Lombardi ungehalten über Druck auf Kardinäle

Pater Lombardi PressekonferenzPapstsprecher Federico Lombardi warnt vor „Druck“ auf das bevorstehende Konklave. Einige versuchten derzeit durch Diffamierungen und Falschinformationen, sich den Moment der Überraschung nach dem angekündigten Rücktritt von Benedikt XVI. zunutze zu machen. Das sagte der Jesuit in einem Editorial für Radio Vatikan.

„Der Weg der Kirche in diesen letzten Wochen des Pontifikats von Papst Benedikt, bis zur Wahl des neuen Papstes, ist sehr fordernd angesichts der Erstmaligkeit dieser Lage. Wir haben zum Glück nicht den Tod eines geliebten Papstes zu beklagen; aber eine andere Prüfung wird uns nicht erspart: dass nämlich vielfach Druck ausgeübt wird und Überlegungen angestellt werden, die nicht dem Geist entsprechen, mit dem die Kirche diese Zeit des Wartens und der Vorbereitung leben will.“

Eine Gruppe von US-Katholiken hat im Internet eine Kampagne gegen Kardinal Roger Mahoney gestartet. Der frühere Erzbischof von Los Angeles, der Fehler beim Umgang mit Missbrauchsfällen eingeräumt hat, soll von einer Teilnahme am Konklave abgehalten werden. Auch der frühere US-Botschafter beim Heiligen Stuhl, Miguel Diaz, hat Mahoney am Samstag aufgefordert, „sich am Papst ein Beispiel zu nehmen“ und von seinem Wahlrecht in der Sixtina keinen Gebrauch zu machen. Vatikanbischof Juan Ignacio Arrieta hatte hingegen am Freitag eine Konklave-Teilnahme Mahoneys verteidigt: Das Kirchenrecht schütze ausdrücklich die Freiheit der Papstwähler gegen „alle möglichen Einmischungen, Widerstände und Wünsche“ von außen. Pater Lombardi:

„Es fehlt nicht an Personen, die sich den Moment der Überraschung und Desorientierung schwacher Geister zunutze machen wollen, um Verwirrung zu säen und die Kirche und ihre Leitung in Mißkredit zu bringen. Da werden alte Machenschaften wie Verleumdung oder Desinformation eingesetzt, da wird unakzeptabler Druck ausgeübt, um das Wahlrecht des einen oder anderen Mitglieds des Kardinalskollegiums zu konditionieren, der aus dem einen oder anderen Grund in Ungnade gefallen ist. In den meisten Fällen haben die Richter, die scharfe moralische Urteile abgeben, nicht die geringste Autorität dazu. Wer vor allem Geld, Sex und Macht im Kopf hat und die Welt an diesem Mass misst, der ist dann auch nicht imstande, in der Kirche anderes wahrzunehmen.“

Daraus ergibt sich nach Lombardis Eindruck „eine zutiefst ungerechte Beschreibung der Kirche und vieler ihrer Führungsmänner“. Das solle aber die Gläubigen nicht verunsichern: Der Herr habe versprochen, sener Kirche beizustehen.

„Wir wollen, dass diese Zeit der Tradition und dem Gesetz der Kirche entsprechend eine Zeit des ehrlichen Nachdenkens über die geistlichen Bedürfnisse der Welt und über die Treue zum Evangelium sei. Eine Zeit des Betens um den Heiligen Geist und der Nähe zum Kardinalskollegium, das sich zur Wahl anschickt, um derentwillen es hauptsächlich existiert. Dabei steht uns vor allem das Beispiel und die spirituelle Geradlinigkeit von Paspt Benedikt vor Augen. Er wollte diesen letzten Teil seines Pontifikates dem Gebet zu Beginn der Fastenzeit widmen.“

Zum Konklave im März werden derzeit 116 der 117 wahlberechtigten Kardinäle erwartet. Nach Angaben Lombardis hat bislang nur der frühere Erzbischof von Jakarta, Julius Riyadi Darmaatmadja, seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Allerdings sei es Sache der Kardinalskongregation, eine begründete Abwesenheit zu bestätigen. Diese Versammlung tritt nach Beginn der Sedisvakanz voraussichtlich in den ersten März-Tagen zusammen. (rv)

Pressemitteilungen: Vorgezogener Konklavebeginn am 10. März?

Pater Lombardi PressekonferenzDerzeit tauchen Meldungen in den Medien auf, wonach es im Vatikan Stimmen gibt, den Beginn des Konklaves auf den 10. März vorzuziehen. Agenturen berufen sich hier auf eine Meldung der Nachrichtenagentur I.Media. Begründet wird dieses Vorziehen mit dem Beginn des Osterfestes Ende März.

Da bis zum 28. Februar die Katholische Kirche immer noch einen rechtmäßigen Papst hat, könnte Benedikt XVI. von sich aus eine Entscheidung zur Abänderung der Apostolischen Konstitution „Universi dominici gregis“ (UDG) erlassen und somit einen vorgezogenen Konklavebeginn auf eine kirchenrechtliche Basis stellen. Doch erscheint ein solches Vorhaben eher unwahrscheinlich. Somit kann eigentlich nur eine zweite Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Eine Entscheidung nach dem 28.Februar durch die Generalkongregation der Kardinäle. Doch welche Vollmachten hat diese Generalkongregation eigentlich? Und wer gehört zu dieser Generalkongregation?

