Entscheidung gefallen: Hausarrest statt Gefängnis für Erzbischof Philip Wilson

ADDIS ABEBA – Ein Richter in Newcastle (Neusüdwales) hat am heutigen Dienstag entschieden, dass Erzbischof Philip Wilson seine Strafe in Form eines Hausarrests bei seiner Schwester verbüßen kann.

Ein Gericht in Neusüdwales hatte, wie CNA Deutsch berichtete, den damaligen Oberhirten von Adelaide im Bundestaat Südaustralien am 22. Mai 2018 der Vertuschung sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden, den ein – mittlerweile verstorbener – Priester in den 1970er und 1980er Jahren begangen hatte. Zu dieser Zeit war Wilson selber noch ein junger Priester. Doch selbst als der pädophile Täter 2004 angeklagt wurde, schwieg Wilson weiter – und machte sich somit der Vertuschung schuldig, so das Urteil.

Der Fall des 67 Jahre alten Bischofs, der nach massivem Druck am 30. Juli zurückgetreten war, gilt nicht nur als wichtiger Präzedenzfall für Australien: Er ist einer von weltweit aktuell mehreren, der Bischöfe und Kardinäle betrifft und die Weltkirche zutiefst erschüttert hat, darunter der des aus dem Kardinalskolleg ausgeschiedenen ehemaligen Erzbischofs von Washington, DC, Theodore McCarrick.

Die Erzdiöse Adelaide leitet bis auf weiteres der seit dem 3. Juni amtierende Administrator, Bischof Greg O’Kelly von Port Pirie. (CNA Deutsch)