Konferenz-Programm: „Katholische Kirche, wohin gehst du?“

Marco Tosatti berichtet heute auf seinem Blog „Stilum Curiae“ über weitere Details zu einer seit einigen Wochen angekündigten Konferenz in der Heiligen Stadt.

Die Konferenz findet am 07. April im Konferenzzentrum „The Church Village“ in der Via Torre Rossa 94, in Rom statt und trägt eine unmissverständliche Überschrift samt provokantem Untertitel:

„Katholische Kirche, wohin gehst du? –

Nur ein blinder Mann kann leugnen, dass es in der Kirche große Verwirrung gibt“.

Der Untertitel ist ein Satz des verstorbenen Kardinal Carlo Caffarra, ehemals Erzbischof von Bologna und Dubia-Kardinal. Die Konferenz wird unter Beteiligung von:

  • Kardinal Brandmüller (Deutschland)
  • Kardinal Burke (USA)
  • Kardinal Zen Ze-Kiun (China)
  • Weihbischof Athanasius Schneider (Kasachstan)
  • und anderen Rednern stattfinden.

Sie findet in Gedenken an Kardinal Caffarra statt und soll mit der Lektüre einer Glaubenserklärung an das Lehramt der Katholischen Kirche enden. Dank Marco Tosatti ist nun auch das Programm der Konferenz bekannt:

Programm für den 07. April in Rom:

1. Gebet in der Kapelle: 14.30 Uhr

    Öffnungszeit: 15.00 Uhr

   Einführung und Moderation von Francesca Romana Poleggi

2. Kardinal Walter Kardinal Brandmüller: „Über die Beratung der Gläubigen in Sachen der Lehre“ von Newman (30 Minuten)

3. Kardinal Raymond Leo Burke: „Die Grenzen der päpstlichen Autorität in der Lehre der Kirche“ (30 Minuten)

4. Msgr. Athanasius Schneider: „Der Apostolische Stuhl von Rom als cathedra veritatis“ (20 Minuten)

5. Prof. Valerio Gigliotti: „Die Grenzen der „plenitudo potestati“ des Papstes in der Geschichte des Rechts und der Kirche“ (15 Minuten)

Pause

6. Kardinal Zen Ze-Kiun: „Die Kirche heute in China“ (10 min)

7. Marcello Pera: eine kurze Intervention

8. Renzo Puccetti: „Von Caffarra nach Paglia: Die Revolution in der Bioethik“ (15 Minuten)

9. Kurzes Videointerview mit Kardinal Carlo Caffarra über „Humane vitae“

10. Lesedeklaration (10 min)

Das Programm spricht eine deutliche Sprache in Richtung Papst Franziskus und den Heiligen Stuhl. Die Referenten sprechen über die Glaubenslehre, Grenzen der päpstlichen Autorität und des päpstlichen Rechts, die Wahrheit des Apostolischen Stuhls, die chinesische Kirche und die Revolution der Bioethik. Ein Videointerview mit Kardinal Caffarra zur Enzyklika von Papst Paul VI. „Humane vitae“ von 1968 beschließt die Konferenz.

Nach dem umstrittenen Kapitel VIII. des Dokuments „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus aus dem Jahr 2016, einer nicht abreißenden Kritik und anhaltenden Verwirrung der Gläubigen in der Weltkirche, werden die Redner hier sicherlich klare Worte finden. (vh – mm)

Die Ehe bleibt unauflöslich – mit allen Konsequenzen, erklären Bischöfe Kasachstans

ASTANA – Wer als geschiedener und zivil Wiederverheirateter nicht im Einklang mit der Lehre der Kirche lebt, kann nicht zur Kommunion gehen. Das erklären drei Bischöfe in einem am 31. Dezember erschienenen Schreiben.

Das „Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten des Ehesakraments“ haben Erzbischof Tomasz Peta von Astana, sein Weihbischof Athanasius Schneider, und der emeritierte Erzbischof Jan Pawel Lenga von Karaganda gemeinsam unterschrieben.

