle: Diesmal nicht im Palazzo

BirettWieder eine Änderung im Sinn der neuen Nüchternheit: Im Vatikan werden die traditionellen Glückwünsche an neue Kardinäle diesmal ausschließlich in der Audienzhalle stattfinden. Das wurde am Freitag bekannt. Damit bleibt der Apostolische Palast, der sonst ein prunkvoller Rahmen für diese Glückwünsche war, erstmals außen vor. Wer den neuen Kardinälen am Samstag, den 19. November gratulieren möchte, kann zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr direkt die Audienzhalle ansteuern.

Am Morgen des 19. November nimmt Papst Franziskus im Petersdom die Kardinalserhebungen vor. Unter den insgesamt 17 neuen Kardinälen wären 13 dem Alter nach berechtigt, an einer Papstwahl teilzunehmen; die vier anderen sind schon über 80. Am Donnerstag feiern die neuen Kardinäle eine Messe mit dem Papst im Petersdom – und erleben dabei mit, wie Franziskus die Heilige Pforte von St. Peter wieder schließt. (rv)