Zur Generalkongregation gehören alle Kardinäle, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhles unterrichtet wurden. Kardinäle über dem 80. Lebensjahr, können der Generalkongregation fern bleiben und müssen somit nicht zwangsläufig daran teilnehmen. Im Klartext – die Gesamtheit des Kardinalskollegiums kann die Generalkongregation bilden. Im Kapitell I der UDG sind die Vollmachten des Kardinalskollegiums während der Vakanz des Apostolischen Stuhles geregelt. Hier heißt es in Nr. 5: „Falls Zweifel über die in der vorliegenden Konstitution (UDG) enthaltenen Vorschriften oder über die Art und Weise ihrer Durchführung auftreten sollten, so verfüge ich förmlich, dass dem Kardinalskollegium alle Vollmacht zusteht, diesbezüglich ein Urteil zu fällen. Diesem erteile ich deswegen die Erlaubnis, die zweifelhaften oder strittigen Punkte zu interpretieren, wobei ich bestimme, dass es bei den Beratungen über diese und andere ähnliche Fragen, mit Ausnahme des Aktes der Papstwahl selber, genügt, dass die Mehrheit der versammelten Kardinäle zur gleichen Auffassung kommt.“

Ferner ergänzt Nr. 6: “Ebenso soll das Kardinalskollegium, wenn ein Problem vorliegen sollte, das nach Auffassung der Mehrheit der versammelten Kardinäle nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann, nach Ansicht der Mehrheit Verfügungen treffen.“

Die genannten Vollmachten der Generalkongregation sind eindeutig und klar umrissen. Die Nachrichtenagentur I.Media scheint sich aber genau auf diese Vollmachten zu beziehen, wenn sie den Konklavebeginn auf den 10. März vordatiert. Doch sollte man zu erst den „Normalfall“ und nicht die „Ausnahme“ bei der Terminierung des Konklavebeginns beachten. Der Konklavebeginn ist klar in der Nr. 37 der UDG festgelegt:

„Ferner bestimme ich, dass die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintritt der rechtmäßigen Vakanz des Apostolischen Stuhles fünfzehn volle Tage auf die Abwesenden warten müssen; allerdings überlasse ich es dem Kardinalskollegium, den Beginn der Wahl, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, noch um einige Tage hinauszuschieben. Doch nach Ablauf von höchstens zwanzig Tagen nach Beginn der Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl zu begeben.“

Diese Vorgehensweise wird nochmals in der Nr. 49 der UDG ergänzt:

Nachdem die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst vorschriftsmäßig gehalten worden sind und alles vorbereitet worden ist, was zum geordneten Ablauf der Wahl notwendig ist, versammeln sich am festgesetzten Tag — also am 15. Tag nach dem Tode des Papstes, oder, gemäß der Verfügung in Nr. 37 dieser Konstitution, nicht später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan oder, je nach der Gegebenheit und den Anforderungen der Zeit und des Ortes, an einem anderen Ort, um an einer feierlichen Eucharistie mit der Votivmesse Pro eligendo Papa (19) teilzunehmen. Das soll möglicherweise zu geeigneter Stunde am Vormittag geschehen, damit am Nachmittag all das stattfinden kann, was in den folgenden Nummern dieser Konstitution vorgeschrieben ist.“

Spitzfindige Zeitgenossen könnten jetzt natürlich auf die Idee kommen, da die Sedisvakanz nicht wie über Jahrhunderte üblich, durch den Tot eines Papstes sondern den Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI. eingetreten ist, die Wartezeit von 15. Tagen zu verkürzen. Eine Bestattungszeit bzw. Trauerfeierlichkeiten sind ja nicht zu berücksichtigen und die Zeitspanne zur Anreise der Konklavekardinäle ist lang genug.

Auch für diesen Fall hat die UDG unmissverständlich vorgesorgt und besagt in Nr. 77:

Ich bestimme, dass die Anordnungen, die all das betreffen, was der Wahl des Papstes vorausgeht, sowie deren Ablauf selbst, auch dann gänzlich zu beachten sind, wenn die Vakanz des Apostolischen Stuhles durch den Amtsverzicht des Papstes gemäß can. 332, § 2 des Kodex des kanonischen Rechtes und can. 44, § 2 des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen erfolgen sollte.

Auch hier ist die Vorgabe klar und eindeutig. Sollte die Verantwortlichen im Vatikan tatsächlich den Konklavebeginn vor den 15. Tag der Sedisvakanz vorverlegen, könnte das sicherlich fatale Folgen haben. Kritiker könnten sich auf die Nr. 76 der UDG berufen:

Wenn eine Wahl in Abweichung von der in dieser Konstitution vorgeschriebenen Form oder unter Nichteinhaltung der von ihr festgesetzten Bedingungen erfolgt sein sollte, ist sie aus diesem selben Grund nichtig und ungültig, ohne dass es einer diesbezüglichen Erklärung bedarf und die Wahl deshalb dem Gewählten keinerlei Rechtsanspruch gibt.

