Australien: Also doch – Kardinal Pell muss sich vor Gericht verantworten!

Nach einer vierwöchigen Anhörung im letzten Monat, bei der einige schwerwiegende Anschuldigungen gegen Kardinal George Pell abgewiesen wurden, hat Richterin Belinda Wallington am Dienstag entschieden, Pell vor Gericht zu stellen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

„Crux“ in den Vereinigten Staaten von Amerika und mehrere australische Zeitungen haben heute nach der Gerichtsentscheidung von Richterin Wallington umgehend über ihre Entscheidung berichtet.

Kardinal George Pell, einer der einflussreichsten Kirchenmänner neben Papst Franziskus darf vorerst nicht in den Vatikan zurückkehren, und muss sich vor Gericht wegen sexuellem Missbrauch in mehreren Fällen verantworten.

Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch unklar. Nach mehreren australischen Quellen kann ein derartiges Strafverfahren durchaus 12 bis 18 Monate dauern. Wenn ein Verhandlungstermin festgesetzt ist, wird sich Pell vor dem Melbourner County Court verantworten müssen. Sein Top-Verteidiger Robert Richter könnte für die verbliebenen Anklagepunkte separate Verfahren anstreben. Bereits nach Abschluss der vierwöchigen Anhörung der Zeugen hatte man erwartet, dass Magistrat Belinda Wallington wahrscheinlich ein Verfahren eröffnen wird. Genauso wurde es dann von ihr heute bekannt gegen.

Robert Richter QC sagte noch im März, dass eine Jury Kardinal Pell wegen der Unwahrscheinlichkeit der Vorwürfe und der Unglaubwürdigkeit der Zeugen nicht verurteilen könne.

Kardinal Pell hatte in der Vergangenheit immer wieder die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen energisch zurückgewiesen. Am Dienstag plädierte er auf

„nicht schuldig“.

Gemäß Medienberichten aus Australien sind die schwerwiegendsten Anklagepunkte von zwei Klägern vorgebracht worden, von denen einer sexuelle Vorwürfe in einem Kino in der australischen Stadt Ballarat in den 1970er Jahren Pell vorwirft. Zu dieser Zeit arbeitet Pell noch als Priester vor Ort. Der andere Ankläger sagt, er sei in den 1990er Jahren in Melbournes St. Patrick’s Kathedrale sexuell missbraucht worden, als Pell bereits der Erzbischof von Melbourne war.

Einige Anklagepunkte wurden jedoch bereits im März gegen Pell fallen gelassen. Ein Kläger war im Januar verstorben und ein Anderer wurde aus medizinischen Gründen für untauglich erklärt.

Die Anhörung am Dienstag hatte um 10 Uhr begonnen und dauerte knapp eineinhalb Stunden. Anschließend ertönte Applaus in der kleinen Menschenmenge am Hinterausgang des Gerichtssaals. Vor dem Gerichtsgebäude in Melbourne war eine Menge von Polizei, Medien und Demonstranten.

Anwalt Robert Richter QC beanstandete Kaution. Pell darf somit das Land nicht mehr verlassen und hat seinen vatikanischen Pass an die Behörde übergeben. Herr Richter argumentierte, dass sein Klient Besucher empfangen möchte.

Unmittelbar nach der Anhörung gab die Erzdiözese Sydney eine Erklärung heraus, in der sie sagte, dass sie sich nicht zu dem Gerichtsverfahren äußern würde und dass die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen sollte.

Kardinal Pell kann und darf derzeit nicht in den Vatikan zurückkehren. Papst Franziskus wird auf seinen Präfekten des Sekretariats für die Wirtschaft und sein Mitglied des Kardinalsrates K9 noch geraume Zeit warten müssen. Aber was für den Papst noch schlimmer sein dürfte, ist die Tatsache, dass einer seiner höchsten Würdenträger der katholischen Kirche wegen sexuellem Missbrauch vor Gericht gestellt wird. Franziskus hatte in der Vergangenheit mehrmals eine „Null-Toleranz Politik“ in Missbrauchsfällen von Kleriker betont. Die Realität scheint ihn aber mehr und mehr einzuholen.

Der Fall Pell ist leider kein Einzelfall. Erst an diesem Wochenende sprach der Papst mit Missbrauchsopfern aus Lateinamerika, welche schwere Anschuldigungen im „Fall Bischof Barros“ und zweier Kardinäle in Chile anprangern. Hinzu kommt noch, dass ein weiterer Fall von Missbrauch und Korruption in Honduras im Raum steht. Hier geht es um den Koordinator des Kardinalsrates K9 im Vatikan Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga und seinen Weihbischof Juan Jose Pineda im heimatlichen Erzbistum Tegucigalpa.

