Australien: Vorwürfe eines Chormitglieds gegen Kardinal Pell

Die Staatsanwaltschaft in Melbourne beabsichtigt laut Meldungen verschiedener australischer Medien sechs Anklagepunkte gegen den Kurienkardinal George Pell fallen zu lassen.

Wie viele Anklagepunkte letztendlich zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Kardinal Pell führen könnten, ist derzeit immer noch unklar.

Laut Staatsanwaltschaft sollen sechs Anklagepunkte fallen gelassen werden, da einer der Zeugen aus „medizinischen Gründen“ nicht aussagen könne. Der Anwalt Pells, Herr Richter QC bat das Gericht die Anklage formell zu widerrufen, was offenbar am Dienstag geschehen soll.

Die Mutter eines anderen mutmaßlichen Opfers von Pell, hat ihre Vorwürfe, die sie 2016 in einem Interview gegenüber ABC TV gegeben hatte, zurückgezogen. Das Interview hatte mit der Journalistin Louise Milligan stattgefunden, die ein Buch über Kardinal Pell geschrieben hatte. Milligan ist in der nächsten Woche zur Anhörung vorgeladen.

Pell soll in den 1990er Jahren ein Chormitglied missbraucht haben. Dieser Vorwurf stammt von der Schwester des mutmaßlichen Opfers, vorgetragen vor der Richterin Belinda Wallington in der Voruntersuchung. Die Straftat hatte in der St. Patricks Cathedrale stattgefunden und ihr Bruder habe klar George Pell beschuldigt.

Kardinal Pell war 1987 Weihbischof von Melbourne und ab 1996 Erzbischof des Bistums. Richter QC warf der Frau vor „eine Geschichte zu erzählen“, die von ihr erfunden sei. Die Frau sagte, ihr Bruder beharrte darauf, dass Kardinal Pell der mutmaßliche Täter gewesen war. Richter QC warf ihr vor, besagte Unterhaltung habe in einem Auto stattgefunden und die Insassen seien betrunken gewesen.

Die Anhörungen im Fall Kardinal Pell laufen seit Anfang März. Ein Teil dieser Anhörungen hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Ob und wie viele Anklagepunkt Pell zur Last gelegt werden können ist noch unklar. Ebenso ungewiss ist es, ob Richterin Belinda Wallington ein Gerichtsverfahren gegen Kardinal Pell eröffnen wird. Pell hatte schon im Vorfeld der Anhörungen alle Vorwürfe der Beschwerdeführer energisch zurückgewiesen und seine Unschuld beteuert. (vh – mm)