Papst Franziskus zum deutschen Kommunionstreit: „Frage des Kirchenrechts“

VATIKAN – Gibt es bald eine Lösung im sogenannten „Kommunionstreit“, dank einer kirchenrechtlichen Sicht auf die Debatte? Auf dem Rückflug seiner Tagesreise nach Genf hat Papst Franziskus Fragen der mitreisenden Journalisten beantwortet, darunter auch zur Ablehnung des Vorstoßes der Deutschen Bischofskonferenz, mittels einer „pastoralen Handreichung“ Protestanten, die mit Katholiken verheiratet sind, in deutschen Diözesen „unter bestimmten Umständen“ zur Kommunion zuzulassen.

Papst Franziskus bezeichnete den Vorstoß als „nicht neu“, insofern im Kirchenrecht bereits vorgesehen sei, „worüber die deutschen Bischöfe gesprochen haben: die Kommunion in besonderen Fällen“.

Mit Blick auf die Situation von Ehen, in denen je ein Ehepartner katholisch und evangelisch sei, so der Papst weiter, sei entscheidend, dass der Bischof einer „Partikularkirche“, also einer ecclesia particularis – das Wort partikular sei „wichtig“, so Franziskus – dies so lese.

„Das steht im Kirchenrecht. Die deutschen Bischöfe, weil sie gesehen hatten, dass es nicht klar war, und weil einige Priester Dinge taten, die nicht die Zustimmung des Bischofs hatten, wollten dieses Thema untersuchen“, sagte der Pontifex.

„Was die Bischöfe wollten, ist, klar zu sagen was im Kirchenrecht steht. Und ich habe es gelesen und gesagt: Das ist ein restriktives Dokument, nicht wahr? Es war nicht offen für jedermann. Es ist ein wohldurchdachtes Stück, mit kirchlichem Geist. Und sie wollten dies für die Kirche vor Ort tun“.

Mit der Einbindung der Kirche vor Ort, womit der Papst offenbar ganmz konkret die Bischofkonferenz eines Landes meinte, habe es ein Problem gegeben, insofern das Thema bei der Bischofskonferenz landete – und deren Entscheidung nicht nur vor Ort in einem Bistum greife, sondern universal, so der Papst weiter.

„Und das ist die Schwierigkeit der Diskussion: Nicht so sehr der Inhalt, sondern dies. Und sie schickten das Dokument. Dann gab es zwei oder drei klärende Treffen und Erzbischof Ladaraia schickte diesen Brief, aber mit meiner Erlaubnis. Das hat er nicht allein gemacht! Ich sagte ihm: ‚Ja, es ist besser einen Schritt vorwärts zu machen und zu sagen, dass das Dokument nocht nicht reif ist und dass die Frage mehr studiert werden muß.‘ Dann gab es ein weiteres Treffen und nun werden sie dies untersuchen. Ich denke, dies wird ein Orientierungsschreiben, so daß jeder Diözesanbischof managen kann, was das Kirchenrecht bereits erlaubt.“

Mit dem Ablehnungsschreiben vom Präfekten der Glaubenskongregation habe man keine „Handbremse gezogen“, betonte der Papst. Es gehe darum, es so zu lesen, dass man damit den richtigen Weg gehe.

„Als ich die Lutherische Kirche von Rom besuchte, wurde eine solche Frage gestellt, und ich antwortete nach dem Geist des Codex des Kirchenrechts. Es ist der Geist, den sie jetzt suchen. Vielleicht war es nicht die richtige Information im richtigen Moment, ein wenig Verwirrung“, so Franziskus im Flugzeug gegenüber den Journalisten.

„Aber es ist so: Für die Partikularkirche erlaubt der Codex es, für die Kirche vor Ort [Anm.d.R. Bischofskonferenz] geht das nicht, denn dann wäre es universal.“

Die Bischofskonferenz könne orientierende Meinungen abgeben, um einzelnen Bischöfen in besonderen Fälle zu helfen, so der Papst abschließend zu dieser Frage.

Andrea Gagliarducci, Juliet Linley und Alan Holdren trugen zur Übersetzung und Berichterstattung bei. (CNA Deutsch)