Dem Vatikan muss daran gelegen sein, eine nach kanonischem Recht, gültige Papstwahl durchzuführen. Alles andere ist Unsinn. Auch wenn der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Lombardi, am heutigen Tag den Konklavebeginn vor dem 15. März für möglich hält. Seine Aussage ist mit dem Kirchenrecht nicht vereinbar. (vh)

Vatikansprecher Lombardi: „Persönliche, kohärente Entscheidung“

Pater LombardiAuch Pater Federico Lombardi war überrascht: „Der Papst hat uns ein wenig überrumpelt“ – mit diesen Worten ging der Vatikansprecher an diesem Montagmittag, nur eine knappe Stunde nach der Rücktrittserklärung des Papstes, an die Presse. Benedikt XVI. hatte das öffentliche Konsistorium für einige Heiligsprechungen im Vatikan dazu genutzt, um seinen Rücktritt vor einem Großteil des Kardinalskollegiums anzukündigen.

Nachlassende Kräfte

Der Schritt des Papstes sei eine freie Entscheidung, die von großer Kohärenz zeuge, unterstrich Pater Lombardi vor dem mit Journalisten gefüllten Pressesaal des Heiligen Stuhles. Benedikt XVI. habe schon vor Jahren im Gespräch mit dem Journalisten Peter Seewald klare Rahmenbedingungen zu einem möglichen Rücktritt genannt:

„Wenn ein Papst zur klaren Erkenntnis kommt, dass er physisch, psychisch und geistig den Auftrag seines Amtes nicht mehr bewältigen kann, dann hat er ein Recht und unter Umständen auch eine Pflicht, zurückzutreten“, hatte Benedikt XVI. damals auf die Frage geantwortet, unter welchen Umständen er sich einen eigenen Rücktritt vorstellen könne.

Laut Lombardi entspringt die Rücktrittsmotivation des Papstes dem Bewusstsein des Papstes um die eigenen nachlassenden Kräfte. Dass der Papst daraus die Konsequenzen gezogen habe, sei konsequent, so Lombardi:

„Diese Motivation, diese Erklärung, scheint mir absolut kohärent damit zu sein, was der Papst im Gespräch mit Seewald (…) sagte.“

Nicht zuletzt sei die Rücktrittsankündigung auch durch die Anforderungen der modernen Welt bedingt, so der Vatikansprecher weiter. Benedikt XVI. sei zwar bewusst, dass auch „Leiden und Gebet“ zur Ausübung seines Amtes gehörten. In seiner Erklärung habe der Papst aber zum Ausdruck gebracht, dass die Kraft seines Körpers und Geistes nachlasse, mit der Folge – so Benedikt XVI. wörtlich, „dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen.“ Lombardi kommentierte:

„Hier also kommen die Umstände der heutigen Welt hinzu, die im Vergleich zur Vergangenheit besonders fordernd sind, was die Schnelligkeit und die Menge der Ereignisse betrifft und die Probleme, die sich stellen – so dass es vielleicht mehr Kraft braucht als in vergangenen Zeiten, in denen die Rhythmen des Alltags weniger fordernd waren.“

Dass die zahlreichen Anforderungen an den Papst in den vergangenen Monaten Spuren hinterlassen haben, sei auch seinen engsten Mitarbeitern nicht entgangen, so Lombardi weiter:

„Das haben wir wohl auch ein wenig gemerkt, die wir seine Aktivitäten begleiten: eine größere Müdigkeit und Anstrengung als vielleicht in der Vergangenheit – obwohl er bisher perfekt alle seine Funktionen ausgeübt hat.“

Dennoch – leicht gemacht habe sich Benedikt XVI. seine Entscheidung jedenfalls nicht, betonte Lombardi:

„Der Papst sagt, er habe wiederholt sein Gewissen vor Gott erforscht. Es handelt sich also um eine persönliche, tiefe Entscheidung, die aus dem Gebet heraus vor dem Herrn getroffen wurde, von dem er seinen aktuellen Auftrag erhielt.“

Zudem habe der Papst damals im Gespräch mit Seewald unterstrichen, dass eine Kirchenkrise für ihn ganz sicher kein Rücktrittsgrund sein werde. Seewald war in dem Gespräch auf die Missbrauchsfälle eingegangen, die damals bekannt wurden – eine der großen Herausforderungen im Pontifikat Benedikt XVI. Damals sagte der Papst:

„Wenn die Gefahr groß ist, darf man nicht davon laufen. Deswegen ist das sicher nicht der Augenblick, zurückzutreten. Gerade in so einem Augenblick muss man standhalten und die schwere Situation bestehen. Das ist meine Auffassung. Zurücktreten kann man in einer friedlichen Minute, oder wenn man einfach nicht mehr kann. Aber man darf nicht in der Gefahr davonlaufen und sagen, es soll ein anderer machen.“

Dazu Pater Lombardi:

„Hier hatte der Papst also gesagt, dass die Schwierigkeiten für ihn absolut kein Grund für einen Rücktritt sind, im Gegenteil – sie sind Grund, nicht zurückzutreten.“

Die Rücktrittserklärung des Papstes entspreche voll und ganz dem Canon 332 des kirchlichen Gesetzbuches „Codex Iuris Canonici“ (CIC), nach dem der Amtsverzicht eines Papstes aus freien Stücken geschehen und von keinem erst angenommen werden muss. Der Papst hatte erklärt: „Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, (…) zu verzichten“. Dazu Lombardi:

„Das ist, sagen wir, die formelle Erklärung und aus juristischer Sicht wichtig. (…) Mir scheint, dass dieser Satz sagen will: Ich habe das Bewusstsein, ich habe die volle Freiheit zu dieser Entscheidung.“

Lombardi verwies an dieser Stelle noch einmal darauf, dass ab dem Zeitpunkt des offiziellen Rücktritts am 28. Februar 2013 um 20.00 Uhr die Sedisvakanz beginnt und das übliche Prozedere vor der Wahl eines neuen Papstes greift.

