Vatikan: Weihen der Piusbrüder „illegal“

Die von der schismatisch orientierten Bruderschaft Pius X. durchgeführten Weihen sind in Augen des Vatikans „illegal". Daran hat Vatikansprecher Federico Lombardi an diesem Dienstag erinnert; er reagiert damit auf Anfragen an den Vatikan bezüglich der letzten Priesterweihen der Piusbruderschaft. Der Vatikansprecher verwies auf das Schreiben des Papstes an die katholischen Bischöfe vom 10. März 2009. Darin schrieb Benedikt XVI. wörtlich: „Solange die doktrinellen Fragen nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus." Vor dem Regensburger Landgericht hat derweil der Berufungsprozess gegen den der Bruderschaft zugehörigen Bischof Richard Williamson begonnen. Der Bischof der Bruderschaft hatte in einem Interview den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis abgestritten; ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag eine Geldstrafe von 12.000 Euro. Die Verteidigung des 71-Jährigen, der selbst nicht vor Gericht erschien, plädierte vor dem Regensburger Landgericht auf Freispruch. Das Gericht will das Urteil am 11. Juli verkünden. (rv)

Papst „tief verbittert“ über unerlaubte Bischofsweihe in China

Papst Benedikt XVI. reagiert bitter enttäuscht auf die jüngste Bischofsweihe in China ohne Zustimmung des Vatikans. Das geht aus einer Erklärung des Heiligen Stuhls an diesem Montag hervor. Die Weihe säe Spaltung und sorge für neue Spannungen unter den Katholiken Chinas, heißt es in dem Schreiben aus dem Vatikan.
Die Bischofsweihe für Paulus Lei Shiyin am 29. Juni im Bistum Leshan in der zentralchinesischen Provinz Sichuan sei „ohne päpstlichen Auftrag und damit unrechtmäßig" erfolgt. Der Heilige Stuhl erkenne Shiyin nicht als Bischof der Diözese an, er habe keine Berechtigung, der katholischen Ortskirche vorzustehen.
Shiyin sei seit langem informiert gewesen, dass der Heilige Stuhl ihn „aufgrund erwiesener und sehr schwerwiegender Gründe" nicht als Bischofskandidat akzeptieren könne. Für ihn und die weihenden Bischöfe gelte Canon 1382 des Kirchenrechts, unterstreicht die Erklärung des Heiligen Stuhls. Demnach ziehen sich die an der Weihe Beteiligten die Exkommunikation als sogenannte „Tatstrafe" zu.
Wörtlich heißt es weiter: „Eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag widersetzt sich direkt der Rolle des Obersten Pontifex und verletzt die Einheit der Kirche. Die Weihe von Leshan war ein einseitiger Akt, der Spaltung sät und leider der Gemeinschaft der Katholiken in China Wunden zufügt und Spannungen auslöst. Das Überleben und die Entwicklung der Kirche können nur in Einheit mit dem gelingen, dem als Ersten die Kirche selbst anvertraut wurde, und nicht, wie in Leshan geschehen, ohne seine Zustimmung. Wenn die Kirche in China katholisch sein soll, muss sie die Lehre und das Recht der Kirche respektieren."
Der Vatikan betont: „Die Bischofsweihe von Leshan hat den Papst tief verbittert." Den „geliebten Gläubigen in China" wolle er ein Wort der Ermutigung und des Trostes zukommen lassen. Er ermuntere sie zum Gebet und zur Einheit.
Für den vergangenen Mittwoch war in China auch eine Bischofsweihe mit Zustimmung des Vatikans geplant. Allerdings wurde der designierte Bischofs-Koadjutor des Bistums Hebei wenige Tage vor dem Termin festgenommen. Die Weihe wurde abgesagt. Der Heilige Stuhl hatte die Weihe für den 43-jährigen Joseph Sun Jigen genehmigt; der Priester war auch von den chinesischen Behörden anerkannt. (rv)