Pakistan: Kaum schuldfähig

Der Anwalt von Rimsah Masih verlangt, die Anklage gegen die Elfjährige fallenzulassen. Die junge Christin mit Down-Syndrom sitzt in Untersuchungshaft, weil sie Fragmente eines verbrannten Koran mit sich führte. Eine Medizinerkommission erklärte das wegen Blasphemie angeklagte Mädchen am vergangenen Dienstag offenbar für geistig unterentwickelt und damit nur bedingt schuldfähig. Das Mädchen hätte diesen Angaben nach noch nicht einmal inhaftiert werden dürfen. Rimsha sei wahrscheinlich zwischen 13 und 14 Jahre alt, ihre geistige Entwicklung entspreche jedoch der einer 9-Jährigen, so die Mediziner. Damit könnte der Fall an ein Jugendgericht übergehen. Eine Anhörung des Mädchens vor Gericht in Islamabad wurde den Berichten zufolge auf den 30. August verschoben.

Empörung über das bisherige Vorgehen gegen Rimsha herrscht auch bei islamischen Gelehrten in Pakistan. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur an diesem Dienstag. So habe der Vorsitzende des Ulema-Rates, Tahir Ashrafi, geäußert, die Art und Weise, wie hier das Blasphemiegesetz angewandt werde, erinnere an „das Gesetz des Dschungels". Der Dachverband islamischer Gelehrter will nun in Zusammenarbeit mit der Polizei eine eigene Untersuchung einleiten, um zu klären, inwieweit man Rimsha „fälschlicherweise" der Blasphemie bezichtige und wie sehr dadurch der Extremismus angestachelt werde. An dieser Untersuchung sollten auch Nichtmuslime sowie ein ehemaliger Richter beteiligt werden. (rv)