Stichwort Bischofssynode zur Neuevangelisierung

Papst Benedikt XVI. hat für Oktober 2012 zur 13. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode eingeladen. Vom 7. bis 28. Oktober treffen hundert Bischöfe aus aller Welt und Delegierte aller Ostkirchen unter der Leitung des Papstes in Rom zusammen. Die Weltbischofssynode fällt damit in die Zeit des 50. Jahrestages der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 2012. Mit diesem Tag beginnt auch das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des Glaubens". Die Vollversammlung der Synode steht unter dem Thema „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens".

Thematische Grundlage für die Beratungen der Bischofssynode bildet ein Arbeitspapier aus dem Vatikan, das so genannte „Instrumentum laboris", das am 19. Juni 2012 erschienen ist. Auch Initiativen des 2010 gegründeten „Päpstlichen Rats zu Förderung der Neuevangelisierung" sollen in die Synode mit einfließen. Von deutscher Seite nehmen an der Synode der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode und der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst teil. Kardinal Joachim Meisner von Köln wurde direkt vom Papst als Synodenvater ernannt. Aus Österreich kommt – neben Kardinal Christoph Schönborn als ernanntem Synodalen – der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics, aus der Schweiz der Bischof von Basel, Felix Gmür.

Was ist eine Bischofssynode?

Die Bischofssynode ist ein Beratungsorgan des Papstes, das 1965 von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo eingerichtet wurde. Im Zug des II. Vatikanischen Konzils reifte die Idee der Synode als Element der kollegialen Beratung des Papstes durch die Bischöfe.
Papst Paul VI. am 22. September 1974 über die Bischofssynode:

„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art."

In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung". In aktuellen Belangen tritt die „Außerordentliche Generalversammlung" zusammen, die sich unter anderem aus den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammensetzt. In Fragen von regionaler oder thematischer Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung".

Die Bischofssynode ist nicht entscheidungsbefugt und unterscheidet sich damit vom allgemeinen Konzil. Die Synode unterstützt den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche durch gegenseitige Information und Beratung im Bezug auf Glaube, Sitte und Disziplin. In der Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode werden die Bischofskonferenzen je nach Größe durch gewählte Vertreter repräsentiert. Auch Delegierte der Ostkirchen und Ordensgemeinschaften nehmen an der Synode teil. Zuletzt gab es ein solches Zusammentreffen 2008 zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und der Sendung der Kirche". Die Synode untersteht dem Papst direkt und unmittelbar. Er leitet sie selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratung. Als ständiges Organ im Dienst der Synode dient das Generalsekretariat. Unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, stellt es eine Verbindung zwischen den verschiedenen Versammlungen der Synode her. (rv)