Das sechs Seiten lange Schreiben ist eine Antwort auf die Leitlinien verschiedener Bischöfe und Bischofsgruppen infolge der Veröffentlichung von Amoris Laetitia. Darin bekräftigen die Hirten:

„Es ist nicht erlaubt (non licet), die Scheidung und ein beständiges außereheliches, sexuelles Verhältnis durch die sakramentale Disziplin der Zulassung der sogenannten ‚wiederverheirateten Geschiedenen‘ zur Heiligen Kommunion entweder direkt oder indirekt zu rechtfertigen, gut zu heißen oder zu legitimieren, da es sich in diesem Fall um eine Disziplin handelt, die der gesamten Tradition des katholischen und apostolischen Glaubens fremd ist.“

Die drei Bischöfe schreiben weiter:

„Indem wir dieses öffentliche Bekenntnis vor unserem Gewissen und vor Gott ablegen, der uns richten wird, sind wir ehrlich überzeugt, damit der Kirche unserer Tage und dem Heiligen Vater, dem Nachfolger des Petrus und Stellvertreter Christi auf Erden, einen Liebesdienst in der Wahrheit geleistet zu haben.“

Das „Bekenntnis“ folgt einem vor einem knappen Jahr veröffentlichten Gebetsaufruf der gleichen Bischöfe, dass Papst Franziskus die beständige Praxis der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe bestätigen möge.

Die drei Unterzeichner der Erklärung stellen fest, dass einige Bischöfe – etwa die Maltas oder Siziliens – Leitlinien veröffentlicht haben, die geschiedenen Wiederverheirateten, welche einen Ehepartner haben, aber mit einer dritten Person „dauerhaft more uxorio zusammenleben“ erlauben, das „Sakrament der Buße und der Heiligen Kommunion empfangen können“ – selbst wenn sie „weiterhin dauerhaft und absichtlich more uxorio mit einer Person zusammenleben, die nicht ihr legitimer Ehepartner ist“. In Leitlinien dieser Art soll diese Zulassung „in bestimmten Fällen“ nach Entscheidung durch einen Priester oder Bischof gewährt werden.

More uxorio bezeichnet in diesem Zusammenhang eine „ehe-ähnliche Gemeinschaft“ zweier Menschen, die also zusammenleben und eine sexuelle Beziehung haben, aber nicht gültig getraut sind.

„Diese pastoralen Leitlinien fanden die Zustimmung verschiedener hierarchischer Autoritäten. Einige dieser Leitlinien fanden sogar die Zustimmung der obersten Autorität der Kirche“, stellt das Schreiben fest. Papst Franziskus hatte, im Jahr 2016, einen Brief an die Bischöfe von Buenos Aires geschrieben, in dem er deren Leitlinien zustimmte, die offenbar einen Empfang der Heiligen Kommunion „in bestimmten Fällen“ zuließen.

Der Brief des Papstes und die Leitlinien von Buenos Aires wurden dann in den Acta Apostoloicae Sedis – dem Amtsblatt – veröffentlicht, wie vergangenen Monat bekannt wurde.

„Die Verbreitung dieser kirchlich anerkannten pastoralen Leitlinien hat eine beträchtliche und stetig wachsende Verwirrung unter den Gläubigen und im Klerus verursacht, eine Verwirrung, die an die wesentlichen Bekundungen des Lebens der Kirche rührt, wie die sakramentale Ehe mit der Familie, die Hauskirche, und das Sakrament der Heiligsten Eucharistie“, erklären die kasachischen Bischöfe.

Eine Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion bedeute „in der Praxis ein Mittel, Scheidung anzuerkennen oder legitimieren, und in diesem Sinne eine Art Einführung der Scheidung in das Leben der Kirche“.

Auf Dauer zeige sich in der Praxis, dass solche Leitlinien ein Mittel zur Ausbreitung der „Scheidungs-Epidemie“ sind, so die Bischöfe, die dabei die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils zitieren.

Die Kirche, erklären die drei Oberhirten, sollte jedoch vielmehr ein „Bollwerk und unmissverständliches Zeichen des Widerspruchs gegen die Scheidungs-Epidemie“ sein, „wegen ihrer bedingungslosen Treue zur Lehre Christi“. Die Bischöfe betonen:

„Eine Verletzung der Heiligkeit des Ehebandes zu billigen oder legitimieren, selbst wenn es indirekt durch die benannte neue sakramentale Disziplin geschieht, stellt einen schweren Widerspruch gegen den ausdrücklichen Willen Gottes und Seiner Gebote dar“.

Sexuelle Handlungen zwischen zwei nicht verheirateten Menschen „sind immer gegen den Willen Gottes und stellen einen schweren Verstoß dar“, so die Unterzeichner weiter; unter keinen Umständen, auch in Fällen verminderter Schuld, stellten diese „eine positive sittliche Realität“ dar.