Wie geht es weiter?

Papst Benedikt XVI. will nach seinem Amtsverzicht in das bisherige Karmel-Kloster innerhalb der Vatikanmauern ziehen, gab Lombardi weiter an. Dort wolle er ein Leben in Gebet und Meditation führen. Bis die notwendigen Umbauarbeiten abgeschlossen seien, werde er im päpstlichen Sommersitz Castel Gandolfo wohnen, heißt es.

Die Wahl eines Nachfolgers von Benedikt XVI. wird vermutlich im Lauf des März erfolgen, so Lombardi weiter. Nach den geltenden Bestimmungen muss ein Konklave zur Papstwahl zwischen dem 15. und 20. Tag nach Beginn der Sedisvakanz beginnen. Lombardi:

„Damit dürften wir zu Ostern einen neuen Papst haben.“ (rv)

Vatikan: Vorwürfe wegen Elfenbein-Devotionalien

Pater LombardiDer Vatikan wehrt sich gegen Vorwürfe, die Kirche heize die Jagd auf Elefanten an, weil sie die Herstellung von Devotionalien aus Elfenbein empfehle. Er habe im kirchlichen Bereich „niemals ein einziges Wort gehört oder gelesen, das zur Verwendung von Elfenbein für Verehrungsgegenstände ermutigt“, heißt es in einem Schreiben von Vatikansprecher Federico Lombardi an die Zeitschrift „National Geographic“, das auf der Homepage des Magazins einsehbar ist. Zudem gebe es im Vatikan kein einziges Geschäft, das Elfenbeinprodukte verkaufe. In einem Artikel vom Oktober 2012 hatte die Zeitschrift die katholische Kirche beschuldigt, nichts gegen den Schmuggel zu unternehmen, weil Millionen Gläubige insbesondere auf den Philippinen Kreuze und Heiligenbilder aus Elfenbein besitzen wollten. (rv)

Momentan kann im Vatikan nur bar bezahlt werden

Pater Lombardi PressekonferenzIn den Geschäften des Vatikanstaates wird es bald wieder möglich sein, auf elektronischem Wege zu bezahlen. Das erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi an diesem Donnerstag vor Journalisten. Lombardi wies darauf hin, dass die Verträge einiger Geschäfte des Vatikanstaates mit einem externen Dienstleister in diesen Tagen ausliefen; dabei gehe es um die technische Bereitstellung der Möglichkeit zur Zahlung mit Kredit- oder EC-Karten. Wegen dieser auslaufenden Verträge ist es momentan nicht möglich, in vatikanischen Einrichtungen auf elektronischem Wege zu bezahlen, davon betroffen sind auch öffentlich zugängliche Einrichtungen wie beispielsweise das Postbüro oder die Apotheke. Der Vatikan, so Lombardi, stehe momentan in Verhandlungen mit mehreren Anbietern. Daher könne man davon ausgehen, dass es bald wieder möglich sein werde, Waren auf elektronischem Wege zu bezahlen.
Italienische Medien hatten berichtet, dass die italienische Zentralbank die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel seit Jahresbeginn vorläufig ausgesetzt habe. Grund für diese Maßnahme sollen Anti-Geldwäsche-Vorschriften sein, wurde vermutet. (rv)

„Kritik an Papstbotschaft ist einseitig“

Pater Lombardi PressekonferenzVatikansprecher Federico Lombardi weist Kritik von italienischen Politikern und Homosexuellen-Verbänden an der Friedensbotschaft des Papstes zurück. In einem Kommentar für das italienische Programm von Radio Vatikan wirft der Jesuit ihnen vor, das Dokument einseitig und verzerrt zu lesen. Benedikt XVI. hat am Freitag seine Botschaft für den Weltfriedenstag veröffentlicht, den die Kirche am 1. Januar feiert.

„In einem kurzen Absatz erwähnt der Papst die kirchliche Sicht der Ehe von Mann und Frau. Er bekräftigt, dass die Ehe sich von anderen Arten von Zusammenschlüssen radikal unterscheidet, dass das dem Verstand einsichtig ist und dass man das – als Teil einer umfassenden Sicht vom Menschen und der Gesellschaft – verteidigen sollte, wenn man Frieden auf einer festen Grundlage schaffen will. Die Sicht der Kirche ist bekannt, und man sollte sich darüber nicht wundern, dass der Papst sie noch einmal in Erinnerung ruft! Darum wirkt das Echo unverhältnismäßig, mehr wie Geschrei als wie Argumente – fast als sollte der, der sowas in der Öffentlichkeit sagt, eingeschüchtert werden.“

Auch in Deutschland waren die Aussagen des Papstes vereinzelt auf Kritik gestoßen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, warf dem Papst vor, er säe „Unfrieden“ und verlasse mit seiner Aussage die „Grundlage der Menschenrechte und des demokratischen Diskurses“. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland sprach von „menschenverachtenden Ausfällen“. Der Papst diffamiere die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare.

