Bischof Laun: Eine homosexuelle Verbindung kann man nicht segnen!

 

Der emer. Weihbischof von Salzburg, Bischof Andreas Laun, gibt dem Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx und seinem Stellvertreter Bischof Franz-Josef Bode eine klare Antwort zum Thema „Segnung von homosexuellen Verbindungen“.

Vor wenigen Tagen erst hatte Kardinal Marx in einem Interview mit dem BR die Segnung homosexueller Verbindungen als möglich bezeichnet:

„Da muss man auch ermutigen dazu, dass die Priester und Seelsorger den Menschen in den konkreten Situationen auch einen Zuspruch geben. Ich sehe da eigentlich keine Probleme.“

Und Bischof Bode äußerte dazu in der Osnabrücker Zeitung:

„Mancher mag sagen: Was hat denn die Kirche überhaupt für ein Problem damit? Aber oft wird in der Kirche eine gleichgeschlechtliche Beziehung zuerst als schwere Sünde eingeordnet. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir eine Beziehung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen differenziert bewerten“.

Von der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. bekommt Bode umgehend ein Lob als „Türöffner“:

„Bode ist in der gesellschaftlichen Realität angekommen, für katholische Verhältnisse ist er mit seiner Forderung ein echter Türöffner“.

Aus dem deutschen Episkopat kamen keine klaren Wortmeldungen zu den Aussagen von Marx und Bode.

Bischof Andreas Laun

Da muss schon ein österreichischer Bischof den Mut aufbringen und Klartext reden.

Bischof Laun beantwortet die Frage nach einer möglichen Segnung von homosexuellen Gemeinschaften mit einem klaren „NEIN“. Im Interview mit kath.net liefert er die Argumente zu seiner eindeutigen Position und nennt konkrete Beispiele:

„Die Antwort ist einfach: Den Segen Gottes kann man für Sünder, aber nicht für die Sünde erbitten. Also könnte man kein Bordell einweihen, kein KZ oder Waffen segnen, die nicht ausschließlich zur Jagd oder zur legitimen Verteidigung bestimmt sind. Darum ist klar, man darf auch nicht eine Verbindung segnen, die sündhaft ist, nicht die Mafia, keinen Segen für Vereinigungen oder Einrichtungen geben, die Abtreibung fördern und durchführen oder glaubensfeindliche Ideologien verbreiten, antisemitische Inhalte und andere Formen rassenfeindlichen Denkens“.

Ferner führt Laun an:

„Eigentlich ist die Idee, ein sündhaftes Verhalten zu segnen, das, was Jesaja höchst anschaulich so beschrieben hat: „Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen.
Ist das nicht genau das, was Kardinal Marx und andere, die denken wie er, machen? Wenn man auf ein Glas mit sauren Gurken ein Etikette „Honig“ klebt, bleiben die Gurken sauer! Das können auch segnende Bischöfe nicht ändern. Und auch der Papst nicht, indem er eine kulturelle Revolution fordert, zumal er nicht erklärt, was er damit genau meint. Er sagt, er „erlaube sich“ so zu sprechen – aber wenn man etwas wagt, kann man zwar gewinnen, aber auch abstürzen“.

Bischof Laun hat in der Vergangenheit schon häufig seine aus kirchlicher Sicht eindeutige Meinung zur Homosexualität geäußert und mehrfach Kritik einstecken müssen.

Deutsches Episkopat

In Deutschland vermissen viele gläubige Katholiken diese klare Positionierung ihrer eigenen Bischöfe. Hier herrscht eher Verwirrung als ein klares Konzept des Episkopats. Neben dem Thema der „Segnung von homosexuellen Verbindungen“ ist diese Verwirrung besonders beim Thema der „wiederverheirateten Geschiedenen“ und hier speziell bei der Auslegung des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ (AL) zu bemerken. Bischof Laun hat auch zu AL eine eindeutige Antwort geliefert, indem er das „Glaubensbekenntnis zum Ehesakrament“ der kasachischen Bischöfe unterschrieben hat. Der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Marx, ist hier das krasse Gegenteil. Er ist zwar der Leiter der DBK und somit eigentlich der höchste Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland, aber er hat es nicht geschafft in den deutschen Kirchenprovinzen und Diözesen AL beim Thema „wiederverheiratete Geschiedene“ zu einer einheitlichen Regelung zu führen. Hier hat er versagt. Mit seinem jetzigen Vorstoß einer möglichen „Segnung von homosexuellen Verbindungen“ wird er noch unglaubwürdiger. Vielleicht kommt irgendwann der Tag, an dem seine eigenen Schäfchen ihn aus dem Münchner Dom hinausjagen. (vh)

Stichwort Bischofssynode zur Neuevangelisierung

Papst Benedikt XVI. hat für Oktober 2012 zur 13. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode eingeladen. Vom 7. bis 28. Oktober treffen hundert Bischöfe aus aller Welt und Delegierte aller Ostkirchen unter der Leitung des Papstes in Rom zusammen. Die Weltbischofssynode fällt damit in die Zeit des 50. Jahrestages der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 2012. Mit diesem Tag beginnt auch das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des Glaubens". Die Vollversammlung der Synode steht unter dem Thema „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens".

Thematische Grundlage für die Beratungen der Bischofssynode bildet ein Arbeitspapier aus dem Vatikan, das so genannte „Instrumentum laboris", das am 19. Juni 2012 erschienen ist. Auch Initiativen des 2010 gegründeten „Päpstlichen Rats zu Förderung der Neuevangelisierung" sollen in die Synode mit einfließen. Von deutscher Seite nehmen an der Synode der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst teil. Kardinal Joachim Meisner von Köln wurde direkt vom Papst als Synodenvater ernannt. Aus Österreich kommt – neben Kardinal Christoph Schönborn als ernanntem Synodalen – der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics, aus der Schweiz der Bischof von Basel, Felix Gmür.

Was ist eine Bischofssynode?

Die Bischofssynode ist ein Beratungsorgan des Papstes, das 1965 von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo eingerichtet wurde. Im Zug des II. Vatikanischen Konzils reifte die Idee der Synode als Element der kollegialen Beratung des Papstes durch die Bischöfe.
Papst Paul VI. am 22. September 1974 über die Bischofssynode:

„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art."

In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung". In aktuellen Belangen tritt die „Außerordentliche Generalversammlung" zusammen, die sich unter anderem aus den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammensetzt. In Fragen von regionaler oder thematischer Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung".

Die Bischofssynode ist nicht entscheidungsbefugt und unterscheidet sich damit vom allgemeinen Konzil. Die Synode unterstützt den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche durch gegenseitige Information und Beratung im Bezug auf Glaube, Sitte und Disziplin. In der Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode werden die Bischofskonferenzen je nach Größe durch gewählte Vertreter repräsentiert. Auch Delegierte der Ostkirchen und Ordensgemeinschaften nehmen an der Synode teil. Zuletzt gab es ein solches Zusammentreffen 2008 zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und der Sendung der Kirche". Die Synode untersteht dem Papst direkt und unmittelbar. Er leitet sie selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratung. Als ständiges Organ im Dienst der Synode dient das Generalsekretariat. Unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, stellt es eine Verbindung zwischen den verschiedenen Versammlungen der Synode her. (rv)