Papst: Kollegialität gehört ins Kirchenrecht

Das Kirchenrecht muss sich permanent dem Kirchenbild anpassen, das sich durch das Zweite Vatikanische Konzil weiterentwickelt hat. Das schreibt Papst Franziskus in einem Brief zur Hundertjahrfeier des ersten Kodex des Kirchenrechts. Mit einem Zitat seines Vorgängers Benedikt XVI. schreibt Franziskus, nach dem Konzil habe es einen Übergang gegeben von einer Ekklesiologie – also Lehre von der Kirche –, die von Kirchenrecht geformt wurde, zu einem Kirchenrecht, das an die Ekklesiologie angepasst werde. Es sei „nötig, dass das Kirchenrecht immer der konziliaren Ekklesiologie entspricht“.

Franziskus schreibt von seiner Hoffnung, dass das Kirchenrecht zu einem „Werkzeug“ werde, um eine „langfristige Rezeption“ des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erleichtern. Wichtig seien ihm dabei die Punkte „Kollegialität, Synodalität, mehr Verantwortung für die Ortskirchen und Mitverantwortung aller Christgläubigen für die Mission der Kirche“.

Der erste Kodex des Kirchenrechts wurde im Mai 1917 vom damaligen Papst Pius X. in Kraft gesetzt. (rv)