„Die Reaktion verdunkelt auch viele Aspekte der Papstbotschaft, die außerordentlich aktuell und deutlich sind“, so Papstsprecher Lombardi. „In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit bekräftigt der Papst etwa in aller Klarheit das Recht jedes Einzelnen auf Arbeit als wesentlich für die Würde des Menschen – das klingt wie ein Alarmruf und würde ein tieferes und entschiedeneres Nachdenken verlangen. Und der Papst erinnert auch sehr deutlich daran, dass das Problem der Nahrungskrise viel schwerwiegender ist als das der Finanzkrise. Wir vergessen zu leicht, dass der Hunger immer noch auf der Erde wütet und zuviele Menschen Hungers sterben. Das sind dringende und fundamentale Punkte für die Menschen von heute, die man nicht einfach ignorieren sollte, nur weil der Papst sich auch noch gegen eine juridische Gleichstellung von Partnerschaften anderer Art mit der Ehe zwischen Mann und Frau ausspricht. Wir laden alle ein, das Dokument komplett und objektiv zu lesen!“

In der Friedensbotschaft hatte Benedikt XVI. die Anerkennung der Ehe zwischen Mann und Frau gefordert. Zugleich wandte er sich gegen Bestrebungen, „sie rechtlich gleichzustellen mit radikal anderen Formen der Verbindung, die in Wirklichkeit die Ehe beschädigen und zu ihrer Destabilisierung beitragen, indem sie ihren besonderen Charakter und ihre unersetzliche gesellschaftliche Rolle verdunkeln.“ (rv)

Ende des zweiten Vatileaks-Prozesses: Schuldspruch für Claudio Sciarpelletti

Zwei Monate Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil des vatikanischen Gerichts im Fall des Computertechnikers Claudio Sciarpelletti. An diesem Samstag ging mit dem zweiten Verhandlungstag der Prozess gegen den zweiten Angeklagten zu Ende. Sciarpelleti wurde Begünstigung von schwerem Diebstahl vorgeworfen. Die vatikanische Gendarmerie hatte im Mai in seinem Schreibtisch einen Briefumschlag mit der Aufschrift „P. Gabriele persönlich" sichergestellt. Über den Besitz dieser Dokumente hatte Sciarpelletti sich widersprechende Angaben gemacht, dies war Gegenstand des Prozesses.
Vatikansprecher Pater Federico Lombardi trat nach der Urteilsverkündigung vor die Presse und berichtete:

„Heute morgen wurden der Angeklagte und vier Zeugen verhört. Danach kamen der Staatsanwalt und der Verteidiger zu Wort. Dann wurde für etwa eine Stunde beraten. Schließlich verlas der Präsident des Gerichts den Urteilsspruch."

Unter den Zeugen waren Paolo Gabriele, der vor vier Wochen wegen schweren Diebstahls verurteilt worden war, Monsignore Carlo Maria Polvani, William Kloter, der Vizekommandant der Schweizer Garde, und Gianluca Gauzi Broccoletti von der Gendarmeria. Auf die Aussage von Gendarmerie-Chef Domenico Gianni wurde verzichtet.

Pater Lombardi wiederholte anschließend das Urteil gegenüber der Presse noch einmal. Hier die wichtigsten Punkte:

„Der Angeklagte Claudio Sciarpelleti wird im Sinne der Anklage der ihm vorgeworfenen Delikte schuldig gesprochen. Er hat dazu beigetragen, die Untersuchungen zu erschweren. Sciarpelletti wird zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Diese Strafe wird auf zwei Monate reduziert, da Sciarpelletti keine Vorstrafen hat. Diese Strafe wird gemäß der gesetzlichen Bedingungen auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt."

Außerdem muss der Informatiker die Prozesskosten tragen. Sciarpelletis Anwalt kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. (rv)

Fünfzig Jahre Vatikanischer Pressesaal

Fünfzig Jahre Konzil? Ja, aber nicht nur: Auch der vatikanische Pressesaal feiert in diesen Tagen fünfzigjähriges Jubiläum. Da merkt man schon, dass das eines der ersten konkreten „Aggiornamenti" im Vatikan war, die das Konzil mit sich brachte. Kardinal Cicognani weihte am 5. Oktober 1962 – also ein paar Tage vor Beginn des Konzils – ein Konzilspressebüro ein; auf einem Foto erkennt man ein kleines Zimmer voller Tische mit klobigen Schreibmaschinen. 17. Oktober 62: Die Nachrichtenagentur kathpress meldet „Fortschritt in der Pressepolitik des Konzils". Zitat: „Die zahllosen Kritiken und Beschwerden über die schlechte Informationspolitik des Konzilspresseamtes haben einen ersten Erfolg gezeitigt. Neuerdings dürfen die Leiter der sieben Sprachgruppen im Konzilspressebüro an den Generalkongregationen des Konzils teilnehmen; die direkte Initiative dazu ging von einem internationalen Kreis katholischer Journalisten in Rom aus."

