Papst will Kinderschutzkommission definitiv bestätigen

Papst Franziskus plant, die Statuten der von ihm eingerichteten Kinderschutzkommission unter Leitung von Kurienkardinal Sean O´Malley definitiv zu bestätigen. Das geht aus einem Statement der Kommission zum Abschluss der ersten Sitzung seit ihrer kürzlich erfolgten Umbesetzung hervor. Am Samstag lief die Gültigkeit der ad experimentum genehmigten Statuten der Kommission aus.

Die Vollversammlung der Kommission, die in dieser Woche stattgefunden hatte, habe großes Augenmerk auf die Anhörung von Missbrauchsüberlebenden gelegt, heißt es in der Aussendung. Die angehörten Missbrauchsopfer, die auch die katholische Kinderschutzkommission von England und Wales beraten, hätten sich durch die Aufmerksamkeit, mit der ihren Schilderungen begegnet worden sei, „gestärkt“ gefühlt. Auch weiterhin solle den Zeugnissen der Opfer von Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen großes Gewicht beigemessen werden, so die Kommission, die in der Vergangenheit mit dem vorzeitigen Rückzug der Missbrauchsüberlebenden Saunders und Collins zu kämpfen hatte.

Ebenfalls Thema der Beratungen waren der Ergebnisbericht der Königlichen Australischen Kommission zu Missbrauch durch Kleriker und die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Rolle von Glaubensgemeinschaften bei der Bewältigung von Missbrauchstraumata. Am Samstag hätten die Mitglieder den Papst in einer Privataudienz getroffen und ihm ihre Schwerpunkte für die Zukunft darlegen können. Dabei hätte der Papst ihnen mitgeteilt, dass er den Status der Kommission definitiv bestätigen wolle. (vatican news – vn)

Vatikan: Neue Großbehörde für Gerechtigkeit am Start

Die jüngste Behörde der römischen Kurie geht an den Start: mit diesem 1. Januar ist das Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen in Funktion. Es entstand im Zug der Kurienreform durch Zusammenlegung verschiedener päpstlicher Räte, die mit Themen wie tätiger Nächstenliebe, Ökologie, Menschenrechten und Migranten befasst waren. Neu ist auch, dass Papst Franziskus auf eigenen Wunsch persönlich eine der Unterabteilungen leitet, nämlich jene für Flucht und Migration. Direkt zuarbeiten werden ihm zwei eigens ernannte Untersekretäre, beides Ordensmänner und ausgewiesene Migrationsfachmänner: der kanadische Jesuit Michael Czerny und der italienische Scalabrini-Missionar Fabio Baggio. Präsident des Dikasteriums ist der aus Ghana stammende Kurienkardinal Peter A. Turkson. Er leitete bereits zuvor den Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden, der nun in der neuen Behörde aufgegangen ist. Die Statuten des neuen päpstlichen Ministeriums verstehen sich als vorläufig. (rv)

Vatikan-Reform: Neue Institution für Entwicklung und Migration

Kardinal TurksonPapst Franziskus richtet am Heiligen Stuhl eine neue Behörde für Gerechtigkeit und Frieden ein. Das „Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen“ – so der offizielle Titel – ist für ein dichtes Bündel an Menschenrechts- und sozialen Fragen zuständig: Migration, Umwelt, Armut, Kranke und Ausgeschlossene, Gefangene, Arbeitslose, Opfer von Kriegen und Naturkatastrophen, von Sklaverei, Menschenhandel und Folter. Die neue Behörde nimmt am 1. Januar 2017 ihre Tätigkeit auf. Zu ihrem Präfekten ernannte Franziskus den aus Ghana stammenden Kurienkardinal Peter Kodwo Appiah Turkson, der bisher als Präsident des päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden wirkte.

Die neue Institution entsteht in Zug der Kurienreform als Zusammenlegung von vier Räten, die damit aufgelöst werden, heißt es in dem päpstlichen Schreiben „Humanam progressionem“ in Form eines Motu Proprio, mit dem der Papst die Behörde gründet; der Vatikan veröffentlichte den auf 17. August datierten Erlass an diesem Mittwoch. Die Räte, die zum Jahreswechsel in dem neuen Dikasterium aufgehen, sind jene für Gerechtigkeit und Frieden, für die Pastoral im Krankendienst, für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs sowie der päpstliche Caritas-Rat „Cor Unum“.

Das Thema Migration untersteht direkt dem Papst

Ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte der Vatikan die Statuten der neuen Behörde, die der Papst zunächst vorläufig – „ad experimentum“ – genehmigte. Aus ihnen geht hervor, dass die Abteilung für Flüchtlinge und Migranten des Dikasteriums vorübergehend unter der direkten Leitung des Papstes steht. „Tatsächlich kann es heute keinen Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen ohne besonders Aufmerksamkeit für das Phänomen der Migration geben“, heißt es in einer begleitenden Erklärung des vatikanischen Pressesaals.

