Polen: Bischöfe verteidigen sich

Die Bischöfe sind aufgebracht über das Urteil gegen eine Kirchenzeitschrift. Das Blatt des Erzbistums Kattowitz soll einer Abtreibungsbefürworterin eine Entschädigung zahlen, weil es die Frau beleidigt habe, so ein Berufungsgericht der südpolnischen Stadt. Die Zeitschrift namens „Gość Niedzielny” hatte nach Medienangaben die Befürwortung von Abtreibung mit Nazi-Verbrechen verglichen.
„Man hat diese Zeitschrift in Kattowitz für etwas verurteilt, das sie gar nicht geschrieben hat“, sagt der Sprecher der polnischen Bischofskonferenz, Jozef Kloch. „Die Fakten liegen anders, als das Gericht sie in seiner Urteilsbegründung darstellt. Es ist wirklich seltsam: Hier geht es ganz klar um Ideologie, nicht um Substanzielles.“
Kloch will wissen, wer hinter der Klage der Frau wirklich steht: Es gebe „Hinweise, dass jemand ihr einen Text vorbereitet hat“. Und er wehrt sich dagegen, dass jetzt „falsche Anschuldigungen gegen eine katholische Zeitschrift pauschal auf die ganze katholische Kirche Polens ausgeweitet werden“.
“Viele in Polen haben den Eindruck, dass die Lage dieser armen Frau von feministischen Verbänden für eine Kampagne instrumentalisiert wird. Feministinnen in Polen, die Abtreibung auf Verlangen durch die Hintertür möglich machen wollen.“
Die Kirchenzeitschrift hatte ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs mehrfach scharf kritisiert, dass der Polin wegen der Verweigerung einer Abtreibung trotz Gefahr für ihre Gesundheit 25.000 Euro Entschädigung zusprach. Das Kattowitzer Urteil gegen die Kirchenzeitung wurde jetzt von Frauenorganisationen begrüßt. Mit rund 150.000 verkauften Exemplaren ist „Gosc Niedzielny“ das größte meinungsbildende Wochenmagazin in Polen, noch vor den Nachrichtenmagazinen „Polityka“, „Wprost“ und „Newsweek Polska“. (rv)

Polen: Katholische Wochenzeitschrift verurteilt

Wegen Beleidigung einer Abtreibungsbefürworterin in einer Kirchenzeitschrift muss das polnische Erzbistum Kattowitz 7.500 Euro Entschädigung zahlen. Ein Berufungsgericht der südpolnischen Stadt wies am Freitag eine Beschwerde des Bistums gegen ein gleichlautendes Urteil eines Bezirksgerichts ab. Das Bistum wurde als Herausgeber der auflagenstarken, überregionalen Kirchenzeitschrift „Gosc Niedzielny“ erneut verpflichtet, sich in dem Magazin für den Vergleich mit nationalsozialistischen Verbrechern zu entschuldigen.
Scharfe Kritik
Die Kirchenzeitschrift hatte ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs mehrfach scharf kritisiert, dass einer Polin wegen der Verweigerung einer Abtreibung trotz Gefahr für ihre Gesundheit 25.000 Euro Entschädigung zusprach. Das Blatt habe die Frau mit deutschen Kriegsverbrechern verglichen, die im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und in den Juden-Ghettos mordeten, befanden die Kattowitzer Richter. In dem angeordneten Entschuldigungstext heißt es, die Erzdiözese und der Chefredakteur bedauerten die „Sprache des Hasses“. Die katholische Kirche kritisierte das Urteil scharf.
Frauenorganisationen begrüßten die Gerichtsentscheidung. Die erfolgreiche Klägerin Alicja Tysiac sagte, die angeordnete Entschuldigung werde hoffentlich einen Bewusstseinswandel bewirken. Sie zwinge all jene zum Nachdenken, die Frauen beleidigten. Infolge der Geburt ihres dritten Kindes leidet sie unter extremer Kurzsichtigkeit und wurde als schwerbehindert anerkannt.
Mit rund 150.000 verkauften Exemplaren ist „Gosc Niedzielny“ das größte meinungsbildende Wochenmagazin in Polen, noch vor den Nachrichtenmagazinen „Polityka“, „Wprost“ und „Newsweek Polska“. (rv)