Australien: Anschuldigungen gegen Kardinal Pell sind „Stoff der Fantasie“

Die australische Zeitung „The Age“ berichtete heute über den Sachstand im Fall von Kardinal Pell.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Der Verteidiger von Pell, Robert Richter QC, hat am Dienstag Richterin Belinda Wallington gedrängt mehrere historische Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs gegen seinen Mandanten fallen zu lassen, anstatt ihn zu verurteilen. Richter betonte, die Behauptungen der Kläger seinen „Stoff der Phantasie“ und die Zeugen nicht glaubwürdig. Der Staranwalt von Pell argumentierte zwei Stunden lang am Rednerpult des Magistrates Court in Melbourne, warum Pell nicht vor Gericht gestellt werden sollte und konzentrierte sich hauptsächlich auf Fehler in der Beweisführung zweier Ankläger.

Pell habe die Beleidigung konsequent bestritten und sei ein unschuldiger Mann, obwohl man versucht habe, „den Ruf seiner Person zu zerstören“ betonte Robert Richter. Während seiner Eingabe kritisierte er, dass die Polizei keine wichtigen Zeugen befragt habe, die gegenüber Kardinal Pell einen positiven Beweis erbracht hätten.

Staatsanwalt Mark Gibson SC, sagte, die Beschwerdeführer hätten nie von ihren Vorwürfen gegen Kardinal Pell Abstand genommen. Er sagte, es bestünden Konflikte in den Zeugenaussagen verschiedener Zeugen, aber diese Meinungsverschiedenheiten seien eine Angelegenheit, über die eine Jury zu entscheiden habe, da nichts, worauf Herr Richter Bezug nahm, „einen Beweisfehler“ bedeute.

Eigentlich war für den heutigen Tag die Entscheidung der Richterin Belinda Wallington erwartet worden, ob Kardinal Pell sich in einem Gerichtsverfahren verantworten müsse. Doch es kam anders.

Frau Wallington nimmt sich Zeit, um schriftliche und mündliche Berichte des Verteidigungsteams und der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Pell muss noch zwei Wochen warten, bevor er erfährt, ob er vor eine Jury eines höheren Gerichts gestellt wird. Richterin Belinda Wallington wird ihre Entscheidung am 1. Mai bekannt geben.

Wenn Frau Wallington anordnet, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft das Recht, ihre Entscheidung zu überprüfen und eine Angeklagte vor Gericht zu bringen. Die Praxis wird jedoch selten verwendet. (vh – mm)

Kardinal Pell: Anhörung hinter verschlossenen Türen

Quelle: The Age (Screenshot vom 06. Marz)

Seit gestern läuft in Melbourne eine für vier Wochen angesetzte Anhörung gegen Kardinal George Pell. Über die Anhörung berichtete in Australien „The Age„.

Er wurde von einem großen Gefolge von Fotografen und Kameraleuten vor dem Magistrates Court in Melbourne empfangen. Dutzende Polizisten bildeten eine Absperrung vor dem Gerichtsgebäude.

In den folgenden Tagen werden die Beschwerdeführer ihre Beweise dem Gericht vorlegen, was der üblichen Praxis an viktorianischen Gerichten in Fällen von sexuellem Missbrauch entspricht. Die Anhörungen sind für die Öffentlichkeit und Medien derzeit nicht zugänglich.

Die verpflichtenden Anhörungen werden geleitet von Magistrat Belinda Wallington. Am Montag baten die Beschwerdeführer Pausen einzulegen, wenn sie diese brauchen. Ebenso beantragte der Verteidiger von Kardinal Pell, Robert Richter QC, aufgrund des Alters und Gesundheitszustandes seines Mandaten, jede Stunde eine Pause von mehreren Minuten einzulegen. Frau Wallington genehmigte die Anträge.

Pell ist mit historischen Straftatbeständen konfrontiert welche mehrere Beschwerdeführer vortragen werden. Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Er selbst hat bisher die Vorwürfe wiederholt und mit Nachdruck zurückgewiesen.

In der restlichen und der nächsten Woche bleiben die Öffentlichkeit und die Medien ausgeschlossen, während die Ankläger vor Gericht ihre Beweise vorlegen werden. Vermutlich werden in der dritten Woche die Aussagen der Bewerdeführer abgeschlossen sein und die Öffentlichkeit und Medien wieder zugelassen. Die gesamte verpflichtende Anhörung soll voraussichtlich vier Wochen dauern. (vh)