Papst: Kollegialität gehört ins Kirchenrecht

Das Kirchenrecht muss sich permanent dem Kirchenbild anpassen, das sich durch das Zweite Vatikanische Konzil weiterentwickelt hat. Das schreibt Papst Franziskus in einem Brief zur Hundertjahrfeier des ersten Kodex des Kirchenrechts. Mit einem Zitat seines Vorgängers Benedikt XVI. schreibt Franziskus, nach dem Konzil habe es einen Übergang gegeben von einer Ekklesiologie – also Lehre von der Kirche –, die von Kirchenrecht geformt wurde, zu einem Kirchenrecht, das an die Ekklesiologie angepasst werde. Es sei „nötig, dass das Kirchenrecht immer der konziliaren Ekklesiologie entspricht“.

Franziskus schreibt von seiner Hoffnung, dass das Kirchenrecht zu einem „Werkzeug“ werde, um eine „langfristige Rezeption“ des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erleichtern. Wichtig seien ihm dabei die Punkte „Kollegialität, Synodalität, mehr Verantwortung für die Ortskirchen und Mitverantwortung aller Christgläubigen für die Mission der Kirche“.

Der erste Kodex des Kirchenrechts wurde im Mai 1917 vom damaligen Papst Pius X. in Kraft gesetzt. (rv)

Kardinal: Kirchenrecht muss auch Wohl der Familie bedenken

Kardinal BaldisseriKardinal Lorenzo Baldisseri, Generalsekretär der Bischofssynode, wünscht Nachbesserungen beim Kirchenrecht zum Wohl der Familie. Das Kirchenrecht beschäftige sich hauptsächlich mit Ehe, aber wenig mit Familie, erklärt der Kardinal im Gespräch mit Radio Vatikan.

„Die Ehe, das sind zwei Menschen, die sich vereinen und ein gemeinsames Projekt haben, nämlich eine Familie zu gründen. Die Familie konstituiert sich vor allem, wenn die Kinder kommen. Dann wird die Familie ein erweiterte Realität, und deshalb muss man auch auf rechtlichem Gebiet einen Schritt nach vorne tun. Im Kirchenrecht spricht man viel vom bonum coniugum, also vom Wohl der Eheleute, und wir wollen das bonum familiae betonen, das Wohl der Familie."

Anlass für das Interview mit dem Synoden-Generalsekretär war eine Buchveröffentlichung des Kardinals über „Die Person und die Ehe: Geheimnis, Überlegungen und Leben" (italienischer Originaltitel: „Persona e matrimonio: mistero, riflessioni e vita"). In rund sieben Monaten findet im Vatikan die nächste Bischofssynode statt. So wie die Synode vom vergangenen Oktober (eine außerordentliche Vollversammlung) wird die kommende (eine ordentliche Vollversammlung) sich dem Thema Familie widmen. Derzeit werde vor allem über die heiklen Punkte nachgedacht, die im Synodenbericht auftauchten, sagte Kardinal Baldisseri. In den Diözesen der Weltkirche arbeiten Gremien, Seelsorger und Gläubige an den Antworten für den zweiten Fragebogen aus dem Vatikan. Diese Antworten werden den Synodalen in Rom als Denkanstöße dienen, erklärte Baldisseri. „Es ist ein Nachdenken: wir hören, was die Menschen vorschlagen, die einzelnen Teile der gesamten Kirche, was sie anbieten können, damit die Synodalen bessere Elemente an der Hand haben, um angemessene pastorale Linien zu finden."

Papst Franziskus hatte entschieden, den Schlussbericht der vergangenen Synode komplett zu veröffentlichen, einschließlich der Abstimmungsergebnisse für die einzelnen Punkte. Die strittigsten Punkte betrafen den Umgang mit Homosexuellen und die Sakramente für wiederverheiratete Geschiedene. (rv)

EU/USA: Frauen im Kardinalsamt

Birett2Katholische Theologinnen und Theologen aus Europa und den USA haben an Papst Franziskus appelliert, auch Frauen zu Kardinälen zu erheben. Bis ins 19. Jahrhundert seien gelegentlich Laien ins Kardinalsamt berufen worden, heißt es in einem am Donnerstag in Oberursel vorab veröffentlichten Aufruf, der in Kürze in den Zeitschriften „Aufbruch" (Schweiz) und „Publik-Forum" (Deutschland) publiziert wird. „Weder in der Bibel noch in der Dogmatik und der kirchlichen Tradition spricht irgendein Argument dagegen, das den Papst daran hindern könnte, eine solche Maßnahme baldmöglichst in die Tat umzusetzen." Das Kirchenoberhaupt sei frei, die im Kirchenrecht vorausgesetzte Weihe zu erlassen. (rv)