D: Berlin nimmt Stellung zu Vorwürfen

Das Erzbistum Berlin hat in einer Erklärung ausführlich Stellung genommen zu seinem Umgang mit einem Geistlichen, dem sexueller Mißbrauch vorgeworfen wird. In dem Statement von diesem Sonntag widerspricht das Erzbistum detailliert einer Darstellung des Priesters, die dieser vor vier Tagen in seiner Pfarrei veröffentlicht hatte. Wir dokumentieren hier das Berliner Statement in vollem Wortlaut.

Vorwürfe gegen Pfarrer W.: Erzbistum nimmt Stellung

Zu dem "Statement" von Pfarrer W., das am 10.02.2010 in der Pfarrei Heilig Kreuz (Hohenschönhausen) verlesen wurde, erklärt das Erzbistum Berlin wie folgt. Der Text wurde am Sonntag, dem 14. Februar 2010, der Pfarrgemeinde bekannt gemacht.
"1. Angesichts der eingestanden Verfehlungen, welche sich auch auf Mitglieder seiner Gemeinde bezogen, wurde Pfarrer W. von Seiten des Erzbistums empfohlen, auf die Pfarrei zu verzichten. Die Gründe für den Verzicht wurden von Pfarrer W. selbst gewählt. Darüber hinaus sprach er bereits in der Vernehmung am 24.07.2009 von selbst davon, die Pfarrei verlassen zu wollen.
2. Nach der Vernehmung am 10.07.2009 und nach einer Bedenkzeit von ca. 30 Minuten hat Pfr. W. das Protokoll gelesen und als richtig und vollständig bestätigt. Anzeichen für eine gesundheitliche Einschränkung seinerseits lag laut Eindruckszeugnis nicht vor. Von seinem Recht auf Rechtsbeistand hat er bis jetzt keinen Gebrauch gemacht. Üblicherweise verbleibt das Protokoll im Vorverfahren kopielos in den Akten. Dies wurde Pfarrer W. auch im Verlauf der Vernehmung mitgeteilt. Auch in seinem zweiten Gespräch am 24. Juli 2009 hat er bezüglich seiner früheren Aussagen sowie dem ersten Protokoll keinerlei Widersprüche oder Einsprüche geltend gemacht.
3. Die Personen, die die Vorwürfe erhoben haben, sind keine anonymen Personen, hatten aber zunächst Diskretion für sich selber erbeten. Solange als möglich haben wir diese Diskretion im Vorverfahren gewahrt. In diesem Sinne kann der Name der beschuldigenden Person dem Beschuldigten erst im Zuge des eigentlichen Verfahrens genannt werden.
4. Die Aussage von Pfarrer W., dass er bis heute nicht weiß, um was und wen es geht, ist falsch. Die vorliegenden Vernehmungsprotokolle weisen aus, dass er nicht nur vorgeworfene Verfehlungen einräumt, sondern dem Bistum unbekannte Tatbestände und Namen benannte. In diesem Zusammenhang bat Pfarrer W. in der Vernehmung diejenigen, die es betrifft, um Entschuldigung.
5. Auch die Aussage von Pfarrer W., er habe die Stadt Berlin zu verlassen, entspricht nicht der vollen Wahrheit. Angesichts einer geplanten Jugendfahrt wurde Pfarrer W. vielmehr aufgefordert, diese Fahrt zu unterlassen und sich für eine bestimmte Zeit zur Selbstklärung in ein Kloster außerhalb Berlins zu begeben, wobei er auch einen anderen Ort in entsprechender Entfernung zur Gemeinde hätte vorschlagen können.
6. Den Opfern wurde mitgeteilt, dass sie das Recht haben, jeder Zeit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Nach Prüfung der Unterlagen aus dem Vorverfahren hat Rom die Durchführung des kirchlichen Strafrechtsverfahrens dem Erzbischof von Berlin übertragen. Dies ist ein durchaus üblicher Vorgang, der in keiner Weise als Ablehnung eines Verfahrens verstanden werden kann."

Berlin, den 14. Februar 2010

Stefan Förner

Erzbischöfliches Ordinariat Berlin (rv)