Guido Pozzo wieder für Gespräche mit Piusbrüdern zuständig

Priesterbruderschaft Pius X.Bischof Guido Pozzo wird wieder Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei. Die Ernennung durch Papst Franziskus gab der Vatikan an diesem Samstag bekannt. Er bekleidet damit ein Amt, das er von 2009 bis November 2012 bereits inne hatte. Die Kommission hat den Auftrag, den Dialog mit der Priesterbruderschaft Pius X. zu unterhalten. Seit Oktober 2009 war Pozzo – damals noch nicht im Bischofsrang – für die Gespräche mit den Piusbrüdern zuständig. Im November des vergangenen Jahres hatte der Papst ihn zum Leiter des Päpstlichen Almosenamtes ernannt, in dieser Aufgabe folgt jetzt einer der Zeremoniere des Papstes auf Bischof Pozzo.
Präsident der Kommission Ecclesia Dei ist immer der Präfekt der Glaubenskongregation, also Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. (rv)

Hinweis: Guido Pozzo ist nach Einschätzung von VH nicht Bischof sondern Erzbischof. (vh)

2011 hat vatikanisches Almosenamt 900.000 Euro verteilt

Das Almosenamt des Vatikans hat 2011 etwa 900.000 Euro für Bedürftige bereitgestellt. Insgesamt hat die vatikanische Institution rund 7.000 Hilfegesuche bearbeitet. Das sagte der neue päpstliche Almosenmeister, Erzbischof Guido Pozzo, in einem Interview der Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano“ in der Samstagsausgabe. Erzbischof Pozzo präzisierte, dass es sich bei den Empfängern nicht nur um Einzelpersonen gehandelt habe, sondern auch rund 50 karitative Einrichtungen dabei waren. Die meisten Hilfeleistungen wurden im Bistum Rom und allgemein nach Italien vergeben, gefolgt von Beihilfen für Antragsteller aus Osteuropa und aus dem Nahen Osten. Das vatikanische Almosenamt untersteht unmittelbar dem Papst und hilft in seinem Namen.

Haupteinnahmequelle des Almosenamtes bleibt der Vertrieb von Segensformularen. Insgesamt habe das päpstliche Amt im vergangenen Jahr rund 228.000 Exemplare ausgestellt. 120.000 seien unmittelbar beim Almosenamt bestellt worden, weitere 108.000 seien von den etwa 70 zum Vertrieb befugten Einrichtungen, wie etwa Devotionaliengeschäften, zur Unterschrift vorgelegt worden. Gläubige können beim Almosenamt zu besonderen Anlässen wie beispielsweise Hochzeiten einen päpstlichen Segen erbitten, der in gedruckter Form auf Schmuckpapier übermittelt wird. Der päpstliche Segen selbst ist kostenlos, bezahlt werden muss jedoch die Ausstellung der Urkunde. (rv)