Kirchenkrise: Neues Projekt soll „institutionelles Versagen“ der Bistümer aufarbeiten

WÜRZBURG – Wie geht es weiter in der Kirchenkrise in Deutschland? Die Generalvikare der 27 deutschen Diözesen haben sich in der vergangenen Woche in Würzburg getroffen, um darüber zu diskutieren.

Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit.

Im Zentrum standen Konsequenzen der Beratungen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz aus der Missbrauchsstudie. Diese ist auf scharfe Kritik von medizinischen Experten, ehemaligen Opfern und Politikern gestoßen, wie CNA Deutsch berichtete.

Der DBK-Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann sowie der DBK-Sekretär und Jesuitenpater Hans Langendörfer „berieten mit den Generalvikaren über die Erklärung der Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie“, so die Pressemitteilung.

„Übereinstimmend betonte die Konferenz, dass es nicht nur gelte, die Maßnahmen zu Intervention und Prävention weiterzuentwickeln, sondern auch das institutionelle Versagen aufzuarbeiten.“

Dazu habe auch das Thema „der innerkirchlichen Machtstrukturen sowie Fragen der Sexualmoral“ gehört, so die DBK. Bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Rates Mitte November 2018 werde eine „Projektskizze“ vorgelegt, die wiederum „aus mehreren Teilprojekten besteht“.

Zusammen mit Bischof Ackermann sowie Pfarrer Manfred Bauer von der Glaubenskongregation diskutierten die Offiziale zudem „Fragen zur Vorgehensweise bei Verfahren in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, darunter auch die Frage der Einrichtung von interdiözesanen/ bistumsübergreifenden Sondergerichten“, so die Mitteilung.

Kritiker bemängeln, dass weiter völlig unklar ist, ob und wie die eigentlichen Gründe für sündhaftes Verhalten durch Bischöfe und Priester in Deutschland angepackt werden: Sexuelles Fehlverhalten, Missbrauch und systematische Vertuschung haben zudem noch zu keinem einzigen Rücktritt durch einen deutschen Verantwortlichen geführt. (CNA Deutsch)

D: Bundesbeauftragte legt Abschlussbericht zum Missbrauch vor

Für einmalige Entschädigungszahlungen der Kirchen an Missbrauchsopfer plädiert die Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Christine Bergmann. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte an diesem Dienstag in Berlin ihren Missbrauchsbericht der Presse vor. Untersucht hat sie Missbrauchsfälle in Kirchen, Schulen, Sportvereinen und in der Familie. Etwa die Hälfte des 300-seitigen Abschlussberichtes nehmen die Empfehlungen für den Runden Tisch Missbrauch ein, der von der Bundesregierung als Reaktion auf Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und in Internaten eingesetzt wurde; der Runde Tisch befasst sich am kommenden 6. Juni mit der Entschädigungsfrage. Die Institutionen, in denen es Missbrauchsfälle gab, sollen auf Wunsch der Betroffenen einmalige Entschädigungen zahlen, so Bergmann am Dienstag in Berlin. Die Summen sollten sich an dem Schmerzensgeld orientieren, das zum Zeitpunkt der Tat in Deutschland gezahlt worden wäre, so Bergmann:

„Das liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, die hier Verantwortung trägt. Aber nicht jeder, wie er lustig ist, sondern unter Einhaltung verbindlicher Standards. Das sind freiwillige Leitungen, zu denen man sich verpflichten muss. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, daran kann man sich orientieren, je nach Schwere des Vorfalls."

Weiter empfiehlt Bergmann den Institutionen die rückwirkende Übernahme von Therapiekosten sowie die Einrichtung einer internen Beschwerdemöglichkeit. Offenbar Abstand genommen hat die Missbrauchsbeauftragte von der Idee, dass Kirchen, Schulen und Sportvereine in einen gemeinsamen Fonds des Bundes und der Länder einzahlen. Über einen „Topf" des Bundes finanziert werden sollen die Opfer sexueller Gewalt in Familien:

„Es geht um Erbringung von Leitungen bei Therapie und Beratung, die eben nicht von der Kasse übernommen werden …

Hintergrund
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Februar 2011 bereits Regeln für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfern angekündigt. Sie entsprechen im Großen und Ganzen Bergmanns Forderungen: Vorgesehen ist eine einmalige Zahlung an die Opfer sowie die Unterstützung von Therapiekosten. (rv)