Im Fall Kardinal Pell wird der Papst abwarten müssen. Vor dem Abschluss seines Gerichtsverfahrens wird Franziskus sicherlich keine Entscheidung treffen. Die derzeit schwebenden Fälle „Chile“ und „Honduras“ sind für den Papst äußerst unangenehm. Kritiker werfen ihm und dem Vatikan vor, in Sachen Missbrauch einfach unglaubwürdig geworden zu sein. (vh – mm)

Australien: Anschuldigungen gegen Kardinal Pell sind „Stoff der Fantasie“

Die australische Zeitung „The Age“ berichtete heute über den Sachstand im Fall von Kardinal Pell.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Der Verteidiger von Pell, Robert Richter QC, hat am Dienstag Richterin Belinda Wallington gedrängt mehrere historische Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs gegen seinen Mandanten fallen zu lassen, anstatt ihn zu verurteilen. Richter betonte, die Behauptungen der Kläger seinen „Stoff der Phantasie“ und die Zeugen nicht glaubwürdig. Der Staranwalt von Pell argumentierte zwei Stunden lang am Rednerpult des Magistrates Court in Melbourne, warum Pell nicht vor Gericht gestellt werden sollte und konzentrierte sich hauptsächlich auf Fehler in der Beweisführung zweier Ankläger.

Pell habe die Beleidigung konsequent bestritten und sei ein unschuldiger Mann, obwohl man versucht habe, „den Ruf seiner Person zu zerstören“ betonte Robert Richter. Während seiner Eingabe kritisierte er, dass die Polizei keine wichtigen Zeugen befragt habe, die gegenüber Kardinal Pell einen positiven Beweis erbracht hätten.

Staatsanwalt Mark Gibson SC, sagte, die Beschwerdeführer hätten nie von ihren Vorwürfen gegen Kardinal Pell Abstand genommen. Er sagte, es bestünden Konflikte in den Zeugenaussagen verschiedener Zeugen, aber diese Meinungsverschiedenheiten seien eine Angelegenheit, über die eine Jury zu entscheiden habe, da nichts, worauf Herr Richter Bezug nahm, „einen Beweisfehler“ bedeute.

Eigentlich war für den heutigen Tag die Entscheidung der Richterin Belinda Wallington erwartet worden, ob Kardinal Pell sich in einem Gerichtsverfahren verantworten müsse. Doch es kam anders.

Frau Wallington nimmt sich Zeit, um schriftliche und mündliche Berichte des Verteidigungsteams und der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Pell muss noch zwei Wochen warten, bevor er erfährt, ob er vor eine Jury eines höheren Gerichts gestellt wird. Richterin Belinda Wallington wird ihre Entscheidung am 1. Mai bekannt geben.

Wenn Frau Wallington anordnet, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft das Recht, ihre Entscheidung zu überprüfen und eine Angeklagte vor Gericht zu bringen. Die Praxis wird jedoch selten verwendet. (vh – mm)

Australien: Anhörungen im Fall Kardinal Pell beendet

Die einmonatige Anhörung wegen angeblicher sexuellen Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal George Pell wurde am Donnerstag abgeschlossen.

Richterin Belinda Wallington sagte vor dem Melbourne Magistrates Court, dass sie ihre Entscheidung, nach der Vorlage der Eingaben der Anwälte, am 17. April treffen werde. Die Entscheidung der Richterin ist maßgebend, ob gegen Kardinal Pell ein Gerichtsverfahren eröffnet wird oder nicht. Das Online-Magazin „CRUX“ berichtet heute zu dem Fall:

„Pell wurde im vergangenen Juni mit sexuellem Missbrauch mehrerer Menschen in seinem australischen Heimatstaat Victoria angeklagt. Die Einzelheiten der Vorwürfe gegen den 76-jährigen Kardinal müssen noch veröffentlicht werden, obwohl die Polizei die Anklagen als „historische“ sexuelle Übergriffe bezeichnet – gemeint sind die Verbrechen, die angeblich vor Jahrzehnten begangen wurden“.

Pell hat durch seine Anwälte erklären lassen, dass er sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklären wird, falls das Gericht ein Verfahren eröffnen sollte. Pell hatte an allen Tagen der vierwöchigen Anhörung persönlich teilgenommen. Die ersten zwei Wochen waren nicht öffentlich, da hier angebliche Opfer per Videoverbindung ihre Aussagen machten. Wenn es um sexuelle Missbrauchsfälle geht, ist diese Verfahrensweise an Gerichten in Victoria Standard.

Die letzten Zeugen in der Anhörung waren Detektive der „Sano Task Force“ die für die Untersuchung des Falls zuständig sind. Die „Sano Task Force“ wurde gegründet, um historische und neue Vorwürfe zu untersuchen, die aus der „Victorian Parliamentary Inquiry“ in Bezug auf Kindesmissbrauch mit religiösen und nichtstaatlichen Organisationen entstanden sind. Die Ermittlungen gegen Kardinal Pell begannen bereits im Jahr 2013, bevor sich ein Beschwerdeführer bei der Polizei gemeldet hatte. Der Top-Anwalt von Pell, Robert Richter QC warf der Royal Commission Sano Task Force vor, gegen Pell eine regelrechte Operation durchzuführen.

Da weder eine genaue Anzahl noch die Vorwürfe der angeblichen sexuellen Missbrauchsfälle bekannt sind, bleibt es abzuwarten, wie Richterin Belinda Wallington am 17. April entscheiden wird. (vh – mm)