„Das Konzil hatte Flitterwochen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Medienwelt begonnen – die wurden 1968 brüsk unterbrochen", erzählt bemerkenswert offen der „Osservatore Romano" an diesem Mittwoch. Im Mai 1986 richtet Papst Johannes Paul II. dann den Vatikanischen Pressesaal in seiner heutigen Form ein.

„Der Papst half mir sehr, wenn ich irgendwelche Zweifel bei irgendeinem Thema hatte", berichtet der Spanier Joaquin Navarro-Valls, erster Laie an der Spitze des Pressesaals. „Ich hatte Zugang zum Papst, und in ein paar Minuten hatten wir uns immer auf eine Lösung geeinigt, ich konnte das an die Presse geben. Auch als Kardinal Ratzinger zum Papst gewählt wurde, ging die gute Arbeit weiter; wir hatten häufig Kontakt, und die Leute nahmen die Meldungen mit großem Interesse auf."

Der Pressesaal liegt außerhalb des Vatikans, an der Via della Conciliazione kurz vor dem Petersplatz. Hinein kommen nur beim Heiligen Stuhl akkreditierte Journalisten. Ihr Ziel: das tägliche Neuigkeiten-Bulletin, das um 12 Uhr am Eingang ausliegt. Oder, im modern-gediegenen Johannes-Paul-Saal, ein Presse-Briefing, wie es sie immer häufiger gibt. Links von diesem Saal ein Raum mit Arbeitsplätzen für die Journalisten: Computer, Kabel, gekrümmte Rücken, das Knöchelgeklapper auf den Tastaturen.

„Ich war immer der Ansicht, Journalismus bedeutet, eine Wahrheit zu vermitteln", erklärt Navarro. „Wenn der Journalist das, was er weitergibt, selber nicht für wahr hält, dann macht er nicht Journalismus, sondern Propaganda." Heute leitet der Jesuitenpater Federico Lombardi den Pressesaal: ein geduldiger Zuhörer, dem der pompöse Auftritt nicht liegt.

„Der Pressesaal ist auch heute eine wichtige Einrichtung für die Beziehung zwischen dem Heiligen Stuhl und der Welt der Kommunikation. Sowas wie eine offene Tür, Kommunikation in zwei Richtungen: die Fragen, die reinkommen, die Antworten, die die Insitution gibt. Im Augenblick sind mehr als vierhundert Zeitungen, Fernseh-, Radiostationen usw. bei uns akkreditiert; der Austausch mit ihnen ist oft sehr interessant auch für mich, das macht auf die Problematiken aufmerksam, wie die Leute sie erleben."

Lombardi hatte als Leiter des Pressesaals keine Schonfrist: Kaum war er bestellt, brach der Skandal um die sogenannte Regensburger Rede von Papst Benedikt los, und dann ging das so weiter: Missbrauchsskandale, Vatileaks und und und. „Ich habe viel erlebt in diesen Jahren. Ich stelle fest: Die Erwartungen an kirchlicher Transparenz steigen immer mehr. Kirchlicher Umgang mit Missbrauchsfällen oder Finanzgebaren des Heiligen Stuhls bleiben auch langfristig wichtige Themen. An einem Ort wie dem Pressesaal merkt man, dass, wenn die Kirche keine Erklärungen und Antworten gibt, sehr bald Gerüchte und negative Meinungen über die Kirche aufkommen."
(rv)

Eineinhalb Jahre Haft für Paolo Gabriele

Der frühere päpstliche Kammerdiener Paolo Gabriele ist vom vatikanischen Gericht zu anderthalb Jahren Haft und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt worden. Richter Giuseppe della Torre blieb damit am Samstag unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre wegen schweren Diebstahls gefordert hatte. Dagegen hatte Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru auf einfache „Veruntreuung", für die ein wesentlich geringeres Strafmaß vorgesehen wäre, plädiert. Gabriele selbst betonte in seinem Schlusswort, er habe aus „Liebe zur Kirche und zum Papst" gehandelt und fühle sich nicht als Dieb. Die Anwältin des Angeklagten zeigte sich nach dem Urteilsspruch zufrieden über dessen „Ausgewogenheit". Wie Pater Lombardi, der Pressesprecher des Vatikans, in seinem Briefing für die Journalisten mitteilte, hätten die Richter beim Urteilsspruch große Milde walten lassen:

„Die Richter sind auf Basis des vatikanischen Strafrechts Zanardelli vorgegangen, und sind zu dem Schluss gekommen, drei Jahre wäre das angemessene Strafmaß für das Vergehen gewesen. Dann haben sie jedoch ein Gesetz von Paul VI. angewandt, das Strafminderung in bestimmten Fällen vorsieht. In diesem Fall ist die Strafe halbiert worden, also eine großmütige Reduzierung. Die Milderungsumstände waren das bisherige Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen, ein bis zu den Diebstählen unfehlbares Dienstzeugnis, das subjektive, wenn auch irrige Empfinden des Gabriele, der Kirche helfen zu wollen und die Reue darüber, das Vertrauen des Papstes missbraucht zu haben."