Was die Frage der subjektiven Gewissensentscheidung betrifft, schreiben die Bischöfe in Kasachstan: Auch wenn die Kirche nicht über den inneren Stand der Gnade einer Person urteilen könne, sakramentale Disziplin darauf nicht basiere, sondern vielmehr auf deren „sichtbare und objektive Situation“; es sei moralisch nicht erlaubt, „mit einer Person eine sexuelle Beziehung einzugehen, mit der man nicht gültig verheiratet ist, um angeblich eine andere Sünde zu vermeiden.“

Geschiedene Wiederverheiratete seien daher nur zur Kommunion zugelassen, „wenn sie mithilfe der Gnade Gottes und einer geduldigen und individuellen pastoralen Begleitung in redlicher Absicht beschließen, von nun an auf die Gewohnheit sexueller Beziehungen zu verzichten und öffentliches Ärgernis zu meiden. So hat die Kirche immer schon eine wahre Unterscheidung der Geister geübt und authentische pastorale Begleitung geleistet“.

Die Erklärung stellt weiter fest, dass ein Empfang der Kommunion denjenigen nicht möglich ist, die das Eheband mit ihrem rechtmäßigen Ehepartner verletzen, und dass „das wahre geistliche Wohl, dass den Menschen zur wahren Freude im Heil des ewigen Lebens führt“, die Erfüllung des Willens Gottes ist.

Die Bischöfe bezeichnen in ihrem Brief die kürzlich vorgelegten Leitlinien als „eine wesentliche Abänderung“ der seit 2000 Jahren gültigen Disziplin und fügen hinzu, dass eine derart geänderte Disziplin allmählich zu einer Änderung der entsprechenden Doktrin führen würde.

„Das beständige Lehramt der Kirche … hat immer, sowohl in der Lehre (in der Theorie) als auch in der sakramentalen Disziplin (in der Praxis) in eindeutiger Weise, ohne jeden Zweifel und immer im selben Sinn (eodem sensu eademque sententia) die kristallklare Lehre Christi über die Unauflöslichkeit der Ehe bewahrt und gelehrt.“

Die Unauflöslichkeit einer gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe ist „das offenbarte Wort Gottes und der Glaube der Kirche“, unterstreichen die Bischöfe, der eine sakramentale Disziplin daher auch nicht widersprechen könne.

Der katholische Glaube „schließt einen formalen Widerspruch zwischen dem Glaubensbekenntnis einerseits und dem Leben und der Praxis der Sakramente andererseits aus“, betont das Schreiben unter Berufung auf das II. Vatikanische Konzil und die Schriften des heiligen Papstes Johannes Paul II.

„Angesichts der lebenswichtigen Bedeutung von Ehe und der Eucharistie ist die Kirche verpflichtet, mit derselben Stimme zu sprechen“, so das „Bekenntnis“ der Oberhirten weiter.

Die pastoralen Leitlinien bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe dürfen daher nicht einander von einer Diözese zur anderen, von einem Land zum anderen widersprechen“, erklärt das bischöfliche Schreiben mit Verweis auf den heiligen Irenäus von Lyon und den heiligen Thomas von Aquin.

Die Erklärung führt zudem zahlreiche weitere Belege zur bestehenden Lehre und Praxis der Unauflöslichkeit der Ehe an, darunter Zitate des seligen Pius IX., Pius XII., des seligen Pauls VI., des heiligen Johannes Paul II. sowie des Päpstliche Rates für die Gesetzestexte.

„Als katholische Bischöfe, die … die Einheit der des Glaubens und die gemeinsame Disziplin der Kirche verteidigen dafür Sorge tragen, dass das Licht der vollen Wahrheit für alle Menschen aufgeht, sind wir gezwungen, uns in Anbetracht der gegenwärtig um sich greifenden Verwirrung die unveränderbare Wahrheit und die ebenso unveränderbare sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe gemäß der zweitausendjährigen und unveränderten Lehre des Lehramtes der Kirche zu bekennen“.

Als Bischöfe im Hirtenamt, die den katholischen und apostolischen Glauben verkünden, seien sie sich ihrer schweren Verantwortung und Pflicht gegenüber den Gläubigen bewusst, „die von uns ein öffentliches und unmissverständliches Bekenntnis zur Wahrheit und zur unveränderbaren Disziplin der Kirche erwarten, was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft. Aus diesem Grund dürfen wir nicht schweigen“.

Ihre Erklärung, so die drei Bischöfe, erfolge im Geiste des heiligen Johannes des Täufers, des heiligen John Fisher und des heiligen Thomas Morus – alle drei Märtyrer für die Unauflöslichkeit der Ehe –sowie der seligen Laura Vicuna, die ihr Leben für die Bekehrung ihrer Mutter gab, die in „wilder Ehe“ als Konkubine lebte. (CNA Deutsch)