Zum Seligsprechungsverfahren:

 
 
 

 

 

 
 
 

 

ErlÀuterungen zum Seligsprechungsverfahren:

 

Beatifikation oder Seligsprechung (lat.: beatus „selig, glĂŒcklich“, facere „tun, machen“) nennt man in der römisch-katholischen Kirche die feierliche ErklĂ€rung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Seligen bzw. der Heiligen aufgenommen worden ist. Ein Seligsprechungsverfahren muss vor einer Kanonisation bzw. Heiligsprechung (griech.: kanon „Richtschnur“) erfolgen. Im Gegensatz zur Kanonisation bedeutet die Beatifikation nach der Lehre der Kirchenlehrer, dass die Seligsprechung ein Akt ist, durch den der Papst die Erlaubnis erteilt, einem Diener Gottes an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in einer bestimmten Ordensgemeinschaft die öffentliche Verehrung als Seliger solange erwiesen werden darf, bis seine feierliche Heiligsprechung erfolgt ist. Der „Ruf der Heiligkeit“ („fama sanctitatis“) und der „Ruf der WundertĂ€tigkeit“ („fama signorum“) ist Voraussetzung fĂŒr die Einleitung eines Seligsprechungsprozesses und kann sich nach einem MĂ€rtyrertod oder durch die von Glaube, Liebe, Hoffnung und von Kardinalstugenden geprĂ€gte Lebensweise des Seligzusprechenden bilden. Kandidaten, fĂŒr die ein Seligsprechungsverfahren eröffnet wurde, werden als „Diener Gottes“ bezeichnet. ErfĂ€hrt die Person im Prozessverlauf den „heroischen Tugendgrad“ zuerkannt, darf sie „EhrwĂŒrdiger Diener Gottes“ („Venerabilis Dei servus“) genannt werden. Bis in neuere Zeit durfte ein Seligsprechungsprozess frĂŒhestens fĂŒnf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Einzig der Papst kann von dieser Regel dispensieren. Papst Johannes Paul II. tat dieses im Fall der Mutter Teresa von Kalkutta (1999, nach bereits zwei Jahren) und Papst Benedikt XVI. in den FĂ€llen Johannes Paul II. (2005, nach bereits drei Monaten) und LĂșcia dos Santos, der FĂĄtima-Seherin (2008, nach bereits drei Jahren). FĂŒr gewöhnlich dauert das Verfahren mehrere Jahrzehnte, in AusnahmefĂ€llen nur einige Jahre.

Die Beweiserhebung fĂŒr das Verfahren liegt „iure proprio“ in der ZustĂ€ndigkeit des Diözesanbischofs, des Bistums in dem der Kandidat verstorben ist. Alle Dokumente der BeweisfĂŒhrung werden in versiegelten BehĂ€ltnissen der zustĂ€ndigen Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse („Congregatio de Causis Santorum“) zur FortfĂŒhrung des Prozesses ĂŒbergeben. Zu dieser Kongregation gehört auch das sogenannte „Studio“, eine Einrichtung zur Ausbildung der Postulatoren und weiterer Mitarbeiter aus anderen Ämtern der Römischen Kurie. Das „Studio“ besorgt ferner die Redaktion und stĂ€ndige Aktualisierung des „Index ac status causarum“, in dem alle laufenden Selig- und Heiligsprechungsprozesse aufgelistet sind. Dieser Index wird im Auftrag der Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse regelmĂ€ĂŸig veröffentlicht.

 

Rechtsgrundlagen/Bestimmungen/Informationen:

 

 

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Profil der Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse

07.03.1983

Normen fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (Engl. Text)

09.05.2005

VerfĂŒgung ĂŒber den Beginn des Selig- und Heiligsprechungsverfahrens des Dieners Gottes Johannes Paul II. (Engl. Text)

29.09.2005

Zu den neuen Verfahrensbestimmungen fĂŒr die Zeremonie von Seligsprechungen

29.09.2005

ErklĂ€rung der Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu den neuen Verfahrensbestimmungen fĂŒr die Zeremonie von Seligsprechungen

1983

CIC, Can. 1403 - §1

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Personelle Zusammensetzung der Kongregation fĂŒr die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (Leitung des Dikasteriums)

 

Codex Iuris Canonici (Codex des kanonischen Rechtes)

Can. 1403-§1:

Die Verfahren zur Kanonisation der Diener Gottes werden durch besonderes pÀpstliches Gesetz geregelt.

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Beatifikation (Seligsprechung)

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