Der Justizpromotor habe nun veranlasst, dass Gabriele nach Hause in seinen so genannten „Hausarrest" zurückkehre, und nun laufe die Frist von drei Tagen, innerhalb derer bekannt gegeben werden muss, ob die Absicht bestehe, Einspruch einzulegen. Der Papst, so Lombardi weiter, habe nun alle Elemente in der Hand, um eine eventuelle Begnadigung auszusprechen. Lombardi:

„Ich kann sagen, dass die Möglichkeit der Begnadigung sehr konkret und auch wahrscheinlich ist, aber ich kann natürlich nichts über einen Zeitrahmen oder Modalitäten sagen. Der Papst wird nun die Unterlagen studieren. Höchst wahrscheinlich denkt er an eine Begnadigung, das kann ich sagen, ohne zu fürchten, dass ich ins Unrecht gesetzt werde."

Der Prozess gegen den wegen Beihilfe Mitangeklagten Claudio Sciarpelletti wird in einem eigenen Verfahren verhandelt werden. Er werde wohl nach der großen Bischofssynode, die in diesen Tagen im Vatikan beginnt und den gesamten Monat dauern werde, aufgenommen. Lombardi würdigte die Schnelligkeit und Gradlinigkeit, mit der der Prozess geführt worden sei:

„Ich habe feststellen können, dass das Vatikantribunal von den anderen Autoritäten im Vatikanstaat komplett unabhängig ist. Gleichfalls habe ich einen großen Respekt seitens des Staatssekretariats beobachtet; es wurde keinerlei Druck auf das Gericht ausgeübt oder in irgendeiner Weise die Verhandlung beeinflusst. Das war meines Erachtens ein wunderbares Beispiel für Gewaltenteilung, mit der dieser Prozess durchgeführt wurde."

Die Schnelligkeit, mit der dieser Prozess abgeschlossen worden sei, sei sicherlich auch dadurch ermöglicht worden, dass nach vatikanischem Strafrecht die Untersuchungsergebnisse direkt im Prozess eingebracht werden könnten, ohne für den Prozess eine neue Beweisführung zusammenstellen zu müssen. Die Strafe sei von den Parteien als gerecht empfunden worden, und, ohne sich im Einzelnen zum Strafmaß zu äußern, meinte Lombardi, die großzügige Reduzierung des Strafmaßes sei sicherlich ein Beweis für die Menschlichkeit des vatikanischen Strafsystems gewesen.

Rasche Prozessabwicklung
Der Prozess gegen Gabriele war am Samstag vor einer Woche eröffnet worden. Der Angeklagte hat gestanden, vertrauliche Dokumente des Papstes entwendet, kopiert und an den Journalisten Gianluigi Nuzzi weitergegeben zu haben. Mittäter gebe es nicht. Auch Geld habe er nicht erhalten. Den Vorwurf des „schweren Diebstahls" wies Gabriele zurück. Schuldig sei er allein gegenüber dem Papst, den er verraten habe, erklärte er vor Gericht. Als Motiv für seine Tat nannte er Unbehagen über Missstände an der Kurie. Von dem in seiner Wohnung sichergestellten Scheck über 100.000 Euro für Benedikt XVI. sowie von dem Goldstück aus dem päpstlichen Geschenkfundus bestritt er jede Kenntnis. Die kostbare Ausgabe der „Aeneas", die die vatikanische Gendarmerie ebenfalls in seiner Wohnung gefunden hatte, habe er nur seinen Kindern zeigen wollen. Der Wert des Buches sei ihm nicht bewusst gewesen.

Während des Prozesses vernahm das Gericht neun Zeugen, unter ihnen den päpstlichen Privatsekretär Georg Gänswein sowie eine der vier Ordensschwestern, die den Haushalt des Papstes führen. Gänswein gab an, bis kurz vor der Verhaftung des Kammerdieners keinerlei Verdacht gegen diesen gehegt zu haben. Die sieben weiteren Zeugen waren vatikanische Gendarmen.

Haft in italienischem Gefängnis
Die Haft muss Gabriele in einem italienischen Gefängnis absitzen. Der Papst als Oberhaupt des Vatikanstaates könnte ihn jedoch begnadigen. Zudem kann Gabriele gegen das Urteil beim vatikanischen Appellationsgerichtshof Berufung einlegen.

Gabriele war am 23. Mai von der vatikanischen Gendarmerie verhaftet worden und verbrachte 59 Tage in Untersuchungshaft in einer vatikanischen Arrestzelle. Die Gendarmerie hatte am gleichen Tag gut 1.000 vertrauliche Dokumente aus dem Vatikan sowie einige Wertgegenstände aus päpstlichem Besitz in seiner Wohnung sichergestellt. Seit dem 21. Juli steht Gabriele in seiner Wohnung im Vatikan unter Hausarrest. (rv)

P. Lombardi: „Papst kommt als Kirchenoberhaupt“

Die Reise des Papstes in den Libanon ist Zeichen des Friedens, angesichts der aktuell schwierigen Lage im Nahen Osten bringt sie klar den Willen Benedikt XVI. zum Ausdruck, den Völkern der Region geistlich beizustehen. Das hat Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an diesem Dienstag auf einer Pressekonferenz zur Papstreise betont, die am kommenden Freitag beginnt. Höhepunkte der 24. Apostolischen Reise und vierten Reise Benedikt XVI. in den Nahen Osten ist die Unterzeichnung und Übergabe des postsynodalen Schreibens der Nahostsynode, die 2010 im Vatikan stattfand. Weitere wichtige Programmpunkte sind Treffen mit religiösen Führern des Libanon und eine große Abschlussmesse am Sonntag in Beirut. Doch wird der Papst im Libanon auch etwas zur Syrienkrise sagen? Lombardi erinnerte die Journalisten daran, dass der Papst den Libanon nicht als Politiker, sondern als Kirchenoberhaupt besucht:

„Er ist ein Religionsführer, der seine Botschaft einer Gemeinschaft bringt, die sich auf ihn bezieht und die durch ihre Zeugenschaft und ihren Einsatz den Völkern der Region dient. Es geht um eine Botschaft des Friedens."