Dass an der Kurie eine neue Behörde für Gerechtigkeit, Migration und Umwelt entstehen soll, war bereits länger bekannt. Der Rat der neun Kardinäle („K9“), der den Papst bei der Kurienreform unterstützt, hatte ein entsprechendes Votum abgegeben. Wie schon bei der neuen Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben benennen die vorläufigen Statuten nicht den genauen Status des Dikasteriums. Kongregationen und päpstliche Räte, neben den Gerichten die Hauptkategorien an der römischen Kurie und damit an der Verwaltung der Weltkirche, unterscheiden sich nicht nur historisch, sondern auch strukturell voneinander. Die Räte entstanden erst nach dem II. Vatikanischen Konzil und haben weniger weit reichende Kompetenzen.

Sekretär und Untersekretär können Laien sein

Offen bleibt vorerst auch die personelle Besetzung der neuen Behörde unterhalb der Ebene des Präfekten. Aus den Statuten geht hervor, dass Sekretär und Untersekretär „auch Laien sein können“. Einen Sekretär im Laienstand gibt es bisher nicht an der römischen Kurie, auch die Untersekretäre sind bis auf wenige Ausnahmen Priester. Das meist dreiköpfige Leitungsteam einer päpstlichen Behörde besteht aus Präfekt oder Präsident, Sekretär und Untersekretär, wobei das Dikasterium für die ganzheitlichen Entwicklung des Menschen „mindestens einen Untersekretär“ haben wird. Ausdrücklich schreiben die Statuten vor, dass die Mitarbeiter und die Berater aus verschiedenen Kontinenten kommen müssen, „damit sie den universalen Charakter der Kirche spiegeln“.

Die neue Behörde wird eng mit dem päpstlichen Staatssekretariat zusammenarbeiten, besonders wenn es um Dokumente oder Erklärungen geht, die die Beziehungen zu den Staaten betreffen. Wenn Delegationen des Heiligen Stuhles zu Meetings reisen, die in die Zuständigkeit des Dikasteriums für ganzheitliche Entwicklung fallen, werden Mitarbeiter desselben daran teilnehmen. Der neuen Behörde sind drei Kommissionen angegliedert: eine für Caritas, eine für Ökologie und eine für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Darüber hinaus ist das Dikasterium zuständig für die Einrichtung und die Überwachung internationaler katholischer Hilfswerke. (rv)

Laien, Familie und Leben: Neue Vatikaninstitution gegründet

VatikanplatzDie Vatikanreform geht einen weiteren Schritt: Wie bereits bei der Familien-Synode im vergangenen Oktober angekündigt, hat Papst Franziskus an diesem Freitag die Errichtung einer neuen Vatikanbehörde approbiert. Sie soll sich ab dem 1. September um die Fragen der Laien, der Familie und des Lebens kümmern und die Aufgaben der bisherigen Räte für die Laien und für die Familie übernehmen. Letztgenannte gehen mit dem 1. September in der neuen Struktur auf, so steht es in einer Pressemeldung, welche der Vatikan herausgab.

Mit der Errichtung gab der Vatikan gleichzeitig auch die Statuten des neuen Dikasteriums – wie die Institutionen im Vatikan genannt werden – bekannt. Sie gelten wie die Errichtung selber erst einmal ad experimentum und sollen überprüft werden. Neu an dieser Institution ist, dass der Posten des Sekretärs von einem Laien besetzt werden kann, wie es in Artikel zwei der Statuten ausdrücklich heißt, und dass die Untersekretäre Laien sein sollen. Zu den Mitgliedern des Dikasteriums – so etwas wie der Verwaltungsrat – sollen ebenfalls Laien wie Kleriker, Verheiratete wie zölibatär Lebende gehören.

Zu den Aufgaben der neuen Institution wird das Organisieren von internationalen Begegnungen wie etwa der Weltjugendtage gehören, sie soll sich um die „Sendung der Laien in Kirche und Welt“ kümmern, Fragen von Familienpastoral behandeln und Weiterbildungsinitiativen auf diesem Gebiet einrichten. Zur letzten Frage sehen die Statuten eine direkte Verbindung mit dem Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Ehe und Familie vor. Auch Fragen um das menschliche Leben herum, wie etwa die Fragen von Lebensschutz, Hilfe für Schwangere und Bioethik, gehören in die Kompetenz der Institution. Hierzu wird die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem Dikasterium verbunden, sie soll vor allem mit Studien und Diskussionen der Themen helfen.

Ernennungen für die Leitungspositionen des Präfekten und des Sekretärs gab der Vatikan noch nicht bekannt. (rv)