Australien: Anschuldigungen gegen Kardinal Pell sind „Stoff der Fantasie“

Die australische Zeitung „The Age“ berichtete heute über den Sachstand im Fall von Kardinal Pell.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Der Verteidiger von Pell, Robert Richter QC, hat am Dienstag Richterin Belinda Wallington gedrängt mehrere historische Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs gegen seinen Mandanten fallen zu lassen, anstatt ihn zu verurteilen. Richter betonte, die Behauptungen der Kläger seinen „Stoff der Phantasie“ und die Zeugen nicht glaubwürdig. Der Staranwalt von Pell argumentierte zwei Stunden lang am Rednerpult des Magistrates Court in Melbourne, warum Pell nicht vor Gericht gestellt werden sollte und konzentrierte sich hauptsächlich auf Fehler in der Beweisführung zweier Ankläger.

Pell habe die Beleidigung konsequent bestritten und sei ein unschuldiger Mann, obwohl man versucht habe, „den Ruf seiner Person zu zerstören“ betonte Robert Richter. Während seiner Eingabe kritisierte er, dass die Polizei keine wichtigen Zeugen befragt habe, die gegenüber Kardinal Pell einen positiven Beweis erbracht hätten.

Staatsanwalt Mark Gibson SC, sagte, die Beschwerdeführer hätten nie von ihren Vorwürfen gegen Kardinal Pell Abstand genommen. Er sagte, es bestünden Konflikte in den Zeugenaussagen verschiedener Zeugen, aber diese Meinungsverschiedenheiten seien eine Angelegenheit, über die eine Jury zu entscheiden habe, da nichts, worauf Herr Richter Bezug nahm, „einen Beweisfehler“ bedeute.

Eigentlich war für den heutigen Tag die Entscheidung der Richterin Belinda Wallington erwartet worden, ob Kardinal Pell sich in einem Gerichtsverfahren verantworten müsse. Doch es kam anders.

Frau Wallington nimmt sich Zeit, um schriftliche und mündliche Berichte des Verteidigungsteams und der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Pell muss noch zwei Wochen warten, bevor er erfährt, ob er vor eine Jury eines höheren Gerichts gestellt wird. Richterin Belinda Wallington wird ihre Entscheidung am 1. Mai bekannt geben.

Wenn Frau Wallington anordnet, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, hat der Leiter der Staatsanwaltschaft das Recht, ihre Entscheidung zu überprüfen und eine Angeklagte vor Gericht zu bringen. Die Praxis wird jedoch selten verwendet. (vh – mm)