Was die Position des Heiligen Stuhles zur aktuellen Lage im Nahen Osten betrifft, verwies Lombardi auf den jüngsten Beitrag des Sekretärs des vatikanischen Dialogrates, Pater Miguel Angel Ayuso Guixot, am Wochenende bei einer Konferenz in Istanbul. Dort hatte der Vatikan-Mann einen sofortigen Gewaltstopp und einen Dialog über die legitimen Erwartungen der Bevölkerung als Grundvoraussetzungen für Frieden in Syrien benannt. Was die teilweise Verquickung von Politik und Glaubensgemeinschaften im Libanon betrifft, sagte Lombardi:

„Jeder hat seine Verantwortlichkeiten. Der Papst und der Vatikan, so scheint mir, haben keine spezifische, konkrete Anweisung an die Christen, was sie tun sollen. Jeder lebt seine eigene Situation."

Idealerweise verstünden sich die Christen in der Region als „Brücke" und trügen zur Verständigung bei, ohne politisch eine Position zu ergreifen, fügte der Vatikansprecher an. Ein Schwerpunkt des Papstbesuches sei vor diesem Hintergrund die Begegnung Benedikt XVI. mit den im Libanon vertretenen Religionen – allein 18 von ihnen sind dort offiziell anerkannt – sowie mit den christlichen Konfessionen, so Lombardi. So werde der Papst auf seiner dreitägigen Reise nicht nur mit Vertretern der Sunniten, Schiiten, Drusen und Alawiten zusammentreffen, sondern auch alle vier katholischen Patriarchate in und bei Beirut besuchen.

„Wer die Vorbereitungen verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass es eine Vorbereitung auch im Sinn des Konsenses der verschiedenen religiösen Gemeinschaften gegeben hat. Es gab in den letzten Tagen Treffen des maronitischen Patriarchen Rai mit den Drusen und auch mit der Hisbollah. Man kann also eine allgemeine Zufriedenheit feststellen und ein freundliches Willkommen aller Gruppen, die das positive und friedensstiftende Signal aufnehmen, das der Papst mit seinem Besuch allen bringen wird."

Hier noch einmal die einzelnen Programmpunkte der Reise im Detail:

Nach seiner Ankunft in Beirut am Freitagmorgen wird der Papst am Flughafen von den politischen und religiösen Vertretern des Landes empfangen. Dort wird Benedikt XVI. seine erste von insgesamt sechs längeren Ansprachen auf französischer Sprache halten. Eine „kleinere", siebte Rede wird er übrigens später – am Sonntag – bei Übergabe des postsynodalen Schreibens halten, ergänzte Lombardi. Höhepunkt des ersten Reisetages ist die Unterzeichnung des postsynodalen Schreibens in der griechisch-melkitischen Basilika St. Paul in Harissa am frühen Abend.

Am Samstag stehen für Benedikt XVI. wichtige Einzeltreffen mit religiösen Vertretern des Libanon auf dem Programm: Nach seiner Rede vor Vertretern aus Politik, Religion, Kultur und Gesellschaft trifft er noch im Präsidentenpalast von Baabda Vertreter der vier muslimischen Gemeinschaften im Libanon, der Sunniten, Schiiten, Drusen und Alawiten. Am Nachmittag besucht er das maronitische Patriarchat in Bkerke und Patriarch Butros Rai, bevor er dort abends mit Jugendlichen zusammentrifft. Unter den jungen Leuten werden voraussichtlich auch Flüchtlinge aus Syrien sein. Ob eine persönliche Begegnung des Papstes mit syrischen Flüchtlingen zustande kommt, dazu konnte Lombardi zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nichts Konkretes sagen.

Am Sonntag wird der Papst eine große Freiluftmesse an der Küstenseite von Beirut mit Gläubigen feiern, zu der mehrere hunderttausend Menschen erwartet werden. Benedikt XVI. wird dabei das postsynodale Schreiben an die Teilnehmer der Nahostsynode im Vatikan überreichen und den Angelus sprechen. Die Messe findet am selben Ort statt, an dem Johannes Paul II. 1997 bei seinem Libanonbesuch betete. Benedikts Vorgänger hatte seine Visite allerdings wegen der damals angespannten politischen Lage um drei Jahre verschieben müssen. Auch beim aktuellen Papstbesuch werden die Sicherheitsvorkehrungen hoch sein, so Pater Lombardi. Wegen der Spannungen im Nord- und Südlibanon sei die Visite auf Beirut und Umgebung beschränkt. Zurück in Rom erwartet wird der Papst am frühen Sonntagabend. (rv)