Israel: Katholische Bischöfe fordern Rücknahme des „Nationalitätengesetzes“

JERUSALEM – In einer gemeinsamen Erklärung haben die katholischen Bischöfe des Heiligen Landes die umstrittene Definition von Israel als „Nationalstaat“ des jüdischen Volkes kritisiert, wie es das im Juli vom israelischen Parlament beschlossene „Nationalitätengesetz“ beschreibt.

Die katholischen Bischöfe fordern eine Rücknahme der Entscheidung, meldet die Agentur „Fides“, weil dieser Schritt den demokratischen Prinzipien widerspreche, die sowohl den Gesetzen des Landes zugrunde liegen als auch internationalen Gesetzen und Konventionen, die Israel unterzeichnet habe.

Israel soll die „Menschenrechte, die Achtung der Vielfalt und die Stärkung von Gerechtigkeit, Gleichheit und Frieden“ gewährleisten, so die Unterzeichner, zu denen der Apostolische Administrator des lateinischen Patriarchats von Jerusalem, Erzbischof Pierbattista Pizzaballa OFM sowie der Kustos der Franziskaner im Heiligen Land, Pater Francesco Patton OFM zählen.

Tatsächlich definiert das Gesetz Israel als Nationalstaat für jüdische Menschen und historisches jüdisches Heimatland, macht Hebräisch zur offiziellen Nationalsprache – unter Herabstufung des Arabischen – und bekräftigt Jerusalem als Hauptstadt. Zudem heißt es im Gesetzestext: „Der Staat sieht die Entwicklung jüdischer Gemeinden als nationalen Wert an und wird diese ermutigen und fördern.“

Ist ein so definierter „jüdischer Nationalstaat“ noch mit Menschenrechten wie der Religionsfreiheit und den Grundregeln der Demokratie vereinbar?

Die Vertreter der katholischen Gemeinden im Heiligen Land kritisieren, das Gesetz enthalte Elemente der Diskriminierung, wenn die Rede von der bevorzugten Förderung des „Wohlstands und der Sicherheit“ Bürger jüdischen Glaubens ist.

„Unsere Gläubigen, Christen und muslimische Brüder und Schwestern, Drusen und Bahais, alle Araber“ heißt es in dem Dokument weiter, „sind nicht weniger Bürger dieses Landes als unserer jüdischen Brüder und Schwestern.“

Die katholischen Bischöfe stellen in diesem Zusammenhang fest, dass seit der Unabhängigkeitserklärung Israels eine gewisse Spannung in der Formulierung enthalten gewesen sei, die den israelischen Staat sowohl als „jüdisch“ als auch als „demokratisch“ definiert, so „Fides“.

Das nun im Juli 2018 verabschiedete neue Gesetz über den „jüdischen Staat“ ändere zwar in der Praxis erst einmal wenig, doch es biete „eine verfassungsrechtliche und rechtliche Grundlage für die Diskriminierung israelischer Staatsbürger, indem betont wird, dass jüdische Bürger im Vergleich zu anderen Bürgern privilegiert sein sollen“.

Angesichts des Risikos potenzieller Diskriminierungen, so die katholischen Bischöfe und Religionsvertreter des Heiligen Landes, fordere man, „dass Christen, Muslime, Drusen, Bahai und Juden als gleichberechtigte Bürger behandelt werden“. (CNA Deutsch)

Franziskus empfängt Peres und Prinz Hassan

Jordanien Israel Am kommenden Donnerstag empfängt Papst Franziskus zwei politische Größen aus dem Nahen Osten: Israels Ex-Präsidenten Shimon Peres und den jordanischen Prinzen El Hassan bin Talal. Das geht aus der Terminplanung des Papstes hervor, wie sie Radio Vatikan vorliegt. Die beiden Politiker begegnen dem Papst nacheinander am Donnerstagvormittag. Shimon Peres traf der Papst zuletzt am 8. Juni beim interreligiösen Friedensgebet im Vatikan, zu dem außer dem israelischen Staatschef auch Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas und die jeweiligen Delegationen anwesend waren. Peres war nicht mehr Präsident, als der neuerliche Gaza-Krieg ausbrach, der inzwischen mit einem Waffenstillstand beigelegt scheint. Prinz Hassan bin Talal hingegen, Mitglied des jordanischen Herrscherhauses, ist ein wichtiger Ansprechpartner des Heiligen Stuhles für das Gespräch mit der muslimischen Welt. Der studierte Orientwissenschaftler gilt als einer der führenden Exponenten des Dialogs zwischen Muslimen und Christen. (rv)

Israel/Palästina: Vorläufige Entscheidung im Mauerstreit

IsraelDie israelischen Autoritäten haben eine Entscheidung zu Beschwerden im Zusammenhang mit dem geplanten Mauerbau im Cremisantal gefällt. Unter anderen eine Gruppe von Salesianerschwestern sowie mehrere palästinensische Bauernfamilien hatten Einspruch gegen die Enteignung ihrer Grundstücke erhoben, auf denen die Mauer verlaufen sollte. Dem Richterspruch nach soll der Verlauf der Mauer dahin gehend geändert werden, dass das Schwesternkonvent über die Stadt Beit Jala von den Palästinensergebieten aus zugänglich bleiben soll. Dennoch sollen Großteile des Landbesitzes der Schwestern konfisziert werden, da auch der geänderte Mauerverlauf über deren Land führt. Die Entscheidung des Gerichts vom 24. April kommt zwei Monate nach der letzten Anhörung und stellt einen vorläufigen Schlusspunkt in einem bereits seit sieben Jahren währenden Rechtsstreit dar. Die katholische Menschrechtsorganisation Society of St. Yves, die den Rechtsstreit im Namen der Bischofskonferenz des Heiligen Landes angestrengt hatte, behielt sich das Recht auf Einspruch beim Höchsten Gerichtshof des Staates Israel vor.

Die Mauer, die seit 2003 im Bau ist, soll israelischer Auffassung nach der Terrorabwehr dienen; sie wurde jedoch bereits im Jahr 2004 in einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag für völkerrechtswidrig erklärt, da sie zu etwa 80 Prozent jenseits der Grünen Linie verlaufen soll. Diese bildet als Waffenstillstandslinie von 1948 nach internationaler Rechtsauffassung die Außengrenze des Staates Israel zum 1967 besetzten Westjordanland. (rv)